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Ab wann zählt der Rabattschutz?

BMW
Themenstarteram 29. Dezember 2024 um 17:15

Hallo zusammen. Ich habe eine Frage zur KFZ-Versicherung.

Wenn ich meinen Versicherungs-Tarif heute (28.12) zum 01.01.25 umstelle und zwar einen Rabattschutz mit reinnehme und die Werkstattbindung herausnehme, ab wann gilt dies dann? Gibt es dann bestimmte Fristen, die erst verstreichen müssen oder kann dann beispielsweise ein Schadensfalls der direkt am 10.01.25 eintritt, dann auch schon unter den neuen Bedingungen geltend gemacht werden?

Danke für eure Antworten.

Besten Gruß

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15 Antworten

Geltend gemacht werden kann ein Schadenfall immer.

Nur wird die Versicherung bei bestimmten Konstellationen genauer prüfen, ob der Schadenfall nicht vor der Änderung entstanden ist.

Es gibt Versicherungen, bei welchen der Rabattschutz nur zur nächsten Hauptfälligkeit eingeschlossen werden kann. Das hat auch Gründe.

Bei meiner Versicherung ging das, als der Rabattschutz "erfunden" wurde, von heute auf morgen, das wurde dann aber nach ca. zwei Jahren mit einer sehr nachvollziehbaren Begründung geändert.

 

Also, am Besten bei der eigenen Versicherung nachfragen, ab wann der Einschluss möglich ist.

Warum wohl bekomme ich bei der Fragestellung ein ungutes Gefühl, bin ich da der einzige?

....

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 30. Dezember 2024 um 11:06:01 Uhr:

Warum wohl bekomme ich bei der Fragestellung ein ungutes Gefühl, bin ich da der einzige?

Du bist nicht der Einzige, ich dachte dass das meinem Kommentar zu entnehmen ist. :)

RTL "Die Versicherungsdetektive"? :-))

Themenstarteram 30. Dezember 2024 um 11:52

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 30. Dezember 2024 um 11:06:01 Uhr:

Warum wohl bekomme ich bei der Fragestellung ein ungutes Gefühl, bin ich da der einzige?

Das kann ich tatsächlich nachvollziehen, aber ich habe definitiv keine negativen Absichten. Ich habe mir nur die Frage gestellt, da es beispielsweise bei Zahnzusatzversicherungen so ist, dass der Schutz erst ab einer gewissen Zeit gültig ist.

Besten Gruß

Ist nicht zu vergleichen, es gibt keine Wartezeit in der KFZ Versicherung.

Zitat:

@Andreas1992 schrieb am 29. Dezember 2024 um 18:15:17 Uhr:

Wenn ich meinen Versicherungs-Tarif heute (28.12) zum 01.01.25 umstelle und zwar einen Rabattschutz mit reinnehme und die Werkstattbindung herausnehme, ab wann gilt dies dann?

Ab sofort, aber nur wenn man gleichzeitig noch die SB auf null setzt.

;)

Was soll diese Antwort an jemanden, der offensichtlich wenig über KFZ-Versicherungen weiß? Was hat die Reduzierung der SB mit dem Beginn der Gültigkeit des Rabattschutzes zu tun? Das stiftet wieder nur Verwirrung.

Zitat:

@Andreas1992 schrieb am 30. Dezember 2024 um 12:52:50 Uhr:

 

Das kann ich tatsächlich nachvollziehen, aber ich habe definitiv keine negativen Absichten. Ich habe mir nur die Frage gestellt, da es beispielsweise bei Zahnzusatzversicherungen so ist, dass der Schutz erst ab einer gewissen Zeit gültig ist.

Besten Gruß

Du kannst dich nur darauf einstellen, dass bei einem Schaden unmittelbar nach z.B. dem Wechsel von Teilkasko auf Vollkasko, Reduzierung der SB, Ausschluss der Werkstattbindung, usw. etwas mehr Fragen als normal kommen, der Schaden etwas genauer geprüft und vielleicht sogar von einem anderen Team bearbeitet wird.

Das wird nicht von einem anderen Team bearbeitet, ansonsten meine Beiträge in dem Thread lesen.

Zitat:

@germania47 schrieb am 30. Dezember 2024 um 22:08:59 Uhr:

Das wird nicht von einem anderen Team bearbeitet, ansonsten meine Beiträge in dem Thread lesen.

Wenn du meinst....

Was für mehr Fragen soll es denn geben ? Und warum genauer ? Es ist ein Unfall wie jeder andere auch , auch wenn man sich da keine Monate Zeit lässt ;)

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