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Ab wann zählt die Service Intervall Anzeige?

Themenstarteram 23. Juli 2012 um 10:05

Hallo,

hatte mein Auto auf Grund der Service Intervall Anzeige in der Werkstatt.

Hatte gleich einen Termin gemacht als die Anzeige "Service in 20 Tagen" kam.

Zwei Tage nach dem ich das Auto abgegeben habe rief mich die Werkstatt an:

"Das Auto ist aus der Garantie, ich muss die "Getriebeanpassung und Rearatur

der Klappe in der Mittelkonsole selber bezahlen"

Laut Seviceplan und Gebrauchsanweisung soll die Anzeige nach 30000 km

bzw. spätestens zwei Jahren kommen?(Longlife Service)

Die Werkstatt sagt die Garantie läuft zwei Jahre ab Zulassung.

Ich denke auf die Service Intervall Anzeige kann man sich nicht verlassen

wenn man noch Garantieansprüche gelten machen möchte.

Schöne Grüße

Beste Antwort im Thema

Was willst Du denn jetzt hören?

Service und Garantie haben nur soviel miteinander zu tun, als dass Du die Garantie verlierst wenn Du die Serviceintervalle nicht einhälst.

In zig Threads wird sich darüber aufgeregt, dass die Anzeige zu früh kommt.

Bei Dir lief Servicetechnisch alles erstklassig. Ich kann mich nicht erinnern irgendwo gelesen zu haben, dass irgendwo steht "nach Exact 2 Jahren" oder "nach 730 Tagen".

Hast Du mit Deinem Händler schon mal über einen Kulanzantrag gesprochen, bevor Du hier gepostet hast?

Keiner hier wird an der Situation was ändern können, auch wenn Du Dir das vielleicht insgeheim gewünscht hast.

14 weitere Antworten
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14 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von tomy-bbb

 

Die Werkstatt sagt die Garantie läuft zwei Jahre ab Zulassung.

Ich denke auf die Service Intervall Anzeige kann man sich nicht verlassen

wenn man noch Garantieansprüche gelten machen möchte.

Schöne Grüße

Kenne bisher nur die Variante, dass der Fristablauf für die Neuwagen-Garantie ab Zulassung gerechnet wird.

Wie Du auf die Idee kommst, dass hierfür die Service-Anzeige maßgebend sein sollte, kann ich nicht nachvollziehen. Diese ist lediglich für die Einhaltung des Longlife-Service-Intervalls vorgesehen.

Wenn Du mehr zum Thema Neuwagen-Garantie wissen möchtest, sieh doch einfach mal in Deinem von Dir mit dem Händler geschlossenen Kaufvertrag nach. Dort dürftest Du fündig werden. Mit den hierin enthaltenden Regelungen dürfte es eigentlich leicht möglich sein nachzuvollziehen, ob die Garantie-Frist bereits abgelaufen ist. Fristberechnung dürfte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) - Paragrafen habe ich auswendig nicht parat - vorzunehmen sein.

Grüße vom "Moselstrand"

Die Serviceintervallanzeige hat mit dem Thema Garantie 0,0 zu tun. Es sei denn Du hältst die Termine nicht ein. Wenn die Serviceanzeige aber erst nach Garantieablauf kommt hat das nichts mit dem Verweigern von Garantieleistungen zu tun sondern die Tatsache, daß seit der Erstzulassung (maßgebender Zeitpunkt) die Garantie 24 Monate läuft (taggenau). Kommst Du danach kannst Du allerdings versuchen, Kulanz zu erreichen. Entsprechend dem Auftreten und höflich bitten glaube ich kaum, daß ein Händler nicht versuchen wird, die Dinge über Kulanz zu regeln, wenn die Garantie knapp vorbei ist.

Themenstarteram 23. Juli 2012 um 18:40

ich habe mich nur an das gehalten, was in der Bedienungsanleitung steht:

…max. zwei Jahre…Die Service-Vorwarnung wird erstmalig 20 Tage vor dem errechneten fälligen Service angezeigt .

Wenn es genau 24 mon. gewesen wären, wäre ich ja auch schon früher in der Werkstatt gewesen.

Am Tag des Intervall Service standen aber noch 11 Tage im Display?

Zitat:

Original geschrieben von tomy-bbb

ich habe mich nur an das gehalten, was in der Bedienungsanleitung steht:

…max. zwei Jahre…Die Service-Vorwarnung wird erstmalig 20 Tage vor dem errechneten fälligen Service angezeigt .

Wenn es genau 24 mon. gewesen wären, wäre ich ja auch schon früher in der Werkstatt gewesen.

Am Tag des Intervall Service standen aber noch 11 Tage im Display?

Und wieviele Tage Differenz zur EZ? Vermutlich war die Übergabeinspektion ein paar Tage vorher, sollte im Serviceheft stehen.

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Zitat:

Original geschrieben von tomy-bbb

ich habe mich nur an das gehalten, was in der Bedienungsanleitung steht:

…max. zwei Jahre…Die Service-Vorwarnung wird erstmalig 20 Tage vor dem errechneten fälligen Service angezeigt .

Wenn es genau 24 mon. gewesen wären, wäre ich ja auch schon früher in der Werkstatt gewesen.

Am Tag des Intervall Service standen aber noch 11 Tage im Display?

Und wieviele Tage Differenz zur EZ? Vermutlich war die Übergabeinspektion ein paar Tage vorher, sollte im Serviceheft stehen.

Eher umgekehrt: EZ nur per Papiere, dann Übergabeinspektion und anschließend Abholung. Dann kann es im dümmsten Fall vorkommen, daß lt. EZ die Garantie durch ist aber die Inspektion erst noch kommt. Wäre aber im absolut idealsten Fall.

Themenstarteram 24. Juli 2012 um 6:53

22.06.10 Übergabe-Inspektion (Volkswagen Sachsen GmbH)

06.07.10 Zulassung

10.07.10 Abholung in der Autostadt

09.07.12 erste Anzeige im Display "Service in 20 Tagen"

 

Was willst Du denn jetzt hören?

Service und Garantie haben nur soviel miteinander zu tun, als dass Du die Garantie verlierst wenn Du die Serviceintervalle nicht einhälst.

In zig Threads wird sich darüber aufgeregt, dass die Anzeige zu früh kommt.

Bei Dir lief Servicetechnisch alles erstklassig. Ich kann mich nicht erinnern irgendwo gelesen zu haben, dass irgendwo steht "nach Exact 2 Jahren" oder "nach 730 Tagen".

Hast Du mit Deinem Händler schon mal über einen Kulanzantrag gesprochen, bevor Du hier gepostet hast?

Keiner hier wird an der Situation was ändern können, auch wenn Du Dir das vielleicht insgeheim gewünscht hast.

Themenstarteram 24. Juli 2012 um 7:43

Zitat:

Original geschrieben von supermailo

 

...Ich kann mich nicht erinnern irgendwo gelesen zu haben, dass irgendwo steht "nach Exact 2 Jahren" oder "nach 730 Tagen"....

Bei mir steht das sowohl in der Bebienungsanleitung als auch im Serviceplan.

Zitat:

Original geschrieben von tomy-bbb

Zitat:

Original geschrieben von supermailo

 

...Ich kann mich nicht erinnern irgendwo gelesen zu haben, dass irgendwo steht "nach Exact 2 Jahren" oder "nach 730 Tagen"....

Bei mir steht das sowohl in der Bebienungsanleitung als auch im Serviceplan.

Dann wende dich doch an VW, bitte um Stellungnahme und lasse durchblicken, dass du das gleichzeitig als Kulanzanfrage für deine Reparaturkosten siehst.

Mir ist auch schon aufgefallen, dass meiner ein paar Tage drüber geht...

Steht das wirklich so exact drinn? Aber selbst wenn, ändert es nichts daran, dass Deine Garantie abgelaufen ist.

Hat Dich denn Dein Händler nicht wegen einer möglichen Garantieverlängerung kontaktiert?

Meiner schickt mir für solche Dinge immer eine SMS oder einen Brief. Selbst bei Werkstattterminen gibt es 24h vorher eine Kurznachricht!

Vielleicht mal eine Idee, setz Dich mit dem Händler oder VW in Verbindung und verhandel mal. Die erledigen die Reparaturen, Du schließt im Gegenzug die Neuwagenanschlussgarantie ab. Vielleicht klappt das ja!

Zitat:

Original geschrieben von supermailo

Steht das wirklich so exact drinn? Aber selbst wenn, ändert es nichts daran, dass Deine Garantie abgelaufen ist.

Hat Dich denn Dein Händler nicht wegen einer möglichen Garantieverlängerung kontaktiert?

Meiner schickt mir für solche Dinge immer eine SMS oder einen Brief. Selbst bei Werkstattterminen gibt es 24h vorher eine Kurznachricht!

Vielleicht mal eine Idee, setz Dich mit dem Händler oder VW in Verbindung und verhandel mal. Die erledigen die Reparaturen, Du schließt im Gegenzug die Neuwagenanschlussgarantie ab. Vielleicht klappt das ja!

ist ja eigentlich auch schon zu spät

Aber nur "Eigentlich"

Zitat:

Original geschrieben von Michael Gehrt

... Dann kann es im dümmsten Fall vorkommen, daß lt. EZ die Garantie durch ist aber die Inspektion erst noch kommt. Wäre aber im absolut idealsten Fall.

Hallo Michael Gehrt,

"der dümmste Fall" kommt dann vor, wenn die Nutzungsbedingungen (:D) gut sind und die Fahrleistung unter 15.000 km pro Jahr liegt.

Mein Golf (TSI) wollte auch nicht zum Service. ;)

Da ich aber mit dem neuen Auto oft in der Werkstatt war und jeden zukünftigen Ärger vermeiden wollte, vereinbarte ich einen Termin in der letzten Woche vor Ablauf der 24 Monate ab EZ.

Als der Wagen an diesem Tag (Montag) in die Werkstatt kam, zeigte die SIA noch 22 Tage an!

Ursache ist der hinterlegte Wert für die maximalen Tage. Dort sind 745 und nicht 730 Tage eingetragen.

Bei mir wäre die Meldung "noch 20 Tage" in der letzten Woche der 24 Monate am Mittwoch gekommen. Für einen rechtzeitigen Werkstattermin viel zu spät!

6 Tage nach dem Servicetermin zeigte die Serviceanzeige 739 Tage an. ;)

VG myinfo

Zitat:

Original geschrieben von tomy-bbb

... hatte mein Auto auf Grund der Service Intervall Anzeige in der Werkstatt.

Hatte gleich einen Termin gemacht als die Anzeige "Service in 20 Tagen" kam.

Zwei Tage nach dem ich das Auto abgegeben habe rief mich die Werkstatt an:

"Das Auto ist aus der Garantie, ich muss die "Getriebeanpassung und Rearatur

der Klappe in der Mittelkonsole selber bezahlen" ...

Zitat:

Original geschrieben von tomy-bbb

ich habe mich nur an das gehalten, was in der Bedienungsanleitung steht:

…max. zwei Jahre…Die Service-Vorwarnung wird erstmalig 20 Tage vor dem errechneten fälligen Service angezeigt .

Wenn es genau 24 mon. gewesen wären, wäre ich ja auch schon früher in der Werkstatt gewesen.

Am Tag des Intervall Service standen aber noch 11 Tage im Display?

Hallo tomy-bbb,

natürlich ist man selbst dafür verantwortlich die Fristen einzuhalten, aber in diesem Fall würde ich mich an VW wenden, da deren System hier ausgesprochen schlecht funktionierte.

 

Mögliche Argumentation:

Der Hinweis in der SIA kam zu spät!

Ich habe aufgrund der SIA innerhalb der 24 Monate einen Werkstattermin vereinbart!

Am Tag des Werkstattermins zeigte die SIA noch 11 verbleibende Tage an!

Dass der Werkstattemin selbst 2 Tage nach Ablauf der Garantie stattfindet, war mir weder bewusst noch war dies Absicht.

Dies habe ich erst nachträglich erfahren.

Wie kann es sein, dass die SIA noch 11 verbleibenede Tage anzeigt, während man schon 2 Tage aus der Garantie ist?

Irgendetwas stimmt hier nicht.

Und wenn diese 2 Tage so entscheidend sind, warum hat mich der Händler bei der Terminvereinbarung nicht darauf hingewiesen?

Usw.

 

Einen Versuch würde ich auf jeden Fall machen. Viel Glück! ;)

VG myinfo

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