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Abbiegelicht dauerhaft aktiveren

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 14. Dezember 2017 um 6:02

Hallo zusammen,

die Begriffe Suchfunktion, Betriebserlaubnis oder Blender sind mir bekannt.

Trotzdem möchte ich die Frage stellen, ob schon mal jemand das Abbiegelicht ( 2010 mit Kurvenlicht) dauerhaft parallel zum Xenon geschaltet hat ?

Danke im voraus

mfg

Ploetsch10

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19 Antworten

Wie meinst du das ?

Wenn es dir darum geht den Fahrbahnrand mehr aus zu leuchten dann mach die Nebelscheinwerfer mit an.

Ist aber auch verboten!

Verboten aber kostet nichts @derSentinel

Nebelscheinwerfer haben keine Kontrollleuchte vorgeschrieben. Deshalb ist es eine ermahnungspflichtige Ordnungswidrigkeit. Nicht wie bei der Nebelschlussleuchte. Hier ist eine Kontrollleuchte Pflicht und es kostet sofort. In der Praxis wird beides manchmal von der Polizei als Grund zum kontrollieren genommen. Aber meist interessiert es keinen. Aber verboten ist es trotzdem. Entscheidend für die Höhe der eventuellen Strafe ist dann noch der Abstand von außen. Sind Nebelscheinwerfer weiter als, ich glaube, 30cm nach innen versetzt, wird es teurer. Betrifft aber meist nur nachgerüstete.

Ja und ? Viel geschrieben und....? Trotzdem verboten!

Beim dauerhaften aktivieren beider Abbiegelichter kommt noch eine extreme Blendgefahr hinzu !

Themenstarteram 18. Dezember 2017 um 5:44

........ das mit der Blendgefahr beim Abbiegelicht könnte dann aber noch einmal sachlich und inhaltlich überdacht werden.....

Ich entnehme aber der Diskussion, dass über meine Fragestellung noch niemand nachgedacht hat.

Wenn jemand aber weiss, wie die Lampenüberwachung funktioniert, darf er sich sehr gerne mit mir in Vebindung setzen. Insbesondere würde mich die Polung im Moment der Prüfung interessieren.

Vielen dank im voraus.

mfg

Ploetsch10

Zitat:

@mm27mm schrieb am 17. Dezember 2017 um 23:30:03 Uhr:

Verboten aber kostet nichts @derSentinel

Nebelscheinwerfer haben keine Kontrollleuchte vorgeschrieben. .......

Vorgeschrieben ? Weiß ich nicht.... Aber vorhanden, bei jedem A6 !

Ich habe dafür schon mal zahlen dürfen...

Liegt sicher daran, dass das die Polizei nicht besser weiß. Auch wenn die Kontrollleuchte vorhanden ist bleibt es ermahnungspflichtig. Die dürfen dich nicht bestrafen, weil dein Auto besser ausgestattet ist als vorgeschrieben.

@mm27mm:

wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, darf die Polizei kein Geld verlangen, wenn ich die NS ohne 'Grund' anhabe.

Wenn das so ist, bitte wo steht das?

Macht sich nämlich immer gut, wenn man der Rennleitung Paragraphen um die Ohren hauen kann.

Servus

Bavaria01

17 Absatz 3 StVO

Sorry,

aber da steht nur, wann NS eingeschaltet werden dürfen.

Servus

Bavaria01

Zitat:

@mm27mm schrieb am 18. Dezember 2017 um 12:24:26 Uhr:

Liegt sicher daran, dass das die Polizei nicht besser weiß. Auch wenn die Kontrollleuchte vorhanden ist bleibt es ermahnungspflichtig. Die dürfen dich nicht bestrafen, weil dein Auto besser ausgestattet ist als vorgeschrieben.

Für dich nochmal kopiert:

Zitat:

Nach § 17 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Nebelscheinwerfer nur dann eingeschaltet werden, wenn die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert ist.

........

Das unzulässige Einschalten der Nebelscheinwerfer kann – je nach Auswirkungen – mit einem Verwarngeld zwischen 20 und 35 Euro geahndet werden.

Sehr schön, danke.

Das widerspricht aber den Aussagen von mm27mm und dafür wollte ich die Rechtsgrundlage.

Servus

Bavaria01

Zitat:

@Bavaria01 schrieb am 18. Dezember 2017 um 13:02:16 Uhr:

Sehr schön, danke.

Das widerspricht aber den Aussagen von mm27mm und dafür wollte ich die Rechtsgrundlage.

Servus

Bavaria01

Dort steht dann auch das NS NUR in Verbindung mit dem Abblendlicht genutzt werden dürfen.

Warum kann ich dann aber schon bei Schalter Stellung Standlicht die NS einschalten wenn ich so garnicht fahren darf ?

Und das ist nicht nur bei Audi so sondern bei fast jeder Marke inkl LKW !?

Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen.

Und da die beim Audi sehr weit außen sitzen, braucht das Abblendlicht nicht eingeschaltet sein.

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