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Abbiegelicht Höhenverstellung? & H11 nutzung
Hallo zusammen,
habe gerade die H8 Abbiegelämpchen (Osram H8 35W) gegen H11 Osram Nightbraker Plus (55W H11) getauscht.
Siehe da es ward Licht, endlich kann man mal wirklich etwas sehen wenn die Abbiegehilfsleuchten anspringen. (Habe Xenon verbaut da ist der eigentliche Lichtkegel so hell das die Standartfunzeln dabei untergehen)
Nun ist mir auch prompt aufgefallen das die linke Seite etwas tiefer eingestellt ist als rechts.
wo die Höhenverstellung für die Nebelleuchten sind weiß ich, nur wo sind die der Abbiegeleuchten?
weiß jemand rat?
grüße
thelili
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von stollm
Hallo Ihr "Ausleuchter"
schon mal daran gedacht, dass mit dieser Aufrüstung die ABE und somit der Versicherungsschutz futsch sein könnte?
Bei dieser Art Beiträge frage ich mich immer, wo der Button für "Gefällt nicht" neben dem "Danke"-Button ist.
Sorry für's Trolle füttern.
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13 Antworten
Hi und endlich jemand, dem das auch stört, denn das Kurvenlicht ist in keinster Weise nutzbar - da nicht sichtbar!
Der Meister aus meinem Autohaus meinte, lt. VW "works as designed" und ich habe einen immer größeren Hals auf diese unfähigen VW Entwickler und dem VW Autohaus, welches dies einfach nur hirnlos weiter gibt.
Schön waren da die Zeiten, einen Partner und nicht einen "Nichtdenker" im Autohaus zu haben...
War der Tausch gegen die H11 (welche muss ich denn da genau kaufen) schwer?
Gruss op
Zitat:
Original geschrieben von TheLili
Hallo zusammen,
habe gerade die H8 Abbiegelämpchen (Osram H8 35W) gegen H11 Osram Nightbraker Plus (55W H11) getauscht.
Siehe da es ward Licht, endlich kann man mal wirklich etwas sehen wenn die Abbiegehilfsleuchten anspringen. (Habe Xenon verbaut da ist der eigentliche Lichtkegel so hell das die Standartfunzeln dabei untergehen)
Nun ist mir auch prompt aufgefallen das die linke Seite etwas tiefer eingestellt ist als rechts.
wo die Höhenverstellung für die Nebelleuchten sind weiß ich, nur wo sind die der Abbiegeleuchten?
weiß jemand rat?
grüße
thelili
Hast Du eventuell mal Bilder davon wie das jetzt aussieht? Ausleuchtung und Optik? Wäre super von Dir
Dann bin ich ja auch nicht der einzige
Nein der Tausch ist recht einfach sind nur drei schrauben und ein paar klicks.
An der Glühbirne musst du mit nem guten Seitenschneider an der größten der drei metalllippen 1mm an jeder seite abknipsen und schon passts.
Die Nightbraker sind echt super, sollen die hellsten Legalen Halogenlampen sein.
Die Nebelleuchten will ich noch mit 4300k Xenons ausstattten, damit man, wenns echt nötig ist auch ordentlich was sehen kann.
Bilder kann ich gerne machen, allerdings ohne vorher nacher.
Hatte davor für ein paar Tage LEDleuchten drinn.
Die waren aber echt für den Eimer
@TheLili, also diese hier: Osram Night Breaker Plus H11 (64211 NBP) ?
Ja, genau diese.
Bei eBay 2stk. inkl. Versand für ca. 30€
Ich war eben nochmal unten.
Hier nun die Bilder.
Die NS sind immer noch mit den Serien Osram 35W Leuchten.
Auf dem einem Bild kann man auch erkennen das die rechte AL nicht richtig eingestellt ist, vlt habe ich die leuchte falsch eingebaut? kann ja eigentlich nicht gehen, ich werds mir morgen nochmal im hellen anschauen.
Viel spaß mit den Fotos
Hallo Ihr "Ausleuchter"
schon mal daran gedacht, dass mit dieser Aufrüstung die ABE und somit der Versicherungsschutz futsch sein könnte?
warum sollte mir das nicht bewusst sein.
wenn ich hier schon von xenons in NS rede dann werde ich das ja wohl wissen.
warum er allerdings beim nutzen einer zugelassenen H11 birne entfallen sollte ist mir schleierhaft.
wärst du denn zufrieden mit birnchen die so schwach sind das sie dir keinen nennenswerten vorteil erbringen?
im übrigens würde ich niemals hauptscheinwerfer auf xenon umrüsten wenn ich nicht auch die automatischehöhenregulierung und die scheinwerferwaschanlage installieren würde. habs bei meinem motorrad auch gelassen.
bei nebelleuchten mit 35W die ich nur einschalte wenn not am mann ist, also bei dicker brühe.
ist mir eine birne die so hell ist wie nur möglich am liebsten.
im übrigen bin ich im aussendienst tätig und muss bei fast jedem wetter fahren.
Zitat:
Original geschrieben von TheLili
warum er allerdings beim nutzen einer zugelassenen H11 birne entfallen sollte ist mir schleierhaft.
Wenn ich es richtig gelesen hab, muss die H11 Lampe bisschen bearbeitet werden damit sie passt (würde mich auch wundern wenn nicht).
1. ist sie somit nachbearbeitet, 2. tauscht du eine 35 W gegen eine 55 W Lampe aus.
Der Hersteller muss gewährleisten, dass Reflektor usw. die Abwärme der Lampe aushalten. Mit der 55 W Lampe erzeugst du rund 57% mehr Abwärme. Es ist nicht mehr gewährleistet, dass bei einem langen Stand an der Ampel der Reflektor oder das Gehäuse die Wärme aushält.
Des weiteren gehört zu der Zulassung jedes Bauteils am Auto, dass davon im Falle eines Unfalls keine größeren Gefahren ausgehen. Wenn du also an deinem Auto rum bastelst, muss das danach alles fest sitzen und darf nicht nach einem Unfall wild durch die Gegend fliegen. Die Versicherung könnte sich bei einem Unfall hinstellen und darauf verweisen, dass du ja an den Abbiegelampen und (was du ja noch vor hast) Nebelscheinwerfern rum gebastelt hast und somit es möglich wäre, dass du auch an anderen Teilen rumgebastelt wurde. Evtl. hat dein Unfallgegner größere Verletzungen davon gezogen und die Versicherung weigert sich nun zu zahlen - ohne Bastelei wären (nach Meinung der Versicherung) die Verletzungen des Unfallgegners schließlich geringer ausgefallen.
Kann im Zweifelsfalle um paar Mio Euro gehen (bei Berufsunfähigkeit des Unfallgegners auf Grund des Unfalls). Da rentieren sich die bisschen helleren Nebelscheinwerfer die man maximal 2 Mal im Jahr verwendet nicht. Abgesehen davon blendest du den Gegenverkehr mit den Xenonlampen in den Nebelscheinwerfern extrem.
Es gab schon einen Fall vor Gericht, bei dem ein Fahrer eines größeren Autos (Mercedes S-Klasse glaube ich) zahlen musste, weil die entgegen kommende Frau in den Graben gefahren ist - sie sei bei der Größe des Fahrzeugs erschrocken und habe das Lenkrad verrissen. Die Frau hat recht bekommen und bekam den Schaden ersetzt (kann das Aktenzeichen bei Interesse raus suchen). Denn von jedem Verkehrsteilnehmer geht eine Gefahr aus, und für die Folgen davon musst du selbst aufkommen. Ich wünsch dir also viel Erfolg wenn der Gegenverkehr von den Nebelscheinwerfern geblendet wird und gegen den Baum fährt oder auf deine Spur wechselt...
Es geht - auch bei der Nachrüstung von Xenonlampen in den Hauptscheinwerfern - nicht um die ggf. fehlende Scheinwerferreinigungsanlage und die Leuchtweitenregelung. Es geht darum, dass der Reflektor der Scheinwerfer auf ein bestimmtes Leuchtmittel ausgelegt ist - z.B. H4 oder H11. Baust du ein anderes Leuchtmittel ein befindet sich die eigentliche Lichtquelle (z.B. der Glühdraht) an einer anderen Stelle. Der Reflektor reflektiert das Licht nicht mehr da hin wo er soll. Da hilft auch eine Scheinwerfereinstellung mit Hilfe der vorhandenen Möglichkeiten (Schwenkung des Reflektors samt Leuchtmittel um zwei Achsen) nichts, da ganz anderes Streulicht entsteht.
Das Abbieglicht is im vergleich mit der B6 im B7 viel niedriger verbaut.
Im B6 war es auf die gleiche höhe der Xenonscheinwerfer verbaut. Die Leuchtkegel gab ein gutes bild 'um die ecke'.
Jetzt im B7 soll dasselbe erreicht werden mit ein leuchtmittel das 40 cm tiefer verbaut ist?
Die Lösung im B6 war klasse, im B7 ist wieder gespart. Schade.
Zitat:
Original geschrieben von stollm
Hallo Ihr "Ausleuchter"
schon mal daran gedacht, dass mit dieser Aufrüstung die ABE und somit der Versicherungsschutz futsch sein könnte?
Bei dieser Art Beiträge frage ich mich immer, wo der Button für "Gefällt nicht" neben dem "Danke"-Button ist.
Sorry für's Trolle füttern.
Zitat:
Es geht darum, dass der Reflektor der Scheinwerfer auf ein bestimmtes Leuchtmittel ausgelegt ist - z.B. H4 oder H11. Baust du ein anderes Leuchtmittel ein befindet sich die eigentliche Lichtquelle (z.B. der Glühdraht) an einer anderen Stelle. Der Reflektor reflektiert das Licht nicht mehr da hin wo er soll. Da hilft auch eine Scheinwerfereinstellung mit Hilfe der vorhandenen Möglichkeiten (Schwenkung des Reflektors samt Leuchtmittel um zwei Achsen) nichts, da ganz anderes Streulicht entsteht.
Die Leuchtwendel der PGJ19-1 (H8) & PGJ19-2 (H11) Leuchtmittel befinden sich in der gleichen Position.
Dies lässt sich anhand der Datenblätter zu den Leuchtmitteln ersehen.
Ob nun legal oder nicht.
Können wir zum eigentlichen Thema zurückkommen?
Guten Morgen,
ich mache dann das Thema an dieser Stelle mal zu. Umbauanleitungen zu nicht Legalen Dingen brauchen wir hier auf Motor-Talk nicht.
Gruß Michael
MT-Moderation