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Abbieger, Tempo 60: ab wo, bis wohin?

Themenstarteram 26. Februar 2015 um 19:30

Hi all!

Nach gründlichem googlen fand ich nur Spekulationen. Die Frage ist, ob jemand WEISS, wie man sich in folgender Situation verhält.

Bild im Anhang.

Ich verlasse die Stadt "Windows XP" (in dem Fall Göttingen) auf einer Bundesstraße mit zwei Spuren je Fahrtrichtung. Bevor mein Golf auf Tempo 210 hochbeschleunigen könnte, kommt auch schon eine Tempobegrenzung: ein 100-er und ein 60-er mit Zusatzschild.

Ich will rechts abbiegen. Wo finde ich in der StVO oder in einem anderen, rechtsgültigen Dokument, wie man sich hier zu verhalten hat. Ab wann gilt Tempo 60?

Irgendwo auf dieser Abbiegespur gilt also Tempo 60. Ab welchem Punkt? Die Punkte habe ich mit Nummern versehen.

Die Straße, auf die ich einfahren möchte, ist auf 120 km/h begrenzt. Die Beschleunigungsspur gehört rechtlich zu jener Straße, auf der Tempo 60 gilt/galt.

Die Preisfrage ist: BIS wohin gilt Tempo 60 und aus welcher Rechtsvorschrift ist dies eindeutig abzuleiten?

Anmerkung für die, denen die Bedeutung des einen oder anderen Zeichens nicht sofort geläufig ist:

Die Bedeutung des Pfeils ist: Zeichen 1000-21 Richtung der Gefahrstelle, rechtsweisend

Die Bedeutung der schwarzen Zahlen im roten Ring: 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit

Das Dreierschild bedeutet also:

Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

UND

Zulässige Höchstgeschwindigkeit, (Richtung der) Gefahrstelle, rechts(weisend): 60 km/h

Wo ist die Gefahrenstelle? Erkennbar ist nichts, ein Golf schafft die Kurve bei trockenem Wetter, mit normalen Markenreifen und mit etwas Mut auch mit 120 km/h.

Drängt sich zwingend auf, dass der Anfang der Kurve die Gefahrenstelle ist? Nummer 3.

Oder der Scheitelpunkt der Kurve? Keine Nummer, aber ein blaues Auto aut dem Bild.

Oder bis Ende der Krümmung, bei Nummer 4?

Oder die ganze Strecke von Nummer 2 bis Nummer 5 (Ende der durchgezogenen Linie links, und damit beginn der Beschleunigungsspur)?

Oder gar bis Ende der Beschleunigungsspur HINTER Nummer 5?

Was ist überhaupt eine "Gefahrenstelle"? Bitte den gesundem Menschenverstand abschalten - gibt es eine rechtssichere Defintion dafür?

 

Ist eine "Gefahrenstelle" ein punktförmiges Gebilde, wie das Wort "Stelle" mathematisch impliziert, wo also die Momentangeschwindigkeit in diesem Fall für den Bruchteil einer Sekunde 60 km/h zu betragen hat?

Oder kann eine "Gefahrenstelle" auch eine ausgedehnte Region sein, z.B. eine 5 km lange Baustelle mit unregelmäßig angeordneten, 50 cm tiefen Schlaglöchern?

Kann ich also:

- auf der Verzögerungsspur hochbeschleunigen,

- die "Gefahrenstelle" mit 210 km/h annähern (*),

- den optimalen Bremspunkt meiner vorgeheizten Carbonbremsen erwischen,

- an der ominösen "Gefahrenstelle" strich 60 km/h fahren,

- dahinter wieder auf 210 km/h beschleunigen,

- kurz vor dem Wechsel auf die nächste Straße mit einem brachialen Bremsdruck und Auslösen des Bremsfallschirms, GENAU zum 120-er Schild wieder auf Strich 120 abbremsen,

- von der Beschleunigungsspur auf die rechte Spur wechseln?

Zu(*): §3 StVO - 2c, zweiter Absatz

Zwei kleine Anmerkungen:

1. Bitte die kleinen Übertreibungen nicht Ernst nehmen - Spaß muss sein. Selbstverständlich fahre ich meinen Wagen nicht wie ein Irrer (und die Fahrleistungen stehen mir auch nicht zur Verfügung), es geht mir hier um die Rechtslage nach so einer Beschilderung. Um meine persönliche Sicherheit (und die der Mitfahrer) muss sich niemand sorgen - de facto fahre ich 60 km/h bis zum Anfang der gestrichelten Linie der anderen Straße und beschleunige dann zügig auf 100 km/h (weil nicht weit dahinter ohnehin eine Begrenzung auf 80 km/h kommt). Ich mag keinen Sprit verschwenden :-)

2. Bitte keine Spekulationen, Antworten bitte nur bei eindeutig identifizierter Rechtslage.

FG

Blue346L: Google verbietet explizit die Verwendung ihres Kartenmaterials in kommerziellen Angeboten, wozu Motor Talk zählt. Anhang entfernt.

Beste Antwort im Thema

Mit etwas gesundem Menschenverstand gibt man irgendwo zwischen 4 und 5 Gas und ordnet sich mit 80 bis 100 km/h auf die Autobahn ein. Ob korrekt, keine Ahnung, daher ohne Gewähr. Aber so einfach ist das... :)

Dein Geschwurbel hier... muss ich nicht verstehen... hab´s mir auch gar nicht angetan... :eek:

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am 26. Februar 2015 um 19:47

Tempo 60 gilt ab dem Augenblick wo du dich auf die Abbiegespur begibst, sprich Punkt 3 und das gilt, bis etwas anderes angezeigt wird.

Und nein, eine Gefahrenstelle ist nicht zwingend punktförmig. Sie kann mehr als genug Kilometer lang sein.

Da bin ich schon zig mal lang gefahren, das ist GÖ-Weende auf die B3 Richtung Northeim.

Auf der rechten Spur gilt dort 60, auf der linken Spur 100.

Das ist durchaus berechtigt, weil die Abbiegespur unmittelbar in einer engen Kurve beginnt und somit eine Gefahrenstelle darstellt. Wer die Kurve mit 100 nimmt, landet unweigerlich irgendwo im Gebüsch. Nach Passieren der Kurve - also bei Pos. 4 - beschleunige ich wieder.

Ich würde das als intuitives Fahren bezeichnen. Wie lange die 60 offiziell gelten, kann ich dir auch nicht sagen.

Spätestens beim Auffahren auf eine andere Straße, also bei Pos. 5, ist sie definitiv aufgehoben.

am 26. Februar 2015 um 19:59

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 26. Februar 2015 um 20:53:26 Uhr:

 

Ich würde das als intuitives Fahren bezeichnen. Wie lange die 60 offiziell gelten, kann ich dir auch nicht sagen.

Spätestens beim Auffahren auf eine andere Straße, also bei Pos. 5, ist sie definitiv aufgehoben.

Nein, die 60 km/h sind ein Streckengebot und werden erst wieder aufgehoben, wenn die Strecke verlassen wird und das ist hier nicht der Fall.

Wenn ich es aber richtig sehe, passt hier alles, sprich an der entsprechenden Stelle kommt die 120km/h.

Wenn ich von der Abbiege/Beschleunigungsspur wieder auf die Bundesstrasse wechsele, sind die 60 definitiv wieder aufgehoben, auch ohne Schild. Das Gebot ist immer auf die Straße bezogen. ;)

Wenn die Gefahrenstelle ein punktförmiges Gebilde sein sollte, brauchst Du nicht bis 60 abbremsen. In einem Punkt kann man keine Geschwindigkeit messen, dazu bedarf es einer Strecke! ;):rolleyes:

(Korrektur: Geschwindigkeit im Punkt messen geht doch, dazu muß aber die genaue Länge des jeweiligen Fahrzeugs bekannt sein)

Deine Fragen finde ich aber berechtigt!

am 26. Februar 2015 um 20:13

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 26. Februar 2015 um 21:06:45 Uhr:

Wenn ich von der Abbiege/Beschleunigungsspur wieder auf die Bundesstrasse wechsele, sind die 60 definitiv wieder aufgehoben, auch ohne Schild. Das Gebot ist immer auf die Straße bezogen. ;)

Wie, zwischen Bundesstraße und Autobahn befindet sich kein Autobahnanfang- bzw. Ende Schild?

Kann ich mir nicht vorstellen!!!

Da ist keine Autobahn. Oben das ist eine Bundesstraße und unten das ebenfalls. :rolleyes:

Hier ist das nochmal deutlicher.

am 26. Februar 2015 um 20:55

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 26. Februar 2015 um 21:17:24 Uhr:

Da ist keine Autobahn. Oben das ist eine Bundesstraße und unten das ebenfalls. :rolleyes:

Hier ist das nochmal deutlicher.

Stimmt, trotzdem gilt das Streckengebot in einem solchen Fall weiter.

Womit begründest Du diese These?

am 26. Februar 2015 um 21:02

Streckengebote gelten so lange, bis sie aufgehoben werden.

Das hatten wir mehr als oft hier.

Selbst bei einer einmündenden Straße gilt es für einbiegende Fahrzeuge (da kommt man nur raus, wenn einem nicht nachgewiesen werden kann, dass man davon nichts wusste).

Nochmal: Bei der Auffahrt auf die Bundesstraße steht ein großes, rundes, weißes Schild mit einem roten Rand und der Zahl 120.

Und Du würdest da weiterhin 60 km/h fahren, weil es kein 282er Zeichen gibt?

Das ist in der Tat eine verzwickte Angelegenheit. Seit wann eigentlich bedeutet das ZZ 1000-21 "Richtung der Gefahrstelle, rechtsweisend"? Bedeutete es früher nicht einfach nur "nach rechts"?

Geschwindigkeitsbeschränkungen in Verbindung mit Gefahrenzeichen gelten nur an/innerhalb der Gefahrenstelle (Kurve), wie z.B. bei VZ 103-20 mit VZ 274-60.

Aber ein Zusatzzeichen ist ja kein Gefahrenzeichen, also doch Streckengebot??? Hm.

M.M.n. ist hier das Zusatzschild fehl am Platz, da es wegen seiner Bedeutung eigentlich nur mit einem Gefahrzeichen kombinierbar ist. Eindeutiger wäre ZZ 1000-20 "rechtsweisend", dann würde die Geschwindigkeit zweifelsfrei auch hinter der Kurve in der langen Geraden gelten.

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 26. Februar 2015 um 22:13:43 Uhr:

Nochmal: Bei der Auffahrt auf die Bundesstraße steht ein großes, rundes, weißes Schild mit einem roten Rand und der Zahl 120.

Und Du würdest da weiterhin 60 km/h fahren, weil es kein 282er Zeichen gibt?

Nochmal:

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 26. Februar 2015 um 22:02:59 Uhr:

Streckengebote gelten so lange, bis sie aufgehoben werden. [...]

Und natürlich werden sie auch durch das nächste beschilderte Streckengebot aufgehoben.

Gemeint ist hier sicherlich folgendes:

Am Punkt 1:

100 für alle, die geradeaus wollen.

60 für alle, die abbiegen wollen, da der Beginn des Verzögerungsstreifens (2) und der Rechtsabbieger (3)etwas unübersichtlicher ist.

Die 60 werden beim Beschleunigungsstreifen (5) ausser Kraft gesetzt, da dort die 120 gelten.

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