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Abbiegespur zum überholen genutzt und geblitzt worden.

Themenstarteram 27. April 2017 um 12:08

Aloah,

mir ist gestern abend etwas sehr doofes passiert.

ich hatte gestern Abend jemand auf der Bundesstraße vor mir der auf der Geraden 70-80 gefahren ist (was noch ok ist) aber IN jeder Kurve schlagartig bremste, so dass ich als in den Sicherheitsabstand reinkam und teils im dritten Gang auf der Bundestraße unterwegs war. Dieses brachte mich dann dazu an einer doch recht gut einsehbaren Stelle den Wagen zu Überholen, dass doofe war nur dass sich an dieser Stelle eine Abfahrt befand und ich die dritte Spur (die zum Abbiegen gedacht ist) zum Überholen nutzte naürlich gab der nette Mensch in diesem Moment gas so das ich mit 100 in der 70er Zone geblitzt wurde, von einem mobilen Blitzer, kein fester und nicht direkt aus einem Fahrzeug.

Die Frage ist: Welche Strafe gibt es für sowas (ich finde nichts wo die Abbiegespur "genutzt" wurde).

Mir wurde gesagt solche Aufnahmen können bei mobilen Anlagen meist nicht verwendet werden, da die Anlage nicht erkennt welches KFZ nun wirklich zu schnell war (Feste können das meist).

Dank eines Vandalismusschadens befindet sich mein Knz. aktuell unterhalb der Windschutzscheibe (Innen), wird aber nicht vom Scheibenwischer oder änlichem verdeckt, dies sollte ja auch für eine solche Anlage kein Problem sein es zu erkennen?

Also ich bin ansich kein Raser, habe auch nur einen Punkt und der kam auch eher durch unachtsamkeit zu stande.

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Abwarten u. Tee trinken!

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Abwarten u. Tee trinken!

Oder Kaffee :) wobei nein lass das, das regt den Kreislauf noch mehr an...

Wie wäre es statt dessen mit einer Nachschulung?

HTC

Zitat:

@mx2000 schrieb am 27. April 2017 um 14:08:02 Uhr:

...

Also ich bin ansich kein Raser, habe auch nur einen Punkt und der kam auch eher durch unachtsamkeit zu stande.

Nun warts doch erst mal ab. Und der Richter wird eine solche Einlassung im Zweifel ganz sicher besonders wohlwollend berücksichtigen.

100 bei 70 , nach Toleranzabzug und tatsächlicher Geschwindigkeit 160 oder 240 Teuros, 1 Monat Fahrverbot. Mittels Schablone läßt sich genau feststellen, wer der erste war. Das mit dem Kennzeichen steht auf einem anderen Blatt, müßte aber zu erkennen sein.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 27. April 2017 um 14:50:44 Uhr:

100 bei 70 , nach Toleranzabzug und tatsächlicher Geschwindigkeit 160 oder 240 Teuros, 1 Monat Fahrverbot.

Was für einen Bußgeldkatalog wendest du denn da an?

Gruß Metalhead

am 27. April 2017 um 15:09

Von den 100 kann man schon mal 7 abziehen. Dann sind es 105€ und ein Punkt, glaube ich. Könnte schlimmer kommen.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 27. April 2017 um 15:34:34 Uhr:

 

Was für einen Bußgeldkatalog wendest du denn da an?

Gruß Metalhead

Den TATBESTANDSKATALOG. Die normalen Sätze (Richtwerte) stehen hier:https://www.bussgeldkatalog.org/.../?... Das kann sich durchaus noch oben verschieben, je nach Verhältnissen oder Voreintragungen. Ich habe hier nämlich mal Vorsatz mit Gefährdung des Überholten angenommen, könnte ein Richter auch, der ist nämlich an die Sätze nicht gebunden.

Wenn das 100 Laut Tacho waren, waren es etwa 95 echt, minus Toleranz....

Da kommt nix wildes bei rum.

Der TE ist mit Hundert lt. Tacho in einer 70er Zone geblitzt worden. Bußgeld bezahlen Punkt kassieren und gut ist es. Warum Faseln hier einige von einem Richter?

Zitat:

@pido schrieb am 27. April 2017 um 21:19:35 Uhr:

...

Warum Faseln hier einige von einem Richter?

Weil es hier bald zum Anwalt geht.

:D :D :D

Ja. Wird wohl so kommen. Kennt man ja hier nicht anders.

am 27. April 2017 um 20:15

Zitat:

@mx2000 schrieb am 27. April 2017 um 14:08:02 Uhr:

Aloah,mir ist gestern abend etwas sehr doofes passiert.

Warum schreibst du nicht, was das war? Ich kann bisher nur lesen, dass du was Doofes angestellt hast.

am 27. April 2017 um 21:51

In der Schweiz ist das Benutzen einer Abbiegespur zum Überholen verboten. Ist das in Deutschland anders?

Weil sonst käme das ja noch zur Geschwindigkeit dazu

Das Foto kam sicher nicht wegen der Nutzung der falschen Spur, sondern wegen der Geschwindigkeit. Je nach verwendetem Messsystem ist das verwertbar oder auch nicht. War es ein mobiles Lidar-Gerät, könnte es u.U. verwertbar sein. Sonst eher nicht. Und ja das unvermeidbare kommt mal wieder von mir: falls was kommt sollte der TE zum Anwalt gehen.

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