- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Abdecken der Blinker in den Außenspiegeln.
Abdecken der Blinker in den Außenspiegeln.
Wir hatten gerade ein Streitthema.
Meiner Meinung ist es so, das es verboten ist, wenn man die "Deutschlandüberzüge" an den Außenspiegeln anbringt, wenn dadurch die dort sitzenden Blinker verdeckt werden.
Habe ich recht?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
Zitat:
Original geschrieben von marcu90
Das ist - noch nicht einmal so komplizierte - Physik
aber dass eine Socke ins Gesicht eines Motorradfaherers fliegt ist
Quantenphysik?
hm....
Hallöchen zusammen,
nein, keine Quantenphysik aber unwahrscheinlicher, als dass eine Eternitplatte durch den Unterdruck des vorbeirauschenden Fahrtwindes aus dem Anhänger gesaugt wird...
Mir ist vor Jahren mal ein Vogel gegen den Helm geknallt; soll ich mich jetzt nicht mehr auf den Bock trauen, nur weil ich weiß, dass da noch mehr Piepmätze durch die Gegend düsen? Man muss auch als Motorradfahrer einfach mal realistisch bleiben: klar gibt es im Verkehr Gefahren, von denen ein (Nur-)Autofahrer nicht mal was ahnt, aber man sollte die Kirche meiner Meinung nach schon im Dorf lassen, denn das die Socke beim Abfliegen genau nach hinten wegfliegt, ist doch eher unwahrscheinlich. Viel realistischer ist es, dass sie vom Fahrtwind erwischt wird, und in eine der übrigen Richtungen weg getrieben wird. Die Verwirbelungen um ein Fahrzeug herum tun dann ihr übriges dazu, dass die Socke eben nicht in einer ballistischen Bahn nach hinten fliegt. (denn das müsste sie tun, wenn man mal überlegt, dass der Kopf eines Motorradfahrers in der Regel deutlich über der Höhe eines durchschnittlichen Außenspiegels ragt...)
VG, SamEye
Ähnliche Themen
76 Antworten
Ja, da hast du recht. Das ist verboten.
ausser man schneidet die blinker frei
Blinker dürfen nicht abgedeckt werden.
Viel schlimmer ist das Spiel, was unsere Mannschaft heute abgeliefert hat.
Zum Thema: Ja, es ist verboten, Blinker abzudecken.
StVO § 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tag vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).
Nachtrag:
(persönliche Meinung)
Allerdings sind damit wohl eher die Blinker vorne und hinten in den Scheinwerfern gemeint. Falls im Spiegel welche vorhanden sind, dann sind das quasi freiwillig angebrachte, zusätzliche.
Glaube kaum, dass ein Polizist das überprüfen würde.
Daß das so sein muß, sagt einem ja eigentlich schon der logische Verstand.
Ich kann selbst nicht nachvollziehen, wie (und vor allem mit welchen Argumenten) da jemand zur gegenteiligen Ansicht kommen kann.
Vielleicht auch davon abhängig ob die Blinker in den Spiegeln schmückendes Beiwerk sind oder vorgeschrieben.
Zitat:
Original geschrieben von zhnujm
Vielleicht auch davon abhängig ob die Blinker in den Spiegeln schmückendes Beiwerk sind oder vorgeschrieben.
Nein, das spielt für die Unzulässigkeit absolut keine Rolle.
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Davidoff
Viel schlimmer ist das Spiel, was unsere Mannschaft heute abgeliefert hat.
Zum Thema: Ja, es ist verboten, Blinker abzudecken.
StVO § 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tag vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).
Nachtrag:
(persönliche Meinung)
Allerdings sind damit wohl eher die Blinker vorne und hinten in den Scheinwerfern gemeint. Falls im Spiegel welche vorhanden sind, dann sind das quasi freiwillig angebrachte, zusätzliche.
Glaube kaum, dass ein Polizist das überprüfen würde.
Hallole zusammen
Ist mit relativ egal was diese Fussballer für leistungen abliefern da es eh nur ein riesiges Geschäft ist das da gemacht und sanktioniert ist .
Bei verschiedenen Modellen sind die Blinker die im Scheinwerfen eingebaut sind von der Seite her nicht oder nur sehr schlecht zu sehen was die existenz der blinker in den seitenspiegeln erklärt. Sonst würde das Mercedes nicht machen da das ja zusätzliche kosten sind. aus dem grunde sind diese idiotischen Abdeckungen auch nict erlaubt.. Die auf der BAB oder Schnellstrassen herumfliegenden Fähnchen sind das übrigends auch , die sind nur bei angemessenen Geschwindigkeiten erlaubt / geduldet . Jol.
Sind seitliche Blinker überhaupt vorgeschrieben? Ich habe keine bei meinem Auto des BJ 1987.
http://www.business-on.de/.../...strassenverkehrsordnung-_id11839.html
Ein googlen nach "spiegelüberzieher blinker" bringt jede Menge Treffer zum Thema.
Wobei einem der gesunde Menschenverstand eigentlich schon sagen sollte, dass Beleuchtungseinrichtungen am KFZ nicht verdeckt werden dürfen.
Zitat:
Original geschrieben von Taxidiesel
Sind seitliche Blinker überhaupt vorgeschrieben? Ich habe keine bei meinem Auto des BJ 1987.
Bei Modellen, die keine Blinker im Spiegel haben, sind diese "Überzieher" unkritisch, es sei denn, sie reduzieren die Sicht auf die Spiegelfläche.
ein kleinwenig OT
Ich halte es für eine Unsitte!
JEder Fahrer ist für sein KFZ zuständig!
Dass Blinker (also Beleuchtugnseinrichtungen z. B. Rückstrahler usw.) nicht abgedeckt weden dürfen, sollte JEDEM einleuchten...
Nur die Rennleitung ist chronisch unterbesetzt!
Dass selbe sind die lustigen Fähnchen an den Autos!
zum Teil noch mit dem Netten Hinweis nur bis 60 km/h
und wo fahren die? auf der BAB und dass mit 3 mal AK (äußerste Kraft)
warum ich da so drauf reagiere? weil ich Motorradfahrer schon einmal fast eine von den tollen Fähnchen in die Fresse bekommen habe!
Vorallem hab ich noch KEINEN Gesehen der die Fahnen am Ortsende entfernt!
Ladungssicherung (und um eine Ladung handelt es sich bei Fahnen und Socken) ist oberste Pflicht von Führern von KFZ
So und jetzt könnt ihr schimpfen weil ich ne Spaßbremse bin...
Nur ist dass ein Spaß auf kosten von anderen.. und so? nenene..... (Maulwurfen)
Alex
Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
So und jetzt könnt ihr schimpfen weil ich ne Spaßbremse bin...
Nur ist dass ein Spaß auf kosten von anderen.. und so? nenene.....
Die Spiegelüberzieher (um die geht es hier) sind wenigstens rein aus Stoff und sitzen ausserdem auch bei höherem Tempo sicherer als die Fähnchen.
Die Spiegelblinker sind erst in den letzten Jahren aufgekommen, bei etwas älteren Fahrzeugen sollte garkeine Beeinträchtigung gegeben sein.
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Die Spiegelüberzieher (um die geht es hier) sind wenigstens rein aus Stoff und sitzen ausserdem auch bei höherem Tempo sicherer als die Fähnchen.
Die Spiegelblinker sind erst in den letzten Jahren aufgekommen, bei etwas älteren Fahrzeugen sollte garkeine Beeinträchtigung gegeben sein.
und ich möchte diesen "Stofffetzen" trotzdem nicht an den Helm oder in die Bremse bekommen!
Büchsenfahrer vergessen immer, dass sie nicht alleine sind auf der Straße...
Alex