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Abe Alarmanlage???

Themenstarteram 14. September 2006 um 20:01

Haltet Euch fest.. ich saß eben gemütlich auf der Couch und dann klingelte es sturm.. DIE POLIZEI!!

Mein Auto was draussen auf der Straße steht..da hat die Alarmanlage gesponnen also sie ging aber es war nix.

Angeblich seit 10 minuten.

darauf hin wurde mir gesagt wo die ABE ist?? ich bräuchte die!

Oder sei das so ne Amialage das sei nich genehmigt bla bla.

Jetzt hab ich ne Mängealzeige und der will inerhalb 4 tage ne ABE für das Ding?

Spinenn die jetzt Total??

Für ne Alamanlage??

Wenn ichs nich vorzeige und noch drinne hab geht die Meldung an die Zulassung.. sag ma gehts noch??

Was würdet ihr machen??

Gibts da n Gesetz?? Ich brauch doch keien ABE oder??

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47 Antworten

Bitte was??? Da habe ich ja noch nie was von gehört!!! Ich habe auch noch nie gehört, dass es eine ABE für eine Alarmanlage gibt!!!

Aber vielleicht könntest du dein Anliegen mal so deinem Hersteller per Mail schicken und fragen, ob die dir ein offizielles Schreiben schicken/faxen können, wo sie da was drüber schreiben.

naja wenn deine alarmanlage 10 minuten geht ist sie definitiv nicht zugelassen, die müssen sich nach ein gewissen zeit von selbst wieder aussschalten.

Hallo,

also ich würed mal auf der Diensstelle vorbeischauen und versuchen mit nem Vorgesetzten dort zu sprechen, edr kann das dann wohl recht schnell auflösen würde ich sagen...

Themenstarteram 14. September 2006 um 20:23

Ich bin immernoch so baff ey! Also die Anlage ist auch nich 10 min gelaufen die geht nach 10 sek aus nur dann ist sie wieder neu angegangen..

Aber ob die 10 min stimmen ich hab sie ja nich gehört.

Ach und was sie noch sagten: seien sie froh das wir sie erreicht haben sonst hätten wir ihr auto aufbrechen lassen...

geil oder??

Ey ich brauch was um den Scheiss.. B.. zu zeigen bzw zu beweisen das es so behindert ist ne ABE für das ding zu fordern..

das ist ne KINGS GUN die spricht so..zurücktreten.. und so..

ey ich kanns nich fassen..

jetzt hab ich ne mängelanziege am hals..geil oder.. 4 tage zeit um dene ne ABE zu zeigen..

kannst ja auchmal beim tüv anrufen was die dazu sagen

Zitat:

Original geschrieben von Golf_luder

jetzt hab ich ne mängelanziege am hals..geil oder.. 4 tage zeit um dene ne ABE zu zeigen..

Wie schon gesagt, mal beim Revier vorbeisehen, oder mal mit dem TÜV sprechen, dann wird sich das schon ohne ABE oder dergleichen lösen, bin ich mir sicher...

Zitat:

Original geschrieben von Golf_luder

Ey ich brauch was um den Scheiss.. B.. zu zeigen bzw zu beweisen das es so behindert ist ne ABE für das ding zu fordern..

jetzt hab ich ne mängelanziege am hals..geil oder.. 4 tage zeit um dene ne ABE zu zeigen..

Ich kann deinen Ärger im Moment verstehen, aber durch solche Äusserungen bringst du dich nur selbst mehr in rage und steigerst dich darein.

Überleg doch mal, du hast noch 4 Tage (also gehe ich mal von Werktagen aus, denn die können nicht von einem Verlangen, dass man am Samstag oder Sonntag in irgendeiner Firma jemanden erreicht zwecks ABE oder so). Also wäre das dann bis Mittwoch. Da kannst dann doch mal schön Piano morgen ne Runde zum TÜV fahren und die Fragen, wie du dich jetzt verhalten sollst, dass du mit der Mängelkarte nicht einverstanden bist.

Vielleicht können die dir ja sogar bestägigen, dass man für eine Alarma keine ABE braucht, oder irgendwas anderes schriftliches.

Damit hoppelst dann mal ganz easy zur Wache hin und versuchst den Vorgesetzten vom Polizisten von vorhin zu sprechen. Dem legst du dann offen, was die heute Abend widerfahren ist und was der TÜV dazu gesagt hat und das es nicht gerechtfertigt ist etc.

Ich denke mal, da bist du dann am besten mit bedient. Und solltest du keinen Erfolg haben, bleibt dir immer noch das Wochenende für eine Lösung.

Hi Golf_luder,

mir ist ebenfalls nichts bekannt, dass es ABE's für Alarmanlagen gibt.

Aber es gibt eine Art Unbedenklichkeitsbescheinigung in Form der BZT- Zulassung.

Wenn die Anlage nicht BZT zugelassen ist, dann können sie sich daran hochziehen und dich zum Ausbau zwingen.

Sicherlich gibt es auch ne DIN- Norm die besagt, wie lange ne Alarmanlge, mit welcher Lautstärke, Signalintervall etc. nerven/alamieren darf, schließlich ist in unserem Bananenstaat alles geregelt!

 

MfG archery!

Zitat:

Original geschrieben von archery

Sicherlich gibt es auch ne DIN- Norm die besagt, wie lange ne Alarmanlge, mit welcher Lautstärke, Signalintervall etc. nerven/alamieren darf, schließlich ist in unserem Bananenstaat alles geregelt!

Genauso ist es!

Der Alarm muss z. B. nach ner gewissen Zeit (25 sek.?)j selbstständig wieder ausgehen. Und die Chirp Funktion wie bei der KG 300 ist sowieso verboten.

Bei ebay wird diese AA teilweise ausdrücklich mit eg Genehmigung verkauft...

Ich nehme an, dass dann auf dem Steuergerät ein e-Prüfzeichen stehen müsste.

Zitat:

Original geschrieben von SerialChilla

Ich nehme an, dass dann auf dem Steuergerät ein e-Prüfzeichen stehen müsste.

Hi SerialChilla,

So sehe ich das auch.

Die AA muss wohl ein E- Prüfzeichen und einen Aukleber:"BZT- zugelassen" aufweisen, sonst läuft sie ohne Betriebserlaubnis und ist verboten.

Eines oder sogar beides wird die AA von Golf_luder eher nicht haben und daher wird er sie ausbauen müssen, um Ärger zu vermeiden.

MfG archery!

Was für eine Sirene / Horn hat die Anlage denn? In D sind z.B. keine Sirenen erlaubt, wenn Deine Anlage also eine hat hilft Dir auch das Beschimpfen der grün(blau)/weißen nichts, und auch ein Termin beim Vorgesetzten wird da nichts bringen.

Nicht die Alarmanlage muß eine ABE haben, sondern die Hupe muß eine Bauartgenehmigung haben, also ein Prüfzeichen. Hat sie das nicht wirst Du sie wohl oder übel ausbauen müssen.

Genausowenig sind übrigens Erschütterungssensoren in der StvZo erlaubt...

am 15. September 2006 um 7:24

hmmm...also bei meiner is eine Betriebserlaubnis dabei!

In der geht es aber mehr um die Lautstärke, die Funkfrequenz, etc!

Das man keine Erschütterungssensor haben darf is übrigends Quatsch! Hatte unser BMW auch (incl Innenraumüberwachung)

Davon steht in meiner BE auch nichts drinn!

Is aber ne Waeco, somit dürfte die dir nicht viel bringen, sorry!

 

Gruß André

Du musst die Anleitung finden oder dir von jemandem zumailen lassen. Da steht zu 99% die Zulassung drin. War zumindest bei meiner Rhino so.

Zitat:

Original geschrieben von Rennsemmel82

Das man keine Erschütterungssensor haben darf is übrigends Quatsch! Hatte unser BMW auch (incl Innenraumüberwachung)

Dann erzählt das LKA Niedersachsen also Quatsch...hätte ich auch selber drauf kommen können...set wann erfährt man von der Pol auch mal etwas wahres...

 

http://www.lka.niedersachsen.de/praevention/techn_praev/kfz_sicherungen/kfz_kriminalitaet/Sicherungen.htm

Auto-Alarmanlagen, 5.Absatz...

Nur weil Euer BMW das hatte heißt das noch lange nicht daß es legal ist, und wenn es werksseitig verbaut war dann war es ein Glasbruchsensor.

 

Edit: Ich muß mich korrigieren - klar darf ein Auto Erschütterungssensoren haben - die Alarmanlage darf nur nicht darauf reagieren...

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