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Abe für I500 Stoßstange

Themenstarteram 7. Mai 2010 um 16:51

Hey Leute, brauch umbedingt eure hilfe, hat irgendjemand noch ene ABE für die I500 Stoßstange vom vorFacelift rumliegen???

Bitte um schnellstmöglichr rückmelung!!!

Danke schonmal

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22 Antworten

war doch original ...

Klick mich zur ABE

 

Zitat:

Original geschrieben von christian1985

war doch original ...

ein Irmscher Zubehörteil ist kein Originalteil und muß entweder eingetragen werden oder aber, man hat eine ABE !

am 7. Mai 2010 um 18:18

Willst du die an einem i500 wieder dranmachen oder bei einem anderen Vectra B.

Weil wenn du die Stosstange wieder an einen i500 machtst geht das auch ohne ABE.

Ein Freund von mir hatte einen Auffahrunfall , dann hat er sich bei ebay eine neue i500 Stosstange gekauft und gab keine Probleme beim Tüv allerdings war das auch ein i500.

Zitat:

Original geschrieben von christian1985

war doch original ...

Ist zwar aus dem Golf-Forum, aber trotzdem interessant. Geht darum, ob Original-Teile eingetragen werden müssen.

http://www.motor-talk.de/.../...agen-von-original-teilen-t2698722.html

Zitat:

Original geschrieben von heddi

Zitat:

Original geschrieben von christian1985

war doch original ...

Ist zwar aus dem Golf-Forum, aber trotzdem interessant. Geht darum, ob Original-Teile eingetragen werden müssen.

http://www.motor-talk.de/.../...agen-von-original-teilen-t2698722.html

okay....

jeer erzählt eher was anderes dazu. Ich habe direkt AAS gefragt.

Antwort von ihn war :

Zitat:

:) Wenn das Teil mal serienmäßig verbaut war (serienmäßig oder als Option bestellbar), das Fahrzeug also mit dem Geraffel vom Band gelaufen ist, ist eine Änderungsabnahme nicht erforderlich, weil das Getüdel Teil der Fahrzeug-Betriebserlaubnis ist. Sinnvoll wäre es, dem meckernden Prüfer oder dem quittungsblockzückenden Rennleiter etwas aus Papier in die Hand drücken zu können. Dazu müsste allerdings ein SFOH* seine Datenbanken durchwühlen.

Gruß - Kay

* SFOH: sehr freundlicher Opel-Händler

(@ Nick: nimm das "Getüdel" nicht so ernst )

Kay ist AAS und Leiter von GTÜ-Prüfstation.

Quelle: OPF

OK, es ging dabei um Spotfront und Z18XE 0039 177 ist damit auch vom Band gelaufen.

nochmal die Frontstoßstange für den i500/i30 ist KEIN Originalteil !!

@steel

nachdem ich den Link im VW Forum las, ist es klar geworden.

I500: Irmscher zwackte sich die Autos ab - baute um - ließ alles eintragen (einmal für alle) - schickte die Autos auf den Markt

Zender (Sport) Front: Opel baute die in ihren Werken direkt die Sport-Front als Serienteil an - deswegen eintagungsfrei und originalteil!

 

....Bürokratie und Behördenirrsinn...und natürlich eine Geldmaschinerie!

Zitat:

Original geschrieben von christian1985

Zender (Sport) Front: Opel baute die in ihren Werken direkt die Sport-Front als Serienteil an - deswegen eintagungsfrei und originalteil!

Nein, auch die Sport Front muss eingetragen werden. Opel hat sie zwar ab Werk verbaut (wie übrigens auch die i500), aber die Stoßstange stand nur bei den Sport Modellen in der ABE. Bei allen "nicht Sport" muss sie eingetragen werden, da die in der ABE eine Serienschürze stehen haben.

Ich hab mir hier zu dem Thema schon die Finger wund getippt und habe gedacht, nach dem Link oben aus dem Golf Bereich hätte es nun "klick" gemacht, aber scheinbar ist dieses Thema eine neverending Story :)

Ein anderes, gutes Beispiel ist die Umrüstung der VFL Modelle auf FL Optik, auch dies müsste man streng genommen eintragen lassen, macht aber keiner, weil es kaum einem auffällt. Bis der nächste Unfall kommt und ein Gutachter einen Grund sucht, warum seine Versicherung nicht zahlen muss... nicht eingetragene Teile -> fahren ohne BE -> kein Geld. Oder der Polizist, der gerade Stress mit seiner Frau hat... ;)

das widerspricht sich aber dann mit der aussage im link und des Tüv Prüfers!

dann wäre auch ein z.B. Sitzumbau von normal auf "Sport" eintragungspflichtig. ein lenkradumbau von 4 auf 3 speichen genauso....

 

naja - sche*** egal. eintragen oder vorher nachfragen ob es von nöten ist und fertig ist die laube!

Wenn ich den Link mal hier zitieren darf:

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIV 16V

Bitte haben Sie Verstaendnis, dass wir Ihnen keine Freigabe fuer den Anbau einzelner Ersatzteile die nicht serienmaessig fuer Ihr Fahrzeug verwendet wurden, erteilen koennen. Ihr Vorhaben liesse sich allerdings in Absprache mit einer amtlich anerkannten Pruefstelle wie zum Beispiel TUEV oder DEKRA per Einzelgutachten realisieren.

Eine entsprechend ausgeruestete anerkannte Pruefstelle kann Ihnen ein Einzelgutachten erstellen, den Umbau pruefen und die Aenderung in die Fahrzeugpapiere eintragen. Diese Abnahme ist gesetzlich vorgeschrieben und die Voraussetzung dafuer, dass der Wagen wieder fuer den Verkehr zugelassen wird.

Zugegeben das klingt aufwendig. Aber es ist tatsaechlich die einzige Moeglichkeit und die wollen wir Ihnen natuerlich nicht vorenthalten.

Heisst also, VW gibt keine Freigabe, die angefragten Teile einfach so zu verbauen, der TE aus dem Link soll zum TÜV fahren. Jetzt suche ich den Widerspruch zu meiner Aussage oben?! ;)

Es gibt kein Unterschied nach der Zulassungsziffer zu 2. und 3. zwischen normalen Modell und Sport. Sport ist lediglich Ausstattungsmerkmal. Wenn man jetzt Umrüstkatalog 2001 schaut, wird man viele verweise auf Irmscher finden, aber da ist kein Wort vom Zender.

Ergo wenn Sportmodell lediglich Ausstattungslinie ist und keine eigene ABE mitbringt- hat diese nicht- dann ist Zenderheck und Front nicht eintragungspflichtig. Zu weiterem s. Zitat vom AAS oben.

I-Teile müssen in der Tat eingetragen werden.

S. Umrüstkatalog 2001, Abschnitt 3.2 Aufbau und Anlage 8.2

Und bei schreiben von VW handelt sich um standart 08/15 Antwortschreiben wie "Bitte verwenden sie um Lebensdauer ihres fahrzeugs deutlich zu ehöhen und auf der Strasse sicher zu sein nur original VW-Teile und freigegebene Motoröle".

Zudem lässt sich die Antwort auf Opel nicht 1:1 projezieren.

Zitat:

Original geschrieben von steel234

Es gibt kein Unterschied nach der Zulassungsziffer zu 2. und 3. zwischen normalen Modell und Sport. Sport ist lediglich Ausstattungsmerkmal. Wenn man jetzt Umrüstkatalog 2001 schaut, wird man viele verweise auf Irmscher finden, aber da ist kein Wort vom Zender.

Irgendwann fange ich hier echt nochmal an, Bilder zu malen, mit dem lesen haben so einige wohl Probleme :rolleyes:

Hier schreibt heiner was von HSN/ TSN (die zu 2. / zu 3.), sondern von der ABE Nummer des Fahrzeugs. Genau genommen nennt sich diese "Nummer der EG Typgenehmigung oder ABE". Steht im alten Brief auf Seite 4, in der Zulassungsbescheinigung II unter Spalte "K". Daraus kann man ableiten, welche Stoßstangen verbaut wurden, ähnlich wie bei der FIN. Wenn man diese entschlüsselt, kommt ja auch raus, dass das Fahrzeug nicht mit der Sportfront ausgeliefert wurde.

da frage ich mich,we die probleme mit dem lesen hat...

Umrüstkatalog , Punkt 3.2.3.

Und jetzt guck mal, was bei dir unter Spalte K steht...

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