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abe für led - polizei macht stress
hallo leute. habe hier schwarze led rückleuchten von depo im t4 BJ 97. war freitag beim tüv, kein problem, abgenommen! da e prüfzeichen. nun will die polizei aber trotzdem eine abe! was soll ich machen? wenn der tüv seinen segen gibt, muss ich bei der polizei dann t.d. die abe vorlegen? oder hat jmd hier sogar diese rücklichter verbaut, und kann mir die abe mailen. oder weis jmd wo ich diese herbekommen / runterladen kann? währe sehr dankbar wenn jemand mir helfen könnte... mfg zs
13 Antworten
da ist dich ne Nummer drauf?
Ich habe die Kristallglas ohne LED drin. a war auch keine ABE bei, da Prüfzeichen...
Gib denen mal ne Tel.Nr. von einem Händler der die Verkauft...
ja nr ist e4! entweder holland oder luxenburg müsste das sein, also eu zulassung, oder? also brauche ich keine abe?
mit e-Zeichen = keine ABE. Sollte der Polizei allerdings auch klar sein. Das ist ja der Sinn des E Zeichens.
Das sagt WIKIPEDIA dazu:
Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.
Es gibt keine E-Kennzeichnung ohne nachfolgende Nummer, welche dem „E“ folgt. Die Kennzeichnung ist eine Typgenehmigung und basiert nicht auf einer Herstellererklärung, sondern wird z. B. vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf Antrag zusammen mit einer Typgenehmigungsnummer erteilt. Der Aufbau und die Anbringung dieser Kennzeichnung ist in der jeweiligen ECE-Richtlinie beschrieben.
E4 sind übrigens die Niederlande
alles klar. danke und wie mache ich das den cops klar? die scheinen es ja nicht zu wissen... sonnst würden die ja nicht so nen tohuwahobu daraus machen...
dann sag ihnen das die gestzesänderung........
keine abe mehr mitführen am 1.4.1995 war.
die sollen mal kompetente kollegen fragen.
normalerweise wenn ich die streckenkontrille nicht sicher ist fragen die eh beim tüv oderschicken dort hin ( mängelkarte ).so erledigt sich das spätestens.
grüße suzruki
Sind »Katzenaugen«, also Rückstrahler montiert worden? Die sind bei den schwarzen Scheinwerfern IIRC Pflicht. Vielleicht liegt da das Problem und sie wollen sehen, dass welche fehlen (laut ABE).
Ansonsten wie es schon geschrieben wurde: Eigentlich eintragungsfrei. Die Rücklichter sind entsprechend Markiert (E-Nummer vom Land zzgl. der Kennung für den entsprechenden Einsatzzweck).
Das Einzige, was sie bemängeln können wäre, dass das Fahrzeug keine EG-Zulassung hat. Aber selbst das spielt eigentlich keine Rolle...
Grüße, Martin
das mit den "reflektoren" haben wir jetzt in angriff genommen... wenn es das sein sollte, kleben wir eben welche drauf/drunter. habe mir das §en gedingse ausgedruckt... muss bis heute das auto vorführen... die bekommen den ausdruck aufn tisch geknallt und sollen selber googeln... werde berichten...
Interessant zu wissen wäre wenn du sie fragen würdest, auf welchen Paragraphen sie sich beziehen. Also wieso die Vorführung notwendig sei.
Evtl. blüht mir nämlich irgendwann auch mal sowas bei meinem Zweirad. Dort sind - dank EG-Zulassung - die Blinkerabstände nach EU-Recht (ECE) und nicht nach deutschem Recht (StVZO) relevant.
Grüße, Martin
freitag hat der tüv ja schon seinen stempel gegeben. heute auto bei der polizei "vorgeführt"... und gesagt warum ich da bin... der beamte; jaja passt schon, tüv bericht dabei? antwort; klar doch! der beamte macht ne kopie... Ich; wollen sie nicht mal nachsehen? auto steht da vorne. er; nene, passt schon! ich; na gut, aufwiedertschüss. soweit der ausgang der geschichte... hab da auch keine große lust mehr gehabt nachzufragen warum und wieso dann das ganze theater nötig war... bis dahin, allzeit gute fahrt und nicht ärgern lassen von den cops
Der Beamte auf dem Revier scheint einer mit Durchblick zu sein, sodass er den Vorgang ohne Hin und Her erledigen konnte...
Halbwissen und Ungenauigkeiten, dabei wurde es schon so oft beschrieben....... seufz!
1. Unterscheiden zwischen "e" - und "E"-Zeichen. Ersteres ist eine EG-Typgenehmigung, zweites ist eine ECE-Genehmigung. Auf das betreffende Bauteil bezogen handelt es sich in diesem Fall um eine internationale Teilegenehmigung (es kann natürlich auch eine EG-Typgenehmigung für das gesamte Fahrzeug geben, welche ihrerseits dann die ganzen Einzelgenehmigungen enthält...).
Der Hinweis auf §21a StVZO ist ja so falsch nicht, kann doch die ECE-Regelung Grundlage sein für eine nationale Betriebserlaubnis.
2. Man muß sehr genau schauen, ob denn der jeweilige Staat die betreffende ECE-Regelung überhaupt anerkennt. Es ist grundsätzlich falsch zu sagen, daß jedes Tel mit einem "E"-Zeichen generell anerkannt ist. Ist ist beispielsweise noch garnicht sooo lange her, daß in Deutschland beispielsweise Anhängerkupplungen mit polnischem "E"-Zeichen nicht zulässig waren, diese brauchten dann noch zusätzlich eine nationale ABG oder eine EG-Typgenehmigung. Mittlerweile sind die polnischen AHK auch bei uns zulässig :-))
3. @x_fish Das mit der Lichtanlage am Moppi ist ganz einfach. Beides ist zulässig, aber bitte "sortenrein"!! Entweder hast Du eine Lichtanlage nach EG, oder Du hast eine nach nationaler Norm. Mischen, sich also jeweils das günstigere raussuchen geht nicht. Wenn Dein Moppi neueren Datums ist und somit als Gesamtfahrzeug über eine EG-Typgenehmigung in Verkehr gekommen ist, wird auch eine EG-Konforme Beleuchtungsanlage verbaut sein.
4. Das kleine "e"-Zeichen, was so easy aussieht und den Anschein erweckt, daß man das mit ihm gekennzeichnete Teil abnahmefrei überall anbauen darf, ist eigentlich eine nette Falle: Der Verordnungsgeber hat die Verantwortung netterweise auf den Fahrzeughalter abgewälzt. Nach §19(3) Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis nicht, wenn man sich ein derart gekennzeichnetes Teil anbaut. Und noch besser scheint, daß man auch keinerlei Genehmigung mehr mitführen muß.
Aaaber: Nunmehr ist der Halter verantwortlich, daß alles in Ordnung ist. Beispiele gefällig? Hatte neulich gerade eine Anhängekupplung mit "e"-Zeichen, Kupplung gehörte zu einem Renault. War aber verbaut an einen Peugeot, nach Aussage des Besitzers hatte sie fast gepaßt, er mußte nach eigener Aussage nur ein paar Löcher "ein bissel" größer bohren, um sie an den Peugeot zu montieren. Nur dadurch, daß die tolle Kupplung eine EG-Typgenehmigung hat, wird das Fahrzeug nie "tüvig", die BE ist weg! Oder zu den diskutierten Schlußleuchten, wurde hier im thread auch schon angeschnitten: Die können mit ihrem "E"- Zeichen durchaus zulässig sein, aber wenn z.B. die Rückstrahler fehlen, ist es mit der Gesamtgenehmigung des Fahrzeugs schon wieder Essig, es sei denn, man rüstet die Rückstrahler nach. Und genau diese Randbedingungen stehen dann z.B. in der EG-Typgenehmigung oder ECE-Genehmigung des Teils.
Von dieser Warte her ist es durchaus sinnvoll und zulässig, daß der Schutzmann sich die Teilegenehmigung mal zeigen lassen will. Merke: Man muß sie sicher nicht mitführen, aber dann doch auf Verlangen vorzeigen, wenn der Amtsträger das so will. Man kann sich natürlich auch bockig anstellen, frei nach dem Motto, brauch ich nicht, mach ich nicht, will ich nicht, dann würde ich locker sagen: Keine Rückstrahler vorhanden, somit BE des Fahrzeuges erloschen, Vorführen beim TÜV oder Polizei, wenn nachgerüstet, und ein schickes Bußgeld dazu. Wer's braucht...
Viel Spaß noch
Der Gardiner
Zitat:
Nur dadurch, daß die tolle Kupplung eine EG-Typgenehmigung hat, wird das Fahrzeug nie "tüvig", die BE ist weg!
Die Kupplung muss typ zugelassen sein, allein eine Europazulassung reicht nicht, sonst könnte man problemlos Lichter von Fremdfabrikaten verbauen, das geht genau so wenig.
Zitat:
Mittlerweile sind die polnischen AHK auch bei uns zulässig :-))
Das Kupplungen aus Polen zugelassen sind, wurde allerhöchste Zeit, um der Wettbewerbsverzerrrung des EU Binnenmarktes Einhalt zu bieten. .
Zitat:
Original geschrieben von gardiner
3. @x_fish Das mit der Lichtanlage am Moppi ist ganz einfach. Beides ist zulässig, aber bitte "sortenrein"!! Entweder hast Du eine Lichtanlage nach EG, oder Du hast eine nach nationaler Norm. Mischen, sich also jeweils das günstigere raussuchen geht nicht. Wenn Dein Moppi neueren Datums ist und somit als Gesamtfahrzeug über eine EG-Typgenehmigung in Verkehr gekommen ist, wird auch eine EG-Konforme Beleuchtungsanlage verbaut sein.
Da die ECE mehr »Spielraum« liefert, ist sie natürlich für alle die interessantere Variante. Blöd ist jedoch nur, wenn der kontrollierende Beamte das vor Ort etwas anders sieht. Alleine schon durch die Zulassung bzw. das Baujahr (2005) erschließt sich die EG-Typgenehmigung.
Konkret geht es um eine Änderung (Blinker wegen Koffer bzw. Satteltaschen versetzen und somit auch näher zusammenbringen). Mal sehen ob/wann der erste meckert.
Grüße, Martin