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ABE Irmscher Rückleuchten?

Opel Omega B
Themenstarteram 28. März 2008 um 19:37

Hallo Opelfreunde!

Hat event. einer von euch eine ABE für die schwarzen Rückleuchten von Irmscher?

Ich muss mit meinem Ommi zum Tüv und find meine leider nicht mehr!

Omege A BJ. 91 Limo!

vielen dank im vorraus!

Gruss und bis denne

Agemo3024!

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 28. März 2008 um 19:37

Hallo Opelfreunde!

Hat event. einer von euch eine ABE für die schwarzen Rückleuchten von Irmscher?

Ich muss mit meinem Ommi zum Tüv und find meine leider nicht mehr!

Omege A BJ. 91 Limo!

vielen dank im vorraus!

Gruss und bis denne

Agemo3024!

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Bei ebay hatte schon jemand auf Artikel 150229319224 angefragt. Anscheinend will er nicht kopieren. Wenn sie preiswert bleiben dann kaufe komplett. So teuer sollten die nicht werden, da ja doch einige Mängel sind.

moin..

war bei meinen tüvi und habe versucht, bei kadett-freak in seiner omi a limo, die teile vom i3000 in schwarz, eintragen zu lassen,.......

is nicht,... grund sie brauchen nicht mehr eingetragen werden, gelten nach den neueren bestimmungen als eintragungs frei, weil sie beim omi a, als ausstattungsvariante verbaut waren.!!

er hat mir dann den gesetzestext ausgedruckt auf gtü-papier und mit gtü stempel und seiner unterschrift.

damit konnte man dann zur politei gehen und sagen.... steckt euch euren mängelbericht in den......... na da wo ihr am schönsten seid.!!!

-a-

 

Dann höre ich ja förmlich die Frage, hast Du auch einen Kopierer ?

da müsste ich dann mal kadett-freak kontaktieren oder nochmal zu tüvi rüberfahren, aber dazu bräuchte ich erstmal zeit..... und die ist so knapp, wie das liebe geld..:D:D:D!!

also er möge erstmal bei der gtü vorbeifahren und sonst über pn. rauchzeichen geben.:D

-a-

am 28. März 2008 um 21:57

@ all

also da es hir schon um rückleuchten geht möchte ich ne frage los werden ich habe diese lasierten rückleuchten in schwarz auf meinem kombi ! Und zu ostern wurde ich kontroliert und der nette heer wachmeister sagte mir ich soll es abwaschen :D:D öhm und ich wollte mal fragen sind diese zulässig ? also die rückleuchten weil ka der polizist sagte es gibt ne bestimmte % zahl wie durchsichtig es sein muss also die rückleuchten aber ich finde man sieht auch diese getönten völlig ausreichend nur halt nicht original so dunkel ! ich hoffe hab mich einigermasen gut formuliert ;) !!

Mfg Philip

Sind unzulässig!

moin.. philip...

ich bin nu wirklich kein verfechter von schwachsinns gesetzen..... aber zu dunkle rückleuchten, finde ich persönlich genauso verboten wie dieses xenon licht vorne. (gerade wenn sie nicht mehr reflektieren und beim parken nicht zu erkennen sind. )

weiss deshalb auch nicht viel von solchen sachen, weil ich zwar die meinung anderer akzeptiere, aber ja nicht unterstützen muss..!!!

-a-

ps. "" ich hoffe hab mich einigermasen gut formuliert ;) !!....... ja man kann verstehen, was du wissen möchtest...... KEIN PROBLEM..!!

aber :D( und das ist mit sicherheit nicht böse gemeint..):D, bei deinem letzten satz, musste ich schon ein bischen schmunzeln....:D:D;););););););););););););););););););)

-a-

am 29. März 2008 um 8:56

@croma74

Thx für die info !!

@Andre

Stimmt auch wieder da sie nicht reflektieren aber wenn man evetuel reflektierenden teil zusätzlich drauf klebt wie bei diesen irmscher leuchten gibt es das doch dann wäre es auch beim parken zu sehen ;) ! Da ich ja jetzt weiss das sie nich zulässig sind :(:( tausche ich sie vllt bald wieder um !! ja diese letze satz :D:D:D ist auch zum schmunzeln !! ;);)

@ all

Davon abgehn das nicht erlaubt was meint ihr sieht aba dich gut zum auto aus oder nicht !? ;):D

Mfg Philip

Ich habe meine auch verkauft, wurden beim TÜV nicht eingetragen, obwohl der Prüfer noch meinte :so dunkel sind die ja garnicht. Zum Glück (auch auf anraten hier im Forum) hatte ich die originalen Rückleuchten mit. Der Prüfer hat die Rückleuchten als Mangel eingetragen, mit dem Hinweis wurden durch originale ersetzt. Das ganze war im Januar 2006.

Das hätte mich vielleicht nicht so gestört, aber Dotti hat mich damals auf mögliche Folgen aufmerksam gemacht. Da reicht ja schon ein unverschuldeter Unfall und dir jagd jemand hinten drauf und der behauptet dann er hätte die Bremsleuchten nicht gesehen. Ich glaube da benötigt man nicht mal einen guten Anwalt um die Schuldfrage zu klären. Davon abgesehen daß das eigene Fahrzeug eigentlich auch ohne gültige Betriebserlaubnis unterwegs ist.

Ab und zu stehen ja auch bei ebay oder mobile Omega B mit schwarzen Rückleuchten, angeblich alles eingetragen. Auf meine Anfragen ob denn auch die Rückleuchten eingetragen sind habe ich noch nie eine konkrete Antwort bekommen. Maximal heißt es dann, liegt im Ermessensspielraum des Prüfers. Nur kein Prüfer wird es eintragen.

Anders sieht es da mit den schwarzen Scheinwerfern aus, vor einigen Jahren undenkbar das so etwas genehmigt wird, brauch man heute nicht mal eine Prüfung dafür. Selbst Massenhersteller sind derzeit auf diesen "Zug" mit aufgesprungen und bieten das als Serie an.

Fazit : So gut sie auch aussehen, der mögliche Preis den man im Schadensfalle zahlt ist es nicht wert.

am 29. März 2008 um 18:54

@ Mandel

Hast recht bein einem nichtverschuldeten unfall kriegt man dann ja auch viel ärger und das mit der betriebserlaubnis ist auch schlecht ........ Ich tauch sie ganz rasch !!!! Ich hab sie auch über 321 meins gekauft da stand nur ich hate noch nie probleme mit polizei mit diesen leuchten !! Thx für die Info Mandel !! :):)

@ all

öhm kann man auf noch heller birnen kriegen ? weil 21 watt haben ja die bremsleuchten blinker und rückfahrleuchten !und öhm 6 watt nur das normale rücklicht wenn man nun sagen wir mal 21 watt birna als rückleuchte und ich weiss nich ob es jetzt noch größere gibt aber fals also so um die 40watt für die anderen ist man ja dann warscheinlich auch bei der leuchtkraft der nicht getönten und ja ob es dann eventuel gehen würde ? !

Mfg Philip

Zitat:

Original geschrieben von Philip-Papp

öhm kann man auf noch heller birnen kriegen?

was immernochnichts an der tatsache ändert, dass die rullis als bauteil selbst nicht zulässig sind!

und wenn man dann noch in die nicht zulässigen leuchten, lampen einsetzt, die für diesen zweck ebenfalls keine zulassung haben....dann wird aus zwei mal unzulässig noch lange kein zulässig.... :rolleyes:

am 29. März 2008 um 19:00

@ magirusdeutzulm

achso also heller als 21 watt ist nicht erlaubt ;) hmm naja eine versuch wäre es wert gewesen aber sicher ist sicher die kommen morgen sofort ab !

Und werd mich hir mal erkundigen beim Tüv wer weiss vllt krieg ich dat hir in Ungarn eventuel erlaubt !

Mfg Philip

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