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ABE und Eintragung

Harley-Davidson FXD Dyna Glide Low Rider
Themenstarteram 12. September 2018 um 21:28

Moin zusammen, nochmal ne Frage zum ABE: Muss ein Teil mit ABE zwingend eingetragen sein, oder reicht es aus die entsprechende ABE mitzuführen? ( es geht um einen seitlichen Kennzeichenhalter von Genscher, welcher zwar eine ABE hat, aber nicht im Schein eingetragen ist )

Christian

Beste Antwort im Thema

Hey locker bleiben, war ironisch gemeint....

 

Mir ist das wirklich völlig Latte.

 

Und außerdem verstehe ich deinen Kommentar zum Dealer nicht. Er hat ihm gesagt, dass er das Teil nicht geliefert bekommt und hat ihm eine Alternative angeboten. Dass die dem TE zu teuer ist, ist ja nicht das Problem des Händlers. Ihm deswegen unqualifizierte Vorwürfe zu machen ist auch keine Art und Weise.

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ABE mitführen reicht.

Nein muss sie nicht! Jedoch, wenn Du bei einer Kontrolle eine "Zettelwirtschaft" vorlegst, womöglich noch 2 x gefaltet, so sieht das wenn nur eine Kopie, nicht professionel aus.

Eine Harley liegt meist über € 20.000,- so sollte der TÜV Eintrag `drin sein, zumal denke ich der/die kontrollierende Polizist/in sieht somit, dass der TÜV seine Augen darauf hatte.

ABE oder Teilegutachten? Steht in der Überschrift zum jeweiligen Zetel.

zu 1: In der Regel keine Abnahme.

zu 2: Abnahme erforderlich.

dto

Themenstarteram 13. September 2018 um 6:03

Danke !

Mal eine Fachfrage in die Runde.

 

Ich habe an meiner 114er Fat Boy die großen Satteltaschen dran.

Würde gerne den original von HD seitlichen KZH verbauen lassen.

 

 

Der hat aber keine ABE und der HD Händler ( NRW ) sagt: geht nicht, wird so vom TÜV nicht eingetragen. Nach dem ich in anderen Foren „Fremdgegangen“ bin, hab ich dort u.a. folgende Aussagen gefunden. ( Siehe Bilder )

 

 

Die Frage ist nun muss ein seitlicher KZH tatsächlich eingetragen werden,

wenn er alle gesetzlichen Vorraussetzungen erfüllt ?

( siehe Anlage )

 

http://publications.europa.eu/.../DOC_1

 

Hat da jemand „wirklich“ Ahnung von der Thematik ?

 

Danke vorab für eure Meinung !

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am 5. Dezember 2018 um 4:29

Ja muss er.

Wenn er tatsächlich alle Voraussetzungen erfüllt ist das aber kein Problem. Genau dafür sind die ja festgelegt.

 

Mal davon ab, dass der krass hässlich ist.. ;)

Ich hab jetzt das „ganze“ Internet nach einem alternativ passendem seitlichen KZH ( mit TÜV / Teilegutachten.. ) für meine Variante mit den großen Satteltaschen abgesucht. Da gibt es genau NIX ! Und den Originalen KZH dafür, von Harley will mein HD–Dealer nicht anbauen. Die sagen alle der wird so nicht eingetragen ! Selbst auf der Custom Bike Messe hatte keiner eine Lösung !

So wie auf dem Foto, wollte ich es haben. Hat da noch jemand eine Idee zu ?

Ich geh mal weiter Mäuse melken !

Asset.JPG

Vergiss DIESEN seitlichen KZH, dein Nummerschild ist doch eh größer. Schraub das Kennzeichen direkt auf den Koffer und gut ist. Grundsätzlich braucht man zur seitlichen Montage eines Nummernschildes nichts weiter, noch nicht einmal eine ABE. Erst wenn ein Bauteil wie ein KZH dafür benötigt wird, wird es interessant. Und erst recht, wenn dieser eingetragen werden soll, was, wenn er eine ABE besitzt nicht unbedingt erforderlich ist. Verwirrt genug? Der von dir gezeigte seitliche KZH ist klappbar, damit man das Nummernschild zum Parken in der Garage anklappen kann. Legt man diese Funktion lahm, indem man die Anklappfunktion durch festschrauben arretiert, ist man schon mal einen Schritt weiter. Es gab Prüfer denen dies für eine Eintragung reichte, aber auch Bundeslandabhängig. Heute jedoch wird eine Fotodokumentation des Anbauzustandes erstellt und gespeichert, damit man den Ursprungszustand der Eintragung nachvollziehen kann.

Oder die Gepäckfrage anders lösen. Gibt vernünftige Lösungen, wo man eine Tasche hinten quer auf den Fender macht (aufm Sitz oder Gepräckträger), oder Gepäckträger an der Sissybar, je nach dem. Hat den Charme, dass man alles in einer Tasche hat und die im Ganzen runternimmt, und nicht seinen Kram auf zwei Taschen aufteilen muss.

Kommt halt drauf an, was man vor hat. Für den Kleinkram auf kürzeren Fahrten hab ich ne Schwingentasche - da ist es dann aber Essig mit der Soziusfußraste, jedenfalls bei der Dyna.

Irgendwas ist immer. Aber je nach dem, was man machen will, gibts auch Lösungen. Check vielleicht auch mal Sattler wie rarebags.de - der bietet z.B. auch an, Packtaschen maßzufertigen, sodass sie hinter deinen Kennzeichenhalter passen.

Du gehst erst einmal mit deiner Vorstellung SK zum TÜV und fragst gleich ob ein Motorradspezi bzw. freund sich das mal anschauen kann! Seitliche Kennzeichen können auch selber gemacht werden. Dann muss aber eine Einzelabnahmen gemacht werden. Denke daran an die Größe und an die Beleuchtung. Und nicht jeder TÜV Prüfer ist ein Motorrad Freund, der eine sagt Ja und der andere sagt Nein!!!

Sind klappbare seitliche Kennzeichenhalter verboten ?

Willst du die Kennzeichen durchtrennen????:D Kennzeichen dürfen nicht bearbeitet werden Punkt

????

Zitat:

@Visiableman schrieb am 11. Dezember 2018 um 17:18:35 Uhr:

Ich hab jetzt das „ganze“ Internet nach einem alternativ passendem seitlichen KZH ( mit TÜV / Teilegutachten.. ) für meine Variante mit den großen Satteltaschen abgesucht. Da gibt es genau NIX ! Und den Originalen KZH dafür, von Harley will mein HD–Dealer nicht anbauen. Die sagen alle der wird so nicht eingetragen ! Selbst auf der Custom Bike Messe hatte keiner eine Lösung !

So wie auf dem Foto, wollte ich es haben. Hat da noch jemand eine Idee zu ?

Ich geh mal weiter Mäuse melken !

So lange du keine tragenden Teile veränderst, scharfe Kanten produzierst und auch dein Motorradkennzeichen ordentlich montieren kannst, brauchst du einen neuen Kennzeichenhalter nicht eintragen, abnehmen oder sonst wie genehmigen lassen. An die Beleuchtung denken und es muss sicher befestigt sein! 30 cm bis max. 120 cm übern Boden anbringen.

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