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ABEs Teilgutachten Rücklichter Blinker Mängelkarte

Audi A6 C7/4G
Themenstarteram 25. März 2021 um 20:47

Hallo liebe Audi Gemeinde und Freunde,

Meine Freundin wurde heute das erste Mal mit meinem Audi von der Polizei angehalten...

Habe dunkle Rücklichter (foliert) und dynamische Blinker hinten (Module), wurde natürlich bemängelt. Desweitern meine 19 Schlappen, Tieferlegungfedern, Distanzscheiben und meine Auspuff Anlage. Für all das wollen die ABEs.

Blinker und Rückleuchten muss ich wieder in original setzten. Felgen hab ich ABE. Federn auch, aber in der ABE steht nix von Tieferlegung?!? Sind die das oder doch andere? Distanzscheiben hab ich keine, woher kriege ich die? Schlimmste ist die Auspuff Anlage. Sind je 2 Doppelrohe mit Eberspächer Soundmodule. (Sound war nicht an)

Woher kriege ich den da die ABE? Hatte das Fahrzeug so vor ca. 10 Monaten gekauft.

Oder muss ich zum TÜV und dort alles eintragen lassen?

Die Auspuff Anlage macht mir sorgen...

Kann mir da einer weiter helfen? Hab bis Dienstag Zeit

 

 

]

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18 Antworten

Auspuff musst du Zurückrüsten, dafür gibt es nix.

 

Felgen, Distanzscheiben und Fahrwerk musst du in Kombination per Einzelabnahme machen lassen.

Für die Scheiben müsstest du die Kennzeichnung abschreiben, und dann im Netz suchen - das ist machbar.

 

Den Rest, die Rückleuchten, sagtest du ja bereits, müssen auch umgerüstet werden.

 

Alles in allem kann man das bis Dienstag fast vergessen.

Themenstarteram 26. März 2021 um 5:15

Also beim TÜV antreten, macht aber nichts aus oder, weil das ja im nachhinein ist..

Ich kann nichts zurückrüsten...

Ich habe kein andere Auspuff Anlage! Kann man das nicht auch beim TÜV abnehmen lassen?

Eine genauere Angabe zum A6 wäre schon gut.

Klingt aber nach einen VFL wegen der Rücklichter.

Beim TÜV würde ich heute vorbei fahren, die Problemzonen mitteilen und die nötigen vorarbeiten

klären. Termin machen und hiermit den Vorstellungstermin vom Dienstag schon mal schieben.

Denn das alles schaffst Du nicht bis Dienstag und dann käme eh eine Stilllegung.

Rücklichter mit Folie überzogen ? Hier kannst Du schon mal die Folie entfernen. Und sollten es VFL Rücklichter mit semi dynamische Blinker sein, dann kannst Du auch die Module entfernen. Sind es originale FL- Rücklichter mit dyn. Blinker, dann nur die Folie weg.

Zur Auspuffanlage:

Seit 2018 ist eine Nachrüstung verboten. Alles was davor nachgerüstet wurde kann drin bleiben, ABER NUR, wenn es auch zum damaligen Zeitpunkt eingetragen wurde. Nachträglich geht hier nichts mehr.

Keine Chance. Du musst die Anlage wieder in den originalen Zustand zurück bauen.

Heißt verkaufen und Original kaufen.

Im übrigen würde ich den Vorbesitzer die Ohren lang ziehen :D bzw. mir selbst mal eine kleinen Schlag auf die Stirn

geben :D

Themenstarteram 26. März 2021 um 5:46

Folie werde ich wohl abmachen müssen und die Blinker eben so, damit könnt ich leben...

Aber die Auspuff Anlage...

Beweisen das die vor 2018 gemacht wurde kann man ja nur anhand etwas schriftliches oder?!

Nachrüstung Verbot? Man darf an keinen Auto mehr irgendwas an der Auspuff Anlage nachrüsten?

Einen großen Schlag, denn wir werden immer belächelt als Bedenkenträger. Aber dieser Fall zeigt schon, dass man den nicht erlaubten Scheiß draußen lassen sollte.

Mir ist nicht ganz klar, ob du das alles selbst nachgerüstet hast. Wenn ja: selbst schuld. Hättest doch vorher informieren müssen. Wenn du das so gekauft hast, ist das auch extrem leichtsinnig solch ein verbautes Fahrzeug zu kaufen. Du wirst jetzt wohl leider in den sauren Apfel beißen müssen und alles zurückbauen.

P. S. Seit 2018 ist die Nachrüstung eines Soundmoduls im Auspuff nicht mehr zulässig. Davor warnen wir hier immer wieder. Will nur meistens keiner hören.

Soundmodule nur noch ab Werk seit 2018.

Und eine Beweisführung wegen Einbau vor Verbot schaffst Du mit Aufwand nur bei Einbau Fachwerkstatt.

Mal eben in der Garage und eine Rechnung kauf von 2016 wird als Beweis sehr schwer.

Hatte ich erst vor 2 Tagen ein Gespräch mit DEKRA. Und wir kennen und sein Kindheit und wenn was ginge, dann

würde er das ganz sicher tun.

Er sagt, Chancenlos.

Ich sehe gerade das mit nicht nicht legalen Sound ist dir ja nicht neu. Darüber wurdest du hier im Forum ja schon informiert. Lass dir von der Vorbesitzein alles nachweisen oder zahle den Rückbau. Sorry. Selbst schuld.

Themenstarteram 26. März 2021 um 6:21

Also dran hab ich nichts gemacht.

Paar Tage nach Auto kauf habe ich kurz mal mit dem vorbesitzer gesprochen, er meinte wäre von Audi original verbaut worden...

Müsste ihn nochmal irgendwie erreichen.

Wie ist das den bei den BiTurbos? Haben die dann Eintragungen im Schein oder wie?

Bei den Bitus war es bereits ab Werk verbaut und wurde mit dem gesamten Fahrzeug zugelassen

@Edison7614: Wenn das bei Audi gemacht wurde (was ich bezweifle), ist es in der Fahrzeughistorie hinterlegt. Das kannst Du bei Deinem Audi Partner erfahren.

Falls Du beim Kauf nichts von diesen "Mängeln" wusstest, könntest Du eventuell mit einem Anwalt darüber sprechen und beim Vorbesitzer etwas wegen dem Verschweigen von Mängeln erreichen. Wenn Du die Kiste aber wissend so gekauft hast, ist das wohl unter persönlichem Pech abzuheften und zu bezahlen!

Themenstarteram 26. März 2021 um 14:06

Original von Audi aber wo anders eingebaut?! Was wäre damit? Möglich?

Woran erkennt ich überhaupt ob das ein "original Teil ist"?

Du hast nur eine geringe Chance, wenn Du 100% einen Einbau in einer Fachwerkstatt vor dem Verbot nachweisen könntest. Allerdings stehen die Chancen bestenfalls bei 50% Tendenz gen 0%. Ich sagte schon, mein Nachbar war bei der DEKRA und sieht selbst bei mir keine Chance. Und für mich wäre eine Rechnung kein Thema. Es ist nicht eingetragen und damit NEIN.

Finde Dich damit ab oder fahr bei der Dekra vorbei. Glaub mir, so schnell hattest Du noch nie eine Antwort bekommen und kannst wieder los.

Ich würde schon mal nach einem bezahlbaren Auspuff Ausschau halten. Und bekommst Du das nicht in den Griff, dann wird der Audi stillgelegt.

 

Und die Anlage ist doch nicht original von Audi?

Davon mal abgesehen.

Nein. Er hat keine Chance, denn sie ist nicht eingetragen. Selbst mit Nachweis müsste er sie nachträglich eintragen lassen. Und das ist nach aktuellem Recht nicht möglich.

Zitat:

@Edison7614 schrieb am 26. März 2021 um 06:15:35 Uhr:

Ich kann nichts zurückrüsten...

Dann wirst du eine Werkstatt deines Vertrauens mit der Rückrüstung beauftragen müssen. Das wird sich allerdings, auch bedingt durch die gegenwärtige prekäre Situation, nicht bis zum kommenden Dienstag realisieren lassen.

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