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Abgabe des Autos erst nach Widerrufsrecht
Hallo,
ich möchte mal in die Runde fragen ob jemand schon einmal eine solche Erfahrung gemacht hat. Wir haben ein neues Auto gekauft (T-Roc) ist ein gebrauchter Jahreswagen, dieser wurde finanziert. Er ist an sich einsatzfähig und es sind keine Arbeiten zu erledigen. Nachdem alles geklärt war wurde uns von dem Verkäufer erklärt wir würden das Auto erst nach 14 Tagen erhalten, da man ja den Ablauf des Widerrufsrechts abwarten müsste (von der Finanzierung). Da wir ja innerhalb dieser 14 Tage von der Finanzierung zurück treten könnten und wenn man das Auto vorher bekommen hat dann würde das Autohaus "leer" ausgehen, im Falle wir würden uns mit dem Wagen "aus dem Staub" machen. Hat jemand so etwas schon mal gehört?
Wir haben schon einige Autokäufe hinter uns, aber so etwas habe ich noch nie erlebt!
Ich verstehe die Begründung aber letzten Endes ist der Fahrzeugbrief doch so oder so bei der Bank als Sicherheit hinterlegt gerade für "unerwartete" Fälle, wenn ich das also wirklich vor hätte könnte ich mit dem Wagen doch gar nichts groß anfangen ohne den Brief.
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21 Antworten
Weil es so Zeitgenossen gibt, die damit 10 Tage in Urlaub fahren und den Wagen mit 3000km mehr auf der Uhr wieder abgeben möchten...
Ist soweit normal und das Autohaus schützt sich. Wenn es so furchtbar eilig ist, biete 1.500€ Kaution an, die die behalten, solltest du vom Widerruf Gebrauch machen.
Verbraucherschutz ist nicht immer gut.
Zitat:
@dd950 schrieb am 27. Juni 2022 um 12:12:57 Uhr:
Nachdem alles geklärt war wurde uns von dem Verkäufer erklärt wir würden das Auto erst nach 14 Tagen erhalten, da man ja den Ablauf des Widerrufsrechts abwarten müsste...
Absolut unseriös.
Ein seriöses Autohaus weißt vorher auf diesen Umstand hin.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 27. Juni 2022 um 13:50:20 Uhr:
Absolut unseriös.
Ein seriöses Autohaus weißt vorher auf diesen Umstand hin.
Sehe ich auch so. Habe schon häufiger gehört das Händler das Fahrzeug erst nach Ablauf der Widerrufsfrist abgeben. Aber das sollte auch im Vorfeld mit dem Kunden kommuniziert werden.
Vielleicht wurde ja auch eine Restschuldversicherung abgeschlossen? Die könnte ja gekündigt werden und der Händler würde versuchen zu drohen, dass damit der ganze Vertrag nichtig sei. Natürlich zu unrecht, aber nicht jeder weiß das.
jaja, man kann auch 14 Tage auf sein Auto warten.
Die Kunden sind doch selber schuld, das es so ist.
Für mich wäre ein solches Verhalten vom Händler ein Grund, vom Vertrag zurückzutreten. An diesem Punkt wäre nämlich die Vertrauensbasis nicht mehr gegeben.
Womit sich der Händler dann im Recht sieht und seine Handlung bestätigt wird.
Hier hat's der Händler doch klar kommuniziert. Einige Händler machen das über die Hintertür, indem sie die Widerrufsfrist mit verzögertem versenden der Papiere zur Zulassungsstelle etc ausreizen
Ja das mit den Papieren etc stimmt, es hat 9 Tage gedauert bis die Papiere da waren und dann musste es ja noch zu gelassen werden, dazu kommt dass angeblich keine Zeit war um das Auto zu reinigen (Personalmangel)
Bekannte Masche.
Meistens versuchen die Verkäufer das auch noch der Post und anderen Beteiligten in die Schuhe zu schieben.
Ich kann den Händler durchaus verstehen und weiter oben ist es ja auch bereits durchgeklungen.
Man muss sich nur die Empfehlungen zu dem Thema „Widerruf KSB“ durchlesen. Die Haltung, dass das „gesprochene Wort“ gilt ist halt leider nicht mehr allgemeingültig und eher die Ausnahme.
Dem Händler (alleine) die Schuld zu geben sehe ich als unpassend an. Was heißt „als alles geklärt war“?
Über den Übergabezeitpunkt spreche ich -nach meinem Verständnis- auch von Käuferseite bevor (!) ich die Verträge unterzeichne.
Dass der Händler mehr oder weniger fadenscheinige Ausreden benutzt wie „Personalmangel zur Reinigung“ ist m.E. auch genau dieser Entwicklung geschuldet. Wenn er offen sagen wurde „ich wurde schon zu oft besch….“ wäre das Geschrei noch größer.
Zitat:
@kleiner_Lurch schrieb am 27. Juni 2022 um 19:06:02 Uhr:
Man muss sich nur die Empfehlungen zu dem Thema „Widerruf KSB“ durchlesen. Die Haltung, dass das „gesprochene Wort“ gilt ist halt leider nicht mehr allgemeingültig und eher die Ausnahme.
Der Fisch stinkt aber von beiden Seiten her. Dem Kunden unnütze KSB-Versicherungen unterjubeln zu wollen um seine Provision zu optimieren, ist alles andere als seriös. Da ist der Widerruf der KSB-Versicherung innerhalb der Frist durchaus gerechtfertigt, würde ich nicht anders machen...
Die meisten Händler kaschieren diese 14 Tage geschickt mit Tüv, Aufbereitung etc. Das es so direkt kommuniziert wird ist immerhin ehrlich vom Händler.
Wann hat er dir denn das gesagt nach Vertragsunterzeichnung oder danach?
KSB zu Wiederrufen halte ich übrigens für vollkommen ok, solche Verbundenen Verträge ( gute Zinsen nur mit KSB) sind extrem Grenzwertig daher hat man als Kunde da absolut das Recht diese Überteuerten KSB zu Wiederrufen.
Wenn man einen Mund hat, streicht man die KSB noch vor Vertragsunterzeichnung.