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Abgabe im gleichen AH "verweigert" bzw gegen Aufpreis
Hallo Forum,
ich bräuchte mal Schwarmwissen. Meine Schwiegermutter hat vor drei Jahren einen Hyundai bei einem recht großen Händler vor Ort geleast und ist lieber eine höhere Leasingrate eingegangen um das Auto nicht von weiter weg holen zu gehen und zurück zu bringen.
Jetzt läuft die Leasingzeit ab, der Nachfolger steht bereit sie wollte das Auto nun wieder abgeben. Aussage des AH: Nur in vier bestimmten Autohäusern in D (Entfernung jeweils >300 km) oder das Kfz wird abgeholt und sie müsste dafür um die 350€ zahlen.
Ist diese Masche "rechtens"? Ich kenne es von mittlerweile drei Leasingautos so, dass man das Fahrzeug dort abgibt wo man es geleast hat und dieses AH kümmert sich um alles, schliesslich hat es für den Leasingabschluss auch die Provision kassiert. Im Vertrag steht im Kleingedruckten Standardfloskeln wie "Bei Beendigung (...) ist das Leasingfahrzeug (...) bei einem vom LG benannten Dritten (...) abzugeben", es steht aber nirgends wo dieser Dritte ist und meine Schwiegermutter wurde über dieses Prozedere nicht informiert.
Haben wir hier noch eine effektive Handhabe oder "Pech gehabt, Erfahrung gesammelt, draus lernen, AH meiden"?
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8 Antworten
Klingt so, als wäre der Leasinggeber nicht Hyundai sondern ALD oder sowas. Aus meiner Sicht kannst du nur noch mal beim LG anrufen und fragen, was deren Meinung dazu ist. Bei Smart ist es ALD und - wenn ich richtig erinnere - so, dass man entweder im Autohaus oder bei ALD zurück geben kann. Wenn der LG sagt Autohaus geht, dann a) schriftlich geben lassen und b) klären, wo die Begutachtung gemacht wird und wer für Transportschäden haftet.
Hallo, deine Schwiegermutter hat den Leasingvertrag mit der Bank abgeschlossen, nicht mit dem Händler. Der Leasinggeber -also die Bank- entscheidet über das Vorgehen bei der Rückgabe.
Das von dir beschriebene Prozedere ist absolut üblich. Sixt erwartet die Abgabe in Parching oder gegen Aufpreis an jeder Sixt-Station, ALD-geleaste Wagen kann man in Dorfmark abgeben oder gegen Aufpreis zu Hause abholen lassen usw.
Rechne durch, was euch günstiger kommt - Abgabe am vereinbarten Ort oder die aufpreispflichtigen Varianten. Danach würde ich die Entscheidung treffen.
Viel Spaß für deine Schwiegermutter mit dem neuen Auto...:-)
Zitat:
@CRIX_SVW schrieb am 27. Oktober 2024 um 11:15:17 Uhr:
Jetzt läuft die Leasingzeit ab, der Nachfolger steht bereit...
Wurde der neue Leasing-Vertrag (beim gleichen Autohaus) schon unterschrieben?
Wenn nicht, dann hilft es oftmals, den Abschluß des neuen Leasing-Vertrages davon abhängig zu machen, daß das bisherige Leasing-Fahrzeug beim gleichen Autohaus abgegeben werden kann bzw. die Abholung kostenlos vorgenommen wird.
Zitat:
@JSWLDK schrieb am 27. Oktober 2024 um 11:28:39 Uhr:
Das von dir beschriebene Prozedere ist absolut üblich.
Das kenne ich, wie gesagt, bisher anders bei drei unterschiedlichen Fabrikaten (BMW, Peugeot, Skoda) und den Leasingvertrag macht man ja üblicherweise mit der Bank. Da war Rückgabeort ohne Aufpreis immer der Händler, wo man das Leasing auch abgeschlossen hat.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 27. Oktober 2024 um 11:30:33 Uhr:
Zitat:
@CRIX_SVW schrieb am 27. Oktober 2024 um 11:15:17 Uhr:
Jetzt läuft die Leasingzeit ab, der Nachfolger steht bereit...
Wurde der neue Leasing-Vertrag (beim gleichen Autohaus) schon unterschrieben?
Wenn nicht, dann hilft es oftmals, den Abschluß des neuen Leasing-Vertrages davon abhängig zu machen, daß das bisherige Leasing-Fahrzeug beim gleichen Autohaus abgegeben werden kann bzw. die Abholung kostenlos vorgenommen wird.
Nein, das Auto ist schon da und der Nachfolger ist ein anderes Fabrikat.
Wir versuchen mal die Bank zu kontaktieren.
Ich kenne es auch anders. Vorausgesetzt, es war ein Herstellerleasing mit einer verbandelten Partnerbank.
Das Autohaus tritt zwar „nur“ als Vermittler auf, managed aber Abholung und Rückgabe. Ich kenne einige, die auch einen Hyunday geleast haben. Hier wurde alles übers Autohaus abgewickelt.
Ein Leasingpartner, der nur das Autohaus zur Auslieferung nutzt, kann das natürlich anders regeln. Sixt als Beispiel wurde schon genannt. Sixt hat das allerdings klar im Angebot und in den AGBs geregelt!
Jetzt wäre halt mal interessant, was hier zutrifft.
Die Optionen stehen i.d.R. auch schon im Vertrag. Ich konnte einen über ALD geleasten Wagen in diesem Jahr bei einer Dekra Station in meiner Nähe abgeben.
Es gibt halt solch und solche Mäglichkeiten. Am Ende ist es so, wie hier schon viele gesagt haben. Entscheidend ist das was im Vertrag unter Rückgabe steht,
Man kann jetzt im Nachhinein nur meckern, dass der damalige Verkäufer nicht darauf hingewiesen hat (sollte er eigentlich schon) und dass man selbst den Leasingvertrag nicht aufmerksam gelesen hat. Ich vermute es wird wenig bis gar nichts möglich sein.... sehr ärgerlich und nicht kundenfreundlich vom damaligen Verkäufer, aber das Prozedere an sich ist nicht unüblich bei einigen Fabrikaten... ich habe bereits deswegen einige darunter super günstige Leasingangebote nicht angenommen, weil es eben mit kostenpflichtiger (ob nun Abholgebühren oder das Hinbringen auf eigener Achse) Rückgabe einherging....