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ABGAS-WERKSTATT- Glühkerzenwechsel alle 8000km!!!

VW
Themenstarteram 19. Oktober 2005 um 11:03

Hilfe, wer weiss was?

wir haben uns im Juni 2003 den Passat Variant 2.0 TDI highline mit Rußpartikelfilter gekauft.Dieser hatte 9000km auf dem Rücken und alles funzte bestens. Bis er dann bei 16000km einen Fehlermeldung "Abgas Werkstatt" im Display anzeigte. Die Werkstatt hat den Fehler ausgelesen und einen Drucksensor ausgewechselt. nach 3 Tagen das gleiche aber diesesmal waren es die Glühkerzen. Erst eine, dann alle 4 gleichzeitig. Angeblich schlechte Qualität!obwohl alles Orginalteile waren. Dann sind wir weitere 8000km gefahren, das gleiche Spiel noch mal, wieder Glühkerzen und Sensor getauscht. inzwischen der 6. Versuch diesen Mangel zubeseitigen.... Nun hat uns der ganze Spaß noch keinen Euro gekostet, aber bald wird die Gewährleistung abgelaufen. Das kann doch so nicht sein!!! Das ist nun bereits unser 4. Passat, aber sowas haben wir noch nie erlebt. Ist es tatsächlich ein Qualitätsproblem, oder liegt ein Problem anderweitig vor? Wer weiss guten Rat? die Werkstatt hat angeblich noch keinen weitern Fall in dieser Häufigkeit des Problems und verweisst mich zum Händler oder VW Kundenbetreuung.

nen ganz lieben Gruß an alle Motorfreunde.

würde mich sehr freuen, wenn ihr mir dazu was mitteilen könntet.

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17 Antworten

Mit Rechtsanwalt in Verbindung setzen und Karre zurückgeben. Auf Wandlung bestehen.Dein Anwalt wird dich dahingehend beraten. Nimm alles an schriftlichen Unterlagen mit zum RA.

Nach dem 3. Versuch hätte es keine Probleme mehr geben dürfen.Es gibt einschlägige Urteile für diese Fälle.

Bereite dich aber darauf vor dass VW dir eine Nutzungsgebühr für die gefahrenen Kilometer abzieht.

Hallo, sowin!

Was haben denn die Glühkerzen mit schlechter Abgasqualität während der Fahrt zu tun? Nix! Ich würde an Deiner Stelle die Werkstatt wechseln!

Wie ist denn euer Fahrprofil? Viel Kurzstrecke und Stadt? Dann rußt der Filter flugs zu und die Regenerationszyklen sind sehr kurz, so daß dort ein Fehler liegen könnte. Kann man den Additivverbrauch feststellen?

Gruß&viel Erfolg

Henrik

Themenstarteram 19. Oktober 2005 um 11:34

Danke erstmal für deine rasche Antwort, aber ich denke das nicht so einfach. Wen kann ich um Wandlung bitten? Hersteller oder Verkäufer? Der Verkäufer sagt mir es wäre der Hersteller dazu verpflichtet. 2 Jahre Gewährleistung! ich denke sollte auch langsam nen juristischen Rat einholen in dieser Sache. Belege der Werkstatt habe ich alle.Hmm.... aber ich bin mir nicht so sicher, ob das wirklich nicht doch ein Qualitätsproblem der Glühkerzen sind.

netten Gruß

Sophie

Themenstarteram 19. Oktober 2005 um 11:43

Hallo Henrik,

zu unserem Fahrprofil wäre zu sagen, dass es sehr unterschiedlich ist. Wir benutzen es meistens Überlandfahrten , wenig Stadt und Kurzstrecken. Aber eine andere Werkstatt sagte mir, ich müßte mal den Karren auf der Autobahn so richtig durch putzen, dann könnte das Probllem behoben sein, aber alles schon probiert..bringt nix.

Danke,

und Gruß Sophie

Hi,

habe seit März auch den 2.0 TDI Variant mit Partikelfilter. Bis jetzt noch keine Probleme gehabt. Allerdings ist die Entfernung zum Büro (eine Tour) ca. 50 km. Und durchgepustet wird er auch ab und zu (5:30 Uhr ist noch nicht viel Betrieb auf der BAB).

Ich würde dem Händler eine letzte Rep.-Möglichkeit mit Frist geben. Schriftsatz vom Rechtsanwalt Deines Vertrauens aufgesetzt...

 

cu

cg

Na ja das mal zum Thema VW und RPF.

Zum Glück hab ich keinen drin.

Ob er noch ne Frist setzen muss glaub ich kaum da ja schon mehr als drei,insgesamtz 6, Instandsetzungsversuche gemacht wurden und da darf man wohl mit der Geduld am Ende sein oder?

Lass mal nicht zu viel Zeit ins Land gehen. Die Rechtsabteilung von VW dreht dir ruck-zuck nen Strick draus.

Wenn du Mitglied beim ADAC oder AvD bist frag bei der Geschäftsstelle nach einem RA nach der für diese Fälle prädestiniert ist.

Der Eine mag bei Scheidung gut sein, bei Verkehr und KFZ aber die Totale Niete.

Eine Wandlung nach 2 Jahren kommt für den Kunden aber extrem teuer. Für jeden gefahrenen Km wird abgezogen.

Das kommt darauf an wie man es sieht.

Lieber einen Abzug als ein Schrecken ohne Ende.

Ist die Garantiezeit erst mal rum kann es ein Fass ohne Boden werden und den Abzug den VW macht locker übersteigen.Hir mal neue Glühkerzen versuchen,da mal n neuer RPF ,da mal ein neues Steuergerät, nee Danke dann lieber Tauschen.

Ein guter Rechtsanwalt wird Ausfallsentschädigungen gegenrechnen und es wird dann im Rahmen der normalen Wertminderung bleiben.Der Allgemeinzustand des Wagens wäre natürlich zu berücksichtigen was ein Gutachter evtl belegen müsste.

Aber spekulieren bringt nix, lieber richtigen Rat holen und Butter bei die Fische.

UND AUF KEINEN FALL BANGE MACHEN LASSEN!!!!!!!!

Auto Bild freut sich über solche Artikel

Themenstarteram 19. Oktober 2005 um 13:26

Danke nochmals für das gute Berichten. Aber für mich immer noch die Frage, wer ist für die Wandlung zuständig? der Hersteller VW der eine 2 jährige Gewährleistung, welche noch nicht abgelaufen ist, oder muß ich den Verkäufer belangen, da mein Wagen ja kein Neuwagen mehr ist, sondern Gebrauchtfahrzeug und dieser hat die Gewährleistung auf Sachmängel laut Kaufvertrag auf 1 Jahr verkürzt? Da ich den Wagen nicht um die Ecke gekauft habe müßte ich ja ca 300 km fahren um den dorthin zur Reperatur bringen. So wurde er von mir in eine große VW Werkstatt in meiner Nähe gebracht... und die sind dort mit ihrem Latein am Ende wie es scheint. Ich hoffe nur meine Ansprüche sind dadurch nicht gemindert worden, da ich mir bisher dachte, sie würden das schon noch in Griff bekommen und dadurch den Mangel an den Verkäufer nicht schriftlich gemeldet habe.Die Reparaturen aber wurden alle auf Gewährleistung durch geführt, somit würde doch der >Hersteller VW mit der Wandlung des Mangels bzw. Austausch oder Wiedergutmachung gefordert sein.????

ich hab so ein dicken Hals inzwischen...dass mit Auto- Bild werde ich machen...Danke für den Tipp

bin leider nicht Rechtschutzversichert.Heulllllll.....

Bist du im ADAC oder AvD? evtl. bekommst du dort Unterstützung.

Ich seh die Wandlung bei VW.Aber klär das in einem Beratungsgespräch beim RA ab der weis genaueres und wie zu verfahren ist.Ausch was es mit der verkürzung der Garantie mit dem Verkäufer auf sich hat. Ich glaub das ist nicht rechtens.

Good Look

Themenstarteram 19. Oktober 2005 um 13:49

Danke nochmals für das gute Berichten. Aber für mich immer noch die Frage, wer ist für die Wandlung zuständig? der Hersteller VW der eine 2 jährige Gewährleistung, welche noch nicht abgelaufen ist, oder der Verkäufer, da mein Wagen ja kein Neuwagen mehr ist, sondern Gebrauchtfahrzeug und dieser hat die Gewährleistung auf Sachmängel laut Kaufvertrag auf 1 Jahr verkürzt? Da ich den Wagen nicht um die Ecke gekauft habe, müßte ich ja ca 300 km fahren, um den dorthin zur Reperatur bringen. So wurde er von mir in einer großen VW Werkstatt in meiner Nähe gebracht... und die sind dort mit ihrem Latein am Ende wie es scheint. Ich hoffe nur meine Ansprüche sind dadurch nicht gemindert worden, da ich mir bisher dachte, sie würden das schon noch in Griff bekommen und somit den Mangel an den Verkäufer nicht schriftlich gemeldet habe.Diese Reparaturen aber wurden alle auf Gewährleistung durch geführt, somit würde doch der >Hersteller VW mit der Wandlung des Mangels bzw. Austausch oder Wiedergutmachung gefordert sein.????

ich hab so ein dicken Hals inzwischen...dass mit Auto- Bild werde ich machen...Danke für den Tipp

bin leider nicht Rechtschutzversichert.Heulllllll.....

..auch nicht beim ADAC!!!

Doch eines ist zu sagen..Garantie und Gewährleistung ist ein feiner Unterschied. VW gibt nur eine Gewährleistung von 2 Jahren. Der Händler kann die Gewährleistung auf Sachmängel anscheinend auf ein Jahr begrenzen. 6 Monate liegt die Beweispflicht beim Verkäufer, dann die Umkehrlast.In meinem Fall wäre der Sachmangel noch innerhalb der ersten 5 Monate nach Kauf aufgetreten.

Dann sieht es ja so schlecht nicht aus für dich.

Hallo!

Ganz klar - Du kannst wandeln. Du hast einen Vertrag mit dem Verkäufer geschlossen und nicht mit VW! Deshalb muß auch der Vertrag zwischen Dir und dem Verkäufer gewanelt werden. Das wird Dein Anwalt Dir auch sagen. Der Verkäufer hat das Recht, einen Fehler 3 mal hintereinander zu beheben (oder es zumindest zu versuchen). Danach kannst Du den Vertrag wandeln und Dein Geld zurück verlangen. Das würde ich auch sofort machen. Es kann Dir quasi egal sein, ob das Auto oder die Werkstatt scheiße ist - besorg Dir Dein Geld zurück und kauf Dir nen anderes Auto. Dann biste den Stress los.

 

MfG

cv17

Hallo

Die Entscheidung ob gewandelt wird oder nicht, kommt von VW als Hersteller.

Deshalb zuerst an die wenden.

ZUrücknehmen muss aber am Ende der Händler das Auto.

Setz ein Schreiben auf in dem Du alle bisherigen maßnahmen mit datum und KM Stand dokumentierst und schick das per Einschreiben mit der Forderung audf wandlung an das Werk.

Die oder der Händler kommen dann auf dich zu

gruss Mickie

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