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Abgasgutachten benötigt?

Themenstarteram 12. Juli 2009 um 21:52

Hi!

bei meinem wagen ist bald tüv nötig und nun hab ich mir mal meine unterlagen alle nochmals alle durchgeschaut aber ich werd nicht so recht schlau. darum frag ich hier mal. ich habe den wagen nicht umrüsten lassen, sonder habe ihn von einem kleinen händler gekauft. der hat mir beim kauf auch den TÜV und ASU neu gemacht.

wie genau sieht so ein abgasgutachten aus? ich habe hier irgendwas auf polnisch und ein gutachten wo die abgasanlage und der tank drauf eingetragen sind. ich hab hier auch noch vom vorbesitzer die einbaurechnung von einem boschservice wo unter anderem auch der punkt "Abgasgutachten incl. eintragung" aufgeführt ist.

wie muss ich mir da so ein gutachten vorstellen? stehen da irgendwelche abgaswerte drauf oder ist das so ein teil wo die anlage eingetragen ist? auf meinem zettel steht was von Gutachten gemäß §19 Abs. 2 stvzo in Verbingung mit §21 Stvzo. unter punkt 22 steht dann "stargas...." usw.

muss ich mir jetzt noch nen kopf machen bei der nächsten abgasuntersuchung oder hab ich alles beisammen? eingetragen wurde es ja bereits auf das fahrzeug. mehr hab ich damals an unterlagen nicht bekommen.

thanks schonmal

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17 Antworten
am 13. Juli 2009 um 4:56

Hallo tochan01,

Ein Abgasgutachten brauchen Sie nur, bei der Ersteintragung der Gasalage in die Fahrzeugpapiere. Wenn Sie die Anlage im Ausland eingebaut haben oder damals durch den Vorbesitzer gemacht wurde, besteht in den meisten Fällen sowieso kein solches Gutachten und müßte in der Regel erst in Deutschland angefordert oder neu erstellt werden. Das kann sehr problematisch werden und auch sehr teuer.

Wenn Ihre Gasanlage aber einmal eingetragen ist, dann brauchen Sie nur wie herkömmlich die normale AU machen lassen. Die meisten TÜV-Stationen belassen es dabei, die AU nur im Benzinmodus durchzuführen. Aber manche bestehen auch auf den Gasmodus, so daß Sie dann natürlich die AU doppelt zahlen müssen. Bei der TÜV-Abnahme wird dann meist die Gasanlage auch nochmals auf Funktion und Dichtheit überprüft und eventuell noch einmal die Richtigkeit der Angaben im Fahrzeugschein, mit den eingebauten Teilen der Anlage im Fahrzeug...das ist dann alles.

Sollten Sie kein Eintrag in den Fahrzeugpapieren haben, melden Sie sich noch einmal, da kann ich weiterhelfen !

MfG., Harold

am 13. Juli 2009 um 8:28

Mal ne ganz blöde Frage. Habe bei meinem Neuwagen ne Gasanlage verbaut. Hat die Gasanlage die gleichen Intervalle wie der Wagen dann ? Also erst 3 Jahre , dann alle 2 ? Finde gerade meine Unterlagen der Vialle nicht :)

Themenstarteram 13. Juli 2009 um 9:57

hallo und danke für die antwort. die Anlage wurde in Deutschland von einem Bosch Service eingebaut und laut rechnung auch eingetragen. das gutachten liegt mir ja auch vor (sofern es das ist) und somit sollte ich keine probleme haben hoffe ich jetzt mal.

das mit der dichtigkeitsprüfung usw. war mir bekannt und ist ja auch gut so das es gemacht wird aber dennoch danke für den hinweis. was mich wundert ist, das die eintragung nicht im Brief ist, sondern auf einem separaten blatt des TÜV Nord. würde es nicht sin machen diese dort einzutragen?

Das macht aber die Zulassungsstelle, nicht der TÜV und ja, es ist nicht nur sinnvoll, sondern sogar Pflicht.

@blaxion99:

Zusätzlich ist eine GAP erforderlich, kann ein Gasumrüster machen, Intervall der Prüfung im Rahmen der HU.

lg Rüdiger:-)

Ich habe ja in den letzten Monaten 3 Vialle-Anlagen einbauen und eintragen lassen.

Kostet bei der Zulassungsstelle 14,50 € .

Es werden Brief und Schein (ich weiß, heißt jetzt Teil 1 und 2) abgeändert.

Vorher am besten noch eine Briefkopie machen wegen des Vorbesitzers, falls vorhanden.

Das Blatt vom TÜV beinhaltet z. B. geänderten Co2-Ausstoß (V.7), Benzin/Flüssigas (P.3), geändertes Fahrzeuggewicht und die Daten zur Gasanlage.

 

lg Rüdiger:-)

Themenstarteram 13. Juli 2009 um 10:57

Zitat:

Original geschrieben von DonC

Das macht aber die Zulassungsstelle, nicht der TÜV und ja, es ist nicht nur sinnvoll, sondern sogar Pflicht.

also das gutachten hat der tüv gemacht. normal müsste doch dieses gutachten in die papiere übernommen werden oder sehe ich das falsch? das das das amt machen muss ist mir schon klar ^^. kann auch sein das ich zu blöde bin die ganzen abkürzungen auf dem schein zu deuten...

Zitat:

Original geschrieben von tochan01

Zitat:

Original geschrieben von DonC

Das macht aber die Zulassungsstelle, nicht der TÜV und ja, es ist nicht nur sinnvoll, sondern sogar Pflicht.

also das gutachten hat der tüv gemacht. normal müsste doch dieses gutachten in die papiere übernommen werden oder sehe ich das falsch? das das das amt machen muss ist mir schon klar ^^. kann auch sein das ich zu blöde bin die ganzen abkürzungen auf dem schein zu deuten...

Und was ist jetzt die Frage, wenn du es doch weisst?

*verwirrtbin* :rolleyes:

Themenstarteram 13. Juli 2009 um 12:35

naja, ich habe ein gutachten welches auf mein Fahrzeug (indent.nr) ausgestellt ist. reicht es das ich das gutachten habe (und somit den segen des TÜV) oder muss es zwingend in die papiere übernommen werden, sofern es das noch nicht ist da ich mit den abkürzungen im schein nichts anfangen kann?

Es sollte in den Papieren schon lesbaren Text geben, aus dem hervorgeht, daß die Anlage eingetragen wurde.

Wenn das nicht der Fall ist, hast Du keine Chance bei der nächsten Hauptuntersuchung und fährst auch ohne Betriebserlaubnis.

 

lg Rüdiger:-)

Themenstarteram 13. Juli 2009 um 15:11

also auf dem "Gutachten gemäß §19 Abs. 2 stvzo in Verbingung mit §21 Stvzo " steht: Daten für die Zulassungsbescheinigung (nur gültig in Verbindung mit zugehörigem Untersuchungsbericht).

punkt E: meine Fahrzeugindentnummer

dann unter punkt 22 (Bermerkungen und ausnahmen) steht: FZ.M.Stargas Fluessiggasanlage nachgerüstet, Tank-Nr.:64850**

muss ich dieses jetzt noch in den schein nachtragen lassen oder reicht es dieses nur für die Zulassung / HU ASU mit dabei haben?

Hab ich doch schon geschrieben:

Das MUSST du eintragen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von DonC

Hab ich doch schon geschrieben:

Das MUSST du eintragen lassen.

Er hat doch geschrieben:

"muss ich mir jetzt noch nen kopf machen bei der nächsten abgasuntersuchung oder hab ich alles beisammen? eingetragen wurde es ja bereits auf das fahrzeug. mehr hab ich damals an unterlagen nicht bekommen"

@ TE: Was steht denn im Fahrzeugschein zur Antriebs-(Energie-)quelle?

Themenstarteram 13. Juli 2009 um 21:27

da steht nur benzin. ich werd einfach mal die tage zur ner TÜV station fahren und fragen was sache ist. dann aber wohl nicht mir meinem wagen. nacher wollen die den nicht mehr vom hof lassen nur weil die papiertieger meinen das ohne buchstaben auf dem papier nix geht. ^^

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