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Abgasgutachten / E115...kann mich mal einer aufklären?

Themenstarteram 30. Mai 2018 um 9:35

Hallo liebe Gasgemeinde

Ich habe die SuFu schon bemüht, bin aber zu keinem Ergebnis gekommen.

Ich würde gern wissen ob Anlagen, die nach E115 eingebaut und somit zertifiziert sind, zur Abnahme durch den deutschen TüV (o.Ä.) noch zusätzlich ein Abgasgutachten brauchen.

Beispiel ist hier ein Auto aus den Niederlanden, wo im Fahrzeugschein eine Nachrüstung mit E115-Teilen eingetragen ist.

Danke für Eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Nein. E115 ist E115. Dafür gibt es keine AGG mehr. Das Umtragen ist absolut problemlos und benötigt keinerlei Papiere außer dem niederländischen Papier zum Abschreiben. Einbaunachweis per Serviceheft etc. sollte man auch parat haben. Macht immer einen besseren Eindruck. Aber wenn die Anlage im Auto in NL schon zugelassen war, dann zuckt hier keiner mehr. Ist ja Sinn und Zweck der 115er...

Gruß

Roman

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Nein. E115 ist E115. Dafür gibt es keine AGG mehr. Das Umtragen ist absolut problemlos und benötigt keinerlei Papiere außer dem niederländischen Papier zum Abschreiben. Einbaunachweis per Serviceheft etc. sollte man auch parat haben. Macht immer einen besseren Eindruck. Aber wenn die Anlage im Auto in NL schon zugelassen war, dann zuckt hier keiner mehr. Ist ja Sinn und Zweck der 115er...

Gruß

Roman

Themenstarteram 30. Mai 2018 um 14:25

Danke für die Antwort.

Also brauche ich lediglich den Nachweis (Brief, Schein, Einbaubestätigung oder dgl.) das nach E115 verbaut wurde. Genau so habe ich mir das auch vorgestellt. Da kann man von Europa ja mal profitieren.

Leider sagte mir der nette schwitzende Herr vom TüV Nord heute man bräuchte ein Abgasgutachten! Das E115 quasi das Abgasgutachten enthält hat er nicht gesagt. Komisch. Da werde ich wohl nochmal hinfahren müssen.

Grüße

Thomas

Zitat:

@43iger schrieb am 30. Mai 2018 um 16:25:10 Uhr:

Danke für die Antwort.

Also brauche ich lediglich den Nachweis (Brief, Schein, Einbaubestätigung oder dgl.) das nach E115 verbaut wurde. Genau so habe ich mir das auch vorgestellt. Da kann man von Europa ja mal profitieren.

Leider sagte mir der nette schwitzende Herr vom TüV Nord heute man bräuchte ein Abgasgutachten! Das E115 quasi das Abgasgutachten enthält hat er nicht gesagt. Komisch. Da werde ich wohl nochmal hinfahren müssen.

Grüße

Thomas

Such dir mit google die R115 als pdf und nimm einen Ausdruck mit,

sonst glaubt DER dir NIE.

Leider kennen viele Prüfer die eigenen Vorschriften nicht.

Auch die hessische Stelle, wo diese §21 Änderungen gemacht werden. Die wollten unbedingt das Abgasgutachten haben. Und ich durfte die drauf hinweisen, dass die 115er Einbauvorschrift samt Abnahmebescheinigung durch den TÜV genau dieses bereits beinhaltet und das "KBA Gutachten" nebst Nummer war dem Papierkram in Kopie sogar beigefügt.

Hätte ich im Dezember noch einen 67er Umbau gehabt - die Hessen hätten das wahrscheinlich (noch) problemlos eingetragen.

Themenstarteram 30. Mai 2018 um 15:54

Guter Tipp

Danke

Grüße

Thomas

Themenstarteram 30. Mai 2018 um 16:10

Auha....

Dokumentendschungel...jede Menge Suchergebnisse...zum Teil veraltet und von 2005

Wie finde ich das richtige? Auch auf der Seite vom TüV Nord komme ich nicht weiter. Hat vielleicht jemand das Dokument oder einen passenden Link? Wäre echt Klasse.

Grüße

Thomas

am 30. Mai 2018 um 17:38

Hast du das hier schon gesichtet ?

https://www.vdtuev.de/.../...-fluessiggasanlagen-lpg-ueberarbeitet?...

Themenstarteram 30. Mai 2018 um 19:11

Ja, nach deiner Nachricht gerade eben.

Das ist schon mal ganz gut. Dort wird berichtet, das ab 2017 nur noch nach UNECE R115 zugelassen werden darf. Der Verweis auf das Merkblatt 750 ist dann wohl auch sehr hilfreich.

Hoffentlich reicht das um den TüV-Prüfer zu überzeugen.

Vielen Dank

Grüße

Thomas

Zitat:

@43iger schrieb am 30. Mai 2018 um 21:11:49 Uhr:

Ja, nach deiner Nachricht gerade eben.

Das ist schon mal ganz gut. Dort wird berichtet, das ab 2017 nur noch nach UNECE R115 zugelassen werden darf. Der Verweis auf das Merkblatt 750 ist dann wohl auch sehr hilfreich.

Hoffentlich reicht das um den TüV-Prüfer zu überzeugen.

Vielen Dank

Grüße

Thomas

Finde heraus, wie die Gasanlage heisst: Hersteller und Modell.

Dazu suchst du dann SOWAS.

Wenn dein Fahrzeug unten in der Liste steht, gibt's dann keine Probs.

Mein Google-Suchwort war: UNECE R115

Für deine Suche gibst du dann noch den Hersteller der Gasanlage dazu ein.

Beispiel UNECE R115 Prins => ergibt das vierte Ergebnis führt zur richtigen Pdf.

Themenstarteram 31. Mai 2018 um 6:32

Danke für die Anleitung.

Das Flussdiagramm dieser Art hatte ich schon mal ausgegoogelt. Jetzt ist mir aber aufgefallen, das diese pdf`s auf bestimmte Gasanlagen bezogen sind. Wieder was gelernt. Leider ist mein Fahrzeug nicht dort aufgeführt. der Hersteller ist Landi Hartog. Scheint der niederländische Ableger von Landi Renzo zu sein. Weiß ich aber nicht genau. Der Anlagentyp ist mir nicht bekannt. Der Verkäufer meldet sich leider nicht.

Ansonsten aber ne gute Anleitung.

Vielen Dank.

Grüße

Thomas

am 31. Mai 2018 um 6:38

Du hättest natürlich noch eine andere Alternative. Auto kaufen und wenn du weiter Gasen willst, ein neus Frontkit (Prins,KME usw) rein und ruhe. Der dürft ja noch Euro 2 haben. Also kein Problem.

Oder die Anlage ausbauen und austragen lassen. Wenn die Karre so gut ist, warum nicht.

Einmal Google benutzen.

Unter dem Link zu Bildern kommen drei Händler.

Nimm zu denen Kontakt auf, ob sie dir die ECE zumailen können.

Zitat:

@GaryK schrieb am 30. Mai 2018 um 17:38:59 Uhr:

Auch die hessische Stelle, wo diese §21 Änderungen gemacht werden. Die wollten unbedingt das Abgasgutachten haben. Und ich durfte die drauf hinweisen, dass die 115er Einbauvorschrift samt Abnahmebescheinigung durch den TÜV genau dieses bereits beinhaltet und das "KBA Gutachten" nebst Nummer war dem Papierkram in Kopie sogar beigefügt.

Hätte ich im Dezember noch einen 67er Umbau gehabt - die Hessen hätten das wahrscheinlich (noch) problemlos eingetragen.

In Hessen eigentlich nicht, die sind meistens sehr gut geschult...

Kann ein Umbaubetrieb nicht die GSP selbst machen und ist auf den TÜV angewiesen, reicht die Einbaubescheinigung des Umbaubetriebes in Verbindung mit der KBA völlig aus.

Nur Abnahmen nach §19/2 U , also die Fahrzeuge, die keine ECE R 115 Zusammenfassung der R 67-01 Bauteile haben benötigen ein Einzelgutachten und werden auch heute noch abgenommen, sofern das Einzelgutachten vor dem 01.10.2017 erstellt wurde.

@43ger sollte also klar stellen, ob sein Anlagenhersteller überhaupt eine ECE 115 für sein Fahrzeug hat.

Ist dies nicht der Fall, braucht er in D ein Einzelgutachten, das er jetzt, nach dem 01.10.2017, nicht mehr bekommt.

Naja, ich bin in Hessen und die Marburg-Biedenkopf'ler Angestellte war jedenfalls nicht wirklich geschult. Lag ein ECE115 bei, nach 10/2017 und trotzdem kam die Frage "Wo ist AGG?". Mag ein einfacher menschlicher Fehler "aus Gewohnheit" sein ....

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