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Abgedunkelte Front- und Seitenscheiben

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 12. Oktober 2007 um 4:09

Servus,

 

vor einiger Zeit hat mal jemand nach einer Möglichkeit gesucht, die Frontscheibe abzudunkeln, leider finde ich den Thread nicht mehr. Jedenfalls, sofern das Thema noch aktuell ist:

 

Diese Firma (http://www.jb-sportwagen.com) hat bei diesem 911 turbo (http://www.vest-netz.de/mediabase/images/46_2002er-996-Turbo-RS.jpg) laut aktueller "Porsche Scene Live" (www.porsche-scene.de) folgende - offensichtlich legale - Scheibenbehandlung durchgeführt:

 

"Aufgetragene Spezialpigmentierung mit folgenden Gesamttönungsgraden: 25% Frontscheibe, 30% Seitenfenster, 50% Heckfenster; Aufheizung des Wageninneren durch Sonneneinstrahlung wird um bis zu 80% reduziert; keine Behinderung der Sicht nach draußen."

 

Über die Kosten steht da leider nichts...

 

Gruß, EP

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12 Antworten

moin,

wäre mit dem angeboten vorsichtig! denn in derSTvZo steht es unter §40 ganz klar drin:

Zitat: "Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein."

zudem besteht immernoch das problem, das nach § 22 a StVZO sind Scheiben aus Sicherheitsglas bauartgenehmigt sind und eine Veränderung zur erlöschung der BE dieser Scheibe führt.

Wenn für die Scheibenfolie keine Bauartgenehmigung nach § 22a StVZO erteilt wurde, dann liegt ein Erlöschen der BE gem. § 19 (2) StVZO vor.

--> Somit kannste nach 30, 35b und 19 StVZO ein Anzeige machen/gemacht werden (Mängelkarte nicht vergessen)

im klartext heisst das alles, die o.g. firmen müssten komplett NEUE scheiben, die von IHNEN gefertig sind mit einer NEUEN Betriebserlaubnis (kostet ja nur ab 10tsd euro) versehen sind anbieten. Die Preise dafür liegen dann garantiert im 5stelligen bereich! Fluten, tönen usw. was NACHTRÄGLICH an ab werk verbauten scheiben geschiet, ist im sichtrelevanten teil, sowohl bei deutschen, als auch bei AUF DEUTSCHLANDS STRAßEN FAHRENDEN Fahrzeugen verboten (schöne grüße an meine polnischen freunde...).

Aber ich will ich die Möglichkeit ja nicht nehmen, es gibt nämlich eine. Als Inhaber eines Personenbegleitscheines ist es erlaubt rundum zu 100% zu verspiegel. Bedingung für einen solchen Schein ist eine entsprechende Ausbildung (z.B. Bundeswerk bei Sondereinsatzkommando, GSG9, KKK etc. oder Ausbildung zum lezensierten Leibwächter mit Sondergenehmigung). DANN kann man auf Antrag sein Fahrzeug verspiegeln, WENN man das aus BERUFLICHEN GRÜNDEN braucht. Es muss trotzdem eine Abnahme des Fahrzeuges nach §21 erfolgen...

also bedenkt das bitte alles, bevor ihr euren versicherungsschutz in die tonne werft...

mfg

 

am 12. Oktober 2007 um 6:05

Zitat:

Original geschrieben von wing2579

als auch bei AUF DEUTSCHLANDS STRAßEN FAHRENDEN Fahrzeugen verboten (schöne grüße an meine polnischen freunde...).

Das ist auf jedenfall Falsch.

am 12. Oktober 2007 um 6:19

http://www.glastone.de/

Zitat:

Original geschrieben von sj1berlin

Zitat:

Original geschrieben von wing2579

als auch bei AUF DEUTSCHLANDS STRAßEN FAHRENDEN Fahrzeugen verboten (schöne grüße an meine polnischen freunde...).

Das ist auf jedenfall Falsch.

dann zeigt mir bitte den entsprechenden § der es legalisiert! ich kenne nur das urteil des OLG Hamburg, das außländische Fahrzeuge den deutschen Sicherheitsbestimmungen entsprechen müssen...

mfg

Zitat:

Original geschrieben von wing2579

Zitat:

Original geschrieben von sj1berlin

 

 

Das ist auf jedenfall Falsch.

dann zeigt mir bitte den entsprechenden § der es legalisiert! ich kenne nur das urteil des OLG Hamburg, das außländische Fahrzeuge den deutschen Sicherheitsbestimmungen entsprechen müssen...

mfg

so a käse...ich sag nur hier stationierte US-Amis...

und die scheiben werden nicht durch Folie getönt sondern durch fluten.also praktisch "lackiert",somit ändert sich nix am splitterverhalten.

der % der tönung ist gesetzlich festgelegt und darf auch getönt werden.für einen einzelnen aber sicher zuviel kosten um das eintragen zu lassen,aber über die firma dürfts gehen.

Themenstarteram 12. Oktober 2007 um 10:12

Ich habe jetzt mal bei JB Sportwagen angefragt, was die Pigmentierung ca. für einen Golf kostet und wie die rechtliche Lage ist. Jedenfalls ist dieser turbo definitiv straßenzugelassen und laut Bericht seit der Modifizierung 50.000 km im In- und Ausland rumgekreuzt. Bei einem Foto aus dem Innenraum heraus sieht man quasi kristallklar nach außen, also können die grünen Männchen unmöglich was dagegen haben. Wahrscheinlich heißt's deshalb auch "Spezialpigmentierung" - außen dunkel, innen hell... ;)

 

Melde mich wieder, sobald ich eine Antwort erhalte...

 

Gruß, EP

 

Zitat:

Original geschrieben von G0lf-V-GT

Zitat:

Original geschrieben von wing2579

 

dann zeigt mir bitte den entsprechenden § der es legalisiert! ich kenne nur das urteil des OLG Hamburg, das außländische Fahrzeuge den deutschen Sicherheitsbestimmungen entsprechen müssen...

mfg

so a käse...ich sag nur hier stationierte US-Amis...

und die scheiben werden nicht durch Folie getönt sondern durch fluten.also praktisch "lackiert",somit ändert sich nix am splitterverhalten.

der % der tönung ist gesetzlich festgelegt und darf auch getönt werden.für einen einzelnen aber sicher zuviel kosten um das eintragen zu lassen,aber über die firma dürfts gehen.

die amerikaner können für ihre fahrzeuge eine ECE-Sondergenehmigung beantragen. die wird in den meisten fällen auch erteilt. ging aber auch nur noch bis 2006...seit dem müssen selbst die umrüsten...

im übrigen sind getönte frontscheiben in den USA mittlerweile in 48 bundesstaaten verboten...

mfg

hab die tage auch eine reportage im fernsehen gesehen. da hat die pol leute, die auf ein autotreffen wollten kontrolliert. u.a. war auch ein polnischer pkw (also in polen zugelassen), der die vorderen seitenscheiben mit folie getönt hatte. der durfte erst weiter fahren, als die insassen die gesamte folie von den vorderen seitenscheiben entfernt hatten.

Ausländische Fahrzeuge dürfen auch wenn es in Deutschland verboten ist weiterfahren. Aber zur Kasse gebeten werden sie bei einer Kontrolle trotzdem.

Wir sollten vielleicht unsere Fahrzeuge "OUTSOURCEN" (denglish :D)!:confused:

Bei uns stehen auch jede menge polnische Fahrzeuge rum. Da würde nicht eines von durch den deutschen TÜV kommen.

Zitat:

Original geschrieben von Opel72

Ausländische Fahrzeuge dürfen auch wenn es in Deutschland verboten ist weiterfahren. Aber zur Kasse gebeten werden sie bei einer Kontrolle trotzdem.

Wir sollten vielleicht unsere Fahrzeuge "OUTSOURCEN" (denglish :D)!:confused:

Bei uns stehen auch jede menge polnische Fahrzeuge rum. Da würde nicht eines von durch den deutschen TÜV kommen.

tja, so ist das halt wenn die verwandtschaft noch "drüben" wohnt, warum in deutschland steuern zahlen, warum deutsche sicherheitsstandards einhalten...

beobachte das in HH schon seit einiger zeit, nicht nur zur obst und spargelzeit....mittlerweile sind 10-15% auf HH straßen mit polnischen kennzeichen unterwegs und das das alles STUDENTEN mit weniger als 6monaten aufenthalt sind, kann mir keiner erzählen...

mfg

am 12. Oktober 2007 um 16:18

Ich würde gern meine Scheiben ringsrum komplett verspiegeln, so dass man nur rausschauen kann. Die blöde Glotzerei geht mir auf den Keks.

Wo kann man das machen lassen?

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