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Abgemeldetes auti abschleppen!?

Themenstarteram 17. Juni 2013 um 21:20

Hi habe da mal ne frage....habe nachgelesen das man ein abgemeldetes auto nicht abschleppen darf.... wie sieht das den aus wenn ich auf dem wagen der abgeschleppt werden muss rote nr. Hintn drauf mache?? Darg man dan abschleppen??? Auto muss abgeschleppt werdenn weil kein auspuff mehr dran ist...

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16 Antworten

Nein, geht auch nicht. Erstens ist das kein Verwendungszweck der Kennzeichen, zweitens ist das auch kein Abschleppen, sondern Schleppen. Dafür braucht man eine extra Genehmigung nochmal.

am 18. Juni 2013 um 4:13

Abschleppen: Betriebsfähiges, also zugelassenes, KFZ bleibt liegen - wird abgeschleppt; Führerschein des ziehenden KFZ notwendig

Schleppen: Betriebsunfähiges KFZ, selbst wenn zugelassen - wird geschleppt; LKW-Führerschein + Schleppgenehmigung notwendig

Die Genehmigung fürs schleppen kostet lediglich 5-10 Euro bei der Gemeindeverwaltung. Also keine große Sache.....und besser als hinterher Ärger zu bekommen ;)

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

Abschleppen: Betriebsfähiges, also zugelassenes, KFZ bleibt liegen - wird abgeschleppt; Führerschein des ziehenden KFZ notwendig

Schleppen: Betriebsunfähiges KFZ, selbst wenn zugelassen - wird geschleppt; LKW-Führerschein + Schleppgenehmigung notwendig

Seit dem 19.01. ist kein LKW-Führerschein mehr nötig - Schleppgenehmigung ist klar. Aber da hat sich was getan....

am 18. Juni 2013 um 11:38

Zitat:

Original geschrieben von Rene2311

Auto muss abgeschleppt werdenn weil kein auspuff mehr dran ist...

Fahrzeugtransportanhänger kosten ab ~35 Euro Tagesmiete. Vielleicht kennst Du ja jemanden mit Anhängerkupplung und angemessener Anhängelast. Wäre wohl die stressärmste Variante, das Auto zu überführen.

Mach dann bitte ein Video (mit Ton und Reaktionen der Nachbarn!) von der Verladung. :D

Ach ja, nicht einfach nur draufstellen und losfahren. Ladungssicherung muss auch noch sein. ;)

Hallo, Rene2311,

rote Nummern sind eine ganz schlechte Idee, denn Du als Fahrer müsstest mit einer Strafanzeige wegen Verstoß gegen das PflVersG und einer gesonderten Strafanzeige wegen Verstoß gegen das KraftStG und § 370 AO rechnen, und der Halter der Kennzeichen, wenn Dir diese nicht selber zugeteilt sind, mit einer Strafanzeige nach § 22a StVG.

Billiger und besser ist da der Transport mit einem speziellen Autoanhänger.

Hallo, popeye174,

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Die Genehmigung fürs schleppen kostet lediglich 5-10 Euro bei der Gemeindeverwaltung. Also keine große Sache.....und besser als hinterher Ärger zu bekommen ;)

zu den Kosten kann ich nichts sagen, aber die Genehmigung wird man ganz sicher nicht bekommen.

Viele Grüße,

Uhu110

am 18. Juni 2013 um 14:09

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

Abschleppen: Betriebsfähiges, also zugelassenes, KFZ bleibt liegen - wird abgeschleppt; Führerschein des ziehenden KFZ notwendig

Schleppen: Betriebsunfähiges KFZ, selbst wenn zugelassen - wird geschleppt; LKW-Führerschein + Schleppgenehmigung notwendig

Seit dem 19.01. ist kein LKW-Führerschein mehr nötig - Schleppgenehmigung ist klar. Aber da hat sich was getan....

Tja, man lernt immer wieder was neues. Hab meine Pappe schließlich erst vor ein paaaaaaaaaaaaaaaaaaaaar Tagen gemacht. ;)

Meinst du das mit den paaaaaaaar Tagen jetzt ironisch oder ernst?

Wenn es Ernst ist, solltest du weit Abstand vom Schleppen und Abschleppen nehmen und erst mal das Fahren mit dem Solo KFZ üben

Ich vermute mal, dass im Nick das Geburtsdatum steckt.

am 19. Juni 2013 um 11:41

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Ich vermute mal, dass im Nick das Geburtsdatum steckt.

Der Kandidat hat 100 Punkte!

Wenn überall so viel immer wieder nachgeschult und geprüft würde, wie bei uns ( 2x im Jahr), dann wären die Straßen etwas sicherer. Dabei geht es übrigends nicht um die "normale Fahrpraxis, denn die haben wir zur Genüge, sondern immer wieder Grenzsituationen, damit man nicht unangenehm überrascht wird.

am 19. Juni 2013 um 18:58

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Nein, geht auch nicht. Erstens ist das kein Verwendungszweck der Kennzeichen, zweitens ist das auch kein Abschleppen, sondern Schleppen. Dafür braucht man eine extra Genehmigung nochmal.

oder den führerschein der klasse 2

Zitat:

Original geschrieben von John-Doe1111

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Nein, geht auch nicht. Erstens ist das kein Verwendungszweck der Kennzeichen, zweitens ist das auch kein Abschleppen, sondern Schleppen. Dafür braucht man eine extra Genehmigung nochmal.

oder den führerschein der klasse 2

Die Genehmigung fürs Schleppen (NICHT Abschleppen) wird immer benötigt und ist vollkommen unabhängig von irgendwelchen FE-Klassen. Außerdem ist deine Aussage da auch nicht richtig, wie es bereits vorher im Thread schon mal erklärt wurde...

am 19. Juni 2013 um 19:38

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von John-Doe1111

 

oder den führerschein der klasse 2

Die Genehmigung fürs Schleppen (NICHT Abschleppen) wird immer benötigt und ist vollkommen unabhängig von irgendwelchen FE-Klassen. Außerdem ist deine Aussage da auch nicht richtig, wie es bereits vorher im Thread schon mal erklärt wurde...

das hat mein fahrlehrer damals anders dargestellt.

abschleppen: bei panne, fk 3 ausreichend, nicht auf die autobahn bzw. von der autobahn an der nächsten abfahrt runter; ansonsten ist es schleppen und da mehr als 3 achsen mit fk 3 nicht zulässig.

auch mit genehmigung darf man doch nicht mehr fahren als im führerschein zulässig:confused:

Eine Schleppgenehmigung brauchte man schon immer. Und seit dem 19.1.2013 ist die Achszahlbeschränkung bei den PKW-Klassen weggefallen.

Wenn man eine Schleppgenehmigung bekommen sollte, kann man einen Kleinwagen bei passendem Zugfahrzeug auch mit Klasse B schleppen.

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