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Abgemeldetes Auto in die Türkei einführen und zurück bringen ZOLL
Hallo liebes Forum,
ich lese schon lange hier im Forum mit, habe aber nie wirklich selbst initiative ergriffen selber ein Thema zu erstellen um mein anliegen zu "klären". Das soll nun so weit sein da ich überhaupt nichts gefunden habe das mein vorhaben klärt.
Ich habe einen Oldtimer, genauer einen E30 316i den ich gerne restauriert haben möchte. Ich selber habe kaum Zeit und Ahnung dafür möchte aber trotzdem gerne eine möglichkeit finden Ihn zu restaurieren. Mein Onkel hat mich dann darauf aufmerksam gemacht das er bekannte in der Türkei hätte die das Wohl für wenig Geld fertig machen würden.
Nun zu dem Problem:
Ich werde den weg mit meinem angemeldetem Auto machen sammt Anhänger auf dem der E30 transportiert werden soll. Die sache mit meinen Auto und dem Anhänger ist schon geklärt wegen der Ein und Ausfuhr. Nur wie sieht das mit dem E30 aus? Ich werde Höchstwahrscheinlich den Verzollen müssen oder? Er soll ja eig nur kurz ins Land und nach paar monaten wieder raus. Kein verkauf.
Da die meisten wahrscheinlich sich nicht mit den türkischen Import/Export Gesetzen etc. auskennen, aber weiß eventuell jemand wie das mit der EU aussieht? Ich bringe das Fahrzeug, dass in der EU gekauft wurde, für 3-4 monate ins Ausland abgemeldet und bringe es wieder zurück. Muss ich dann trotzdem Steuern zahlen dafür?
Vielen dank vorab
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33 Antworten
Im Rahmen der internationalen Arbeitsteilung werden oftmals aus unterschiedlichen Gründen an Unionswaren Herstellungshandlungen in Drittländern vorgenommen, z.B. um niedrigere Lohnkosten oder spezielles Know-how auszunutzen.
Damit aber bei der (Wieder-)Einfuhr der veredelten Erzeugnisse nicht die volle Zollbelastung zum Tragen kommt, kann das Zollverfahren der passiven Veredelung in Anspruch genommen werden.
Hier wird bei der Verzollung der Veredelungserzeugnisse berücksichtigt, dass in ihnen aus dem Zollgebiet der Union stammende Waren enthalten sind, für die aus wirtschaftlichen Gründen kein Zoll erhoben werden soll.
Die passive Veredelung läuft in drei Phasen ab:
1) Unionswaren werden vorübergehend aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt,
2) im Drittland Veredelungsvorgängen unterzogen und
3) nach Wiedereinfuhr bei vollständiger oder teilweiser Befreiung von Einfuhrabgaben in den zollrechtlich freien Verkehr überlassen.
Hallo, Nividi233,
verlässlich wird Dir diese Frage vermutlich nur der Zoll selber beantworten können und lass Dir dann, wenn möglich, alles schriftlich bestätigen.
So hast Du etwas in der Hand, wenn es doch Probleme geben sollte.
Obwohl ich von Oldtimern wenig Ahnung habe, möchte ich eines zu bedenken geben:
Solltest Du vorhaben, den Oldtimer als solchen zuzulassen, muss dieser m. W. mit Originalteilen und nicht mit irgendwelchen Billigteilen aus Fernost restauriert werden.
Bist Du sicher, dass dies in der türkischen Billigwerkstatt der Fall sein wird?
Viele Grüße,
Uhu110
Wenn ich den TE richtig verstanden haben, möchte er nur das Lohngefälle der Türkei im Vergleich zu Deutschland nutzen und nicht mit Billigteilen restaurieren.
Es ist wie Timbow7777 sagt geplant sind alle Teile hier zu besorgen und nur die arbeitsleistung selbst mit Lackierung dort zu tätigen.
Danke dir Timbow7777 für deine Antwort wie genau läuft das denn dann ab fahr ich einfach mit dem Fahrzeug raus und dann wieder in die EU und an der Grenze wird das dann gemacht oder wie sieht das aus? Ich habe diesbezüglich nie soetwas gemacht....
Vielen dank für eure antworten!
Du kannst die benötigten Dokumente schon bei deinem örtlichen Zollamt fertigmachen lassen. Dann müssen diese an der Grenze nur noch kontrolliert und abgestempelt werden.
Also….
Jetzt einmal Klartext:
Verzollen ist schon mal verboten.
Man darf nur Autos in die Türkei importieren und verzollen, die niegel-nagel neu sind und noch nie zugelassen wurden.
Auch ein Tageszulassung von heute morgen mit 0 Km darf nicht importiert werden und ist verboten.
Somit ist der E30 schon mal raus.
Es geht weiter…
Du darfst pro Reisepass maximal mit ein KFZ und ein Anhänger in die Türkei reinfahren.
Wenn auf den Hänger ein weiteres Fahrzeug ist, musst du zwingend eine weitere Person dabei haben, der das elektronisch auf seinen Reisepass notieren lässt.
Fährst du also alleine, kommst du so nicht durch die Grenze.
Ob das Fahrzeug, der auf den Anhänger steht, angemeldet sein muss, weiß ich leider nicht.
Es könnte aber Probleme geben.
Auf jeden Fall muss der Halter von beiden PKW‘s und Anhänger persönlich vor Ort sein oder muss den Fahrer bevollmächtigen. Am einfachsten geht das bei Adac und ist kostenlos.
Desweiteren gibt es steuerrechtliche Hindernisse.
Wer sein Fahrzeug in der Türkei in sehr großem Umfang reparieren oder restaurieren lässt, was den Wert ganz erheblich erhöht, muss es an der deutschen Grenze anmelden und versteuern.
Das tun zwar nur die allerwenigsten und auffallen tut es auch so gut wie nie, aber der Straftatbestand Steuerhinterziehung wird trotzdem damit erfüllt.
Dies war jedoch hier nicht das Thema und daher will ich hier nicht weiter eingehen.
Ich würde an deiner Stelle den E30 als Haftpflicht anmelden.
Für die wenigen Monate wird es kaum was kosten und man ist auf der sicheren Seite.
Zudem hat man noch die Möglichkeit in der Türkei damit legal zu fahren und muss nicht jedes mal den Anhänger bemühen.
Zum anmelden muss er eine gültige HU haben,
Vermutlich bekommt er die erst nach der Restauration
Ja, das müsste der TE noch beantworten.
Es werden ja auch verkehrstaugliche Autos restauriert…
Ansonsten direkt an der Grenze in Kapikule Edirne anrufen und nachfragen, ob man abgemeldete Autos auf‘m Hänger nach Türkei fahren darf.
Ich werde nächsten Monat höchstwahrscheinlich wieder mit Auto rüber fahren.
Kann es dann auch direkt vor Ort für den TE fragen.
Danke für eure Antworten.
Ist das denn auch für Autos so die nicht dahin verkauft werden? Iist es unmöglich Oldtimer dann dorthin zu verkaufen oder wie? Und dahin fahren hat ich vor aber wie schon oben erwähnt hat das Auto leider keine gültige HU und ist auch weit davon entfernt... deswegen kommt nur die möglichkeit mit dem Hänger in Frage...
Wenn das möglich ist für dich mal vorort zu Fragen wäre das echt hilfreich..
Ich habe es ja deutlich genug geschrieben…
Alles was nicht nagelneu ist, darf nicht importiert werden.
Eine Ausnahme gibt es, aber hilft dir bei deinem BMW E30 trotzdem nicht weiter:
Türkische Staatsangehörige, die in der EU Leben und sich dafür entscheiden für immer und ewig nach Türkei auszuwandern und den deutschen Aufenthalt als ungültig erklären lassen, dürfen ausnahmsweise einmalig ein KFZ nach Türkei importieren. Dieser darf höchstens 36 Monate alt sein und muss trotzdem vollständig versteuert werden.
Anschliessend muss er mindestens 6 Monate auf den Namen des Importeurs angemeldet bleiben, bevor es verkauft werden darf.
da wirds glaub ich einfacher, die karre in polen fertig machen zu lassen, und im endeffekt dann wohl auch billiger
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 19. Juli 2021 um 10:53:45 Uhr:
da wirds glaub ich einfacher, die karre in polen fertig machen zu lassen, und im endeffekt dann wohl auch billiger
Ich kenne die Preise in Polen nicht, aber in der Türkei kann man eine hochwertige Restauration schon sehr günstig hinbekommen.
Ein Kumpel von mir lässt dort derzeit seinen E36 M3 3.2 restaurieren und teilt jeden Tag 15-20 Bilder in seiner Whatsapp Status.
Das sieht schon verdammt gut aus.
Er ist übrigens einfach hingerfahren ohne Anhänger.
Es scheint Ausnahmen zu geben - wenn auch in diesem Fall eher theoretisch:
Deutsche Staatsbürger, die im Zuge der Übersiedlung in die Türkei die türkische Staatsbürgerschaft erworben haben, können ihr Kraftfahrzeug zeitlich unbegrenzt in die Türkei einführen. Sie können sich innerhalb von drei Monaten nach der Ministerratsbeschluß über ihre Einbürgerung im Gesetzblatt veröffentlicht wurde, an die Zentralbank der Republik Türkei wenden und die Erteilung der Einfuhrgenehmigung für ihr Kraftfahrzeug beantragen.
Und das - ist das der von munition76 beschriebene Fall?
Deutsche Staatsbürger, die zu touristischen Zwecken in die Türkei reisen, können ihr Kraftfahrzeug wie Auto, Wohnwagen, Kleinbus, Motorrad, für höchstens sechs Monate in einem Kalenderjahr vorübergehend in die Türkei einführen.
Nach Ablauf von sechs Monaten muß das Fahrzeug ausgeführt werden.
Quelle:
Mit Auto in die Türkei fahren ist kein Problem.
Als Türke darf man sein Auto bis zu 2 Jahre dort lassen.
Als Ausländer bis zu 6 Monate.
Ein Import und Verzollung wie vom TE gefragt ist aber wie gesagt nur bei neue, noch nie angemeldete Autos möglich.