- Startseite
- Forum
- Wissen
- Autoverkauf
- Abgemeldetes Auto verkauft, Geld bekommen, Papiere/Schlüssel übergeben, Auto wird nicht abgeholt
Abgemeldetes Auto verkauft, Geld bekommen, Papiere/Schlüssel übergeben, Auto wird nicht abgeholt
Hi Leute, habe ein Problem....
Anfang Februar habe ich unser altes, abgemeldetes Auto für 300€ verkauft.
Händler war da, hat die Papiere und Schlüssel bekommen, ich das Geld.
Er wollte erst keinen Vertrag unterschreiben weil er meinte man brauche keinen, bin dann mit dem Vordruck gekommen den er mit meckern auch teilweise ausgefüllt hat.
Die waren mit 3 Leuten da, die anderen 2 haben mich so zugelabert dass ich da nicht so genau drauf geachtet habe dummerweise....
Im Vertrag fehlen teilweise Daten wie Personalausweisnummer, auch die Adresse ist nicht leserlich.
Das Auto wurde immer noch nicht abgeholt, immer wenn ich angerufen habe heißt es "oh ja vergessen" oder letzte Woche hieß es "Scheiß Corona, ich krieg keine kennzeichen"
Ursprünglich sollte das Auto per Hänger abgeholt werden.
Die Telefonnummer mit der ich ursprünglich kontaktiert wurde exisitiert scheinbar auch nicht mehr, da ist das Handy immer aus.
Habe recherchiert vor nem Monat, da bin ich mit der Telefonnummer auf den Händler im Internet gestoßen, die Nummer wurde bei den von ihm angebotenen Autos angegeben. Mittlerweile steht da eine andere Telefonnummer.
Erreicht habe ich den Händler letzte Woche mit einer anderen die im Kaufvertrag steht...
Hat da irgendwer ne Ahnung was ich jetzt machen kann ohne das Kosten für mich entstehen?
Habe echt Angst dass irgendwas illegales mit den Papieren passiert was hinterher auf mich zurückfällt.
Oder kennt jemand solche Fälle und weiß was man da machen kann?
Auto steht auf Privatgelände, also da kann eigentlich nix passieren... Allerdings kann der Wagen ja nicht ewig da stehen bleiben jetzt:/
Bin echt ratlos, Ordnungsamt und Straßenverkehrsamt sagen nur dass es ja ein Privatverkauf war und die da auch nichts machen können....
Vielleicht kennt ja wer nen ähnlichen Fall oder hatte so etwas auch schon und kann mit weiterhelfen.
Gruß
Carni84
Beste Antwort im Thema
Mein Gott Stefan, lass doch am helllichten Tag den Alk aus dem Kopf.
Deine Beiträge sind fast unlesbar.
Ähnliche Themen
47 Antworten
Ruf mal bei einem verwerter an u d frag den ob er ihn nimmt.
Schick dem käufer ne mail und sag ihm komm jetzt oder der wagen ist weg, mit frist.
Wenn dann der käufer zu spät auftaucht, sag ihm der wagen ist weg.
Zitat:
@scooter17 schrieb am 25. März 2020 um 15:38:43 Uhr:
Ruf mal bei einem verwerter an u d frag den ob er ihn nimmt.
Schick dem käufer ne mail und sag ihm komm jetzt oder der wagen ist weg, mit frist.
Wenn dann der käufer zu spät auftaucht, sag ihm der wagen ist weg.
Darauf wartet der Verkäufer vielleicht und fordert Schadenersatz.
Frist setzten ja aber danach nicht sofort das Auto anderweitig weggeben.
Erstmal frist zur Abholung setzen. Direkt mit Androhung von Konsequenzen. Ich denke mal so 2-3 Wochen müssten reichen. Trotz Corona. Er hat schließlich Zeit genug gehabt. Reagiert er nicht oder hat Ausreden. Nochmal anschreiben und nachfrist setzen. Wenn das nicht reicht dann kannst du das Auto zum Verwerter bringen.
Er hat nämlich die Pflicht zur Abhohlung und kommt der nicht nach. Der Vertrag besteht ja. Schon mündlich reicht ja. Schriftlich ist nur zur Sicherheit und beweisbarkeit.
Ansonsten frag einen Anwalt der wird dir verbindliche Auskünfte geben. Hier im Forum ist immer alles ohne Gewähr.
Achja und ganz wichtig: alles per Post am besten Einschreinen mit Rückschein.
bei 300 Euro Verkaufswert kommt der Anwalt teurer.
Hmmm das Problem ist, der Käufer hat seinen Namen im Kaufvertrag eingetragen, allerdings ist die Adresse nicht leserlich und auch keine Hausnummer dabei.
Über die Telefonnummer und den Nachnamen hab ich halt gefunden dass es ein Autohändler ist, die STadt stimmt auch.
Allerdings hat die Händleradresse eine andere als der Käufer, warscheinlich hat der Käufer seine private zum Teil angeben und nicht die vom Geschäft.
Dann müsste ich jetzt das Geschäft anschreiben mit einer Frist... Nur die könnten ja behaupten sie hätten das Auto nicht gekauft.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 25. März 2020 um 16:30:16 Uhr:
bei 300 Euro Verkaufswert kommt der Anwalt teurer.
Schön wäre es ja, ist aber nicht so. Außergerichtliche Tätigkeit sind gerade mal 84,- € und auch wenn es bei der Beratung bleibt, können kaum die "offiziellen" 190,- € zzgl. MwSt. abgerechnet werden.
Zitat:
@Carni84 schrieb am 25. März 2020 um 18:14:07 Uhr:
Hmmm das Problem ist, der Käufer hat seinen Namen im Kaufvertrag eingetragen, allerdings ist die Adresse nicht leserlich und auch keine Hausnummer dabei.
Über die Telefonnummer und den Nachnamen hab ich halt gefunden dass es ein Autohändler ist, die STadt stimmt auch.
Allerdings hat die Händleradresse eine andere als der Käufer, warscheinlich hat der Käufer seine private zum Teil angeben und nicht die vom Geschäft.
Dann müsste ich jetzt das Geschäft anschreiben mit einer Frist... Nur die könnten ja behaupten sie hätten das Auto nicht gekauft.
Über das Gewerbeamt kannst du auch die Anschrift des Inhabers ermitteln. Berechtigtes Interesse angeben - also Kopie des Kaufvertrages zusenden.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 25. März 2020 um 16:15:23 Uhr:
Erstmal frist zur Abholung setzen. Direkt mit Androhung von Konsequenzen.
Klage wegen Besitzstörung auf dem Grundstück, wo die Karre von dem Kerl steht, könnte passen.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 25. März 2020 um 21:15:48 Uhr:
Zitat:
@StephanRE schrieb am 25. März 2020 um 16:15:23 Uhr:
Erstmal frist zur Abholung setzen. Direkt mit Androhung von Konsequenzen.
Klage wegen Besitzstörung auf dem Grundstück, wo die Karre von dem Kerl steht, könnte passen.
Eine Klsge dauert erstmal ewig. Da gehen im Normalfall schonmal 4 Wochen drauf. Und die ist erst möglich wenn die Fristen verstrichen sind.
Mit der Konsequenz meinte ich die Androhung das es ein Verwerter bekommt
Zitat:
@StephanRE schrieb am 25. März 2020 um 16:15:23 Uhr:
...
Achja und ganz wichtig: alles per Post am besten Einschreinen mit Rückschein.
Und täglich grüßt das Murmeltier ....
Sagt der Empfänger Einschreiben bekommen, ja, war aber nur eine leeres weißes Blatt A4 drin ... und dann? Umsonst Geld für ein Einschreiben rausgehauen .... diese Zustellform ist massiv überbewertet und bringt nichts...
Zitat:
@tartra schrieb am 26. März 2020 um 08:57:59 Uhr:
Zitat:
@StephanRE schrieb am 25. März 2020 um 16:15:23 Uhr:
...
Achja und ganz wichtig: alles per Post am besten Einschreinen mit Rückschein.
Und täglich grüßt das Murmeltier ....
Sagt der Empfänger Einschreiben bekommen, ja, war aber nur eine leeres weißes Blatt A4 drin ... und dann? Umsonst Geld für ein Einschreiben rausgehauen .... diese Zustellform ist massiv überbewertet und bringt nichts...
Dss wiederum ist extrem weit hergeholt. Demnach dürfte es kein Dokument geben was rechtlich korrekt ist. Selbst Anwälte schicken Einschreiben. Eine Zustellungsurkunde giebt es nur von Behörden. Ein Einschreiben wurde definitiv zugestellt. Und im übrigen: im deutschen Recht geht man davon aus das beide Parteien einen gewissen Verstand haben. Wer würde ein leeres Blatt per Einschreiben senden und dann noch klagen? In den USA kämst du mit der Argumentation weiter in Deutschland nicht.
Korrekt, beim Einschreiben geht es nur um die Betätigung das ein Brief/Umschlag zugestellt wurde .... da es trackbar ist.
Es sagt aber nicht über den Inhalt aus ...
Daher wenn man es korrekt möchte, Fax mit Sendungsbericht, oder die persönliche Briefzustellung teilweise mit Zeuge ... alles andere ist sinnlos, auch bei uns in Germany .... und kann abgestitten werden, mit hohen Erfolgsaussichten, wenn der Empfänger stur ist...
Kurz man kann sich die paar EUR Aufpreis sparen, wenn es um den Dokumenteninhalt geht...
Fax oder persönliche überbringung ist genauso anzweifelbar.
Das Fax kann zwar korrekt übermittelt sein aber wenn der Empfänger keine Tinte bzw. Toner drin hat oder der Sender es falschherum draufgelegt hat kommt am anderen Ende nur ein weißes Blatt. Und persönlich mit Zeugen. Was will der denn bezeugen? Das man einen Briefumschlag eingeworfen hat. Das tut ein Einschreiben auch.
Man kann immer was finden.
Die Frage ist nur: wem glaubt der Richter im Zweifel?
Mein Gott Stefan, lass doch am helllichten Tag den Alk aus dem Kopf.
Deine Beiträge sind fast unlesbar.