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abgemeldetes fahrzeug vor der Garage

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 26. August 2008 um 20:57

Hi ich hatte nen alten golf jetzt 1 1/2 Wochen abgemeldet auf der Straße stehn.

Und heute klebte dann der zettel mit der aufforderung zur sofortigen beseitigung dran was mir eigentlich schon klar war das der ihrgendwann kommt.

Jetzt ist meine frage darf ich den abgemeldet vor meine Garage stellen oder gilt das auch noch als öffentlicher straßenferkehr?

MFG Kivain

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

kleiner crashkurs: ALLES was auf einem privatgrundstück ist ABER keine schranke, tor, zaun etc hat gilt zu dem bereich der stvo.

Wenn ich so eine Scheisse les, glaub ich fast wieder daran, dass das Rechtsberatungsgesetz doch zu was gut ist.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

deshalb steht das bei grossen supermärkt, baumärken etc parkplätzen ja auch immer mit bei.

Der Supermarktparkplatz ist ein öffentlich zugängliches Privatgrundstück (ein Privatgrundstück das der öffentlichen Nutzung gewidmet ist).

Gilt das für deinen Vorgarten auch?

"öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden." (VwV-StVO zu §1 StVO)

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

wen man jetzt korinten kackst dann ist sogar eine abgeschlossene garage wen sie offen steht teil der stvo.

Wenn Du spülst ist deine Toilette über die Kläranlage mit dem Rhein verbunden.

Sobald der Deckel oben ist, ist für dein Badezimmer die Wasserschutzpolizei zuständig.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

wen ihr ein tor vor eurer einfahrt habt dann kännt ihr bei geschlossenem tor machen was ihr wollt. zuminderst was die stvo betrifft.

Die StVO kenn kein geschlossenes Tor. Du beziehst dich hier auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis auf nichtöffentlichen Flächen.

Da man dazu in der Regel mehr als eine Hofeinfahrt braucht gilt hier die Regel, dass die Fläche vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt sein muss.

Das hat aber nichts damit zu tun, was du in deiner Hofeinfahrt parkst. Umweltgefährdung durch auslaufendes Öl oder Verstoss gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz durch einen im Vorgarten geparkten Schützenpanzer sind keine Verstösse gegen die StVO.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

aber soll die kiste nur ne weile stehen bleiben oder zwecks entsorgung?

kauf dir so ne kleine autogarage (abdeckplane), stell die kiste in die einfahrt, plane drüber und gut.

Laut deiner Definition des öffentlichen Verkehrsraums könnte er die Plane dann ja auch auf der Strasse über das Auto ziehen.

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40 Antworten
am 26. August 2008 um 21:02

Nur auf der Straße! Es sei denn vor deiner Garage ist kein befestigter Boden (z.B.Rasen)!

am 26. August 2008 um 21:11

Ist das evtl. regional unterschiedlich?

Weil ich nämlich schonmal so ein freundliches Schreiben bekommen habe, als mein Schlachtwagen aufm Hinterhof stand...

am 26. August 2008 um 21:17

Kommt drauf an ob der Boden befestigt ist! Ein bekannter hat 3 Abgemeldete Autos rumstehen alle auf dem Pflaster! Da sagt das Landratsamt nix aber wenn z.B. öl oder BFL .... auslaufen und ins Gras oder die Erde tropfen können werden die ungemütlich!:rolleyes:

Egal ob das Öl dann vom Pflaster beim Regen ins Gras läuft oder nicht interessiert nicht!:rolleyes::confused:

Themenstarteram 26. August 2008 um 21:21

Ne also vor meiner Garage ist ganz normal ein geteerter gehweg und dann kommt meine geteerte auffahrt zur garage und da will ich ihn hinstellen.

Ihr seid euch also sicher das ich das darf?

Ist auch keine hauptstraße ist im wohngebiet in ner 30er zone.

mfg

Tja, klar ... bei einem Schlachtfahrzeug: Umweltschutz! Wegen der Gefahr, dass bei der Kfz-Schlachtung Flüssigkeiten (Öl, Kühlerwasser, Bremsflüssikeit, usw.) ins Bodenreich eindringen können.

Die Bestimmungen/Gesetze sind gleich - nur die Handhabung bzw. Duldung ist regional unterschiedlich.

 

Grüsse,    motorina.

am 26. August 2008 um 21:23

Leg vorsichtshalber noch ne Pappe unter den Motor, falls doch mal was tropft.

Und dann sollte das schon kein Problem sein...

Also den Aufkleber hast du bekommen, weil du ein nicht angemeldetes Fahrzeug auf öffentlichem Straßenland abgestellt hattest. In deine Auffahrt kannst du soviele abgemeldete Fahrzeuge stellen, wie die Auffahrt lang ist, wenn sie zu deinem Grundstück gehört bzw. es den Besitzer des Grundstücks nicht stört.

Dass die Autos, ob angemeldet oder nicht, keine gefährlichen Stoffe verlieren dürfen, versteht sich von selbst.

MUUHAAAAAAAAAAAAAA

auf den boden kommt es an? LOL das is ja drollig!

es kommt drauf an ob deine garage/hinterhof etc UMFRIEDET ist. kleiner crashkurs: ALLES was auf einem privatgrundstück ist ABER keine schranke, tor, zaun etc hat gilt zu dem bereich der stvo. deshalb steht das bei grossen supermärkt, baumärken etc parkplätzen ja auch immer mit bei. wen man jetzt korinten kackst dann ist sogar eine abgeschlossene garage wen sie offen steht teil der stvo.

wen ihr ein tor vor eurer einfahrt habt dann kännt ihr bei geschlossenem tor machen was ihr wollt. zuminderst was die stvo betrifft. das mit dem auto schlachten is ne andere sache und natürlich kompletter blödsinn. ein betonboden saugt sich auch vol mit öl und selbst wen der dicht wäre....wo läuft das öl hin?

aber soll die kiste nur ne weile stehen bleiben oder zwecks entsorgung? kauf dir so ne kleine autogarage (abdeckplane), stell die kiste in die einfahrt, plane drüber und gut.

Zitat:

Original geschrieben von kivain

Ne also vor meiner Garage ist ganz normal ein geteerter gehweg und dann kommt meine geteerte auffahrt zur garage und da will ich ihn hinstellen.

"Geteerter Gehweg" hört sich schon wieder nach öffentlichem Raum an, da darf das Auto natürlich auch nicht stehen. Nur Privatgrundstück geht.

Und da ist es wohl wieder so ein "wo kein Kläger, da kein Richter Problem"... Wenn sich jemand drüber aufregt, dass da ein "Schrotthaufen" Öl an den Erdboden abgibt (ob das jetzt so ist, oder nur vielleicht passieren könnte ist wurscht), dann wird das auch auf dem Privatgrund problematisch, wenn die Behörden drauf gehetzt werden.

Es ist glaub ich mal gesetzlich festgelegt worden, dass ein stillgelegtes Auto "Müll" ist und den darf man nicht einfach "irgendwo" lagern, zumal gefährliche stoffe rauslaufen könnten.

Das ging damals durch die ganze Oldtimer-Presse, da das auch so ausgelegt werden könnte, dass man das Auto nicht mal in der Garage lagern darf...

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

kleiner crashkurs: ALLES was auf einem privatgrundstück ist ABER keine schranke, tor, zaun etc hat gilt zu dem bereich der stvo.

Wenn ich so eine Scheisse les, glaub ich fast wieder daran, dass das Rechtsberatungsgesetz doch zu was gut ist.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

deshalb steht das bei grossen supermärkt, baumärken etc parkplätzen ja auch immer mit bei.

Der Supermarktparkplatz ist ein öffentlich zugängliches Privatgrundstück (ein Privatgrundstück das der öffentlichen Nutzung gewidmet ist).

Gilt das für deinen Vorgarten auch?

"öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden." (VwV-StVO zu §1 StVO)

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

wen man jetzt korinten kackst dann ist sogar eine abgeschlossene garage wen sie offen steht teil der stvo.

Wenn Du spülst ist deine Toilette über die Kläranlage mit dem Rhein verbunden.

Sobald der Deckel oben ist, ist für dein Badezimmer die Wasserschutzpolizei zuständig.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

wen ihr ein tor vor eurer einfahrt habt dann kännt ihr bei geschlossenem tor machen was ihr wollt. zuminderst was die stvo betrifft.

Die StVO kenn kein geschlossenes Tor. Du beziehst dich hier auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis auf nichtöffentlichen Flächen.

Da man dazu in der Regel mehr als eine Hofeinfahrt braucht gilt hier die Regel, dass die Fläche vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt sein muss.

Das hat aber nichts damit zu tun, was du in deiner Hofeinfahrt parkst. Umweltgefährdung durch auslaufendes Öl oder Verstoss gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz durch einen im Vorgarten geparkten Schützenpanzer sind keine Verstösse gegen die StVO.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

aber soll die kiste nur ne weile stehen bleiben oder zwecks entsorgung?

kauf dir so ne kleine autogarage (abdeckplane), stell die kiste in die einfahrt, plane drüber und gut.

Laut deiner Definition des öffentlichen Verkehrsraums könnte er die Plane dann ja auch auf der Strasse über das Auto ziehen.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

MUUHAAAAAAAAAAAAAA

auf den boden kommt es an? LOL das is ja drollig!

es kommt drauf an ob deine garage/hinterhof etc UMFRIEDET ist. kleiner crashkurs: ALLES was auf einem privatgrundstück ist ABER keine schranke, tor, zaun etc hat gilt zu dem bereich der stvo. deshalb steht das bei grossen supermärkt, baumärken etc parkplätzen ja auch immer mit bei. wen man jetzt korinten kackst dann ist sogar eine abgeschlossene garage wen sie offen steht teil der stvo.

wen ihr ein tor vor eurer einfahrt habt dann kännt ihr bei geschlossenem tor machen was ihr wollt. zuminderst was die stvo betrifft. das mit dem auto schlachten is ne andere sache und natürlich kompletter blödsinn. ein betonboden saugt sich auch vol mit öl und selbst wen der dicht wäre....wo läuft das öl hin?

aber soll die kiste nur ne weile stehen bleiben oder zwecks entsorgung? kauf dir so ne kleine autogarage (abdeckplane), stell die kiste in die einfahrt, plane drüber und gut.

Nein. Auf rein privatem Grund gilt die StVO nicht. Parkplätzen sind rechtlich öffentlich. Ein Schild mit dem Hinweis auf die StVO ist allerdings trügerisch, da diese nicht im normalen Sinne angewendet wird. (Z.B. sowas wie rechts vor links kommt auf Parkplätzen nicht zur Geltung.) Dass die Garageneinfahrt auf Privatgelände auch rechtlich öffentlich sein soll, halte ich für ein Gerücht.

@gen

wen der weg frei zugänglich ist und ohne ein tor etc abgegrenzt ist dann ist dein vorgarten mit zufahrt bestandteil der stvo. ich kann dir gerne ein aktenzeichen posten. ich hab vor jahren mal n punkt und 50dm kassiert weil mein fahrzeug auf einem firmenhof stand mit 6 monaten abgelaufenem tüv. und JEDER denkt das ist privatbesitz da kann ich tun was ich will. ist es aber nicht! es ist solange öffentlicher verkehrsraum bis es abgegrenzt ist mit einer schnur/tor/zaun etc.

mein chef hatte auch so n zettel an seinem wagen. der stand auf einem firmenparkplatz der ganz klar als privatparkplatz der firma xy gekennzeichnet ist. nur leider sind diese 5 parkplätze nicht zwar auf dem firmengrundstück aber ausserhalb des zaunes. -> öffentlicher verkehrsraum!

unter ne abdeckplane auf einem privatgelände schaut kaum eine politesse, unter eine plane bei einem auto das auf einer öffentlichen strasse steht schon. das meinte ich mit.

Zitat:

allgemeine Verwaltungsvorschrift (VwV) zur StVO, Grundlagen, §1, Satz 2:

öffentlicher Verkehrsraum ist jeder Teil einer gewidmeten Verkehrsanlage (Radbahn, Gehbahn, Fahrbahn, Grünstreifen). Öffentlicher Verkehr findet auch auf nichtgewidmeten Verkehrsanlagen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden,...

Dazu auch diverse Gerichtsurteile:

... so auch in Parkhäusern (OLG Düsseldorf VRS 64, 300), auf zeitweilig geöffneten Parkplätzen während der Öffnungszeit, wilden Parkplätzen u.s.w. Hier gelten in vollem Umfang die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (VwV-StVO zu § 1 II.).

Dann zu dem Wörtchen "Duldung":

... die bloße Aufstellung eines Schildes reicht aber nicht aus, um aus einem tatsächlichen-öffentlichen Verkehrsgrund einen reinen Privatgrund i. S. des Verkehrsrechtes zu machen. Hierzu ist noch eine Einzäunung o. ä. erforderlich...

...Demzufolge gilt die StVO auf allen Flächen, auf denen öffentlicher Verkehr stattfindet. Nur auf Flächen, die für einen definierbaren Personenkreis mit z.B. Schlüssel, Ausweisen, Chipkarten zugänglich sind, gilt die StVO nicht...

und noch einen:

Zitat:

"Öffentlichkeit eines Verkehrsraums ist anzunehmen, wenn er ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Berechtigten für jedermann oder zumindest für eine allgemeine bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch so benutzt wird."

BGH, Urteil v. 4.3.2004 - 4 StR 377/03 (StV 2004 S. 488 )

Bringt der Berechtigte zum Ausdruck (z.B. durch entsprechende Beschilderung, Einfriedung des Geländes, Zugangskontrollen, Ausgabe besonderer Ausweise), dass er die Allgemeinheit von der Benutzung ausschließen will, handelt es sich nicht um öffentlichen Verkehrsraum mit der Folge, dass die Anwendbarkeit der einschlägigen Vorschriften des StGB wie z.B. §§ 142, 315b, 315c, 316 oder auch des StVG, der StVO und der StVZO ausgeschlossen ist.

und noch eins:

Zitat:

Nichtöffentlich ist hingegen eine Grundfläche, wenn der Verfügungsberechtigte ihre Nutzung nur einem beschränkten Personenkreis gestattet, sofern dieser Kreis so eng gezogen ist, dass die Öffentlichkeit des Verkehrsraumes mit Recht als ausgeschlossen betrachtet werden kann. Dies setzt voraus, dass der Verfügungsberechtigte nur solchen Personen Zutritt dorthin gestattet, die in enger persönlicher Beziehung zu ihm stehen oder in eine solche treten wollen (vgl. BGH VRS 12, 414 [415f.]

Zitat:

Ein Parkplatz, und zwar auch ein "Privatparkplatz" bzw. "Firmenparkplatz" ist regelmäßig dann als öffentlich anzusehen, wenn er entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann zugelassen ist und auch tatsächlich so genutzt wird. Auf die verwaltungsrechtliche Widmung oder auf die Eigentumsverhältnisse kommt es dabei nicht an (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.05.1982 - VRS Bd. 63 S. 289).

Und denkt dochmal daran....sonst würde ja jeder Autohändler ne Anzeige bekommen der sein Auto draußen stehen hat,die sind ja alle nicht angemeldet! ;)

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

ich hab vor jahren mal n punkt und 50dm kassiert weil mein fahrzeug auf einem firmenhof stand mit 6 monaten abgelaufenem tüv.

Dabei ist es quasi wurscht, wo das Fahrzeug steht, das kann sogar passieren, wenn man ein Auto kauft und es wegen abgelaufenen TÜV auf einem Trailer transportiert. Ist zugelassen, also muss es TÜV haben.

Fragt sich, inwieweit die von Dir zitierten Passagen (und die Sache mit dem abgelaufenen TÜV) jetzt auf das genannte Problem zutreffen. Auf einem Privatgrundstück steht es StVO-mäßig sicherlich schon gut. Aber die Umwelt-Problematik trifft da halt trotzdem noch zu.

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