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Abgemeldetetes Fahrzeug auf öffentlichen Parkplatz schieben

Themenstarteram 27. September 2017 um 16:25

Hallo zusammen,

ich habe mal folgende Frage:

Ich habe derzeit ein abgemeldetes Fahrzeug auf privatem Grund stehen. Jetzt muss es aber mal für zwei, drei Tage dort weg, weil der Bereich gepflastert werden soll. Wenn ich den Wagen nun auf einen ca. 15 Meter entfernten, öffentlichen Parkplatz schiebe (Spielstraße) und ausgerechnet dann noch jemand gucken kommt...

Was habe ich zu befürchten? Lediglich den orangen Aufkleber "Sie haben vier Wochen Zeit den Schrott zu entfernen" oder geht mein Problem auch in Richtung "Wie ist der Wagen dahin gekommen?"?

 

Viele Grüße

MaHa2208

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20 Antworten

Hast Du keinen netten Nachbarn, der Dir sein Privatgrundstück zur Verfügung stellt und solange mit seinem Fahrzeug auf dem öffentlichen Parkplatz parkt ?

Sonst miete Dir einen Anhänger, stell dein Fahrzeug drauf und stell das Gesamtkunstwerk auf einen öffentlichen Parkplatz. :-)

Man könnte ja auch einfach mal mit dem Ordnungsamt reden und den Sachverhalt genau so schildern.

Oder wäre das zu einfach ....

Hallo, Siggi1803,

das Ordnungsamt kann nicht einfach so eine Ausnahmegenehmigung erteilen, dass ein abgemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum ohne Zulassung und Versicherung geschoben oder gefahren wird und dass es dann ein paar Tage dort steht.

Wer soll denn die Haftung übernehmen, wenn etwas passiert (auslaufende Betriebsstoffe oder was auch immer)?

Ab auf den Hänger und irgendwo anders ordnungsgemäß abstellen oder gleich verkaufen.

Viele Grüße,

Uhu110

Der Gefahr durch auslaufende Betriebsstoffe auf einem Anhänger ist genauso groß. Die meisten Anhänger würden diese Betriebsstoffe beim auslaufen nicht auffangen.

Und wenn doch etwas passiert und es gibt keine Versicherung dann muss der Eigentümer haften.

Wenn die Parkplatzsitustiion nicht angespannt ist wird sich doch keiner beschweren.

Aber der Vorschlag das Auto beim Nachbarn unterzubringen ist immer noch der beste. Da hat man keine Probleme.

Wenn der Orange Aufkleber vom Ordnungsamt kommt sind min. 35€ fällig.

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 28. September 2017 um 05:52:24 Uhr:

Wenn der Orange Aufkleber vom Ordnungsamt kommt sind min. 35€ fällig.

Das ist so nicht korrekt. Ich hatte auch schon so einen Aufkleber am Auto, weil ich mein Auto vom Anhänger abgeladen habe und erstmal Platz schaffen musste.

Stand vielleicht eine Woche auf der Straße.

Passiert ist absolut garnichts.

Themenstarteram 28. September 2017 um 6:45

Moin!

Nee, einen Nachbarn möchte ich damit nicht fragen. Die sind alle „zu stolz“ auf die eigene Parkfläche vorm Haus.

 

Orange Aufkleber kosten aus Erfahrung erstmal nichts :-)

Nur bleibt es bei dem Aufkleber, wenn die Nummernschilder nachweislich an einem anderen Ort demontiert wurden?

woher sollte jemand wissen, wo die Schilder demontiert wurden ...??? Und wen interessiert das ?

Du kriegst dann irgendwann das orangefarbene Bäpperli auf die Scheibe und hast bis zu einem Termin X Zeit, das Fahrzeug zu entfernen. wenn das reicht, bis deine Einfahrt gepflastert ist, seh ich da kein Problem, weiss es aber auch nciht genau.

Ich weiss nur, dass dieses Bäpperli nur sehr schwer und unter Einsatz von Chemie wieder von der Scheibe abgeht ;)

Hallo, MaHa2208,

wenn Du ein abgemeldetes Fahrzeug auf öffentlichem Verkehrsgrund abstellst, begehst Du eine Ordnungswidrigkeit und zusätzlich noch eine Straftat nach dem PflVersG.

Das kann also recht teuer für Dich werden.

Hallo, HighspeedRS,

natürlich können auch auf einem Anhänger Betriebsstoffe auslaufen, wenn man einen abgemeldeten PKW transportiert.

Fakt ist aber, dass der Gesetzgeber unter anderem diese Möglichkeit bei einem nicht zugelassenen Fahrzeug sieht, wenn es unberechtigt im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt wird, aber nicht verbietet, ein abgemeldetes Fahrzeug ordnungsgemäß auf einem Anhänger zu transportieren.

Hallo, querys,

nur, weil Du seinerzeit keine Anzeige bekommen hast, heißt es noch lange nicht, dass der TE ungeschoren davonkommen würde.

Viele Grüße,

Uhu110

 

 

Zitat:

@MaHa2208 schrieb am 28. September 2017 um 08:45:46 Uhr:

Moin!

Nee, einen Nachbarn möchte ich damit nicht fragen. Die sind alle „zu stolz“ auf die eigene Parkfläche vorm Haus.

...

Dann frage mal bei einem Bauern nach, die verdienen sich heute fast alle ein kleines Zubrot z.B. mit dem Unterstellen von Wohnanhängern etc.

Ich war erstaunt, als ich bei "meinem Bauern" letztens einen 1937-er Chevy Pickup in der Halle entdeckte :) .

Zitat:

@uhu110 schrieb am 28. September 2017 um 11:26:25 Uhr:

Hallo, MaHa2208,

wenn Du ein abgemeldetes Fahrzeug auf öffentlichem Verkehrsgrund abstellst, begehst Du eine Ordnungswidrigkeit und zusätzlich noch eine Straftat nach dem PflVersG.

Das kann also recht teuer für Dich werden.

Hallo, HighspeedRS,

natürlich können auch auf einem Anhänger Betriebsstoffe auslaufen, wenn man einen abgemeldeten PKW transportiert.

Fakt ist aber, dass der Gesetzgeber unter anderem diese Möglichkeit bei einem nicht zugelassenen Fahrzeug sieht, wenn es unberechtigt im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt wird, aber nicht verbietet, ein abgemeldetes Fahrzeug ordnungsgemäß auf einem Anhänger zu transportieren.

Hallo, querys,

nur, weil Du seinerzeit keine Anzeige bekommen hast, heißt es noch lange nicht, dass der TE ungeschoren davonkommen würde.

Viele Grüße,

Uhu110

In der Regel gibt es dann solche kleinen Zettelchen an die Windschutzscheibe der oder des Polizei beamten.

Wobei der Vorwurf des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz unerheblich ist, solange das Fahrzeug nicht gefahren worden ist.

Die Frage des Polizei beamten würde sich dann natürlich stellen, wie das Fahrzeug dann zu dem Parkplatz verbracht worden ist.

Die Aussage, dass das Fahrzeug dorthin geschoben oder mittels Seil abgeschleppt worden ist, muss die Polizei anerkennen, solange diese nicht das Gegenteil beweisen können.

Bei einem abstellen eines Autos, was nicht mehr zugelassen ist, handelt es sich nicht um eine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit.

Wird man zum Beispiel hier wegen einer Straftat angezeigt, die eingestellt werden muss, weil es keine Straftat ist, so kann der Betroffene Autofahrer nicht im Anschluss auch gleichzeitig wegen der tatsächlich begangenen Ordnungswidrigkeit angeklagt oder verurteilt werden. Das wäre dann ein so genannter Strafklageverbrauch.

Von einem abstellen eines Autos ohne Kennzeichen rate ich dringend ab, denn das lockt nur kriminelle an, die meinen, dass Fahrzeug sei Schrott und dort entsorgt, und kurze Zeit später Sind dann die Scheiben kaputt beziehungsweise Teile vom Fahrzeug abgebaut.

Dann lieber die Originalkennzeichen, auch wenn diese entwertet sind, am Fahrzeug belassen, damit keine kriminellen provoziert werden, am Fahrzeug Schaden anzurichten oder Teile zu klauen.

Die Ordnungswidrigkeit des abstellen eines Fahrzeuges ohne gültige Kennzeichen d.h. abgemeldet Kennzeichen wird mit einem Punkt in Flensburg geahndet, sowie ein Bußgeld von 60 €+ Verwaltungsgebühren von circa € 28.50 , so dass mithin € 88.50 Gesamtsumme zu Stande kommen.

Diesen Bußgeldbescheid erhält dann der letzte Fahrzeughalter, welcher durch eine KBA Abfrage schnell ermittelt werden kann.

Sollte der Fahrzeughalter das Fahrzeug zwischenzeitlich verkauft haben, und im Fahrzeug Kaufvertrag es vermerkt sein, dass mit Kauf beziehungsweise Verkauf des Fahrzeuges auch die Halter Eigenschaften auf den Käufer übergegangen sind, so muss die Behörde das Verfahren gegen den Kfz Halter einstellen, und kann dieses gegebenenfalls innerhalb der Verjährungsfrist gegen den Käufer des Fahrzeuges fortführen

Von anbringen von anderen, nicht dem Fahrzeug zugehörigen amtlichen Kennzeichen ist abzuraten, da dieses dann wirklich eine Straftat des Kennzeichensmissbrauches vorliegt.

Kennzeichenmissbrauch liegt nicht vor, wenn die entwerteten oder abgelaufenen Kennzeichen, sei's nun fünf Tage kurz Zeit Kennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen am Fahrzeug angebracht sind.

Themenstarteram 28. September 2017 um 13:58

88,50 Euro sind ein gutes Argument :-)

Dass der Wagen dahin geschoben wurde, ist recht schnell zu beweisen. Einfach mal die Motorhaube öffnen und schauen, wieviel Platz dort ist ;-)

Die abgestempelten Kennzeichen dran zu machen, ist nicht gut. Die identischen Kennzeichen - gestempelt - hängen 1,5m weiter Rechts an einem anderen Fahrzeug. Vandalismus, Diebstahl etc erwarte ich nicht. Ist ne ruhige Wohngegend, ich seh den Wagen weiterhin aus meinem Wohnzimmerfenster. Das einzige Argument ist wirklich, dass Flensburg dort mitreden möchte und es nicht einfach mit einem orangen Zettel getan ist. Hier muss dann also eine andere Lösung her :-)

Zitat:

@MaHa2208 schrieb am 28. September 2017 um 15:58:18 Uhr:

88,50 Euro sind ein gutes Argument :-)

Dass der Wagen dahin geschoben wurde, ist recht schnell zu beweisen. Einfach mal die Motorhaube öffnen und schauen, wieviel Platz dort ist ;-)

An welchem "wieviel Platz" nach öffnen der Motorhaube soll man denn erkennen, ob ein Auto geschoben wurde, oder nicht?

Zitat:

Die abgestempelten Kennzeichen dran zu machen, ist nicht gut. Die identischen Kennzeichen - gestempelt - hängen 1,5m weiter Rechts an einem anderen Fahrzeug.

also hast Du die Kennzeichen mitgenommen auf ein anderes Auto.

Das ist blöd, so hast Du nun 1 Kennzeichen für 2 Autos

Zitat:

Vandalismus, Diebstahl etc erwarte ich nicht. Ist ne ruhige Wohngegend, ich seh den Wagen weiterhin aus meinem Wohnzimmerfenster. Das einzige Argument ist wirklich, dass Flensburg dort mitreden möchte und es nicht einfach mit einem orangen Zettel getan ist.

Dann würde ich den ohne Kennzeichen stehen lassen, wenn Du Dir keine Sorgen um Kriminelle machen mußt.

Zitat:

Hier muss dann also eine andere Lösung her :-)

OK, wenn Du es 100 % legal haben möchtest, dann hole Dir 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen, die machst Du an das Auto dran, und kannst ganz legal 5 Tage dort parken und sogar ganz legal 5 Tage mit dem Auto fahren.

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 28. September 2017 um 16:20:34 Uhr:

 

An welchem "wieviel Platz" nach öffnen der Motorhaube soll man denn erkennen, ob ein Auto geschoben wurde, oder nicht?

Ich vermute mal, er spielt darauf an, dass das Auto keinen Motor mehr hat.

Zitat:

@SharonVinyard schrieb am 28. September 2017 um 16:25:11 Uhr:

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 28. September 2017 um 16:20:34 Uhr:

 

An welchem "wieviel Platz" nach öffnen der Motorhaube soll man denn erkennen, ob ein Auto geschoben wurde, oder nicht?

Ich vermute mal, er spielt darauf an, dass das Auto keinen Motor mehr hat.

Ja, das macht natürlich Sinn, aber dann braucht er sich auch keine Gedanken mehr machen, dass ihn ein Polizist fragt, wie das Auto dort hingekommen ist, und somit auch 100% keine Anzeige wegen Pflichtversicherungsgesetz kommen kann, weil das Auto ja nicht mehr fährt. Somit darf es auch abgeschleppt werden, weil es ja nicht mehr aus eigener Kraft fahren kann.

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