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Abgeschleppt und halteverbot war in andere richtung

Themenstarteram 1. Juli 2008 um 13:42

hallo..ich hab ein problem

ich wurde abgecshleppt...271 euro:-(

ich stand in einer strasse wo gebaut wurde und es wurde bedarfs parkverbote aufgestellt..in der strasse kann man aufm gehweg parken aba fast alle parken auch auf der strasse..so wie ich:-) ich hab extzra drauf geachtet, dass der pfeil auf dem schild in die andere richtung zeigt..also ich nicht im parkverbot stehe...aba ich wurde abgecshleppt...weil ich auf der strasse stand??????auf der strasse sind keine makierungen das man parken darf und keine schilder dass man nicht da parken darf...war das rechtens oder sollte ich widerspriuch einlegen???????

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28 Antworten

Also wenn mich meine Schilderkenntnisse nicht gerade verlassen haben besagt Das Schil das Ende eines Parkverbotes bei dem ab 27.06.08 auch das Parken auf dem Seitenstreifen verboten ist. Da es das "Ende" Schild ist darf man danach wieder Parken. wobei das Parken auf dem Seitenstreifen explizit erlaubt werden müsste. Du hast also meiner Meinung nach Goldrichtig geparkt und der Silberne auf dem Bild könnte ein Ticket bekommen wenn nicht weiter vorher das Parken auf dem Seitenstreifen erlaubt wurde, dann siehts wieder anders aus, dann steht der Silberne Richtig und du hättest falsch gestanden! ist also von den schildern weiter vorne abhängig!

Grüße

Steini

am 1. Juli 2008 um 14:22

Zitat:

Original geschrieben von JaninaHH

hallo..ich hab ein problem

ich wurde abgecshleppt...271 euro:-(

ich stand in einer strasse wo gebaut wurde und es wurde bedarfs parkverbote aufgestellt..in der strasse kann man aufm gehweg parken aba fast alle parken auch auf der strasse..so wie ich:-) ich hab extzra drauf geachtet, dass der pfeil auf dem schild in die andere richtung zeigt..also ich nicht im parkverbot stehe...aba ich wurde abgecshleppt...weil ich auf der strasse stand??????auf der strasse sind keine makierungen das man parken darf und keine schilder dass man nicht da parken darf...war das rechtens oder sollte ich widerspriuch einlegen???????

So ärgerlich wie die €271 sind:

(...) darf grundsätzlich auch dann abgeschleppt werden, wenn keine unmittelbare Behinderung vorliegt, beispielsweise dann, wenn die Parkdauer überschritten wurde. Das hänge vom Einzelfall ab, sagte Lempp. Sofort abgeschleppt werden darf selbst ohne Vorliegen einer konkreten Behinderung dann, wenn verbotener Weise etwa auf Gehwegen, in Feuerwehranfahrtszonen, auf Anwohnerparkplätzen, Behindertenparkplätzen, an Bushaltestellen oder im Bereich von Fußgängerzonen- oder Überwegen geparkt worden ist.

aber irgend einer der Gründe muß ja vorgelegen haben. Aus Jux und Dollerei wird normalerweise keine abgeschleppt, oder?!

Normalerweise gibts ja noch ein Ticket dazu, da steht die OWi dann ja drauf.

Ansonsten Einspruch einlegen...

Hallo Janina,

was wurde denn als Grund für das Abschleppen genannt? Gegen welche(n) §§ sollst du verstoßen haben?

Es gibt da einen schönen Satz: Parken am Fahrbahnrand ist überall da erlaubt, wo es nicht verboten ist. Jetzt muss man sich die Frage stellen, warum es dort verboten sein soll.

Ist gegenüber vielleicht eine Einfahrt, aus der man nicht herauskommt, weil die Straße zu schmal ist?

Von der Straßenbreite und der Anordnung mit den Bäumen erinnert mich das an die Straße, in der ich wohne. Der Bürgersteig ist ebenfalls so breit, dass problemlos zwischen den Bäumen geparkt werden kann, ohne den Fußgängerverkehr zu behindern, selbst wenn zwei Kinderwagen aneinander vorbeiwollen. Und auch hier wird das Parken auf dem Bürgersteig nicht erlaubt und das Parken am Fahrbahnrand nicht verboten. Alle parken zwischen den Bäumen, und nie wurden Knollen verteilt.

Durch meine Straße fährt allerdings eine Buslinie, und wenn am Rand geparkt werden würde, wäre die Straße zu eng. Könnte das vielleicht ein Grund für das Abschleppen sein?

könntest du nochmal nen bild von 30meter entfernung machen? is bissl unübersichtlich

warscheinlich hast du die örtlichen strassenwerke beim baumgiessen behindert ;)

am 1. Juli 2008 um 20:47

Vielleicht hast du in zweiter Reihe gestanden und ein LKW kam nicht durch. Oder sonst wen behindert.

Da nicht einfach so auf blauen Dunst der Schlepper bestellt wird und im übrigen von jedem Vorgang eine Zeichnung oder, bei uns, ein Foto angefertigt wird, sagt mir mein Instinkt, daß an der Story was nicht stimmt. :rolleyes:

jetzt mach erstmal noch vernünftige fotos, und dann sag mal was auf dem ticket stand.

mit dem wiederspruch siehts sehr üel aus, du kannst ja net mal uns im forum glaubhaft machen das da was faul ist.

die meisten denken bisher doch nur das an deiner geschichte was faul ist.

also mach die sache etz erstmal klar und erklär es etwas besser

Zitat:

Original geschrieben von Destructor

mit dem wiederspruch siehts sehr üel aus, du kannst ja net mal uns im forum glaubhaft machen das da was faul ist.

die meisten denken bisher doch nur das an deiner geschichte was faul ist.

also mach die sache etz erstmal klar und erklär es etwas besser

Mit dem Widerspruch sieht es gar nicht übel aus, wenn das Abschleppen nicht gut begründet wurde. Und von diesem einen Foto her würde ich erstmal sagen, dass das Abschleppen nicht in Ordnung war. Das heißt aber noch gar nichts.

Wir bräuchten schon noch ein Foto in Gegenrichtung - wie sah die Baustelle aus? Blockierte der Wagen vielleicht eine Zufahrt für Baufahrzeuge?

Und ein Foto der anderen Straßenseite. Am besten eins von 30 Meter weiter mit entgegengesetzter Blickrichtung machen - so, dass man beide Straßenränder gut sieht.

Wie sieht es mit einer dort eventuell verkehrenden Buslinie aus? Manche Städte kennen da kein Pardon, wenn die Öffis blockiert werden.

Wenn denn die Kiste auch da stand, wo der TE sie eingezeichnet hat....:rolleyes: Solche Geschichten kenne ich , leider vergaßen alle diese Helden das es auch noch Beweisfotos gibt....:D

Bevor das Rätselraten hier weitergeht sollten wir erstmal auf Antworten des TE warten. Wie schon oft gesagt, es muss der gesamte "Schilderverlauf" bekannt sein um da ne 100% Aussage zu treffen.

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von Düsentrieb77

 

Mit dem Widerspruch sieht es gar nicht übel aus, wenn das Abschleppen nicht gut begründet wurde. Und von diesem einen Foto her würde ich erstmal sagen, dass das Abschleppen nicht in Ordnung war. Das heißt aber noch gar nichts.

Wir bräuchten schon noch ein Foto in Gegenrichtung - wie sah die Baustelle aus? Blockierte der Wagen vielleicht eine Zufahrt für Baufahrzeuge?

Und ein Foto der anderen Straßenseite. Am besten eins von 30 Meter weiter mit entgegengesetzter Blickrichtung machen - so, dass man beide Straßenränder gut sieht.

Wie sieht es mit einer dort eventuell verkehrenden Buslinie aus? Manche Städte kennen da kein Pardon, wenn die Öffis blockiert werden.

im moment muss davon ausgehen das entprechender grund vorlag, sonst würde ja keine abschleppen.

da hier nur spärliche informationen vorliegen kann hier keiner sagen obs in ordnung war oder nicht.

wenn er jedoch beim widerspruch auch nur so ein bild vorzulegen hat und die sachlage so erklärt kann er sich die zeit sparen.

Mal abgesehen vom deutschen Schilderwald,...........

Kann sein, dass ich mich irre, aber war da nicht irgend etwas mit 2,50 Meter von Fahrzeug bis Fahrbahnmitte???

Gruß,

Joschi

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Mal abgesehen vom deutschen Schilderwald,...........

Kann sein, dass ich mich irre, aber war da nicht irgend etwas mit 2,50 Meter von Fahrzeug bis Fahrbahnmitte???

ich meine das mit der Fahrbahnmitte war bei durchgezogener Linie. Ohne diese Linie bis zum gegenüberliegenden Fahrbahnrand.

 

Zitat:

Original geschrieben von pivili

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Mal abgesehen vom deutschen Schilderwald,...........

Kann sein, dass ich mich irre, aber war da nicht irgend etwas mit 2,50 Meter von Fahrzeug bis Fahrbahnmitte???

ich meine das mit der Fahrbahnmitte war bei durchgezogener Linie. Ohne diese Linie bis zum gegenüberliegenden Fahrbahnrand.

ja, so ist es. bei einer fahrbahnmarkierung (egal ob gestrichelt oder durchgezogen) bis zur mittellinie, ansonsten bis zum fahrbahnrand. nur dass es 3m sind.

wäre schön, wenn sich der TE mal zu den Fragen äußern würde, da der Thread ansonsten immer sinnfreier wird.

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