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Abgeschleppt! Verkehrszeichen 299 „Zickzacklinie“ ohne Schild!
Hey Leute, würde gerne mal eure Meinung dazu wissen bzw. was Ihr davon hält.
Ich wurde heute abgeschleppt, weil ich auf einer Zickzacklinie parkte. Hab es die Nacht nicht gesehen auf dem Boden, hatte nur nach Schilder ausschau gehalten.
Wieso man mich nun abschleppte ist mir ein Rätsel, es war weder was ersichtlich oder sonst irgendwas. Der Boardstein war abgesenkt, jedoch ist da nichts wie auf den Fotos zu sehen ist.
Soweit ich weiß, sind diese Bodenmarkierungen nur in Verbindung mit Beschilderungen oder Einfahrten bzw. Bushaltestellen gültig. Hier ist von nichts dem zu sehen!
Würdet Ihr gegen die Sache vorgehen?
Es ärgert mich wirklich, wieso ich jetzt soviel zahlen soll! Bußgeld hätte doch vollkommen gereicht!?
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98 Antworten
Zitat:
@Zerro36 schrieb am 10. Januar 2023 um 13:10:39 Uhr:
Boardstein
Bordstein!
Ansonsten schon ziemlich dämlich, gezackte Linie und abgesenkten Bordstein einfach so zu ignorieren.
und bitte mal zum Augenarzt, wenn du Nachts keine weißen Linien erkennen kannst, bist du eine Gefahr im Straßenverkehr.
Selbst Schuld. Der abgesenkte Bordstein hätte es dir schon sagen müssen!
Das könnte eine potenzielle Feuerwehr-Zufahrtsmöglichkeit zu den Häusern sein.
Da darf man auch ohne verbotsschilder nicht parken, bei uns stehen auf solchen Flächen immer die Müllcontainer zur Entleerung durch die Müllabfuhr.
Meiner Meinung nach bedürfen Zickzack-Linien keiner erklärenden Schilder. Pech gehabt und beim nächsten Mal genauer hinsehen.
Hier konkret sehe ich die Fläche ebenfalls als Aufstellplatz von Abfalltonnen am Entleerungstag.
Zitat:
@Zerro36 schrieb am 10. Januar 2023 um 13:10:39 Uhr:
1. Ich wurde heute abgeschleppt, weil ich auf einer Zickzacklinie parkte. Hab es die Nacht nicht gesehen auf dem Boden, hatte nur nach Schilder ausschau gehalten.
2. Wieso man mich nun abschleppte ist mir ein Rätsel, es war weder was ersichtlich oder sonst irgendwas.
3. Soweit ich weiß, sind diese Bodenmarkierungen nur in Verbindung mit Beschilderungen oder Einfahrten bzw. Bushaltestellen gültig.
4. Würdet Ihr gegen die Sache vorgehen?
5. Es ärgert mich wirklich, wieso ich jetzt soviel zahlen soll!
6. Bußgeld hätte doch vollkommen gereicht!?
1. nun - weil Du es nicht gesehen hast befreit Dich das nicht von Strafe
2. ganz einfach, weil da Parkverbot ist.
3. das ist nicht konform zu meinem Wissen, das besagt: gezackte Linie auf dem Boden = man darf drüber fahren, halten um jmd zB aussteigen zu lassen, aber nicht parken und das Fahrzeug verlassen
4. eher nicht
5. das glaube ich Dir, Du musst Dich allerdings in erster Linie über Dich ärgern. mMn bist Du zu Recht abgeschleppt worden
6. wenn ich mir die Bilder ansehe, ist die Linie aus einem Grund da: und zwar vermutlich um großen Fahrzeugen das problemlose Abbiegen zu ermöglichen. Was kann das sein? Buslinie, Müllabfuhr, große Einsatzwagen der Feuerwehr die mit diesem Rangiereckchen uU leichteres Abbiegen in/von die/der Seitenstraße haben
Zitat:
@Markwitz schrieb am 10. Januar 2023 um 13:20:49 Uhr:
Da darf man auch ohne verbotsschilder nicht parken, bei uns stehen auf solchen Flächen immer die Müllcontainer zur Entleerung durch die Müllabfuhr.
Das könnte eine mögliche Erklrung sein. Mir fällt sonst keine weitere ein.
Sollte der TE was diesbezügliches erfahren - bitte Info.
DANKE !!!
EDIT:
Nach diesem Link hier darf man - auch ohne Schild - auf dieser Grenzmarkierung weder halten noch parken.
Zu den Linien (Anlage 2 StVO, Nummer 73)
"Grenzmarkierungen bezeichnen, verlängern oder verkürzen ein an anderer Stelle vorgeschriebenes Halt- oder Parkverbot."
Die Markierung alleine stellt also kein Parkverbot dar.
Aber §12 StVO:
(3) Das Parken ist unzulässig
5. vor Bordsteinabsenkungen.
Zitat:
@VIN20050 schrieb am 10. Jan. 2023 um 13:18:40 Uhr:
Feuerwehr-Zufahrtsmöglichkeit
Sieht so aus, da die Fläche genau der Breite der Wand zwischen den Vorbauten entspricht.
Die Bordsteinabsenkung führt jedoch zu nix! Da ist weder eine Einfahrt oder sonst irgendwas. Die Feuerwehrzufahrt befindet sich ca. 60 meter weiter weg. Parkverbotsschilder sind auf der Seite keine vorhanden, weder davor oder danach. In die Lücke passt auch grade mal eine kleine Limousine rein.
Ohne Schild gilt jedoch nur, wenn es eine Bushaltestelle ist oder eine Einfahrt.
Das einzige was ich mir denken könnte wäre die Einmündung der anderen Straße. Aber die Straße ist ausreichend Breit!
Nein es kann auch einfach eine Querrungshilfe für Rollstuhlfahrer sein.
Man parkt da einfach nicht.
Du kannst dagegen vorgehen aber es wird nur teuer für dich.
Man darf sein Auto halt nicht einfach irgendwo hinstellen und aufgrund abgesenkter Bordstein und Zickzacklinien sollte man 10 mal überlegen dort stehen zu bleiben.
Auf der Bussgeldkatalog.org Seite wird zum Zeichen 299 (Ziczacklinien) folgendes geschrieben:
„ Sollte sich also eine Zickzacklinie auf der Fahrbahn befinden, ohne dass gleichzeitig ein Schild oder eine bauliche Gegebenheit vorhanden sind, die ein entsprechendes Verbot bedingen, ist das Halten bzw. Parken auf der markierten Fläche trotzdem gestattet. Bei einer Sperrfläche hingegen sind keine weiteren Bedingungen notwendig: Die Bodenmarkierung allein reicht aus, um den entsprechenden Straßenabschnitt zum Verbotsbereich zu erklären“
Ich war mal kurz (virtuell) dort. Querungshilfe für Rollstuhlfahrer hört sich am besten an, da dieser Bereich direkt in einer Kreuzung ist. Ob dort manchmal Mülltonnen stehen, kann ich nicht erkennen.
Die Grenzmarkierung ist an dieser Stelle eigentlich falsch, denn sie markiert nur genau den Bereich, in dem man wegen des abgesenkten Bordsteins ohnehin nicht parken darf.
Wahrscheinlich haben aber etliche Fahrzeugführende die Situation so nicht erkannt und man hat die Grenzmarkierung nur zur Verdeutlichung aufgebracht.
Warum nun da der Bordstein abgesenkt ist, wissen wir nicht. Aber der Vorteil von klaren Regeln (StVO) ist ja, dass man nicht immer wissen muss, was sich hinter einer Anordnung verbirgt. Wenn man sie befolgt, ist man immer auf der sicheren Seite.