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Abgrenzung "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" vs. Camping?

Themenstarteram 16. September 2021 um 15:01

Hallo,

kennt sich jemand genauer (mehr als „hab ich mal gehört) mit der Abgrenzung zwischen einfachem parken bzw. Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit und Campen aus und kann evt. sogar entsprechende Gerichtsfeste Urteile verlinken?

Auf Facebook heisst es ja meist nur „keine Stühle rausstellen“ etc., und beim Versuch, nach Urteilen vor Gericht zu googlen, finde ich lediglich ein Urteil aus Schleswig Holstein, in dem es um mehrtägiges Übernachten im Wohnmobil geht.

Konkret wurde ich im Frühjahr gegen Mitternacht auf einem Parkplatz in Nordfreisland von der Polizei verwiesen, nachdem ich ca. eine Stunde mit einem Caddy dort war. Danach bin ich gefahren (übernachtet kann ich schon daher definitv nicht haben)

Draußen neben dem Auto stand nichts von mir, der Caddy ist als PKW angemeldet.

Es folgte ein Bußgeld über ich glaube 100 Euro wegen Verstoß gegen das Landesnaturschutzgesetz, §37 (1) „…dürfen Zelte und sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen, Wohnmobile) nur auf hierfür zugelassenen Plätzen aufgestellt und benutzt werden“.

Der Kreis Nordfriesland versucht halt, meinen PKW als sonstige bewegliche Unterkunft zu bewerten.

Das sehe ich anders (ich habe ja leidglich eine Weile geparkt, weil sich der Tag für mich recht lang hingezopgen hatte, und ich mich vor der Heimfahrt noch mal ne kurze Weile ausruhen wollte) , daher habe ich Widerspruch eingelegt, und nun wird die Auseinandersetzung vermutlich zur Staatsanwaltschaft gehen, die dann entscheidet, ob es vor Gericht geht.

Aufbauende Worte benötige ich nicht.

Einen Anwalt würde ich sicherlich einschalten, wenn das Ding vor Gericht geht.

Interessieren würde mich derzeit einfach mal, ob es entsprechende Urteile vor Gericht gibt zur Abgrenzung „campen“ vs. „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit", und ob jemand Links dazu hat.

Eine konkrete Rechtsberatung für meinen Fall suche ich an dieser Stelle nicht, jedoch wären ein paar Links zu passenden Urteilen interessant.

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32 Antworten

guck mal hier:

https://anwaltauskunft.de/.../ist-es-erlaubt-im-auto-zu-schlafen

Themenstarteram 16. September 2021 um 15:17

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 16. September 2021 um 17:06:40 Uhr:

guck mal hier:

https://anwaltauskunft.de/.../ist-es-erlaubt-im-auto-zu-schlafen

Dem verlinkten Text zu Folge wäre meine Situation rechtlich unbedenklich.

mit Deiner Argumentation ist das auch so. Wenn keine besonderen Umstände darauf hindeuten, dass Du dort tatsächlich gecampt hast (Vorhänge, aus dem Tiefschlaf geweckt, Schuhe vor der Tür, etc.), dann wird das Verfahren eingestellt.

Im Par. 37 steht übrigens explizit "Verkehrsrechtliche Regelungen bleiben unberührt.". Die Möglichkeit zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist eine verkehrsrechtliche Regelung. Selbst wenn das vor Gericht gehen sollte, brauchst Du dafür keinen Anwalt.

https://...echtsprechung.sh.juris.de/.../portlets.jw.MainAction?...

Themenstarteram 16. September 2021 um 15:32

Zitat:

@Kai R. schrieb am 16. September 2021 um 17:25:44 Uhr:

mit Deiner Argumentation ist das auch so. Wenn keine besonderen Umstände darauf hindeuten, dass Du dort tatsächlich gecampt hast (Vorhänge, aus dem Tiefschlaf geweckt, Schuhe vor der Tür, etc.), dann wird das Verfahren eingestellt.

Im Par. 37 steht übrigens explizit "Verkehrsrechtliche Regelungen bleiben unberührt.". Die Möglichkeit zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist eine verkehrsrechtliche Regelung. Selbst wenn das vor Gericht gehen sollte, brauchst Du dafür keinen Anwalt.

https://...echtsprechung.sh.juris.de/.../portlets.jw.MainAction?...

Die Polizei behauptet, mich aus dem Schlaf geweckt zu haben.

Aber selbst wenn das so wäre, ist das an sich in meinen Augen noch nicht problematisch - da ein kurzer ERholungsschlaf nach einem langen Tag vor einer längeren Heimfahrt sinnvoll ist, und in meinen Augen noch nichts mit dem Aufstellenb beweglicher Unterkünfte (das unterstellen sie mir ja) zu tun hat.

am 16. September 2021 um 15:36

Meiner unscharfen Erinnerung nach gibt es abweichende lokale Regeln für sog. Zieldestinationen (hoffe, das Wort stimmt). Das sind Orte, an denen kein Durchreiseverkehr stattfindet sondern nur Ankunft und Abreise. Dazu sollen schon mal alle Inseln gehören und alle Täler, Landstriche und sonstige Orte mit nur einer Zufahrt. Habe die Info vor einiger Zeit schon von einem Familienmitglied bekommen, das in der Touristik arbeitet. Wo etwa in Nordfriesland war das denn?

Themenstarteram 16. September 2021 um 15:43

Zitat:

@Frosch schrieb am 16. September 2021 um 17:36:48 Uhr:

Wo etwa in Nordfriesland war das denn?

In Sankt Peter Ording.

Meiner Laien-Einschätzung nach sollte es trotzdem möglich sein, eine Stunde zu parken und sich im Auto auszuruhen vor der Heimfahrt, wenn ich etwas länger vor Ort war, als ursprünglich geplant.

Oder habe ich da was übersehen?

Nein. Du bist im Recht.

am 16. September 2021 um 15:50

Das könnte so ein Ort sein, liegt ja auf einer Halbinsel. Genaueres weiß ich leider auch nicht.

Auf einem Waldparkplatz hier in München hat ein Freund von mir in seinem Wohnmobil übernachtet. Der Mitarbeiter des direkt daneben liegenden Gartenbaureferats der Stadt sagte ihm, eine Nacht sei zulässig und unproblematisch, darüber hinaus würde es nicht gestattet.

Zitat:

@motomat1 schrieb am 16. September 2021 um 17:43:34 Uhr:

Zitat:

@Frosch schrieb am 16. September 2021 um 17:36:48 Uhr:

Wo etwa in Nordfriesland war das denn?

In Sankt Peter Ording.

Meiner Laien-Einschätzung nach sollte es trotzdem möglich sein, eine Stunde zu parken und sich im Auto auszuruhen vor der Heimfahrt, wenn ich etwas länger vor Ort war, als ursprünglich geplant.

Oder habe ich da was übersehen?

Na dann sollten die mal zum dortigen Strand fahren... deren merkwürdiger Auffassung hätten die da ganz schön was zum "aufräumen" :rolleyes:

Hallole ...

Zitat :

Es folgte ein Bußgeld über ich glaube 100 Euro wegen Verstoß gegen das Landesnaturschutzgesetz, §37 (1) „…dürfen Zelte und sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen, Wohnmobile) nur auf hierfür zugelassenen Plätzen aufgestellt und benutzt werden“.

... Wurdest du zufällig bei deinem nächtliches " Nicker'chen " in einem Naturschutzgebiet ertappt :confused:

Vielleicht weht daher der Wind etwas stärker :rolleyes:

Themenstarteram 16. September 2021 um 16:25

Zitat:

@Hermy66 schrieb am 16. September 2021 um 18:13:58 Uhr:

Hallole ...

Zitat :

Es folgte ein Bußgeld über ich glaube 100 Euro wegen Verstoß gegen das Landesnaturschutzgesetz, §37 (1) „…dürfen Zelte und sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen, Wohnmobile) nur auf hierfür zugelassenen Plätzen aufgestellt und benutzt werden“.

... Wurdest du zufällig bei deinem nächtliches " Nicker'chen " in einem Naturschutzgebiet ertappt :confused:

Vielleicht weht daher der Wind etwas stärker :rolleyes:

Ich war definitiv auf einem als solchem ausgezeichnetem Parkplatz.

Ob der Parkplatz in einem Naturschutzgebiet war, weiss ich nicht, da ich nicht weiss, wie ich das sicher Recherchieren könnte.

Es war auf jeden Fall nicht der Parkplatz auf dem oder am Strand (bei letzteren ist die Rechtslage durch ein komplettes Parkverbot zwischen ich glaube 22 und 7 Uhr eindeutig geregelt)

Edith sagt: Ich vermute (nach kurzem Blick https://...echtsprechung.sh.juris.de/.../bsshoprod.psml?... ) auch, dass das LAndesnatuerschutzgesetz nicht nur in NAturschutzgebieten gilt ???

Zitat:

@motomat1 schrieb am 16. September 2021 um 17:32:49 Uhr:

Die Polizei behauptet, mich aus dem Schlaf geweckt zu haben.

Und? Selbst mit dem größten Camper der Welt darfst irgendwo anhalten (sofern parken dort erlaubt) und eine Nacht drin schlafen.

Manchmal wäre die Blau-Silber-Truppe mit dem Stromberg-Motto wirklich gut beraten.

Gruß Metalhead

War es ersichtlich daß Du Kitesurfer oder Buggykiter bist ?

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