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Abholung BMW-Welt: Zahlung

BMW 2er F45 (Active Tourer)
Themenstarteram 3. Januar 2017 um 8:19

Hallo,

an diejenigen, die ihren BMW in der BMW-Welt in München abgeholt haben. Wann und wie habt Ihr die Zahlung an das Autohaus vorgenommen?

Es besteht ja ein Restrisiko, dass das Autohaus Pleite macht....

Beste Antwort im Thema
am 6. Januar 2017 um 23:06

Zitat:

@buggeliger schrieb am 6. Januar 2017 um 23:25:27 Uhr:

Ja was weiß denn ich was irgend ein Mensch vor über 10 Jahren gemacht hat????

si tacuisses philosophus mansisses ;)

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Du wirst nicht drum rumkommen, rechtzeitig / im Voraus zu zahlen - ansonsten wird der Händler die Freigabe für die Abholung nicht erteilen......und dann stehst du in München ohne Auto..... ;)

 

Du kannst mit der Zahlung ja so lange wie möglich warten, aber "vor Ort" geht's nicht mehr, weil die BMW Welt keine Zahlungen entgegennimmt - außerdem ist sie nicht der Empfänger des Geldes...

am 3. Januar 2017 um 11:50

Wir haben 2 Tage vor dem Abholtermin beim Händler vor Ort die Papiere, wie Abholbescheinigung des Händlers, Fahrzeug Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bekommen und gleichzeitig das Auto bezahlt. Anschließend habe ich selbst zugelassen.

Hat alles sehr gut geklappt

Gruß Andreas

2 Stunden nachdem wir 2010 unseren Golf bestellt hatten ist das Autohaus in Konkurs gegangen. Das ganze wurde dann von einem anderen Autohaus abgewickelt.

Aber es gibt andere Fallen: Jemand hatte sein Auto zum Verkauf an einer Tasnkstelle hingestellt. Die Firma ging pleite und das Auto kam, völlig legal, in die Konkursmasse. Weg wars :(

Ich frage mich, wie etwas in die Konkursmasse kommen kann, was demjenigen, der Insolvenz anmeldet, gar nicht gehört.

Das dachte der arme Autobesitzer auch....

Googele einfach mal den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz :)

Besitz und Eigentum. Das sind zwei Paar Schuhe! Leider. Ein Restrisiko gibt es immer! Meinen F45 habe ich auch vorher bezahlen müssen, aber in dem Fall war ich mir sicher das BMW nicht Insolvenz anmelden muss in der Zeit ;-)

Ich kenne den Unterschied sogar.

Und nachdem die Insolvenzmasse das Vermögen des Schuldners umfasst, kann ein Auto, dessen Eigentümer er nicht ist, eigentlich nicht darunter fallen.

So ist es, das Fahrzeug war weder fest mit Konkursmasse verbunden, wie bei einer baulichen Situation, noch war es in den Besitz , der insolventen Firma gegangen, es war lediglich zu Reparatur treuhänderisch übergeben worden, daraus resultiert noch keine Eigentum-oder Besitzübertragung. Dem Insolvenzverwalter hätte ich ein Betrugsverfahren an den Hals gejagt, da er ja vollzogen hat. Also fällt der Versuch weg.

Doch, war so, habe mich auch schwer gewundert seinerzeit. Zur Konkursmasse gehörte alles was sich auf dem Gelände befand. Begründung: es befand sich in seinem Besitz, auch wenn er nicht der Eigentümer war. Also gehörte auch das Auto des armen Mannes, der es verkaufen wollte, dazu. Wenn ich mich recht erinnere hat er es bei einer Versteigerung zurückgekauft. Aber lass uns nicht weiter OT gehen....

somebody is wrong on the internet...

 

Wenn das mit dem Besitz stimmen würde, könnte man die Wohnung, die ich als Mieter besitze, ja einfach in eine Konkursmasse nehmen...

 

Dein Bekannter hätte sich mal hier schlau machen sollen: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Aussonderungsrecht

 

"Wer aufgrund dinglichen oder persönlichen Rechts geltend machen kann, dass ein zur Masse herangezogener Gegenstand der Insolvenzmasse in Wirklichkeit nicht angehört, begehrt Aussonderung."

 

und

 

"Zur Aussonderung berechtigen insbesondere Eigentum, [...]"

 

OT ende...

 

Das mag ja alles sein, aber ich kann hier nur wiedergeben wie ich es vor einigen Jahren gelesen habe, und zwar nicht als Fake News im Internet :).

Wenn es nicht stimmt ist es ja nicht mein Fehler, dann war der Artikel falsch. Ich kann es nicht nachkontrollieren.

Was ich gefunden habe ist folgendes:

"Schwieriger wird es bei einem bezahlten Neuwagen, der wegen der Händlerpleite nicht ausgeliefert wird. In diesem Fall kommt es auf den Insolvenzverwalter an, berichtet die Zeitschrift „Auto Bild“. Wenn dieser sich entschließt, den Betrieb weiterzuführen, wird der Wagen ausgeliefert. Akzeptiert er den Fahrzeugkauf nicht und annulliert den Vertrag, ist das Geld weg und der Kunde geht leer aus. Es ist nicht möglich, eine Bestellung oder einen Kauf wegen Insolvenz rückgängig zu machen."

also ist diese Frage beantwortet. Weiter heißt es dort:

"Wer sein altes Auto in Zahlung geben will, sollte das erst tun, wenn der Neuwagen ausgeliefert wird. Bei einer Pleite wäre er ansonsten nämlich weg, da er zur Insolvenz-Masse des Händlers gehört."

(Quelle: http://www.focus.de/.../...das-autohaus-insolvent-ist_aid_1061396.html vom 2.8.2013)

Vielleicht ist es ja auch SO gewesen....

am 6. Januar 2017 um 16:35

An einer Tanke in Zahlung geben... Na klar..

Ja was weiß denn ich was irgend ein Mensch vor über 10 Jahren gemacht hat????

am 6. Januar 2017 um 23:06

Zitat:

@buggeliger schrieb am 6. Januar 2017 um 23:25:27 Uhr:

Ja was weiß denn ich was irgend ein Mensch vor über 10 Jahren gemacht hat????

si tacuisses philosophus mansisses ;)

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