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Ablauf Airbag, was nun ?

Themenstarteram 9. April 2005 um 11:57

Hallo,

die 124 `iger haben eine Airbag ( lt. DC ) mit

15 jähriger Haltbarkeitsdauer. Was macht ihr mit

euren aus Bj 1990 u.s.w. ?

Muß man deaktivieren lassen oder macht man garnichts?

Oder kann man was erneuern lassen?

Oder können die dann von alleine, ohne Rempler,

mal hochgehen?

Die Frage stelle ich mir schon seit einiger Zeit,

da einen aus Bj. 1991 und einen aus 1992...

Gruß kaba...

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20 Antworten

Die werden schon länger halten, mit einigen alten S-Klassen von anfang der 80er haben sie die mal getestet, die funktionierten einwandfrei.

Deaktivieren muss man nicht, die einzige Gefahr besteht darin, dass er nicht aufgeht, damit geht DC nur evtl Klagen aus dem Weg, falls er nach 15Jahren wirklich nicht mehr aufgehen sollte.

Gruß Meik

Hallo,

bis jetzt passiert noch nichts!!!!

doch der tüv und die autoschrauber arbeiten dran!

so sollen die die nach ablauf raus müssen....

deaktivieren bzw. ausbauen (ist ja beim 124er kein problem) wollen sie nicht durchgehen lassen!

man muß ja an die kohle der leute kommen.

Übrigens sind die neuen airbags ohne verfallsdatum zu verwenden, eben ein autoleben lang.

 

alle anderen werden dann bald richtig zur kasse gebeten.

abwarten und tee trinken, bis jetzt nörgelt der tüv an abgelaufenen airbag noch nicht herum.

 

gruß

Martin

Zitat:

alle anderen werden dann bald richtig zur kasse gebeten.

keine ungelegten eier brüten!

wenns wirklich so kommt, dann kann man noch immer das lenkrad gegen ein normales tauschen.

woher soll dann der TÜV wissen das da je eins drin war?

@Martin: Woher hast du deine Infos?

Mach mal keine Pankik, Airbags zu demontieren oder zu deaktivieren wäre immer legal, da dieser im PKW nicht vorgeschrieben ist.

Gruß Meik

woher ich die infos habe?

von der kfz innung.....

dort wird dieses thema diskutiert...

einige selbstständige kfz meister´, die an den sitzungen teilnehmen, berichten mir davon....

und was genau passiert, werden wir sehen...

jedenfalls haben die was in der mache und das wird kommen!!!

alles im namen der sicherheit.

gruß

Martin

Naja, wenn´s bei der Innung diskutiert wird ;)

Noch fehlt aber jede Rechtsgrundlage für eine derartige Massnahme. Zudem verlängern viele Hersteller die angegebene Haltbarkeit nachträglich, bei Audi erwägt man sogar das ganz zu streichen.

Solange ich noch mit 10Jahre alten Reifen durch den TüV kommen kann wird in der Richtung so schnell nichts kommen. Bei denen geben die Reifenhersteller ja auch meist etwas von max. 6 Jahren an.

Gruß Meik

am 10. April 2005 um 10:34

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

@Martin: Woher hast du deine Infos?

Mach mal keine Pankik, Airbags zu demontieren oder zu deaktivieren wäre immer legal, da dieser im PKW nicht vorgeschrieben ist.

Gruß Meik

Pustekuchen.

Die Airbags hängen in der ABE des Fahrzeugs drin und ohne erlischt die Betriebserlaubnis.

 

Da mein Bruder aber nur einen Baujahr Anfang 93 (neue Technik, alte Karosse) fährt, fällt das bestimmt nicht auf, wenn ich sein Airbag Lenkrad gegen ein normales Tausch, sollte der Tüv stressen.

Das emblem (Streifen auf dem die Kontrolleuchtenbeschriftungen im Tacho aufgedruckt sind) kriegt er dann für Auto ohne Airbag rein und gut ist.

mfg, Mark

Sorry, aber wenn dadurch die ABE erlöschen würde, hätte dein Auto keine BE mehr, was im Falle eines Unfalls erhebliche Probleme mit sich bringen würde.

Heutzutage ist es kein Thema Airbags zu deaktivieren oder austragen zu lassen. Dies geschieht in der Tuningszene mit Sportlenkrädern zu hauf, legal wohlgemerkt.

Werd morgen mal beim Tüv vorbeifahren und fragen, da das Thema auch meine Eltern mit ihrem 124er betrifft.

Gruß Meik

kundengespräch mit einem mercedes meister den ich jetzt besser nicht nenne:

kunde: bei meiner neuen S klasse leuchtet ständig die airbagkontrolle auf...

mercedes meister: das wissen wir schon, wir können den fehler aber nicht finden. fahren sie so weiter sie brauchen keine angst haben das er ihnen ins gesicht springt, wenn die anzeige leuchtet kommt er im notfall nur nicht raus...

kunde: kann da wirklich nichts passieren?

meister: neee, das können so viele kaputte teile sein, das finden wir gerade nicht, fahren ruhig so weiter!

-und so lange sowas erlaubt ist, kann man auch mit abgelaufenen airbag fahren!

Moin!

Muß leider auch ein wenig an der Vorstellung von der erloschenen BE feilen.

Die BE eines Fahrzeuges kann grundsätzlich nur dann erlöschen, wenn vorgeschriebene Fahrzeugteile verändert werden, das Abgas- oder Geräuschverhalten verändert wird oder eine konkrete Gefahr von dem Fahrzeug ausgeht.

Das Einzige was durch den Ausbau eines Airbags verändert werden würde, wäre das Geräuschverhalten. Aber nur das beim Unfall, weil der Knall der Zündpatrone fehlt.

Dass die Kfz-Innung da gerne Moos machen möchte verstehe ich. Sie ist aber keine gesetzgebende Institution und kann daher nur Wünsche äußern.

Selbst eine Gesetzesänderung mit entsprechenden Austauschfristen würde kaum greifen, da in solchen Fällen Übergangsvorschriften zu beachten wären.

Es ist also alles nur Panikmache und das berühmte:

Ich kenne da einen, der kennt einen dessen Schwager mütterlicherseits garantiert einen kennt der das schon erlebt hat....

Ich glaube auch kaum, daß es jemals durchsetzbar werden wird, daß irgendein Fahrzeug stillgelegt wird weil der Hersteller keinen Airbag mehr vorhält.

Im Übrigen kann man auch kackendreist behaupten, daß der Airbag erst zwei Jahre alt ist.

Wenn der TÜV demnächst jeden Airbag ausbauen will um auf der Rückseite nach dem Herstellungsjahr zu schauen, dan kostet die HU demnächst wohl 400 Euro.

 

Laßt Euch nicht verarschen.

bis neulich

dirch

Moin,

Wenn das Schildchen sagt ... euer Airbag iss abgelaufen ... Isser erstmal abgelaufen.

Da ein potentiell nicht funktionsfähiger Airbag die Fahrsicherheit gefährdet ... darf der TÜV die HU verweigern.

Allerdings ist generell heutzutage bekannt, das die ersten Schätzungen beim Airbag, mangels Langzeiterfahrungen zu pessimistisch waren, und die Airbags auch heute noch, zum Teil nach 20 Jahren betriebsbereit sind. Es gibt auch nur 2 oder 3 weitere Hersteller, die bei Ihren Airbags ein "Verfallsdatum" angegeben haben.

Als am Fahrzeug meiner Tante dies der Fall war, fuhr man zum Händler hin, dieser hat die Steuergeräte ausgelesen, einen "Trockentest" gemacht, und anschließend einen neuen Aufkleber hingeklebt.

Gekostet hat's nicht viel, aber keine Ahnung was.

MFG Kester

Diesen Trockentest müssen Airbagsysteme bei jedem Fahrzeugstart durchführen.

Die Haltbarkeitsbedenken beziehen sich auf die Alterung des Gewebes und des pyrotechnischen Treibsatzes. Dies lässt sich leider nicht testen ohne den Airbag auszulösen.

Gruß Meik

am 11. April 2005 um 7:12

Nein.

Mit fehlendem Airbag dürftest du ncihtmal durch den Tüv kommen.

Ein kollege ist sogar durchgefallen, weil die Kontrolleuchte eigentlcih angehen muss und nach 3 sekunden wieder aus, seine ging garnicht an (Kabel kaputt).

Ein Airbag ist genau wie Sicherheitsgurte, Türgriffe, usw. ein Sicherheitsrelevantes Teil.

Ohne Türgriffe kriegst heut zutage beim`Tüv auch keine HU mehr. Gleiches gilt für einen fehlenden Airbag.

Das man ihn Austragen lassen kann, wenn man nachweist, dass es die Fahrzeuge auch ohne gab, (ist ja beim W124 kein Problem) halte ich für möglich und kein großes Drama. Ist er aber nicht ausgetragen, muss er drin sein.

mfg, Mark

Moin,

Klar kann man den Blei-Nitrit Zünder so nicht testen. Aber watt will man sonst machen ?! Das die Zünder auch nach längerer Zeit noch funktionieren, weiß man ja mittlerweile.

Also wird das getestet, was getestet werden kann, und es gibt nen neuen Aufkleber. That's it.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Diesen Trockentest müssen Airbagsysteme bei jedem Fahrzeugstart durchführen.

Die Haltbarkeitsbedenken beziehen sich auf die Alterung des Gewebes und des pyrotechnischen Treibsatzes. Dies lässt sich leider nicht testen ohne den Airbag auszulösen.

Gruß Meik

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