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Ablauf beim Kauf eines gebrauchten KFZs
Sehr geehrte Community,
ich möchte mir ein gebrauchtes Motorrad kaufen. Dieses Motorrad ist weit weg. Ich möchte dort nur ein Mal hinfahren, dann abchecken, ob das Motorrad der Beschreibung entspricht, dann kaufen und dann damit heim fahren.
Für die Überführungsfahrt benötige ich eine eVB, sehe ich das richtig?
Diese eVB bekomme ich aber nur dann, wenn ich bei meiner Versicherung genaue Angaben mache, um was für ein Fahrzeug es sich handelt (wann es zum ersten Mal zugelassen wurde usw). Diese Infos habe ich aber im Vorfeld nicht.
Wie schaffe ich es, halbwegs legal das Mopped vom Verkaufsort nachhause zu transportieren?
Wird von mir etwa erwartet, dass ich mir extra einen Motorradhänger miete, um dann damit das Mopped zu transportieren?
Ich habe gegoogelt, aber nichts Brauchbares dazu gefunden. Ich freue mich über Links, aber auch über Tipps!
LG Andy B
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26 Antworten
Ist das Fahrzeg abgemeldet, dann Kurzzeitkennzeichen vob der Zulassungsstelle holen, oder Transport auf Anhänger oder Abschlepper. Halbwegs legal ist auch nicht erlaubt, entweder richtig, oder gar nicht.
Ist das Fahrzeug noch nicht abgemeldet (mit Verkäufer aushandeln):
Zitat:
Sie dürfen mit den entwerteten Kennzeichen noch eine letzte Fahrt nach Hause machen, solange sie von der Kfz-Haftpflicht erfasst ist. Dabei muss die Fahrt bis zum Ende des Tages der Stilllegung erfolgen. Die entwerteten Kfz-Kennzeichen müssen für diese Fahrt erneut am Pkw angebracht sein.
Am einfachsten ist es, wenn das Motorrad angemeldet ist und bleibt. Dann musst Du es nur bei Dir ummelden. Die Rückfahrt mit entstempelten Kennzeichen geht auch. Ansonsten sind Kurzzeitkennzeichen Dein Freund, die kannst Du auch am Standort des Motorrades bekommen. Für KZK reichen der Versicherung auch rudimentäre Angaben, welche Du halt beim Verkäufer erfragen musst.
wenn du bereits Bestandskunde Deiner Versicherung bist und das nicht gerade der billig-online-Anbieter ist, dann solltest du auch mit minimalen Angaben eine eVb bekommen.
Andererseits: wie willst Du denn Vorort Angaben zum Fahrzeug prüfen, wenn du vom Verkäufer nicht mal vorab die FIN und die EZL, sowie den KM-Stand bekommst? Mit diesen drei Angaben hast Du alle für eine eVb... auch online, faul und billig.
Je besser der Verkäufer mitspielt, desto einfacher geht es mit einmal hinfahren. Am Wochenende ist das schwierig, am Vormittag eines regulären Arbeitstages ist sowas machbar, wenn man eine Behörde oder eine Bankfiliale braucht.
Ich würde aber da lieber versuchen, das Moped zugelassen zu bekommen, wenn man selbst seriös auftritt und das im Vorfeld kommuniziert und begründet, dann macht er das vielleicht. Ich habe bisher alle privat verkauften PKWs in zugelassenem Zustand mitgegeben und nie Probleme gehabt.
Zitat:
@Glg11 schrieb am 10. Juli 2023 um 00:31:27 Uhr:
Ist das Fahrzeug noch nicht abgemeldet (mit Verkäufer aushandeln):
Zitat:
@Glg11 schrieb am 10. Juli 2023 um 00:31:27 Uhr:
Zitat:
Sie dürfen mit den entwerteten Kennzeichen noch eine letzte Fahrt nach Hause machen, solange sie von der Kfz-Haftpflicht erfasst ist. Dabei muss die Fahrt bis zum Ende des Tages der Stilllegung erfolgen. Die entwerteten Kfz-Kennzeichen müssen für diese Fahrt erneut am Pkw angebracht sein.
Soweit ich weis, aber nur im Bereich des Zulassungsbezirks und nur direkt Nachhause.
@Asbezzt Ist es nun ein Motorrad oder ein Moped? Mit dem Zweiten würde ich keine lange Überlandfahrt machen wollen.
Für eine eVB für ein Kurzzeitkennzeichen braucht man nur die Angabe des Fahrzeugtyps (hier Kraftrad).
Die ganzen Fahrzeugdaten mit Papieren (evtl. reichen auch Kopien, vorher nachfragen) braucht man erst zur Anmeldung des Fahrzeugs mit dem Kennzeichen. Deshalb den Besichtigungstermin des Fahrzeugs zu Öffnungszeiten der örtlichen Zulassungsstelle ausmachen, evtl. vorher einen Termin dort ausmachen.
Dann die Teile ans Mopped schrauben und ganz legal nach Hause cruisen. Die Versicherungskosten werden dann mit dem folgenden Versicherungsvertrag verrechnet.
Zuerst einmal vielen Dank für die vielen Antworten!
Mit Mopped meine ich ein vollwertiges Motorrad!
Ich glaube, das Motorrad ist nicht mehr zugelassen. Ich muss das aber nochmal nachfragen. Der Verkäufer ist jetzt erst mal in Urlaub...
Geht das dann mit einer eVB Nummer, wenn das Motorrad nicht zugelassen ist?
Für eine eVB brauche ich
- die genaue Fahrzeugsbezeichnung
- die FIN Fahrzeugsidentifikationsnummer
- den Tag der Erstzulassung
und diese eVB bekomme ich bei meiner Versicherung, richtig?
Nochmal: für die eVB brauchst Du nur die Angaben Kraftrad und Kurzzeitkennzeichen.
Zum anmelden mit der eVB brauchst Du die Papiere mit den Fahrzeudaten und eine gültige HU. Was Du sonst noch brauchst, steht auf der HP der zuständigen Zulassungsstelle. KZK kannst Du auch am Kaufort beantragen.
Die eVB bekommst Du bei Deiner Versicherung.
Zitat:
@Asbezzt schrieb am 10. Juli 2023 um 21:30:58 Uhr:
Ich glaube, das Motorrad ist nicht mehr zugelassen. Ich muss das aber nochmal nachfragen. Der Verkäufer ist jetzt erst mal in Urlaub...
Damit du ein für dich sinnvoll nutzbares Kurzzeitkennzeichen bekommen kannst, braucht das Rad eine gültige HU. Falls die HU abgelaufen ist, bleibt fast nur schnell zur Prüfung zu fahren und hoffen, dass der neuen Plakette keine Mängel entgegenstehen, oder einen Hänger zu organisieren.
Man muss zu Zeiten zur Zulassungsstelle, wo es freie Kapazitäten gibt. Nicht dass man vor der geschlossenen Tür steht oder erfährt, dass man vor zwei Wochen einen Termin hätte reservieren müssen.
Ganz schön kompliziert so ein Einkauf!!
Das Fahrzeug ist abgemeldet! das konnte ich herausfinden...
Wenn die HU abgelaufen ist, bekomme ich keine KZK - richtig? Ich hoffe, dass dem so nicht ist...
Ich habe für mich das ganze Chaos noch einmal sortiert und möchte Euch teilhaben lassen
https://andy-bayer.de/motorrad-kaufen/
Ich hoffe, ich hab das so richtig verstanden...
Natürlich ist die Variante 1 nicht erstrebenswert, aber bei all den Hürden vielleicht nachvollziehbar.
LG Andy B
Zum dritten Mal: für die Beantragung der eVB brauchst Du nicht die Fahrzeugdaten.
Ob für die Anmeldung Kopien der Papiere ausreichen, musst Du an der zuständigen Zulassungsstelle erfragen, die werden nicht von allen akzeptiert. Die Ummeldefrist von fünf Tagen gibt es nicht.
Es kann aber sein, dass die Versicherung Fristen hat, innerhalb welchen sie die Kosten für das KZK mit dem "normalen" Versicherungsvertrag verrechnet.
andere Frage zum Thema !erfolgreicher Kauf": wie soll Vorort eine Probefahrt von statten gehen?
Zitat:
@Asbezzt schrieb am 11. Juli 2023 um 03:50:11 Uhr:
Wenn die HU abgelaufen ist, bekomme ich keine KZK - richtig? Ich hoffe, dass dem so nicht ist...
Du bekommst KZK, aber du darfst mit denen nur vor Ort zur nächsten HU-Stelle und falls nicht bestanden in eine Werkstatt vor Ort fahren. Also für deine Zwecke eher unbrauchbar, wenn nicht der Zustand so gut ist, dass die HU nur eine lästige Formalie ist.
Bei einem Motorrad ist das ganze doch noch recht unproblematisch das kriegt man ja auch auf einen kleinen Hänger oder in einen (gemieteten) Transporter.
Beim PKW ist das ganze dann wirklich etwas umständlicher, vor allem wenn man dann noch die "großzügigen" Öffnungszeiten ( und Wartezeiten) der Zulassungsstellen berücksichtigt