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Ablauf nach Autodiebstahl, Stillegung mit Brief bei der Bank möglich

Themenstarteram 2. Juli 2021 um 15:24

Guten Tag.

Ich hoffe hier nicht allzu falsch zu sein mit meiner Anfrage.

Leider wurde mir letztes Wochenende mein schöner I30n vor meiner Haustür geklaut.

Ich habe daraufhin sofort Anzeige bei der Polizei erstattet und meiner Versicherung sowie der Bank, bei der mein Auto finanziert wurde, Bescheid gegeben.

Jetzt habe ich von meiner Versicherung ein Schreiben bekommen, in der ich das Fahrzeug abmelden und den Fahrzeugbrief zuschicken soll.

Der Brief befindet sich aber noch bei der Bank.

Die Zulassungsstelle hier in Berlin hat leider schon geschlossen und am Sonntag geht es mit teurem Mietwagen in den Urlaub...

Wie ist in meinem Fall denn die Vorgehensweise und eure Erfahrungen dazu?

Kann ich mein Auto überhaupt ohne den Brief abmelden, muss die Bank mir erst den Brief zuschicken?

Fragen über Fragen. Mir brummt der Schädel und Urlaubsstimmung will schon gar nicht aufkommen.

 

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21 Antworten

Mit der Diebstahlsanzeige und der ZB Teil 1 sollte die Abmeldung vor Ort möglich sein. Im online-Verfahren wäre es ggf. auch möglich.

Themenstarteram 2. Juli 2021 um 15:47

Vielen Dank, das ging ja schnell.

Online klappt´s leider nicht, dort ist mindestens ein Nummernschild notwendig.

Jetzt wollte ich mir grad schon mal einen Termin sichern aber im Juli ist scheinbar schon alles ausgebucht und später scheint noch keine Terminierung möglich zu sein. Das kann ja was werden...

Die Abmeldung geht auch im Bezirksamt. Einfach gleich früh ohne Termin mit allen Unterlagen hingehen und bitten, bei der ersten no-show-Lücke dazwischen geschoben zu werden. Sollte in diesem Fall klappen.

Themenstarteram 2. Juli 2021 um 16:04

Danke nochmals. Dann werde ich mal bei nächster Gelegenheit mein Glück beim Bezirksamt versuchen und hier Rückmeldung geben.

Wenn dein Auto in den nächsten 28 Tagen gefunden wird musst du es „zurück nehmen“ so war es zumindest bei mir.

Eine vorherige Abmeldung würde dann mehr Arbeit bedeuten.

Kommt auf den Zustand an, Schrotthaufen musst nicht zurück nehmen.

Gruß jaro

Zitat:

@BerlinUser schrieb am 2. Juli 2021 um 20:08:27 Uhr:

Wenn dein Auto in den nächsten 28 Tagen gefunden wird musst du es „zurück nehmen“ so war es zumindest bei mir.

Eine vorherige Abmeldung würde dann mehr Arbeit bedeuten.

Die Monatsfrist beträgt 28-31 Tage ab Eingang einer schriftlichen Schadensmeldung beim Versicherer.

Je nach Monat.

Nach Ablauf der Frist geht das Fahrzeug in das Eigentum der Versicherung über.

Themenstarteram 3. Juli 2021 um 7:13

Moin.

Da geh ich recht realistisch an die Sache.

So ein i30n wird man wohl nicht einfach mal für ne Spritztour "borgen", der Aufwand dürfte für Amateure zu hoch/teuer sein.

Meine kleine Knatterbüchse wird vermutlich irgendwo im Ausland grade zerlegt...

Zum eigentlichen Thema, habe ich gerade auf den Hinweis von berlin-paul mal die Bezirksamtsseiten durchforstet.

Grundsätzlich ist es möglich sein KFZ dort stillzulegen, es sei denn die Unterlagen sind unvollständig oder es liegt ein Fahrzeugdiebstahl vor. Dies sei dann nur bei der KFZ-Zulassungsbehörde möglich.

Nach einer halben Stunde in der Warteschleife habe ich endlich mal meine Bank erreicht.

Die schickt mir jetzt (eine Woche nach Meldung per E-Mail) ein Formular zu, dass muss ich ausfüllen, zurückschicken und dann kontaktiert die Bank meine Versicherung.

Den Brief rücken sie aber definitiv nicht raus, war auch nicht zu erwarten.

Ich kenne es so, dass die Banken den Brief direkt zum Stva schicken, ohne das Du ihn ausgehändigt bekommst.

Das Stva sendet ihn nach erfolgter Stilllegung, Eintragung usw. direkt zurück zur Bank.

By the Way: wünsche einen schönen Urlaub und achte auf den Mietwagen............;)

Themenstarteram 3. Juli 2021 um 12:59

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 3. Juli 2021 um 09:23:27 Uhr:

By the Way: wünsche einen schönen Urlaub und achte auf den Mietwagen............;)

Danke dir. :)

Berlin ist echt ein Dorf.

Ich war gerade den Mietwagen abholen und die sehr freundliche Dame, die mit mir die Übergabe gemacht hat, ist ganz nebenbei noch Polizistin und arbeitet in der selben Dienststelle, in dem ich die Anzeige gemacht habe. War ein sehr interessantes Gespräch.

Zitat:

@Chris_i30n schrieb am 3. Juli 2021 um 14:59:32 Uhr:

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 3. Juli 2021 um 09:23:27 Uhr:

By the Way: wünsche einen schönen Urlaub und achte auf den Mietwagen............;)

Danke dir. :)

Berlin ist echt ein Dorf.

Ich war gerade den Mietwagen abholen und die sehr freundliche Dame, die mit mir die Übergabe gemacht hat, ist ganz nebenbei noch Polizistin und arbeitet in der selben Dienststelle, in dem ich die Anzeige gemacht habe. War ein sehr interessantes Gespräch.

Wie kann man als Mitarbeiterin einer Mietwagenfirma nebenbei Polizistin sein, oder umgekehrt???

Auch Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst dürfen Nebenbeschäftigungen haben.

Themenstarteram 21. August 2021 um 8:28

Ist zwar schon wieder ein bisschen her aber ich beantworte mir mal die Frage selbst.

Abmeldung war gar kein Problem.

Der Vorgang nennt sich: Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen, unvollständige Unterlagen (Kfz abmelden).

Benötigt wurde der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I ), die Bestätigung der Strafanzeige und Geduld. Zumindest wenn man hier in Berlin einen Termin bei einen der KFZ Zulassungsstellen bekommen will.;)

Die Abmeldung mit unvollständige Unterlagen ist in den Bürgerämtern nicht möglich.

Dann ist das Fahrzeug nicht mehr aufgetaucht? Hat die Versicherung schon reguliert?

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