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Ablauf Schadenabwicklung

Themenstarteram 1. November 2017 um 20:37

Hallo zusammen,

 

ich bin heute auf der Autobahn von einem geplatzten LKW-Reifen angesprungen worden. Die Polizei hat die Schäden an meinem Fahrzeug aufgenommen und den Verursacher stellen können.

 

Der Polizist sagte nun, ich solle mich mit dem Kennzeichen des Verursachers bei meiner Versicherung melden. Diese würde dann nach einem Kostenvoranschlag den Schaden an mich auszahlen. Was ich dann mit dem Geld mache, also reparieren oder nicht, wäre meine Entscheidung.

 

Ist es denn aber nicht so, dass mit der Schadenmeldung meine Versicherung belastet wird? Müsste man sich nickt eher mit der Versicherung des Verursachers auseinander setzen?

 

Viele Grüße

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15 Antworten

Du brauchst deine Versicherung dafür nicht.

https://www.gdv-dl.de/dienstleistungen/zentralruf-der-autoversicherer/

Wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt, kannst du sogar einen Sachverständigen beauftragen, einen Rechtsanwalt sogar immer.

Ich würde mich zunächst mal an die Versicherung des Lkw-Fahrers halten.

Nimmst du deine Versicherung in Anspruch geht es zu Lasten deines Schadenfreiheitsrabattes.

Das Verschulden des Lkw-Fahrers wird allerdings von der Rechtsprechung unterschiedlich eingestuft.

Legt der Lkw-Fahrer glaubhaft dar dass er die Reifen des Lkw vor Fahrtbeginn gründlich auf Schäden

überprüft hat so kann eine Schadenersatzpflicht entfallen. Man spricht dann von einem unabwendbaren Ereignis.

Es wird aber wie immer in solchen Fälen eine Diskussion um die Schuldfrage geben.

Es gab schon Fälle in denen Sachverständige die Reifenreste untersucht haben um die Schuldfrage zu klären.

Das wird aber sicher nur in Fällen mit schweren Unfällen erfolgen.

Wenn du nicht mindestens auf einem Teil des Schadens sitzen bleiben willst würde ich einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

Schuldfrage ist nicht alles entscheidend... In der KFZ-Haftpflicht gilt Gefährdungshaftung und die ist bei einem LKW sicher nicht ganz wegzureden...

Genau das ist hier die Frage Gefährdungshaftung / unabwendbares Ereignis

Beispiel: In den Profilen des Lkw-Reifens klemmt ein Stein. Plötzlich löst er sich und trifft ein nachfolgendes

oder entgegenkommendes Fahrzeug. Es handelt sich um ein unabwendbares Ereignis.

Ist hier auch logisch, wie hätte der Lkw-Fahrer das verhindern können?

Beim Reifen ist es eine Frage des Beweises oder der Glaubhaftmachung.

Kann der Fahrer beweisen oder glaubhaft machen dass er die Reifen gecheckt hat trägt er nicht

die Alleinschuld. Wer am Straßenverkehr teilnimmt geht Risiken ein und die muss er in Kauf nehmen.

Bei einem technischen Versagen kann es sich niemals um ein unabwendbares Ereignis handeln.

Zitat:

@germania47 schrieb am 2. November 2017 um 07:58:26 Uhr:

Bei einem technischen Versagen kann es sich niemals um ein unabwendbares Ereignis handeln.

Woher stammt diese Rechtsauffassung?

Wenn das so klar wäre gäbe es viele überflüssige Gerichtsurteile.

Einfach mal kurz googeln !

@ Bluebird

Schreib doch mal kurz wir sich die Versicherung

des Lkw's äußert.

Wäre sicher für viele interessant.

Reifenplatzer auf Autobahnen sind ja nicht so selten.

am 2. November 2017 um 9:28

@ Bluebird:

Wenn der Unfallgegner als Alleinschuldiger/Verursacher feststeht, gibt es nur einen Weg, nämlich zu einem Fachanwalt, sonst ist man gegenüber dem Juristenheer der gegnerischen Versicherung IMMER im Nachteil!

Die werden sich vertan haben und meinten du sollst dich an die gegnerische Versicherung wenden mit dem Kennzeichen des Verursachers.

so würde für mich da ein Schuh draus;)

Zitat:

@Bluebird145 schrieb am 1. November 2017 um 21:37:45 Uhr:

Hallo zusammen,

ich bin heute auf der Autobahn von einem geplatzten LKW-Reifen angesprungen worden. Die Polizei hat die Schäden an meinem Fahrzeug aufgenommen und den Verursacher stellen können.

Der Polizist sagte nun, ich solle mich mit dem Kennzeichen des Verursachers bei meiner Versicherung melden. Diese würde dann nach einem Kostenvoranschlag den Schaden an mich auszahlen. Was ich dann mit dem Geld mache, also reparieren oder nicht, wäre meine Entscheidung.

Ist es denn aber nicht so, dass mit der Schadenmeldung meine Versicherung belastet wird? Müsste man sich nickt eher mit der Versicherung des Verursachers auseinander setzen?

Viele Grüße

beim Besten Willen kann ich mir nicht vorstellen, dass die Polizisten das so gesagt haben.

Themenstarteram 2. November 2017 um 15:34

Genau so wurde es mir gesagt. Die Aussage ist aber falsch. Ich muss mich an die gegnerische Versicherung wenden - so macht es auch mehr Sinn.

 

Weiß jemand inwiefern mit ein Leihwagen in der Zeit der Reparatur zusteht? Wenn ich ein Fahrzeug mit Anhängekupplung benötige, steht mir dieses dann ebenfalls zu?

Gesagt und gehört sind 2 Paar Schuhe;)

Immerhin sind Sender und Empfänger nicht ein und die selbe Person!!

Führt immer wieder zu Missverständnissen.

Leihwagen auf jeden Fall, ob auch mit AHK weiß ich nicht sicher, denke aber schon.

Themenstarteram 12. November 2017 um 12:23

Hallo liebe Leute,

ich wollte euch noch eine Rückmeldung zum Stand der Dinge geben:

Die gegnerische Versicherung hat mir am Telefon direkt eine Reparaturfreigabe bis 5.000€ gegeben und wollte alles weitere direkt mit mir regeln - das kam mir ehrlich gesagt schon fast zu einfach vor.

Ich war daraufhin bei VW zwecks Kostenvoranschlag und Überprüfung des Fahrzeugs. Der Mitarbeiter klärte mich dann darüber auf, dass die Versicherung mit dieser schnellen und unkomplizierten Zahlung vermutlich weitere Kosten wie in etwa die Wertminderung, Gutachter und Anwalt verhindern möchte.

Ende vom Lied: Ich lasse die Abwicklung nun direkt über VW laufen. Diese haben Gutachter und Anwaltskanzlei (AdvoAutomobil) eingeschaltet. Es wird nun ein Gutachten erstellt, insbesondere auch zur Bewertung der entstandenen Wertminderung an diesem grade mal 1 Jahr alten Fahrzeug mit rund 12.000 km Laufleistung. Ebenso soll ich über das Gutachten bei einem Wiederverkauf belegen können, dass es sich bei der Reparatur um keinen richtigen Unfallschaden handelt, sondern lediglich optische Mängel behoben wurden. Während der Reparatur erhalte ich ein gleichwertiges Fahrzeug in Tiguan-Klasse mit Anhängerkupplung und den notwendigen 1,2 Tonnen Zuglast - der Gegner wollte mir erst kein Ersatzfahrzeug, dann lediglich einen Kleinwagen zur Verfügung stellen.

Viele Grüße

Die Abwickung komplett in die Hände des Autohauses zu legen, ist mit Risiken behaftet.

Ist zwar die einfachste, aber nicht unbedingt die sinnvollste Methode.

Bei diesem harmlosen Schaden aber vermutlich vertretbar.

Ein Unfallfahrzeug ist es aber trotzdem, daher sollte eine Wertminderung im Gutachten auftauchen.

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