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Ablauf Unfallregulierung - Schadensmeldung HUK24 Erfahrungen

Themenstarteram 2. Juni 2019 um 19:40

Hallo zusammen,

 

Leider wurde heute ein Schaden an meinem Fahrzeug verursacht und ich wollte eure Meinungen einholen, nachdem ich mich hier mal grundsätzlich etwas eingelesen habe.

 

Der Schaden kam zustande durch ein Aufrollen des Unfallgegners mit dem Heck auf den Heck-Stoßfänger meines geparkten Fahrzeugs. Der Lack hat daher an zwei längeren Stellen etwas abbekommen. Das ganze wurde von der Polizei aufgenommen, der Gegner hat es so wie geschildert zugegeben und ihm wurde gesagt das er es seiner Versicherung melden soll. Laut den Bedingungen meiner Versicherung HUK24 bin ich verpflichtet einen "Schadensfall innerhalb einer Woche anzuzeigen".

 

Daher wollte ich nach Erfahrungen fragen wie die HUK24 hier vorgeht, wenn die Schuldfrage klar ist. Ich habe wenig Lust einen 0€ Fall im Verlauf stehen zu haben und "vorläufig hochgestuft" zu werden oder ähnliche Spielchen bis alles geklärt ist. Vielleicht gibt es hier ja ein paar die in ähnlichen Situationen waren und berichten können.

 

Vielen Dank euch!

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 3. Juni 2019 um 10:23

So der Vollständigkeit halber:

Habe eben mit der Dame vom Schadenservice der HUK24 gesprochen und ich muss den Unfall nicht melden. Sie wollen es nur gemeldet haben falls ich eventuell eine Teilschuld trage, wovon Sie ebenfalls nicht ausging. Daher hat sich das :)

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am 2. Juni 2019 um 19:53

Ich würde es sicherheitshalber melden, wenn es sich so verhält, wie Du sagst, hast Du ohnehin nichts zu befürchten. Verpasst Du eine Meldefrist, hast Du auch nichts gewonnen.

Meldepflicht, wenn du einen KH-Schaden verursacht hast. Bei Nichtschuld musst Du nichts melden.

Eine vorläufige Hochstufung gibt es nicht.

Wenn ein Schaden gemeldet wurde und die Versicherung auf Grund der Schilderung eine Schadensrückstellung vorgenommen hat gilt Dein Vertrag als schadensbelastet. Das führt ab Hauptsfälligkeit im nächsten Versicherungsjahr zu einer Rückstufung im SFR-Bereich. Im Regelfall zum 1. Januar des dem Unfall folgenden Jahres.

Zitat:

@quadrigarius schrieb am 2. Juni 2019 um 23:18:14 Uhr:

Meldepflicht, wenn du einen KH-Schaden verursacht hast. Bei Nichtschuld musst Du nichts melden.

Eine vorläufige Hochstufung gibt es nicht.

Wenn ein Schaden gemeldet wurde und die Versicherung auf Grund der Schilderung eine Schadensrückstellung vorgenommen hat gilt Dein Vertrag als schadensbelastet. Das führt ab Hauptsfälligkeit im nächsten Versicherungsjahr zu einer Rückstufung im SFR-Bereich. Im Regelfall zum 1. Januar des dem Unfall folgenden Jahres.

Bist Du da sicher? Insbesondere bei der Meldepflicht?

Themenstarteram 2. Juni 2019 um 21:29

Das ist genau was mich auch verunsichert, intuitiv hätte ich gesagt nicht melden und solange der Gegner nicht hinterher mit etwas um die Ecke kommt hat sich das. Anbei mal der Auszug aus den Bedingungen.

Also du bist das Unfallopfer und der Gegner bei der HUK24?

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 3. Juni 2019 um 00:02:56 Uhr:

Also du bist das Unfallopfer und der Gegner bei der HUK24?

lies das nochmal....

@dusi1984

Die Meldepflicht trifft nur zu wenn du einen Schaden verursacht hast. Lies Deinen Auszug aus den KHB. Die Versicherung will ihre Leistungspflicht verifizieren können. Als Geschädigter bist du außen vor. Ich würde allerdings den Schaden der Schädigerhaftpflicht melden, wenn der drieselt geht Zeit verloren

@NDLimit

Ja!!!!!!

@ all

in der Kraftfahrthaftpflicht kann man allerdings zu Scahdenersatz verpflichtet sein ohne schuldhaft einen Schaden verursacht zu haben.z.Bsp aus Gefährdung und /oder Betrieb. dann greift natürlich auch die Meldepflicht obwohl dich keine Schuld trifft.

dann lies noch mal die AKB.....

Wieso ist die Schuldfrage klar?

Die Meinung der Polizei hat nichts zu sagen.

Der dargestellte Sachverhalt spricht aber für Dich.

Melde doch erstmal. Da kann man nix falsch machen. Und wenn der Sachverhalt geklärt ist und die gegnerische Versicherung/Versicherungsnehmer 100% Schuld zugeben, wird der Fall wieder geschlossen. So wars bei mir.

Der Versicherung des Verursacher den Vorfall zügig melden bietet schon die Logik.

Die AKB sind doch aber Teil eines Vertrages, die sollten nur für denjenigen verbindlich sein der ihn unterschrieben hat.

Themenstarteram 3. Juni 2019 um 7:46

Danke schonmal an alle, ich habe es selbstverständlich schon der gegnerischen Haftpflicht gemeldet und werde nicht von deren "Service" Gebrauch machen. Ob ich es meiner melde weiß ich noch nicht.

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