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Abmelden Ohne TÜV?

Themenstarteram 28. Oktober 2016 um 10:14

Moin Liebe Community,

ich habe mal eine Frage an euch.

Wisst ihr ob es zusatzt Kosten gibt wenn ich jetzt ein Auto abmelde wo der TÜV Schon seit über ein Jahr abgelaufen ist?

Danke im Vorraus :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

es KANN durchaus zu problemchen führen...da gibts sogar urteile drüber.

Die Urteile würde ich dann doch gerne mal sehen...

Abmelden ist überhaupt gar kein Problem, denn die Aufgabe der Zulassungsstelle wäre, dass das Auto im angemeldeten Zustand eine gültige HU hat. Da es aber außer Betrieb gesetzt werden soll, ist das hinfällig...und da zeige mir einer die Zulassungsstelle, die das anders sieht.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug ohne TÜV abmelden, TÜV Nachunteruschung' überführt.]

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42 Antworten
am 28. März 2013 um 12:44

Hallo!

Ich habe zwei Fragen

1. Ist ein Bußgeld bei einer Zulassungstelle fällig wenn ich ein Auto mit abgelaufener Frist zur TÜV Nachuntersuchung zwecks Verkauf als Bastlerfahrzeug etc. abmelden möchte oder verhängt dies nur die Ordnungshüter im Staßenverkehr bei einer Kontrolle? Ich habe mal gehört das ein Abmelden ohne TÜV gar nicht erst möglich wäre!?

Das Auto kam im Oktober 2012 nicht über den TÜV, die Mängel(Verm.ZKD, Achsmanschette) konnten aufgrund Geldmangels bis dato nicht beseitigt werden. Das Fahrzeug steht in abgeschlossener Garage auf Privatgrundstück und wird nicht bewegt ,wäre aber Fahrtüchtig.

Wagen ist noch versichert, die Versicherung hatte mir dazu geraten bis geklärt ist was mit dem Auto passiert.

2. Wenn ich das Auto zu einem zugelassenen Autoverwerter zum Verschrotten bringe und der das Abmelden als Service anbietet, käme es da auch zu Problemen wg. des abgelaufenen TÜV`s

Gruß

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug ohne TÜV abmelden, TÜV Nachunteruschung' überführt.]

es KANN durchaus zu problemchen führen...da gibts sogar urteile drüber.

in der regel interesiert es niemanden. wiegesagt....in der regel. wen du eben an jemanden kommst der es ganz genau nimmt dann bist ggf fällig.

die frage warum den eimer nicht gleich abgemeldet hast liegt halt noch im raum. wen du aus kostengründen die manschetten nocht tauschen lässt dann musst dir schon die frage gefallen lassen warum du für ein auto das ja "nur rumsteht" 5 monate lang steuer und versicherung bezahlst ;)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug ohne TÜV abmelden, TÜV Nachunteruschung' überführt.]

am 28. März 2013 um 13:52

Hallo! Die Manschette wäre nicht das Problem, eher die kostspielige Zylinderkopfdichtung. Die wurde bereits gewechselt und ist wieder undicht trots wenig gefahrene KM s. Leider ist die Rep. über zwei Jahre her und daher greift auch keine Garantie/Gewährleistung mehr.

Gruß Markus

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug ohne TÜV abmelden, TÜV Nachunteruschung' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

es KANN durchaus zu problemchen führen...da gibts sogar urteile drüber.

Die Urteile würde ich dann doch gerne mal sehen...

Abmelden ist überhaupt gar kein Problem, denn die Aufgabe der Zulassungsstelle wäre, dass das Auto im angemeldeten Zustand eine gültige HU hat. Da es aber außer Betrieb gesetzt werden soll, ist das hinfällig...und da zeige mir einer die Zulassungsstelle, die das anders sieht.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug ohne TÜV abmelden, TÜV Nachunteruschung' überführt.]

Hallo, wenn das Auto abgemeldet wird kann eigentlich der abgelaufene Tüv kein Hinderniss sein. Es gibt in der Zulassungsstellensoftware das Feature das die Bemerkung ausgedruckt wird : ....Ohne HU keine Wiederzulassung....

Alles andere wäre auch wiedersinnig.

Das die Versicherung sagt lass es mal angemeldet......... Na ja, das ist für die leicht verdientes Geld. Karre fährt nicht und Kohle kommt.

Meine Empfehlung Abmelden sofort und Versicherung wechseln

Gruß Moorteufelchen

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug ohne TÜV abmelden, TÜV Nachunteruschung' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

 

Die Urteile würde ich dann doch gerne mal sehen...

nichts einfacher als das ;)

OLG Koblenz, Beschluß vom 17.04.1996- Aktenzeichen 2 Ss 101/96

OLG Zweibrücken VM 78 15, Bayerisches Oberstes Landesgericht VRS 58 432 sowie 62 386

OLG Koblenz VRS 50 144, Kammergericht NZV 90 362

das thema hatten wir schon hier vor dem einen oder anderen jahr ;)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug ohne TÜV abmelden, TÜV Nachunteruschung' überführt.]

Hat aber mit der eingangs gestellten Frage nun so gar nix zu tun. Es geht nicht darum, ob ein Fahrzeug auf Privatgrund HU haben muss und was passiert, wenn diese abgelaufen ist. Ist überhaupt nicht Thema, sondern ob ein Fahrzeug ohne gültige HU abgemeldet werden kann. Und da ist die Antwort schlicht ja.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug ohne TÜV abmelden, TÜV Nachunteruschung' überführt.]

Nein, immer gleicher Preis.

Schein + Schilder + Geld (5-11 € etwa).

(+ Brief, falls es noch ein alter deutscher ist)

http://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/kfz-behoerden-gebuehren

Nachtrag zu unten :

4) Wird die Hauptuntersuchung mehr als 2 Monate nach dem Vorführtermin durchgeführt, erhöht sich die reine HU-Gebühr um das 0,2-fache ihres Wertes.

http://www.tuev-sued.de/hauptuntersuchung/4-gebuehren

Themenstarteram 28. Oktober 2016 um 10:21

Ok danke für die Schnelle Antwort :)

Weißt du wie teuer jetzt der TÜV wäre?

Zitat:

@opel_hannes schrieb am 28. Oktober 2016 um 12:14:13 Uhr:

Moin Liebe Community,

ich habe mal eine Frage an euch.

Wisst ihr ob es zusatzt Kosten gibt wenn ich jetzt ein Auto abmelde wo der TÜV Schon seit über ein Jahr abgelaufen ist?

Danke im Vorraus :)

Abmelden geht immer, egal ob mit oder ohne TÜV. Kostet ca. 11,-

Zitat:

@opel_hannes schrieb am 28. Oktober 2016 um 12:21:28 Uhr:

Ok danke für die Schnelle Antwort :)

Weißt du wie teuer jetzt der TÜV wäre?

klick.....

Es sollte nicht so sein dass bei der Abmeldung die HU-Überschrteitung angezeigt wird, einige Zulassungsstellen tun das aber. Dann kostet es 80€ und bringt einen Punkt.

Bist Du da sicher ? Gerüchte oder belegbar ? ---> dann Fakten auf den Tisch !

Das glaub ich nämlich jetzt nicht so einfach.

Ich fänds auch ein bissel merkwürdig, wenn ich für ein Fahrzeug, welches ich abmelde, einen TÜV-Bericht vorweisen müsste.

Vielleicht melde ich es gerade deswegen ab, weil allein der TÜV schon ein wirtschaftlicher Totalschaden ist ?

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