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Abmelden

Themenstarteram 25. Oktober 2019 um 15:36

Mal eine Frage, meine Tochter hat ihr Auto über meinen Vater angemeldet und nun das Auto verkauft. Derjenige hat das Auto aber nicht umgemeldet und nun bekommt mein Vater andauernd Strafzettel. Kann mein Vater ohne Fahrzeugschein und ohne Brief das Auto abmelden?

Beste Antwort im Thema

...warte einfach auf die Leute bzw. das fragst du am besten die Leute hier, die es immer als vollkommen problemlos darstellen ein angemeldetes Fahrzeug aus der Hand zu geben.

Ich für meinen Teil würde niemals ein angemeldetes Fahrzeug aus der Hand geben und rate auch dringend davon ab.

Bzw. einzige Alternative wäre bei mir eine entsprechende Absicherung... z.B. Fahrzeugpapiere bleiben bei mir, der Käufer schickt mir die Kennzeichen zur Abmeldung zu + 500,- bis 1.000,- EUR Kaution.

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...warte einfach auf die Leute bzw. das fragst du am besten die Leute hier, die es immer als vollkommen problemlos darstellen ein angemeldetes Fahrzeug aus der Hand zu geben.

Ich für meinen Teil würde niemals ein angemeldetes Fahrzeug aus der Hand geben und rate auch dringend davon ab.

Bzw. einzige Alternative wäre bei mir eine entsprechende Absicherung... z.B. Fahrzeugpapiere bleiben bei mir, der Käufer schickt mir die Kennzeichen zur Abmeldung zu + 500,- bis 1.000,- EUR Kaution.

Hallole …

… Wenn da schon mehre Strafzettel nach dem Verkauf eingetroffen sind … = dürfte der Verkauf wohl auch nicht erst vor - vor - gestern gewesen sein :rolleyes: :confused:

Da bleibt dir wohl nur eins übrig .

Zum Landratsamt - KFZ - Zulassungsstelle ( Abmeldestelle ) … + " Ver - Kaufvertrag " mitnehmen … und dort die Sachlage klären .

+ selbiges bei der KFZ - Versicherung !

… und hoffen, daß die Angaben / Personalien vom " Käufer " korrekt sind .

Gruß

Hermy

 

 

Zitat:

@gast356 schrieb am 25. Oktober 2019 um 22:16:43 Uhr:

...warte einfach auf die Leute bzw. das fragst du am besten die Leute hier, die es immer als vollkommen problemlos darstellen ein angemeldetes Fahrzeug aus der Hand zu geben.

Ich für meinen Teil würde niemals ein angemeldetes Fahrzeug aus der Hand geben und rate auch dringend davon ab.

Ich habe auch schon Autos Verkauft Privat.

Auto wurde angemeldet Probegefahren und nach einigung bei Fahrzeugübergabe abgemeldet übergeben.

Viele tappen in die falle und vertrauen den Käufer weil er seriös aussieht und sagt "ich melde ihn sofort um"

Auch wenn es ein anerkannter Spitzenanwalt ist mache ich sowas nicht!

@Nililu

Ich hoffe für dich und wünsche dir das es schnell geklärt wird. Ich würde sofort zur Polizei gehen und es melden,nicht lange warten da du nicht weißt was er noch anstellten wird mit dem wagen auf deinem namen ;)

Hallo, George 73,

Zitat:

@George 73 schrieb am 26. Oktober 2019 um 10:09:56 Uhr:

Ich würde sofort zur Polizei gehen und es melden,nicht lange warten da du nicht weißt was er noch anstellten wird mit dem wagen auf deinem namen ;)

was soll die Polizei denn hier unternehmen?

Das Fahrzeug wurde offensichtlich ordnungsgemäß gekauft und ist aktuell scheinbar noch zugelassen und versichert.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@uhu110 schrieb am 26. Oktober 2019 um 10:44:28 Uhr:

Hallo, George 73,

Zitat:

@uhu110 schrieb am 26. Oktober 2019 um 10:44:28 Uhr:

Zitat:

@George 73 schrieb am 26. Oktober 2019 um 10:09:56 Uhr:

Ich würde sofort zur Polizei gehen und es melden,nicht lange warten da du nicht weißt was er noch anstellten wird mit dem wagen auf deinem namen ;)

was soll die Polizei denn hier unternehmen?

Das Fahrzeug wurde offensichtlich ordnungsgemäß gekauft und ist aktuell scheinbar noch zugelassen und versichert.

Viele Grüße,

Uhu110

Hallo Uhu :)

Ganz einfach,damit die Polizei schon informationen hat wenn mehr passiert mit den wagen,oder der Käufer was anstellt mit dem wagen. Es ist immer gut diesen weg zu gehen. Natürlich muß er sich was anhören müssen von der Polizei warum man einen fremden sofort vertraut. Aber bestimmt sagt die Polizei jetzt nicht das es jetzt sein problem ist. Die werden schon die personalien überprüfen vom Käufer,so ist das nicht.

§§ 48, 13 FZV

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. Oktober 2019 um 11:15:20 Uhr:

§§ 48, 13 FZV

Zitat:

@gast356 schrieb am 25. Oktober 2019 um 22:16:43 Uhr:

...warte einfach auf die Leute bzw. das fragst du am besten die Leute hier, die es immer als vollkommen problemlos darstellen ein angemeldetes Fahrzeug aus der Hand zu geben.

Ich für meinen Teil würde niemals ein angemeldetes Fahrzeug aus der Hand geben und rate auch dringend davon ab.

Bzw. einzige Alternative wäre bei mir eine entsprechende Absicherung... z.B. Fahrzeugpapiere bleiben bei mir, der Käufer schickt mir die Kennzeichen zur Abmeldung zu + 500,- bis 1.000,- EUR Kaution.

Wenn ich von Dir ein angemeldetes Auto kaufen wollte und damit nach vollständiger Bezahlung in Bar und ordentlich abgewickeltem Kaufvertrag (Personalausweis mit Nummer eingetragen) heimfahren wollte und Du machtest solche Spirenzchen, wäre der Fall für mich erledigt . Egal wie günstig das Angebot wäre. Vertrauen muss gegenseitig da sein, ansonsten kann man gleich alles nur noch über Händler machen.

Auf die Weise reduziert sich übrigens der Kreis der Kaufinteressenten ganz erheblich.

 

Ich will damit aber nicht sagen, daß man bedenkenlos angemeldete KFZ verkaufen kann.

Aber wenn man die richtigen Schritte einhält und alles schriftlich festhält und Angaben überprüft, ist es vergleichsweise problemlos.

Unkomplizierter für beide Seiten auch.

 

Ich kann nur für mich sprechen, aber von ca.20 Kauf:Verkauf Aktionen mit jeweils angemeldeten Fzg. gab es nur 1 Problemfall. (Und auch bei dem einem war ich zum Teil selber schuld)

Zitat:

@uhu110 schrieb am 26. Oktober 2019 um 10:44:28 Uhr:

Hallo, George 73,

Zitat:

@uhu110 schrieb am 26. Oktober 2019 um 10:44:28 Uhr:

Zitat:

@George 73 schrieb am 26. Oktober 2019 um 10:09:56 Uhr:

Ich würde sofort zur Polizei gehen und es melden,nicht lange warten da du nicht weißt was er noch anstellten wird mit dem wagen auf deinem namen ;)

was soll die Polizei denn hier unternehmen?

Das Fahrzeug wurde offensichtlich ordnungsgemäß gekauft und ist aktuell scheinbar noch zugelassen und versichert.

Viele Grüße,

Uhu110

So sieht's aus. Die Polizei macht da nix. Ist ein rein Zivilrechtliches Problem. Einer der VertragsPartner kommt seiner vertraglich festgehaltenen Pflicht nicht nach.

 

Deshalb nur abgemeldet verkaufen.

Paul hat die Paragraphen genannt. Der Zulassungsstelle die VeräußerungsMitteilung schicken und dann wird die weitere Schritte einleiten.

Gruß M

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. Oktober 2019 um 11:15:20 Uhr:

§§ 48, 13 FZV

Richtig, aber wer nutzt das Verfahren der Veräußerungsanzeige heute noch? Da müsste es eine App dafür geben, damit diese App-Generation auch noch mit den einfachsten Dingen des Lebens zurecht kommt. Einmal wisch und schon ist alles erledigt.:D

Zitat:

@windelexpress schrieb am 26. Oktober 2019 um 12:30:17 Uhr:

Zitat:

@uhu110 schrieb am 26. Oktober 2019 um 10:44:28 Uhr:

Hallo, George 73,

Zitat:

@windelexpress schrieb am 26. Oktober 2019 um 12:30:17 Uhr:

Zitat:

@uhu110 schrieb am 26. Oktober 2019 um 10:44:28 Uhr:

 

was soll die Polizei denn hier unternehmen?

Das Fahrzeug wurde offensichtlich ordnungsgemäß gekauft und ist aktuell scheinbar noch zugelassen und versichert.

Viele Grüße,

Uhu110

So sieht's aus. Die Polizei macht da nix. Ist ein rein Zivilrechtliches Problem. Einer der VertragsPartner kommt seiner vertraglich festgehaltenen Pflicht nicht nach.

 

Deshalb nur abgemeldet verkaufen.

Paul hat die Paragraphen genannt. Der Zulassungsstelle die VeräußerungsMitteilung schicken und dann wird die weitere Schritte einleiten.

Gruß M

Ich meinte wegen den Strafzettel und nicht das er lange braucht zum Ummelden,wie gesagt wegen den Strafzettel. Und der TE hat ja geschrieben das sein Vater Strafzettel gekriegt hat,und eventuell noch kriegen wird weiter,vielleicht ;)

 

Und ja,ich verkaufe auch immer wenn er abgemeldet ist :)

Solange der ZulassungsStelle die VeräußerungsMitteilung nach 13 FZV nicht zugegangen ist,wird der der TE auch weiter die Post von Bußgeldstellen erhalten.

Wegen den Strafzetteln kann die Polizei ja auch nix machen.

Da muss Dein bzw.der Vater den normalen Weg über Widerspruch und Erklärung der Umstände mit der ausstellenden Behörde gehen.

Ordnungsamt oder Kommunale Parküberwachung oder Verkehrspolizei, je nachdem halt.

Aber jetzt muss umgehend Zulassungsstelle und Haftpflichtversicherung vom Verkauf des Kfz infirmiert werden, mit Datum des Verkaufs und allen bekannten Daten des Käufers. Name, Anschrift, Geb.Datum evtl.noch Tel.Nr. und Ausweisnummer.

Und Kopie des KV mit der Unterschrift drauf wäre auch nicht verkehrt.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 26. Oktober 2019 um 13:03:01 Uhr:

Wegen den Strafzetteln kann die Polizei ja auch nix machen.

Ja,mir ging es nur das sie es im vorfeld aufnehmen falls der Käufer vielleicht einen Unfall baut und die Polizei die daten schon hat ;)

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