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Abmeldung des alten und Zulassung eines neuen Moppeds auf eigener Achse?
Unsere Zulassungsstelle ist telefonisch mal wieder schwerer zu erreichen als der Papst, aber vielleicht weiß es ja hier jemand:
Ich bekomme Freitag ein neues Moped. Wenn ich ein Fahrzeug abmelde, kann ich ja an dem Tag noch mit dem entstempelten Kennzeichen herumfahren, in meinem Fall ca. 15 km bis zum Händler, der das Ding in Zahlung genommen hat.
Nun soll aber die neue das gleiche Kennzeichen bekommen, es ist also geplant, die alte Maschine abzumelden und direkt anschließend die neue Maschine wieder mit der alten Nummer zuzulassen.
Kann ich trotzdem noch mit dem alten entstempelten Kennzeichen auf der alten Maschine zum Händler fahren, auch wenn das Kennzeichen schon der neuen Maschine zugeteilt ist?
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52 Antworten
Abgesehen von dem rumfahren, musst du nicht bei gleichem Kennzeichen 2 oder 3 Tage warten, bis du ummelden kannst?
Sowas schwirrt mir auch im Kopp rum, das muss erst in Flens frei gegeben werden, erst dann kann es ans neue Mopped.
Ob sich das mittlerweile geändert hat weiß ich nicht. War aber vor ca. 2 Jahren noch so.
Mit dem abgemeldeten FZG darfst du soweit in der Versicherung AKB nix gegenteiliges steht bis 0 Uhr des selben Tages fahren solange das KZ noch dran ist. Ich glaub aber nur nach Hause oder da wo es hin soll im ZB. Keine Spaßfahrten mehr. Kann aber auch nur bei Zulassung gelten.
Je nach Zulassungsbezirk kann es wohl aber zu unterschiedlichen Handhabungen kommen wie wir hier schon lesen konnten.
All das was ich schreib gilt für Hamm/Westf.
Nein, die Neuzulassung sofort ist problemlos möglich, da sind keine Wartezeiten erforderlich. Hat mein Kollege gerade letzte Woche mit seinem Auto gemacht. Den alten abgemeldet und mit Kurzzeitkennzeichen versehen und den neuen direkt mit gleicher Nummer wieder angemeldet.
Ich würde mit dem alten Mopped nur noch von der Zulassungsstelle zum Händler fahren, dort das Schild an die neue Maschine schrauben und das wäre es.
ja, geht.
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 1. August 2018 um 12:25:09 Uhr:
ja, geht.
Würde ich unter dieser Voraussetzung auch sagen.
Und die Info mit ohne Wartezeit ist aktuell? Welcher Zulassungsbezirk bzw welches Bundesland?
Hessen, Main-Kinzig-Kreis
Es hat sich geändert.
Es darf nun doch sein, was eigentlich in D nicht sein darf, nämlich das zwei Fahrzeuge auf ein Kennzeichen zugelassen sind, wenn auch nur bis 24:00 Uhr.
Aber so ganz ohne Bürokratie gehts dann doch nicht, das eigene Kennzeichen ist für neue Fzg dann ein Wunschkennzeichen (und kostet natürlich extra) und man muss die Steuerplakette abkratzen, damit ein paar Minuten später die neue wieder drauf geklebt werden kann. Bei der TÜV Plakette verstehe ich das ja, wäre es doch ein Zufall, wenn beide Fahrzeuge genau gleich lange TÜV hätten. Aber die Abmeldung ist erst mit entfernen der Steuerplakette abgeschlossen - und was sein muss, muss eben sein.
Aber sobald der ganze Verwaltungsakt vollzogen (und natürlich auch bezahlt) ist, darf man ja noch das alte Fzg bewegen, aber auch das neue gilt als komplett zugelassen.
Wahrscheinlich weil bei einigen schon die Nr. darunter ist und diese wohl eingegeben werden muss.
Gut zu wissen, gilt das bundesweit? Ich musste bis jetzt immer an Tag 1 Fahrzeug 1 abmelden um am folgenden Tag Fahrzeug 2 mit den gleichen Kennzeichen zulassen zu können.
Ich seh das anders. Hab es mit dem auto hinter mir.
Die abmeldung erfolgt um 9.37. Das neue ab...
Damit darf das alte nicht mehr bewegt werden...
Aber bitte um Aufklärung, wenn du durchgekommen bist...
Eine Uhrzeit wird eben nicht erfasst. Damit kann es eine theoretische Überlappung von 24 Stunden geben.
Ich habe bei der Zulassungsstelle per Mail nachgefragt und sehr prompt eine Antwort bekommen (soll heißen nach zwei Stunden, aber das finde ich erfreulich flott).
Ergebnis: ich kann das so machen, muss dann aber zwingend für das neue Moped ein neues Schild prägen lassen, weil ich das Alte nur mit dem entstempelten Kennzeichen fahren darf, nicht aber mit dem Schild mit den Plaketten der neuen Maschine. Soweit nachvollziehbar.
Die quasi Doppelzulassung zweier Fahrzeuge auf ein Kennzeichen für einen Tag sei unproblematisch, soweit beide versichert sind. Und ohne eVB bekomme ich ja eh keine Zulassung...
Also so, wie Chrom666 schon schrieb.
Danke für die Rückmeldung und Aufklärung.
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 1. August 2018 um 13:58:32 Uhr:
Eine Uhrzeit wird eben nicht erfasst. Damit kann es eine theoretische Überlappung von 24 Stunden geben.
Aber das Datum. Und damit wäre wie bisher um 24Uhr schluss.