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Abmeldung durch Autohaus - Frist ?
Hallo,
ich habe im Mai ein Auto gekauft und nutzte die Abwrachprämie. Ein großes Autohaus in Berlin bot an alles weiter zu veranlassen.
Am 14.09.09 bekamen wir dfann unsern Golf und haben gefragt, ob wir unser altes Auto weiter nutzen können - die sging so in Ordung - wir vereinbarten das alte Auto zur Verschrottung Ende November anzugeben.
Gesagt getan am 30.11.09 pünktlich um 08:00 Uhr morgens haben wir das Auto abgebegen und nun sollte alles automatisch laufen lt. Aussage das Verkäufers.
So nun am 04.01.10 kontrollierte ich meinen Kontostand und war doch etwas irretiert warum die Autoversicherung so eine Wahnsinnssummer abgebucht hat. Nachgefragt - ich habe das Auto doch gar nicht mehr ist beim abmelden was schiefgelaufen - hätte ich was mitteilen müssen ?????
Da wurde mir doch gesagt - im Computer der Zulassungsstelle ist das Auto noch normal angemeldet !!!!
Daraufhin rief ich meinen Verkäfer an - er müsse das erstmal klären und wollte sich am nächsten Tag melden. Was aber nicht geschah - ich rief erneut an - er meldetet sich nicht.
Heute schrieb ich dann eine Mail was denn nun Sache sei und ich heute eine Anwort erwarte.
Jetzt schrieb er mir das das Auto erst diese Woche angeholt und angemeldet wurde. Das ich sehr sauer bin könnt ihr euch ja vorstellen. Es ist ja nicht nur das Geld für die Versicherung auch noch dieses Hick Hack. Außerdem hatte er gebeten(Verkäufer) das ASuto nicht zu lange noch zu fahren, damit die Firma auch die 2.500,-- € von VW die ja angeblich ausgelegt wurden zurückgezahlt werden.
Ich möchte jetzt die anteilig bezahlte Versicherung und Steuer in Rechnung stellen.
1) Auto wurde am 30.11.09 abgegeben wie lange soll ich dem Autohaus Zeit für die Abmeldung geben ?
2) Würdet Ihr Euch auch so Verhalten ? Es sind zwar nur ca. 60,-- € aber das Verhalten finde ich echt mies ? Ich muß ja jetzt auch noch länger auf die Abwrackprämie warten, weil jetzt können ja erst dier Unterlagen eingereicht werden.
Gruß Data_Life
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12 Antworten
Also, der Verkäufer muss der Verwertungsfirma bescheid geben.
Die Vewertungsfirma muss dass Auto holen.
Die Verwertungsfirma muss den Wagen Verwerten.
Die Verwertungsfirma muss den Verwertungsnachweiss ausfüllen
Vertungsnachweiss muss zum Verkäufer, bzw. Sachbearbeiter Abwrack.
Der gibt die Abmeldepapiere inkl. Verwertungsnachweiss der Zulassungsfirma mit.
Zulassungsdienst meldet ihn am Folgetag ab und bringt die Papiere wieder ins Autohaus.
Mindestens 7 bis 10 WERKTAGE sollte man schon der Firma geben.
Ich zum Beispiel habe mal nen Brief von nem Kunden verschlampt. Musste den Brief aufbieten und konnte dass Auto dann mit dem neuen Brief, dann nach 8 Wochen erst abmelden. Meine Kunde hatte allerdings Verständnis. Habe ihm dann aber auch die 8 Wochen seine Steuer und Versicherungs bezahlt. Versteht sich...
Sonst niemand eine Meinung ?
Gruß Datal
Die Abmeldung der Versicherung durch die entsprechende Zulassungsbehörde kann sich ein Weilchen hinziehen, lass mal die paar Tage des Verwerters verstreichen, dann braucht die Behörde auch noch etwas, um das zu bearbeiten und wichtiger noch weiter zu reichen an deine Versicherung.
Du brauchst dir keine Gedanken machen, wenn die Abmeldung zum Tag 30.11. + 1 Woche läuft, bekommst du zum Abmeldetag die Versicherungsprämie und Steuer zurück erstattet. Hatte letztes Jahr durch ein Autoverkauf ähnliches durch und dauerte auch 6 Wochen bis was schriftliches vorlag.
Die Zulassungsbehörde weiß bie heute früh nicht das das Auto abgemeldet ist.
Der Verwerter hat erst diese Woche das Auto abgeholt also kann es wohl kaum 30.11. plus 1 Woche abgemeldet worden sein oder können die das Rückwirkend ?
dann hat jemand im Autohaus oder beim Verwerter geschlampt, dann würde ich mit freundlichem Unterton nachhaken
Seit wann ist der Verwerter für die Abmeldung zuständig? Und seit wann ist der Verwertungsnachweis für die Abmeldung nötig?
Im Normalfall meldet der Händler den Wagen ab, und das sollte innerhlb weniger Tage nachdem der Wagen beim Händler abgegeben wurde passieren. Ich habe meinen am Mittwoch abgegeben, er sollte heute abgemaldet werden.
Mein Abwrackauto hatte ich am 11.12.2009 beim Händler abgegeben, die Abmeldung wurde von der Zulassungsstelle am 30.12.2009 bescheinigt, die Unterlagen für das BAFA habe ich heute erhalten.
Der Demontagebetrieb holt nur alle paar Tage vom Händler ab, die Unterlagen werden vom Demontagebetrieb an die Zulassungsstelle gesandt. Nach der Abmeldung sendet die Zulassungsstelle die Unterlagen wieder an den Demontagebetrieb. Normalerweise erledigt der Demontagebetrieb dann auch die BAFA-Beantragung. Da ich das selbst machen wollte, hat man die Unterlagen dafür an meinen Händler gesandt.
Ich dachte auch das es schneller geht, aber egal.
Mein Händler ist o. k, und es war alles kostenlos. Sonst hätte ich noch an einen Demontagebetrieb 100,- € und die Abmeldegebühren zahlen müssen.
Für mich kein Grund unzufrieden zu sein oder sogar Schadenersatz zu fordern. Auch bei mir konnte der Händler sich die VW-Prämie erst später von VW holen, da ich das alte Auto noch sechs Wochen behielt.
Dass die Abmeldung und sogar die BAFA-Beantragung vom Demontageberieb übernommen wird ist also nicht ungewöhnlich.
Zitat:
Original geschrieben von Datalife007
Der Verwerter hat erst diese Woche das Auto abgeholt also kann es wohl kaum 30.11. plus 1 Woche abgemeldet worden sein oder können die das Rückwirkend ?
Eine rückwirkende Außerbetriebsetzung ist nicht möglich. Es zählt immer das Datum wenn man zur Zulassungsstelle geht.
Zitat:
Original geschrieben von noah1
Und seit wann ist der Verwertungsnachweis für die Abmeldung nötig?
Der Verwertungsnachweis wird von der Zulassungsstelle abgestempelt, dies ist für die Beantragung der Abwrackprämie notwendig.
Zitat:
Original geschrieben von DannyL
Die Abmeldung der Versicherung durch die entsprechende Zulassungsbehörde kann sich ein Weilchen hinziehen, lass mal die paar Tage des Verwerters verstreichen, dann braucht die Behörde auch noch etwas, um das zu bearbeiten und wichtiger noch weiter zu reichen an deine Versicherung
Die Übertragung von der Zulassungsstelle an die Versicherung dauert 1-3 Tage, heute geht das alles per Datenübertragung. Die Bearbeitung der eigentlichen Außerbetriebsetzung mit Verwertung dauert keine 10min und kann bei vollständigen Unterlagen in einem Rutsch erledigt werden.
Ich bin der Meinung das der Händler das hier verpennt hat. Es wäre auch möglich gewesen den Wagen erstmal nur außer Betrieb zu setzen und ein paar Tage später die Verwertung eintragen zu lassen. So ist der Kunde/Halter erstmal in Sachen Versicherung und Steuer raus.
Ich habe dem Händler jetzt ein leicht böse E-Mail geschickt. Was mich besonders geärgert hat, das ich mehrmals Nachfragen mußte und dann eine E-Mail bekomme. -> Die Sache ist jetzt erledigt ?
Als wenn ich erst Nachfragen muß, damit das Auto endlich mal abgemeldet wird.
Habe alle Dinge aufgelistet und wenn das Auto nicht zum 11.12. abgemeldet worden war, ich Ersatz für den entstandenen Schaden haben möchte, auch wenns nur 50,-- € sind.
Gruß Datalife
Als ich meinen Wagen abgegeben habe, wurde mir vom Verkäufer eine zeitnahe Abmeldung (3-4 Tage zugesagt. Tatsächlich passierte das aber erst 14 Tage nach Abgabe des Fahrzeugs.
Mein Verkäufer konnte sich das auch nicht erklären warum das solange gedauert hat.
Als ich kurz darauf einen Schaden hatte und ich für 3 Tage einen Leihwagen brauchte, bekam ich den umsonst. Sonst hätte er mich 39 Euro pro Tag gekostet. Damit war ich sehr zufrieden.
Die Abwrackprämie kam dann ca. 6 Wochen nach der tatsächlichen Abmeldung.
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Zulassung
Es wäre auch möglich gewesen den Wagen erstmal nur außer Betrieb zu setzen und ein paar Tage später die Verwertung eintragen zu lassen. So ist der Kunde/Halter erstmal in Sachen Versicherung und Steuer raus.
Der Kunde, dem eine sehr schnelle Abmeldung sehr wichtig ist, kann das aber auch selbst machen. Wagen ohne Papiere beim Händler abstellen, abmelden, Papiere nachreichen.
Der Aufwand, wenn erst abgemeldet und dann der Verwertungsnachweis erstellt wird, ist größer. Die Zulassungstelle muss dann zweimal gebührenpflichtig tätig werden.
Zitat:
Original geschrieben von alexum
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Zulassung
Es wäre auch möglich gewesen den Wagen erstmal nur außer Betrieb zu setzen und ein paar Tage später die Verwertung eintragen zu lassen. So ist der Kunde/Halter erstmal in Sachen Versicherung und Steuer raus.
Der Kunde, dem eine sehr schnelle Abmeldung sehr wichtig ist, kann das aber auch selbst machen. Wagen ohne Papiere beim Händler abstellen, abmelden, Papiere nachreichen.
Der Aufwand, wenn erst abgemeldet und dann der Verwertungsnachweis erstellt wird, ist größer. Die Zulassungstelle muss dann zweimal gebührenpflichtig tätig werden.
Die Kosten mal im Überblick:
Außerbetriebsetzung :5,90 €
Außerbetriebsetzung + Eingabe Verwertungsnachweis: 11,00
Eingabe Verwertungsnachweis zu einem späteren Zeitpunkt als Außerbetriebsetzung: 10,20
Macht also unterm Strich Mehrkosten von 5,10 €.
Ich denke die Versicherung- und Steuerersparnis ist größer (Ausnahmen bestätigen die Regel)
Mal so ein Tip bei Rande:
Wenn man ein Fahrzeug zugelassen veräußert, also die Zulassungsbescheinigung Teil I u.II sowie Kennzeichen jemanden wissentlich übergibt, egal ob Privatmann oder Autohaus, egal ob 0€ oder 10.000 €, man soll (besser man muss gesetzlich) dieses Geschäft unter Vorlage einer Veräußerungsanzeige bei seiner Zulassungsstelle einreichen.
Warum?
1. Erlischt damit die Steuerpflicht
2. Fordert die Zulassungsstelle den neuen Besitzer zur unverzüglichen Umschreibung bzw. Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges auf, dies geht dann bis zur Zwangsentstempelung. Falls die Fahndung unfruchtbar verläuft, kann die Zulassungsstelle die Zulassung durch Aufgebot im Verkehrsblatt beenden.