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Abmeldung ohne Schein ???#

Themenstarteram 6. März 2008 um 19:35

Hallo ihr lieben

ich weiß - ich bin hier im falschen Forum - aber ich brauch dringenst eure Hilfe:

Ich hab mein Auto am Sonntag verkauft - zur Überführung durfte der käufer meine Schilder behalten...

Die hat er mir jetzt zugeschickt, ich will es abmelden...

Soweit kein Problem: aber ich habe den Fahrzeugschein natürlich schon dem neuen Besitzter gegeben - aber wie ich dass so alles lese brauch ich den Brief????

Hab aber Unterschrift usw. vom Käufer...

Klappt das Abmelden mit dem Schrieb, Fahrzeugschein und Schildern?

danke schonmal

eine verzweifelte Autofahrerin

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11 Antworten
am 6. März 2008 um 19:43

glaube, da wirst du bei der Zulassungsstelle Probleme bekommen, ohne Brief (oder die neue Zulassungsbescheinigung Teil B, glaube ich). Entweder , der Käufer schick dir den Brief, damit du abmelden kannst, oder du schickst ihm die Schilder und Schein zurück, damit er das Fahrzeug um- oder abmelden kann. Du solltest aber sofort die Veräußerungsanzeige (z.B. Kaufvertrag oder bei manchen Verträgen ist auch eine separat angehängt) bei deiner Zulassungsstelle und deiner Versicherung vorlegen, ist wichtig !!

am 6. März 2008 um 20:14

Warum willst du denn das Auto abmelden. Der käufer meldet an und gleichzeitig ab.

Er geht zu seiner Zulassung, meldet den wagen auf sich an. und dadurch bist du raus.

Die Zulassung meldet das der Versicherung und der Versicherung. Vom Finanzamt bekommst du innerhalb der nächsten 14 Tage die Mitteilung das du die KFZ Steuer zurück bekommst. Von der Versicherung ca 4-6 Wochen später die Meldung das eine Ruheversicherung besteht. Entweder meldest du dich bei dieser dann und sagst das du das Geld haben möchtest, dann wird der Vertrag plattgemacht, oder auf einen eventuellen Vertrag angerechnet. Also wenn alles Glatt läuft "Null Problemo".

Anders siehts aus, wenn der Kaüfer die Kiste nicht abmeldet. aber das ist Thema für einen anderes Forum. Bei dir ist alles ok. Schick dem Käufer schnell die Schilder, damit die Dinger entsiegelt werden können. Denn wenn er die Schilder nicht hat, hat er ein wirkliches Problem.

Themenstarteram 6. März 2008 um 20:19

die schilder will ich ja behalten (kommen aufs neue Auto ;))

drum das ganze theater...

versuch den käufer anzurufen - der muss mir dann den Briefe schicken - denk mal der macht da mit :(

Hmm,

evtl klappt ja auch folgendes:

Du bringst die Schilder zur Zulassungsstelle und der neue Besitzer "versucht" am selben Tag Umzumelden. Bei der ummeldung wird er nach den kennzeichen gefragt, wenn er dann zur Antwort gibt das die bei deiner Zulassungsstelle entwertet worden sind und die sich bereiterklären das per telefon mit der Anderen zulassungsstelle zu regeln...dann könnte es evtl klappen.

Sind die Kreisplaketten den überhaupt noch drauf?? Nicht das der Käufer schon umgemeldet hat;)

grüße

Steini

am 7. März 2008 um 0:04

.

Ich behalte ebenfalls stets meine Kfz-Schilder für den Neuwagen; zum vereinbarten Verkaufstermin übersende ich dem weiter weg wohnenden Käufer meine beiden Schilder und die Zulassungsbescheinigungen I + II .

Nach Erhalt der o.g. Unterlagen kann der neue Besitzer das Fahrzeug auf seinen Namen zulassen und ... überweist mir den Kaufpreis!

Wie "habanos" schon geschrieben hat, SELBER ..., melde ich mein Fahrzeug niemals ab ...!

1. Der neue Besitzer kommt angereist, bringt meine alten und seine neuen Schilder mir, montiert die an "seinen" Wagen. In allen bisherigen Fällen fahren wir dann gemeinsam nach Rastatt; wir nehmen dann ein einer Werksbesichtigung teil und bei der Fahrzeugübergabe "spielt" mein Käufer den neuen Besitzer und läßt sich das Fahrzeug erklären und hat Möglichkeit Fragen zu stellen!

oder

2. Der neue Besitzer schickt mir meine und seine Schilder sowie seinen Fahrzeugschein zu und ich fahre mit "seinem" Wagen nach Rastatt wo wir uns zur Übernahme treffen und das Besichtigungsprogramm wie oben beschrieben durchziehen!

Natürlich besteht ein Kaufvertrag sowie die "Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung gemäß §27 III StVZO" , mit der die Zulassungsstelle sowie die Versicherung über den Verkauf informiert wird.

Meine Käufer finde ich natürlich nicht "von heute auf morgen". Im Allgemeinen ist der Wagen so 2-8 Monate vor der Übergabe verkauft. (8 Monate dann, wenn er den angebotenen Wagen leider nicht erhielt und sich als "Trost" einen Wagen mit seiner persönlichen Sonderausstattung und Farbe bestellt!), man hat sich also schon vorher "kennengelernt" und eine Vertrauensbasis aufgebaut. Das "Kennenlernen" ist unterschiedlich, mal persönlich, mal ausschließlich via eMAIL!!! :)

Es gab noch NIE Probleme oder Komplikationen! Natürlich ..., dieses Verfahren bietet mehrer "Restrisiken", die sind aber zwischen den Partner abgesprochen!

NO risk, no fun ... :D

Einziger "Nachteil" für mich ..., ich muss etwas "planen", denn einige Tage steht das Fahrzeug ohne Schilder in der Garage! :rolleyes:

Aber für mich kein Problem, da ich so manchmal eine Woche - auch mit Auto - ausschließlich Fußgänger oder Radfahrer bin und im Notfall, ich habe zwei Schwiegersöhne in mittelbarer Nähe ... :D

Gruß

Walter

am 7. März 2008 um 9:30

Zitat:

Original geschrieben von aygocool

die schilder will ich ja behalten (kommen aufs neue Auto ;))

drum das ganze theater...

versuch den käufer anzurufen - der muss mir dann den Briefe schicken - denk mal der macht da mit :(

investier zum neuen Auto auch in neue schilder. Als Käufer würde ich mir von dir

die kosten ersetzen lassen. Und dann ist die Investition in neue Schilder allemal günstiger. Ausser die dinger haben historischenr Wert oder sind aus Gold, :D

 

Zitat:

Original geschrieben von habanos

Zitat:

Original geschrieben von aygocool

die schilder will ich ja behalten (kommen aufs neue Auto ;))

drum das ganze theater...

versuch den käufer anzurufen - der muss mir dann den Briefe schicken - denk mal der macht da mit :(

investier zum neuen Auto auch in neue schilder. Als Käufer würde ich mir von dir

die kosten ersetzen lassen. Und dann ist die Investition in neue Schilder allemal günstiger. Ausser die dinger haben historischenr Wert oder sind aus Gold, :D

Aha, warum willst du dir als Käufer die Kosten von den Schildern erstatten lassen???

Ich bin fast sicher das es bei dem Fall des TE um einen Verkauf in einen anderen Kreis handelt und eh neue Kennzeichen fällig werden.

grüße

Steini

am 7. März 2008 um 14:21

würde mir als Käufer die Kosten für die anreise erstatten lassen. bezahle doch kein Auto und gebe den brief nachher wieder aus der Hand.

 

sieht aufgrund der formatierung etwas unglücklich und unverständlich aus. gelobe besserung.

Themenstarteram 8. März 2008 um 8:35

hab die sache recht einfach gelöst: der Käufer schickt mir den Brief nochma zu, ich melde ab und er dann an :)

alles in butter, viel stress um nix :)

Zitat:

Original geschrieben von habanos

würde mir als Käufer die Kosten für die anreise erstatten lassen. bezahle doch kein Auto und gebe den brief nachher wieder aus der Hand.

 

sieht aufgrund der formatierung etwas unglücklich und unverständlich aus. gelobe besserung.

Dir ist nicht bekannt das der Brief(Teil II) keine Besitzurkunde ist sondern im Notfall allenfalls als "Indiz" gewertet wird? Im Zweifelsfall halt vorher einen "Sicherungsschein" unterschreiben lassen. Dann kostet es 2 mal Porto oder per Fax.

Was hat die Formatierung damit zu tun, das deine aussage zeigt das du bei solch einem Missverständnis wie bei dem TE du "sofort alle Kosten" (letztlich Porto) erstattet bekommen wolltest?? Ohne zu wissen ob der neue Besitzer sogar generell neue Schilder braucht! Ich kann da deinen Text "umformatieren wie ich will" da kommt kein anderer sinn raus! Aber da du ja Besserung gelobst .....;)

Aber der Fall ist ja jetzt geklärt und alles wird gut ;)

grüße

Steini

am 8. März 2008 um 12:24

Zitat:

Original geschrieben von aygocool

hab die sache recht einfach gelöst: der Käufer schickt mir den Brief nochma zu, ich melde ab und er dann an :)

alles in butter, viel stress um nix :)

.

Vergeß aber nicht, den "SCHEIN" auch zu verlangen! Mit SCHILDERN, SCHEIN und BRIEF suchst Du dann die Zulassungsstelle auf!

Denn das Fahrzeug wird ja zunächst nur "stillgelegt", SCHEIN wird einbehalten und bekommst dafür das entsprechende Papier, das Du dann Deinem Käufer samt "BRIEF" wieder zuschicken wirst ...

Gruß

Walter

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