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abnehmbare AHK bei Nichtgebrauch entfernen

Themenstarteram 9. März 2006 um 21:15

Einige Golfs haben ja abnehmbare AHK.

Ich habe aus dem Bekanntenkreis erfahren,

dass man dazu verpflichtet ist, die abnehmbare AHK zu entfernen, wenn diese nicht benutzt wird.

Drohen Strafen, wenn ich die AHK bei Nichtbenutzen nicht abnehme, auch wenn nichts passiert ist?

Hätte ich dann Teilschuld, wenn jemand verschuldet bei mir hinten reinfährt? (Weil durch die AHK der Schaden in die Höhe getrieben wurde.)

Eigenlich ist das alles Schwachsinn, da etliche Autos auf den Straßen unterwegs die KEINE abnehmbare AHK haben.

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32 Antworten
am 9. März 2006 um 21:30

Ja, das ist richtig. Es ist gesetzlich festgelegt, das die AHK abgenommen werden muss, wenn sie nicht benutzt wird. Das wird mit der evtl. Gefährung anderer Verkehrsteilnehmer begründet.

Glaube nicht, dass man eine Teilschuld bei einem Unfall bekommt. Aber bei einer Kontrolle kann es sein, das du ein paar Euro zahlen musst.

Aber doch nur wenn es eine abnehmbare AHK ist, oder?

Gruß Gunn

Re: abnehmbare AHK bei Nichtgebrauch entfernen

 

Zitat:

Original geschrieben von SuziBandit

Eigenlich ist das alles Schwachsinn, da etliche Autos auf den Straßen unterwegs die KEINE abnehmbare AHK haben.

Warum soll das Schwachsinn sein? Es geht hier um eine zumutbare Gefahrenminimierung.

Zitat:

Aber doch nur wenn es eine abnehmbare AHK ist, oder?

Muss es ja. Du kannst ja nicht die feste AHK abbauen ;) Wäre auch nicht schlecht wenn die jedesmal entfernt werden müsste, wenn sie nicht gebraucht wird :D

am 9. März 2006 um 22:31

Eine abnehmbare AHK nicht abbauen, obwohl nichts angehangen ist eine Ordnungswidrigkeit, der Spaß kostet 10 Euro.

Sollte ein Teil der AHK möglicherweise sogar ins Kennzeichen reinragen und Teile dessen verdecken wäre u.U. sogar der Anfangsverdacht eines Kennzeichenmissbrauchs (Straftat!) denkbar.

am 10. März 2006 um 6:14

Hallo,

muß zugeben, habe wieder mal was bei euch gelernt. Ich wäre nie auf die Idee gekommen, da nach einem Regelwerk zu suchen. Aber in dieser Republik musssssss ja auch alles immer schön geregelt sein.

Seid mir nicht böse, dass ich mal wieder nach Sinn und Unsinn frage!!!!!

Habe selbst zwei Fahrzeuge mit abnehmbarer Kupplung. Bis jetzt war es für mich selbstverständlich, dass dieses Dingen in der Reserveradmulde liegt, wenn es nicht gebraucht wird. Nicht, weil es vorgeschrieben ist! Man entscheidet sich doch bewusst für ne abnehmbare, kostet doch auch ein paar Euros mehr!!

Jetzt tut sich bei mir die Frage auf, wo und wann darf man eine Kupplung montieren? Muß ich mich im Konfirmationsanzug im Regen auf der Baustelle unter die Karre legen, oder darf ich das zu Hause in der Gerage im Jogginganzug machen? Welcher von den grünangezogenen, ischiasgeplagten will das kontrollieren und dann Maßregeln???

Ich kann nur sagen, Hurra, wir sind Deutschland!!!!!!! :(:(:(

Gruß

Themenstarteram 10. März 2006 um 12:22

Ich glaube nicht, dass die Rennleitung jede AHK hinterherschaut, ob die abnehmbar ist oder nicht.

Wenn die AHK dran ist, dann ist sie einfach dran.

Ich persönlich würd diese auch immer abmachen,

wenn ich es nicht benötige.

Einmal aus optischen Gründen und um den Ärger zu ersparen,

wenn jemand reingefahren ist und wegen der AHK die Karrosserie mit in Leidenschaft gezogen wurde.

Im schlimmsten Fall mit AHK droht ein Totalschaden.

Während ohne AHK nur die Stoßstange hinüber ist,

Die Stoßstange soll schliesslich die Aufprallenergie abbauen.

Mein Vater hatte mal Glück im Unglück gehabt.

Ihm ist mal eine in die feste AHK reingefahren.

Es hatte einen Stoß gegeben und die Stoßstange des Unfallverursachers wurde sehr in Mitleidenschaft gezogen.

Die AHK ist zum Glück an der Stelle geblieben.

Am Ende sind beide ohne große Diskusionen weitergefahren.

Ich finde es nur schlimmer wenn jemand nur mit einem Auge (Scheinwerfer) durch die dunklen Landstraßen kurvt.

Darauf sollte die Rennleitung mal mehr achten.

am 10. März 2006 um 12:55

Zitat:

Original geschrieben von SuziBandit

Ich glaube nicht, dass die Rennleitung jede AHK hinterherschaut, ob die abnehmbar ist oder nicht.

Wenn die AHK dran ist, dann ist sie einfach dran.

Ich persönlich würd diese auch immer abmachen,

wenn ich es nicht benötige.

Einmal aus optischen Gründen und um den Ärger zu ersparen,

wenn jemand reingefahren ist und wegen der AHK die Karrosserie mit in Leidenschaft gezogen wurde.

Im schlimmsten Fall mit AHK droht ein Totalschaden.

Während ohne AHK nur die Stoßstange hinüber ist,

Die Stoßstange soll schliesslich die Aufprallenergie abbauen.

Mein Vater hatte mal Glück im Unglück gehabt.

Ihm ist mal eine in die feste AHK reingefahren.

Es hatte einen Stoß gegeben und die Stoßstange des Unfallverursachers wurde sehr in Mitleidenschaft gezogen.

Die AHK ist zum Glück an der Stelle geblieben.

Am Ende sind beide ohne große Diskusionen weitergefahren.

Ich finde es nur schlimmer wenn jemand nur mit einem Auge (Scheinwerfer) durch die dunklen Landstraßen kurvt.

Darauf sollte die Rennleitung mal mehr achten.

Mahlzeit,

zum (Un;))Glück hat man ja Söhne. Einer von den Strolchen fährt mit Papas G3, Kupplungskopf im Kofferraum, in Holland rückwärts gegen einen Poller. Weiste, wenn die Bande schon in die Bude kommt und rufen: "Paaaaaaaaaaaapaaaa". Dann bekomme ich immer strubbelige Haare. Am Stoßfänger einen relativ harmlosen Abdruck, aber hinten links hats die Schrauben vom Querträger der Anhängerkupplung aus dem Bodenblech gerupft. Am eigenen Fahrzeug halber Totalschaden, am Poller nichts!!

Es scheint so, dass ne Anhängerkupplung nicht nur für andere zur Gefahr werden kann!!??

Das eigene Auto hat durch ne verbaute Kupplung auch nicht mehr die Knautschzonen, die, wie im Bereich des Stoßfänger, kleinere Rempeleihen verzeihen, ob mit Kugelkopf oder ohne!

Bin ich nicht angeschnallt, kommt die Rennleitung und fordert mein Bestes. Dabei haue ich mir nur selbst meine Nase krumm. Was für ein Gefahrenpotienzial bietet eine Anhängerkupplung an meinem Fahrzeug für mich???

Gruß

@swohli

Dann müsste jedes Auto (deiner Meinung nach) auch vorne einen 250 Kilo schweren Kuhfänger haben. Natürlich ist es für dich selbst egal ob AHK oder nicht, aber die möglichen Schäden sind deutlich grösser.

Die einfachste Möglichkeit ist, nirgends gegen zu fahren, dann passiert nichts - egal ob mit oder ohne Anhängerkupplung.

Also wenn man wirklich blechen muss wenn man sie bei nichtgebrauch nicht abbaut dann kan ich nur sagen : " Krankes Deutschland "

Hallo,

hat vielleicht jemand eine Quelle wo das geregelt ist? Ich kann mir das ehrlich gesagt auch nicht vorstellen.

t_m

Es ist aber so, wie bereits mehrfahch gesagt muss man die Abbauen. Stellt euch vor ihr donnert eurem Vordermann hinten rein, ohne AHK wird der Schaden weitaus geringer sein als mit, und wenn sich dann herausstellt die AHK war abnehmbar, ärgert ihr euch über den Typen.

Sehe im übrigen kein Problem den Kopf jedesmal abzubauen, das dauert keine Minute, stellt euch mal nicht so 3-jährig an.

Zum Anbau: Ich denke es wird niemand was sagen wenn die den Kopf eben zuhause dranklemmst weil du den Anhänger aus unwegsamen oder dreckigem Gelände holen musst. Wobei selbst da macht es nichts, aus dem Auto raus musst du so oder so, also kannste da auch eben den Kopf wieder einhaken...

Frage mich warum ihr sie dranlassen wollt, wofür habt ihr dann ne abnehmbare? Da hätts ne feste auch getan :rolleyes:

am 10. März 2006 um 16:56

Zitat:

Original geschrieben von Bel Air '57

@swohli

Dann müsste jedes Auto (deiner Meinung nach) auch vorne einen 250 Kilo schweren Kuhfänger haben. Natürlich ist es für dich selbst egal ob AHK oder nicht, aber die möglichen Schäden sind deutlich grösser.

Die einfachste Möglichkeit ist, nirgends gegen zu fahren, dann passiert nichts - egal ob mit oder ohne Anhängerkupplung.

Hallöchen Bel Air,

Zu 1:

..da haste aber was toooootal fehlverstanden. Ich bin überhaupt kein Freund von irgendwelchen Gedöns am Auto!!! Alles was GTI, TDI, PD oder sonstiges Geblödel wurde sofort von meinen Fahrzeugen entfernt. Habe vor 30 Jahren sogar Aufpreis akzeptiert, um son blödes Typenschild am Kofferdeckel vom Werk aus zu verhindern. Son Kuhfänger steht in der Prioritätenliste (Gedönsliste) ganz ganz oben!!

Wollte nur anmerken, wie verhält sich sonne Kupplung für das eigene Fahrzeug in bezug auf die hochgelobte Sicherheitsfahrgastzelle. Die Fahrzeugentwickler brechen sich den Arsch um beim ADAC Crashtest Test gut abzuschneiden, dann komme ich und montiere son Stahlkoloss Namens AHK!

Die Knautschzone vom potenziellen Gegner wird ja nicht beeinträchtigt.

Das was Du äußerst:"..aber die möglichen Schäden sind deutlich grösser."

Für wen?????? Ich hoffe, Du meinst NICHT nur ein gegnerisches Fahrzeug. Habe doch getextet, dass man sich mit einer verbauten Kupplung doch nur selber schadet. Warum soll ich dann den blöden Kopf dranlassen, wenn man ihn nicht benötigt? Das würde auch gleich die Frage von kamikaze schumi beantworten. Hab ich aber schon mal weiter oben gepostet. Lasse mir aber auch nicht vorschreiben wo ich ihn montiere, wenn ich ihn brauche.

Wenn das den Gesetzgeber stören sollte, dann sollen sie erst mal mit ner Akkuflex durch die Gegend laufen und sämtliche starren Köppe kappen, die Kuhfänger gleich mit!!;)

 

Zu 2:

Den Spruch darfst Du stark vergrößert meinen Strolchen schicken!!!;) Darfst ihnen ruhig die Faust zeigen:)

 

@ King Nova

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Dein Spruch:

Also wenn man wirklich blechen muss wenn man sie bei nichtgebrauch nicht abbaut dann kan ich nur sagen : " Krankes Deutschland "

-----------------------------------------------------------------------

Ja, wir sind Deutschland, auch wenn wir KRANK sind;)

Ich habe sehr oft den Eindruck, dass es in dieser Republik ein paar Leutchen gibbet, die nicht wissen, wie sie sich im Beruf legitimieren können, um am Monatsende eine Gehaltsabrechnung zu fordern!

Demnächst schaut man noch in Deinen Kofferraum, um Dir zu verklickern: "..wenn Du die nicht mehr benötigte Sporttasche zu Hause gelassen hätttttest, dann wäre Dein Auto 20 Kilo leichter, dann hätte der Bremsweg bestimmt ausgereicht, es wäre nicht zum Bumsen gekommen;)

Schei.., wenn ich jetzt noch an mein Übergewicht denke...........

Hoffentlich habe ich jetzt nicht im Verkehrsministerim einen schlafenden Hund geweckt??

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi

Es ist aber so, wie bereits mehrfahch gesagt muss man die Abbauen. Stellt euch vor ihr donnert eurem Vordermann hinten rein, ohne AHK wird der Schaden weitaus geringer sein als mit, und wenn sich dann herausstellt die AHK war abnehmbar, ärgert ihr euch über den Typen.

Wenn du dem vorderman hinten drauf donnerst dann bist du eh schuld. Ja vielleicht ist der schaden dann höher aber dem vorderman kann es doch völlig egal sein. Du musst genug abstand zum Vordermann halten und nix anderes.

Also wie gesagt, ich glaub nicht daran das man die abbauen muss, das muss mir erstmal jemand schriftlich geben.

Hatten jahrelang nen Country mit abnehmbarer AHK und die war fast immer drann, da hat nie jemadn etwas gesagt. Ich hab sowas auch bis jetzt nicht gehört das man die abnehnem muss.

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