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Abnehmbare AHK wie abnehmen?

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 6. August 2009 um 14:33

Geb ja zu, das klingt schon wie eine sehr blöde Frage:

Wierum muss ich den Schlüssel drehen um meine original Audi Allroad 2.5Tdi AHK abzunehmen??

die AHK war den ganzen Winter bei Salz und Schnee dran, jetzt habe ich den Schlüssel mit viel Rostlöser gerade noch so reingekriegt, aber kann ihn weder links noch rechts drehen.

Eigentlich würde ich den Schlüssel links drehen zum Öffnen, aber da man das Handrad dann rechts dreht bin ich mir nicht mehr so sicher??

Hat jemand nen Tip wie ich das Ding abkriege ohne das Schloss zu vermurksen? Oder kann ich das Schloss ausbohren und gibts dann beim :-) oder sonstwo ein neues?

Danke für Eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

bei abnehmbarer Anhängerzugvorrichtung bist du verpflichtet, sie bei Nichtgebrauch zu entfernen!!! Für Schäden die durch das Dranlassen entstehen bist du haftbar, weil du wissentlich (vorsätzlich), den Schadensumpfang vergrößert hast.

Da hast Glück gehabt das dein Anwalt so ne coole Sau war und das eiskalt durchgeboxt hat, richtig ist es nicht.

Genauso, wie wenn sich jemand an deinem Wagen am nicht abgedeckten Kugelkopf einsaut, ne Reinigung von dir verlangen kann.

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Zitat:

Original geschrieben von oshkosh99

Geb ja zu, das klingt schon wie eine sehr blöde Frage:

Wierum muss ich den Schlüssel drehen um meine original Audi Allroad 2.5Tdi AHK abzunehmen??

die AHK war den ganzen Winter bei Salz und Schnee dran, jetzt habe ich den Schlüssel mit viel Rostlöser gerade noch so reingekriegt, aber kann ihn weder links noch rechts drehen.

Eigentlich würde ich den Schlüssel links drehen zum Öffnen, aber da man das Handrad dann rechts dreht bin ich mir nicht mehr so sicher??

Hat jemand nen Tip wie ich das Ding abkriege ohne das Schloss zu vermurksen? Oder kann ich das Schloss ausbohren und gibts dann beim :-) oder sonstwo ein neues?

Danke für Eure Hilfe

Ich meine auch Schlüssel nach links drehen. Dann geht der nicht mehr abzuziehen.

Und: http://www.bertelshofer.com/media/products/aAU017_Einbauanleitung.pdf

am 6. August 2009 um 15:23

also wenn ich mich nun nicht täusche muss man den doch ein bisschen rausziehen oder nicht?

ps: abnehmbare AHK beim auffahrunfall wird für dich teuer wenn er DIR drauffährt ;)

Zitat:

Original geschrieben von SpEeDjUnKiE1987

ps: abnehmbare AHK beim auffahrunfall wird für dich teuer wenn er DIR drauffährt ;)

Warum? Erzähl mal mehr davon?

Abnehmbare AHK's MUESSEN bei nichtverwenden abgenommen werden.

Wenn dir dann jemand auffaehrt, musst du zumindest fuer den abnehmbaren Teil selbst aufkommen.

Wenn sich bei leichten Auffahrunfaellen die AHK durch den Wagen durchbohrt und zB den Motor beschaedigt, so kann man auch dafuer haftbar gemacht werden.

Krass hätte ich nicht gedacht.

Zitat:

Original geschrieben von Tagessuppe

Abnehmbare AHK's MUESSEN bei nichtverwenden abgenommen werden.

Wenn dir dann jemand auffaehrt, musst du zumindest fuer den abnehmbaren Teil selbst aufkommen.

Wenn sich bei leichten Auffahrunfaellen die AHK durch den Wagen durchbohrt und zB den Motor beschaedigt, so kann man auch dafuer haftbar gemacht werden.

Hallo,

wenn die sich "durchbohrt", ist die Karre eh Schrott

Zitat:

Original geschrieben von Tagessuppe

Abnehmbare AHK's MUESSEN bei nichtverwenden abgenommen werden.

Wenn dir dann jemand auffaehrt, musst du zumindest fuer den abnehmbaren Teil selbst aufkommen.

Wenn sich bei leichten Auffahrunfaellen die AHK durch den Wagen durchbohrt und zB den Motor beschaedigt, so kann man auch dafuer haftbar gemacht werden.

So nen Mist hab ich hier schon lange nicht mehr gelesen....

am 6. August 2009 um 21:16

genau das ist es ;) mein onkel hatte das... er ist einen hinten drauf und er musste ihn eine neue front bezahlen! weil ohne AHK nichts passiert wäre ausser vll ein paar kratzer... so hatte der wagen nen schaden von 5000

Zitat:

Original geschrieben von Clever Nickname

So nen Mist hab ich hier schon lange nicht mehr gelesen....

Was du kannst lesen?

Schalt mal dein Hirn ein und dann lies die STVO wennst schonmal beim lesen bist.

Danke, @Clever Nickname... Gesundes Halbwissen ist ja auch schon etwas... und neulich ist ein Kindersitz durch zwei PKW, einem LKW und durch zwei Leitplanken geballert... Das war ein Schaden... Stand zumindest in der "Blöd"-Zeitung...

 

:-)

Zitat:

Original geschrieben von Tagessuppe

Zitat:

Original geschrieben von Clever Nickname

So nen Mist hab ich hier schon lange nicht mehr gelesen....

Was du kannst lesen?

Schalt mal dein Hirn ein und dann lies die STVO wennst schonmal beim lesen bist.

Bevor ich dich hier nochmal ernst nehme stell mir mal ein entsprechendes Gerichtsurteil mit Aktenzeichen hier rein... Wer mir hinten rein faehrt ist selber schuld, beim letztem mal hat mein Anwalt den Idioten nach allen Regeln der Kunst auseinander genommen, der hat meinen Schaden trotz AHK auf Heller und Pfennig gezahlt.

Die einzige Einschraenkung die es gibt greift wenn die AHK das Kennzeichen teilweise verdeckt, dann muss sie bei Nichtgebrauch entfernt werden, ansonsten kann ich damit rumfahren so lange es mir gefaellt.

am 6. August 2009 um 21:26

dann ist der schön blöd gewesen...

ich weiß das dass ca 1 jahr gedauert hat aber mein onkel hat sein geld und bloß einen kleinen teil schuld bekommen

Zitat:

Original geschrieben von SpEeDjUnKiE1987

dann ist der schön blöd gewesen...

ich weiß das dass ca 1 jahr gedauert hat aber mein onkel hat sein geld und bloß einen kleinen teil schuld bekommen

Wie gesagt ich will ein Aktenzeichen sehen. Wenn die Sache außergerichtlich geklaert wuerde ist da jemand auf nen billigen Taschenspielertrick reingefallen, das versuchen die generischen Versicherungen oft, wer schonmal in einer solchen Situation war weiß was ich meine, deshalb gehen solche Sachen bei mir direkt zum Anwalt. Wer sich damit nicht auskennt faellt auf sowas schnell mal rein...

Sind mal wieder Ferien....

bei abnehmbarer Anhängerzugvorrichtung bist du verpflichtet, sie bei Nichtgebrauch zu entfernen!!! Für Schäden die durch das Dranlassen entstehen bist du haftbar, weil du wissentlich (vorsätzlich), den Schadensumpfang vergrößert hast.

Da hast Glück gehabt das dein Anwalt so ne coole Sau war und das eiskalt durchgeboxt hat, richtig ist es nicht.

Genauso, wie wenn sich jemand an deinem Wagen am nicht abgedeckten Kugelkopf einsaut, ne Reinigung von dir verlangen kann.

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