1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Absolutes Halteverbot oder nicht? Zeichen 283 in Verbindung mit Zeichen 299

Absolutes Halteverbot oder nicht? Zeichen 283 in Verbindung mit Zeichen 299

Themenstarteram 27. Dezember 2020 um 19:25

Hallo,

wie der Titel schon zeigt, habe ich eine Frage zum Parken...

Ich möchte mich auch nicht rausreden und versuchen einer gerechten Strafe aus dem Weg zu gehen aber ich möchte gerne sichergehen, dass diese auch wirklich gerecht ist. Man hat hier seit Monaten vermehrt den Eindruck, dass die Ordnungsämter seit Beginn dieses Chaos' extrem penetrant und "übergenau" geworden sind.

Zur Situation:

Ich bin ausnahmsweise in eine Straße gefahren in der ich sonst nie parke... Und zack ein Parkplatz. Da ist ein Restaurant und davor stehen eigentlich immer Autos. Da in der Gegend aber irgendwie sehr viel Halteverbot ist hab ich natürlich etwas genauer geschaut. 10m vor meinem Auto war dann auch in Schild "eingeschränktes Halteverbot" mit Pfeil in Fahrtrichtung. Das hat nicht für mich gezählt also noch ein Blick in die andere Richtung. Kein Schild. Super da kann ich stehen.

Am nächsten Morgen kam ich zu meinem Auto. Ordnungsamt da, Schlaufen des Abschleppdienstes bereits um meine Räder (das Abschleppfahrzeug war allerdings noch in einer Seitenstraße geparkt und mein Auto definitiv noch nicht drauf). Auf mein "Halt hier darf ich parken", kam dann ein "Nein, hier ist absolutes Halteverbot" und ca. 50m entfernt war dann tatsächlich ein Schild. Ich war zugegebenermaßen erstmal schockiert und überfordert und hab alles unterschrieben auch den Teil mit "Be- und Entladung", ich wollte meine Auto wieder haben und mich nicht über die Feiertage fragen wann ich es wohl wieder bekomme und was mich der Spaß mit "Lagerung" dann noch zusätzlich kostet. Er meinte nur, da der Abschleppdienst bereits angefangen hat, zählt das eben als Be- und Entladung. Ich habe es halt einfach mal geglaubt. Alternative wäre gewesen, dass ich eben nicht unterschreibe und er das Auto definitiv mitnimmt. Ich habe zwar direkt ein Foto gemacht aber da kann ich ja auch nicht nachweisen, wann genau ich es gemacht hab und welche Vorgänge davor stattgefunden haben.

Am Abend bin ich wieder an diese Stelle um mir das genauer anzuschauen. Dann hab ich auch festgestellt, dass ich das Schild von meinem Standort aus nicht sehen konnte, da ein "Zone 30"-Schild das Halteverbotsschild verdeckt. Hätte ich nur ein paar cm anders gestanden, hätte ich das Schild natürlich gesehen. Also an der Stelle sag ich ganz klar "ok meine Schuld, zukünftig muss ich die Straßen halt in jede Richtung komplett ablaufen um sicherzugehen".

Was mich jetzt aber komplett irritiert hat ist diese sogenannte Zickzacklinie. Die sich direkt hinter dem Schild befindet. Da ich das so noch nicht zusammen gesehen hab, hab ich mir die Bedeutung dieser Linie mal genauer angeschaut und das hat wieder Fragen aufgeworfen.

"Grenzmarkierungen bezeichnen, verlängern oder "verkürzen" ein an anderer Stelle vorgeschriebenes Halt- oder Parkverbot."

Ich kann total falsch liegen aber ich verstehe das eigentlich so, dass das Halteverbot dann nur bis zum Ende der Zickzacklinie gilt. Welchen Sinn hat diese Markierung denn sonst? Angenommen sie war einfach mal irgendwann vor dem Schild da um sicherzustellen, dass nur dieses "Eck" nicht zugeparkt wird und Einsatzfahrzeuge ungehindert einfahren können, hätte man diese dann nicht nach Aufstellen des Schild entfernen müssen um Verwirrungen zu vermeiden?

Kurzfassung: Schild 283, direkt dahinter Grenzmarkierung 299, ca. 30m nichts, dann mein Auto. Abschleppen und Verwarnungsgeld gerechtfertigt oder nicht?

Würde mich freuen wenn mich da mal jemand aufklären könnte, wenn möglich ohne auf mich loszugehen (habe den Eindruck sowas muss man leider immer dazuschreiben). Wie gesagt, aus meinem ersten Fehler, dass ich eben nicht die ganze Straße entlang gelaufen bin, habe ich bereits gelernt. Jetzt würde ich gerne noch meine Unwissenheit zu Wissen umwandeln (lassen).

Vielen Dank und einen schönen Abend

Ähnliche Themen
11 Antworten

Also ich kann mich in Deine Schilderung nicht hineindenken und erkenne nicht das Problem. Ein Foto o.ä. wäre hilfreich.

Ich kann mich ganz gut hineindenken.

Die sog. "Zickzack-Linie" alleine entfaltet keine Wirkung. Sie ist dazu dazu da, wie du richtig sagtest, ein bestehendes Verbot näher zu markieren, ggf. auch zu verlängern, z.B. an einer Bushaltestelle oder auch an einer Kreuzung (normalerweise 5 m vor dem Schnittpunkt der Fahrbahnkanten, aber wenn die Behörde es will, kann sie es durch diese Markierung z.B. auf 8 m verlängern etc.)

In deinem Fall stand das Z 283, also sollte auch irgendwo noch ein weiteres stehen, das das Ende markiert; ansonsten gilt es bis zur nächsten Einmündung.

Was ein Z 299 hier soll,ist mir schleierhaft; und wenn es tatsächlich so wäre, würde ich annehmen, daß das Verbot nur bis zum Ende der Zickzacklinie gilt.

Themenstarteram 27. Dezember 2020 um 20:04

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. Dezember 2020 um 20:45:46 Uhr:

Also ich kann mich in Deine Schilderung nicht hineindenken und erkenne nicht das Problem. Ein Foto o.ä. wäre hilfreich.

Danke schonmal für's Lesen.

Ich bin gerade nicht in der Nähe, daher hab ich nur die beigefügten Fotos und das Schild nur von hinten, es handelt sich um das Schild dass das absolute Halteverbot kennzeichnet. Direkt dahinter die Grenzmarkierung. Mein "Problem" ist nun, dass ich mich frage ob diese Markierung nun irgendwas regelt oder nicht bzw. welchen Sinn sie hat, wenn auf der gesamten Straße Parkverbot gilt.

Auf den ersten Blick würde ich auch argumentieren, dass die Grenzmarkierung den Geltungsbereich des vorherigen Halteverbots bezeichnet (dieses danach also beendet ist) und das Schild 10 Meter vor dem Auto ein neues Halteverbot beginnen lässt. Wenn ich es richtig verstanden habe, war das ja auch als "Anfang" ausgeführt und nicht als "Mitte" oder "Ende".

Besteht eine RSV, die auch Verstöße im ruhenden Verkehr abdeckt?

Themenstarteram 27. Dezember 2020 um 20:28

Zitat:

@hk_do schrieb am 27. Dezember 2020 um 21:07:26 Uhr:

Auf den ersten Blick würde ich auch argumentieren, dass die Grenzmarkierung den Geltungsbereich des vorherigen Halteverbots bezeichnet (dieses danach also beendet ist) und das Schild 10 Meter vor dem Auto ein neues Halteverbot beginnen lässt. Wenn ich es richtig verstanden habe, war das ja auch als "Anfang" ausgeführt und nicht als "Mitte" oder "Ende".

Besteht eine RSV, die auch Verstöße im ruhenden Verkehr abdeckt?

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Das nächste Schild war definitiv für ein neues und auch nur beschränktes Halteverbot (nur ein Pfeil in die entgegengesetze Richtung meines Autos). Also kann man dieses m.E. auch nicht als "Erinnerung" an das absolute Halterverbot ansehen. Hätte der Pfeil in meine Richtung gezeigt wäre ich ganz schnell wieder weg gewesen.

Nein, leider keine RSV die das abdecken würde.

einerseits denke ich, dass der Herr vom Ordnungsamt wissen sollte was er macht, wenn er das Abschleppen anordnet (was ja nun keine Kleinigkeit ist) aber zur Zeit sind die wirklich übermotiviert und fahren im 20 Minutentakt bei uns durch und sind quasi mit Maßband unterwegs.

Ich interpretiere den Zustand als "doppelt gemoppelt".

"Früher" mag die Straße zum Parken geeignet gewesen sein, aber nicht der Kreuzungsbereich - deswegen die Zickzack-Linie, als Erinnerungshilfe.

Die Zickzacklinie ist mittlerweile in die Jahre gekommen, und sie wird wohl auch nicht mehr erneuert, weil das Halteverbotsschild angebracht wurde. Das Halteverbotsschild gilt stadardmäßig bis zur nächsten Kreuzung - oder bis zur Aufhebung durch ein Pfeilchen. Fahrbahn-Graffiti hat keinen Einfluss darauf.

Rechtssicher wäre, am Ende der Zickzacklinie ein weiteres Z 283 mit beiden Richtungspfeilen (nach rückwärtig und nach vorn) aufzustellen. Da es nicht nur um die Knolle, sondern auch um die Abschleppversuchskosten geht, würde ich das gerichtlich klären lassen - auch ohne Rechtsschutz.

Themenstarteram 27. Dezember 2020 um 21:00

Zitat:

@xis schrieb am 27. Dezember 2020 um 21:30:37 Uhr:

Ich interpretiere den Zustand als "doppelt gemoppelt".

"Früher" mag die Straße zum Parken geeignet gewesen sein, aber nicht der Kreuzungsbereich - deswegen die Zickzack-Linie, als Erinnerungshilfe.

Die Zickzacklinie ist mittlerweile in die Jahre gekommen, und sie wird wohl auch nicht mehr erneuert, weil das Halteverbotsschild angebracht wurde. Das Halteverbotsschild gilt stadardmäßig bis zur nächsten Kreuzung - oder bis zur Aufhebung durch ein Pfeilchen. Fahrbahn-Graffiti hat keinen Einfluss darauf.

dann versteh ich die Erläuterung in der StVO nicht, dass die Grenzmarkierung ein bestehendes Haltverbot verkürzt, wenn das Halteverbotsschild dann doch die Oberhand hat.

Klar, kann es sich früher nur auf die Straßeneinfahrt und die 5 Meter bezogen haben aber falls das Zeichen 283 erst später hinzu kam, hätte man diese Markierung nicht entfernen oder ein weiteres Schild aufstellen müssen um Verwirrungen zu vermeiden? Ich weiß nicht was zuerst da war oder ob das zusammen hinkam oder wie lange das schon so ist. So heruntergekommen, sieht die Markierung aber nicht aus. Da sind die normalen, mit Sicherheit geltenden, Farbahnmarkierungen deutlich schlechter zu erkennen und eine recht neue Markierung für eine Farbahnverengen ist nicht sehr viel "hübscher" anzusehen als diese Zickzack-Linie.

Zitat:

@Anker64 schrieb am 27. Dezember 2020 um 22:00:11 Uhr:

 

dann versteh ich die Erläuterung in der StVO nicht, dass die Grenzmarkierung ein bestehendes Haltverbot verkürzt, wenn das Halteverbotsschild dann doch die Oberhand hat.

Halteverbot im Kreuzungsbereich: Zickzack markiert. Jetzt weißt Du, welcher Bereich Kreuzungsbereich ist. Halteverbot verkürzt (wenn es weniger als 5 m wären) oder verlängert (wenn mehr als 5 m).

Parkverbot Bushaltestelle: sind das nicht 10 m? Sorry für meine Ungenaugkeit, aber ich parke seit Jahren nicht in Haltestellennähen. Mit Zickzack kannst auf 5 m verringern, weil nur Kleinbusse fahren, oder auf 30 m verlängern, weil meist zwei Gelenkbusse dort halten wollen.

Usw...

Gemeint ist nicht "das Zeichen 283 wird durch Zickzack genauer markiert", sondern alle anderen Halteverbote, die sich aus anderen Regeln mittelbar ergeben.

Höchstens, dass hinter dem Zeichen 283-20 ein Zickzack dieser Art die Verlängerung des Halteverbotes bezeichnen würde. Eine Verkürzung kommt im Zusammenhang mit Zeichen 283 nicht in Frage.

Logik: bei Schnee oder Verschmutzung siehst Du kein Straßen-Gaffiti, aber Schilder sehr wohl.

Solche Stellen gibt es tatsächlich recht häufig. Oft sind die Behörden der Meinung, dass Blech-Verkehrszeichen Fahrbahnmarkierungen vorgehen, bzw. in der Hierarchie über diesen stehen. Dem ist nicht so.

Eine Grenzmarkierung kann daher auch ein durch Zeichen 283 oder 286 erwirktes Haltverbot bezeichnen, verlängern oder verkürzen. Das mag vor Ort so nicht beabsichtigt sein, ergibt sich aber aus der StVO. Will die Behörde etwas anderes regeln, muss sie die Grenzmarkierung entfernen. Darauf wird aus Kostengründen und gestützt durch die o.g. Logik verzichtet. Haltverbote durch Zeichen 283 und 286 gelten auch nur solange, bis z.B. eine Parkflächenmarkierung folgt - auch das ist in vielen Behörden noch nicht angekommen.

Im konkreten Fall liegt demzufolge kein ordnungswidriges Verhalten vor.

Zitat:

@Anker64 schrieb am 27. Dezember 2020 um 20:25:20 Uhr:

Alternative wäre gewesen, dass ich eben nicht unterschreibe und er das Auto definitiv mitnimmt.

Hätte er definitiv nicht gemacht (bzw. hätte mal sehen wollen wie er das anstellen will mein Auto vor meinen Augen abzuschleppen ;)), man darf nicht immer alles glauben was die einem erzählen.

Gruß Metalhead

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit