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Abrechnung auf totalschadenbasis oder wie muß ich das sehen

Themenstarteram 20. Januar 2008 um 18:22

Hallo Leute ich hab schon ne ganze Zeit hier rummgestöbert , auch nach meinem Thema ...möchte euch kurz meinen Fall schildern. vielleicht kennt jemand eine Antwort ????

Mir ist ein Wohnmobil hinten raufgefahren .

Der Fall liegt auch schon mit Dekragutachten bei der Versicherung des Unfallgegners , der auch seine Schuld eingestehht .

Mein Gutachten ergibt folgendes.

Rep. Kosten brutto. 4112,82 Euro

Wiederbeschaffungswert : 5500 Euro

Restwert : 2000 Euro

ich möchte nach Gutachten abrechenen , also fiktiv .

Womit kann ich nun von der versichrung rechnen , wenden sie die Totalschdenreglung an und stehe nachher total dumm an ...oder was gibt es wieder ...alle Kosten die ich aufgeführt habe sind brutto , ich weiß das sie verpflichtet sind nach Gutachten abzurechnen, und die Mwst abzuziehen , hat jemand Ahnung was die nun zahlen müssen , auch wenn die Totalschaden regelung in Kraft tritt ..wäre Klasse wenn jemnad Bescheid weiß , Danke und Gruss jogyjogy

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45 Antworten

Hallo jogyjogy,

 

grundsätzlich hast du erst ein mal Recht mit deiner Vermutung. Hier würdest du bei Abrechnung auf Gutachtenbasis den WBW-RW bekommen.

 

Du stehst aber dann auch nicht dumm da, denn den RW bekommst du ja vom Aufkäufer so das du dann wieder auf den WBW kommst.

 

Oder du lässt das Auto reparieren, gegen Rechnung, dann werden die Reparaturkosten (Brutto) bezahlt.

 

Nun aber noch mal zum leidigen Thema MwSt.

 

-Was fährst du für ein Auto?

-wie alt ist es?

-welche Aussage enthält das Gutachten zu MwSt. beim WBW

 

1.Regelbesteuert?

2.Differenbesteuert

3.Steuerneutral

 

Gruss Delle

 

am 20. Januar 2008 um 18:51

Erst mal sieh in Dein Gutachten rein was der Gutachter geschrieben hat. Bestimmt steht im Gutachten drin das es reparabel ist.

Nach Deinen angaben ist Dein Auto kein Totalschaden und Du kannst Dir das nun aussuchen.

 

Dann solltest Du Dir im klaren sein was Du willst! Also willst Du Dein Auto behalten und weiter nutzen?

Wenn das der Fall ist, dann lässt Du es gegen Rechnung reparieren und die Versicherung rechnet mit der Fachwerkstatt ab.

Verkaufst Du das Auto dann rechnet Dir die Versicherung den Restwert vom Wiederbeschaffungwert ab.

Solltest Du Dein Auto verkaufen unter dem Restwert des utachters ist es Dein eigener Verlust. Verkaufst Du das Auto über den Restwert so wird diser Betrag angerechnet. Also für 2500 verkauft und Du bekommst 500 Euro weniger von der Versicherung. Daran ist dieser Bereicherungparagraph schuld.

Du kannst auch den Reparaturbetrag bekommen aber ohne Mehrwertsteuer.

Und ich hoffe das Du einen Rechtsanwalt eingeschaltet hast und nicht selbst mit der Versicherung des Schädigers verhandelst!!!

Themenstarteram 20. Januar 2008 um 18:54

es ist ein BMW 316 i compact , mit 100000 km Laufleistung ,Baujahr 1998 , ich fahre den Wagen weiter und lasse ihn nachher reparieren , beim WBW steht nur Brutto , also inkl. Mwst

ich möchte halt ganz normal nach Gutachten abrechnen ...

mich hat es halt nur gewundert , habe einen Zahlungseeingang derr versicherung von 1880 Euro bekommen , ohne ein Schreiben , ich denke das Schreiben kommt morgen da das geld Freitag gebucht worden ist ....

Auf wieviel Geld habe ich den nun wohl Anspruch

Themenstarteram 20. Januar 2008 um 18:57

also ich möchte nach Gutachten abrechnen ganz einfach , also fiktiv ,und den Wagen dann weiterfahren einen Rechtsanwalt habe ich noch nicht eingeschaltet , weil ich bisher nur Geld bekommen habe aber noch kein Schreiben Buchungstag Freitag , ich denke das Schreiben kommt morgen , danke für die bisher schnellen Antworten

Zitat:

 

Original geschrieben von jogyjogy

es ist ein BMW 316 i compact , mit 100000 km Laufleistung ,Baujahr 1998 , ich fahre den Wagen weiter und lasse ihn nachher reparieren , beim WBW steht nur Brutto , also inkl. Mwst

 

ich möchte halt ganz normal nach Gutachten abrechnen ...

 

mich hat es halt nur gewundert , habe einen Zahlungseeingang derr versicherung von 1880 Euro bekommen , ohne ein Schreiben , ich denke das Schreiben kommt morgen da das geld Freitag gebucht worden ist ....

 

Auf wieviel Geld habe ich den nun wohl Anspruch

OK, also, die Versicherung darf dir hier nur maximal nur 2% vom WBW und nicht 19% abziehen. Das Fahrzeug ist maximal Differenbesteuert. Eher ist es aber so, dass hier dein Auto Steuerneutral  zu betrachten ist, also überhaupt kein Abzug der MwSt. vom WBW gerechtfertigt ist. Das muss aber noch mal geprüft werden. Da muss dein Gutachten aber Aufschluss drüber geben, sonst ist es mangelhaft.

 

Hier dem zu Folge 5500 Euro -2% - 2000 Euro Restwert.

 

Verstanden?

 

am 20. Januar 2008 um 19:10

Naja toll, ich hätte an Deiner Stelle die Reparaturkosten genommen ohne MwSt!

Toll hat die Versicherung wieder richtig gespart und Du kannst jetzt zusehen wie Du Dein Auto loswirst!

Immer und in jedem Thread kann ich nur immer die goldene Regel sagen:

Immer einen Rechtsanwalt und nie mit der Versicherung selber verhandeln, sonst kommt sowas dabei raus wie bei Dir!

Toll, hast Dich schön selber angesch.....

Themenstarteram 20. Januar 2008 um 19:13

Also da beim WBW 5500 Euro steht und nichts von ohne Mwst , wie bei den anderen Daten, , bekomme ich also 5500 minus 2 prozent minus 2000 Euro Restwert wäre dann also 3430 Euro , wenn auf Totalschadenbasis abgerechnet wird

Themenstarteram 20. Januar 2008 um 19:15

wieso angeschmiert ??????

 

Naja toll, ich hätte an Deiner Stelle die Reparaturkosten genommen ohne MwSt!

 

Toll hat die Versicherung wieder richtig gespart und Du kannst jetzt zusehen wie Du Dein Auto loswirst!

 

Immer und in jedem Thread kann ich nur immer die goldene Regel sagen:

 

Immer einen Rechtsanwalt und nie mit der Versicherung selber verhandeln, sonst kommt sowas dabei raus wie bei Dir!

Toll, hast Dich schön selber angesch.....

 

 

 

Wieso , ich hab bisjetzt noch nicht mal ein Schreiben von der versicherung

Themenstarteram 20. Januar 2008 um 19:16

Ich hab nicht mit der Versicherung verhandelt, es war nur ne Frage was ich zu erwarten habe

Zitat:

Original geschrieben von jogyjogy

Also da beim WBW 5500 Euro steht und nichts von ohne Mwst , wie bei den anderen Daten, , bekomme ich also 5500 minus 2 prozent minus 2000 Euro Restwert wäre dann also 3430 Euro , wenn auf Totalschadenbasis abgerechnet wird

wenn da beim WBW nicht steht von der MwSt. ist er als Steuerneutral zu betrachten. Also keinen Abzug auch nicht 2%.

 

Dem zu Folge 5.500 Euro -2000 RW.

Themenstarteram 20. Januar 2008 um 19:18

Das wollte ich hören danke

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