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Abrechnung per Gutachten 10 % Extra Abzug ??

Themenstarteram 25. Februar 2009 um 16:46

Hi,

meine Mutter hatte mit ihrem A3 Sportback BJ 2006 einen Unfall an dem sie nicht Schuld ist .

Die Gegnerische Versicherung DA Direkt will ihr im Falle einer Abrechnung per Gutachten 19% MwSt (was ich ja einsehe) und zusätzlich 10% abziehen - das wäre halt so war deren Aussage . Das kann doch net sein oder ?

Wer kann mir da paar Tips/Urteile zu geben ???

Grüße :)

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9 Antworten

Da die Problematik ja nicht fahrzeugbezogen ist, würde ich die Frage ins MT-Unterforum

 

http://www.motor-talk.de/forum/kfz-versicherung-b13.html

 

stellen, da dort Versicherungsexperten unterwegs sind, dürfte die qualitative und quantitative Resonanz deutlich größer sein.

 

Aus eigener Erfahrung würde ich bei einem schuldlosen Unfall UND zickender gegnerischer Versicherung die Angelegenheit an einen Anwalt übergeben.

Der holt für deine Mutter das Optimum raus und ihr spart euch die Mühe und den Ärger.

Lass doch die Versicherung einfach brutto abrechnen. Übergebe alles der Werkstatt deiner Wahl. Die rechnen dann direkt mit der Versicherung ab und du hast damit nix mehr am Hut.

 

Grüße

papoose

 

Zitat:

Original geschrieben von papoose

Lass doch die Versicherung einfach brutto abrechnen. Übergebe alles der Werkstatt deiner Wahl. Die rechnen dann direkt mit der Versicherung ab und du hast damit nix mehr am Hut.

Grüße

papoose

Super Idee. Keine Arbeit und dafür macht sich die Werkstatt die Taschen voll. War selbst in dem Gewerbe, denkt Ihr wirklich das die alles schön nach dem Gutachten machen. Erst wir dam Gutachter gesagt das man das Teil nicht instandsetzen kann z.B Seitenteil und kaum hat er es aufgeschrieben, wird die Beule gezogen und verzinnt. Da hat die Werkstatt die ersten 2000 Euro in der Tasche.

Wo ist das Problem sich selbst mit der Versicherung zu beschäfftigen und die Werkstatt, wie bei jeder Inspektion auch, selbst zu bezahlen. Wenn du die Rechnung der Werkstatt an die Versicherung schickst muß sie dir dann auch die Mehrwertsteuer erstatten. Aber dafür brauchst du eine Rechnung. Meine Ex-Firma hat sich dumm und dusselig verdient mit: "Ach machen sie doch die Abtretung, wir machen das."

Man macht immer plus wenn man nach Gutachten abrechnet, sich die Mehrwertsteuer nacher mit Rechnung wiederholt und dann die Preise für die Reparatur vergleicht. Schon allein vom Stundenlohn, der ja in Deutschland zwischen 110-60 Euro die Stunde beträgt. Wenn für die Reparatur 20 Stunden angesetzt sind, na da rechne mal nach. Orginalteile oder Identteile aus dem Zubehör usw usw.

Sorry mußte aber mal sein. Immer diese Geldverbrennerein.

PS.: Verbringung zum Lackierer dürfen abgezogen werden, wenn nach Gutachten abgerechnet wird.

Zitat:

Original geschrieben von Danbo_1280

Zitat:

Original geschrieben von papoose

Lass doch die Versicherung einfach brutto abrechnen. Übergebe alles der Werkstatt deiner Wahl. Die rechnen dann direkt mit der Versicherung ab und du hast damit nix mehr am Hut.

 

Grüße

papoose

Super Idee. Keine Arbeit und dafür macht sich die Werkstatt die Taschen voll. War selbst in dem Gewerbe, denkt Ihr wirklich das die alles schön nach dem Gutachten machen. Erst wir dam Gutachter gesagt das man das Teil nicht instandsetzen kann z.B Seitenteil und kaum hat er es aufgeschrieben wird es gezogen und verzinnt. Da hat die Werkstatt die ersten 2000 Euro in der Tasche.

 

Wo ist das Problem sich selbst mit der Versicherung zu beschäfftigen und die Werkstatt, wie bei jeder Inspektion auch, selbst zu bezahlen. Wenn du die Rechnung der Werkstatt an die Versicherung schickst muß sie dir dann auch die Mehrwertsteuer erstatten. Aber dafür brauchst du eine Rechnung. Meine Ex-Firma hat sich dumm und dusselig verdient mit: "Ach machen sie doch die Abtretung, wir machen das."

 

Sorry mußte aber mal sein.

Wieso sollte man einem Gutachter sagen, ob ein Teil noch reparabel ist oder nicht? Das ist einzig und allein die Aufgabe des Gutachters. Das genau ist seine Arbeit, dafür wird er bezahlt. Wenn dann nicht nach Gutachten sondern frei Schnauze repariert wird, und das kommt raus, ist die Werkstatt dran. 

Das man eine Werkstattrechnung an die Versicherung schicken kann, habe ich noch nie gehört. Es wird meines Wissens immer zuerst ein Gutachten gemacht, nachdem dann auch abgerechnet wird.

 

Grüße

papoose

 

Eine Werkstattrechnung schickte man per Post!!! Es ist die Rechnung über die erfolgte Reparatur, damit muß die Versicherung auch die 19% rausrücken. Man kann ja auch per Gutachten abrechnen und wenn der Schaden nur oberflächlich ist nicht reparieren. In diesem Fall behält die Versicherung die Mehrwertsteuer ein. Jeder kann einen Gutachter einschalten.

Der Gutachter hat doch keine Ahnung, der fragt den Karosseriemenschen ob das zwei Bleche hintereinander sind oder nicht. Der Gutachter kennt auch nicht die Blechstärken der Fahrzeuge. Woher soll er auch jede einzelne Unfallreparatur für alle Fahrzeuge kennen. Das ist ein Fachgespräch mit dem Karosseriemann und der macht halt etwas mehr draus. Meinst du wirklich, dass das ein schlipstragender Bürohengst in der Versicherung später merkt? Der hat keine Ahnung davon, für den zählt nur der Endbetrag.

Zum Gutachter: Warum haben eigentlich viele frischgeprüfte Gebrauchtwagen soviele Mängel? Manche Gutachter sind gut, manche schlecht und manche haben illegale Züge.

Wer will später der Werkstatt nachweisen, dass nicht nach Gutachten repariert wurde, wenn das Auto gut aussieht ist der Kunde zufrieden.

Die günstige Alternative ist sicherheitstechnisch im übrigen genausogut. An der Sicherheit sparen die Werkstätten dann doch nicht, nur das wie.

Okay, da sind wir halt komplett verschiedener Meinung. Ich selbst kenne einige Gutachter. Und ich kann mit Sicherheit sagen, daß die Leute wissen, wovon sie sprechen. Und z.B. Blechstärken kennt ja wohl jeder (seriöse) Gutachter.

Hast doch bestimmt schonmal etwas von einem Lackdicken-Messgerät gehört. Damit z.B. lässt sich schon relativ leicht nachweisen, wo evtl. gepfuscht wurde.

Auch kann nach erfolgter Reparatur in Einzelfällen die Versicherung auf einen zukommen und ein Gutachten über die erfolgte Reparatur erstellen. So passiert bei mir. Ich hatte alles der Werkstatt meines Vertrauens überlassen - wo der Schaden auch von einem Gutachter beäugt wurde, den ich kenne. Und siehe da, alles ist zufriedenstellend und genau so gemacht worden, wie es sollte.

Nicht alle Werkstätten sind solche, wie du sie kennst.

 

Ja da haste du Recht es gibt solche und solche Werkstätten, aber meine überwiegen, sag ich mal. Ja man kann Lackdicken messen und wenn die Beule gezogen und verzinnt ist, stellt man das nicht fest. Spachtel stellt man fest Zinn nicht. Ich kenne auch einige Gutachter, sind auch nicht alle schlecht. Da ich mittlerweile auch die berufliche Qualifikation habe Gutachter zu werden (ist aber nicht mein Berufswunsch) kann ich halt eher ihre Gutachten bewerten. Bei einer Prüfung wird das selten festgestellt, denn die Werkstatten die das sowas machen schlafen ja auch nicht auf dem Baum.

Die Blechstärken sind mitlerweile verschieden. Tailored Blank sind Bleche die aus mehreren zusamen geschweißt oder geklebt weren. Da nicht alle Bereiche des Bleches gleich stark sein müssen. Hieraus unteranderem resultieren die heutigen Gewichtsersparnisse. Da weiß kein Gutachter mehr die genaue Blechdicke.

Nimms mir nicht übel will dich auch nicht beleidigen, aber ich habe hinter den Regenbogen geguckt.

Das Problem ist, wenn Du selbst mit der Versicherung abrechnest, geht das nur per Kostenvoranschlag und damit verbunden, dem Abtreten weiterer Leistungen. Sollte sich dann während der Reparatur herausstellen, daß etwas übersehen wurde, kommt die Versicherung dafür nicht mehr auf.

Aufgrund der Aussage, daß per se 10% abgezogen werden, würde ich sofort einen Fachanwalt engagieren und den die Abwicklung durchführen lassen. Dann kannst Du einigermaßen sicher sein, daß das Deine Interessen optimal durchgesetzt werden.

Im übrigen würde ich mich schon auf den Gutachter verlassen. Die die ich kenne machen alle einen sehr anständigen Job und kennen die Fahrzeuge sehr genau. Da muss keine Werkstatt mehr "Hilfestellung" geben.

Gruß,

Thilo

Also nein, wenn man einen unverschuldeten Unfall hatte hat jeder das Recht einen Gutachter zu beauftragen, den Unfallschaden zu bewerten. Der macht das sogar bei einem zu Hause auf der Hofeinfahrt wenn man will. Natürlich ist bei größeren Unfällen es besser wenn eine Hebebühne vorhanden ist und einige Teile z.B zur Beurteilung der Längsträger die Kotflügel entfernt sind. Wenn der Gutachter einen weiteren Schaden nicht erkennt, was durchaus bei starken Unfällen vorkommt (dies resultiert daraus, dass man mache Schäden so nicht erkennen kann, die sich zum Beispiel erst nach dem rausflexen eines Karosseriestückes zeigen) wird das Gutachten erweitert. Sprich der Gutachter kommt nochmal und nimmt den Schaden auf. Auch das muß die Versicherung zahlen, sie muß auch den Schadensbetrag abzüglich Mehrwertsteuer und kleiner Posten (z.B Verbringen zum Lackierer) zahlen, wenn man gar nicht repariert. Auch hierfür ist kein Kostenvoranschlag notwendig, die haben ja das Gutachten. Repariere ich den Schaden bis zu, ich weiß nicht genau, 0,5 oder 1 Jahr später kann man immernoch die Rechung der Versicherung schicken und die muß die dort aufgeführten Mehrwertsteuer überweisen.

Nun das Problem der Versicherungen:

Ich kannte einen Gutachter, der mal für eine Gutachtenfirma der Versicherung tätig war. Er meinte das meistens versucht würde, zustehendes Geld zu unterschlagen, mit dem Wissen, das die meisten es nicht auf einen Prozess draufankommen lassen würden, für z. B 10 % Pauschalenabzug. Erst wenn der Gerichtstermin anstünde würden sie einlenken. Nebenbei hatte er auch die Anweisungen, die Beträge der Erstgutachten immer zu unterbieten, ob berechtigt oder nicht. Da es ein netter Mensch ist macht er den Beruf nicht mehr und ist Dozent für die Ausbildung von Kfz-Meistern, Servicetechnikeren und Auszubildenden.

Ja es ist nicht immer Gold was glänzt, aber so habe ich es bisher erlebt.

Und auch diese 10% Abzug sehen mir etwas danach aus.

http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/faq/totalschaden.php

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