- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Abrechnung per Gutachten 10 % Extra Abzug ??
Abrechnung per Gutachten 10 % Extra Abzug ??
Hi,
meine Mutter hatte mit ihrem A3 Sportback BJ 2006 einen Unfall an dem sie nicht Schuld ist .
Die Gegnerische Versicherung DA Direkt will ihr im Falle einer Abrechnung per Gutachten 19% MwSt (was ich ja einsehe) und zusätzlich 10% abziehen - das wäre halt so war deren Aussage . Das kann doch net sein oder ?
Wer kann mir da paar Tips/Urteile zu geben ???
Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Vaterx25xe
Das dürfen die nicht machen. Hierfür gibt es ein sogenanntes Porsche Urteil.
JUBEL! Lange darauf gewartet, jetzt endlich greift sich mal jemand hier das Porsche-Urteil . Was bin ich heute wieder ironisch...
Lass dir sagen: Jedes Urteil ist nur ein Urteil, daraus ensteht kein Gesetz und man sollte sich immer schwer hüten, daraus einen generellen rechtlichen Anspruch zu konstruieren. Es gibt durchaus! auch andere Urteile in diesem Bereich der fiktiven Abrechnung, nicht jeder Richter entscheidet zu Gunsten des Klägers.
Also nicht einschüchtern lassen, sondern klagen. Gewinnen werdet Ihr diese Sache sowieso.
Oh, du lehnst dich mit deinem nicht vorhandenen Sachverstand sehr weit aus dem Fenster.
Gruß
traumzauber
Ähnliche Themen
12 Antworten
Hallo,
bitte Suche und auch FAQ (siehe Signatur) nutzen, dort stehen alle Rechte des Geschädigten drin.
Von 10% pauschalem (ungeründetem Abzug) ist da nirgends die Rede.
Tauchen darüber hinaus Fragen auf, dann nur zu. Bitte aber vorher erstmal selbst recherchieren, danke.
Grüße
Schreddi
Ein pauschaler Abzug in Höhe von 10 % ist nicht möglich. Ein sachlich begründeter hingegen durchaus. Es ist immer schwierig, wenn der Informationsfluss über verschiedene Personen läuft, da wird schnell Wichtiges nicht so weitergegeben, wie es gesagt wurde. Damit möchte ich ausdrücken, dass ganz bestimmt die Versicherung diesen Abzug konkret begründet hat. Bitte nochmal genau nachfragen, dann kann man sich zu diesem angegebenen Grund auch positionieren.
Gruß
traumzauber
Hi,
ich habe gerade exakt gleiches Problem, allerdings sind es bei mir nicht 10 sonder fast 25%! Grund für den Preisunterschied sind verschiedene Lohntabellen. Während mein Gutachten von einer Vertragswerkstatt ausgeht, nimmt die gegn. Versicherung eine freie Werkstatt als Rechnungsgrundlage. Außerdem ist in meinem Gutachten ein geringer Aufschlag auf die UPE der Ersatzteile die Rede, welche von meiner Versicherung nicht anerkannt werden. Wie sind meine Chancen?
Sher geil.....
Ich kenne diese Thematiken sehr sehr gut.
Auch bei mir wollte dies mal eine Versicherung versuchen.
Der Gutachter hatte natürlich Opel Ersatzteile und Rep. Werte übernommen.
Die Versicherung schickte das ganze durch die Prüfung, und fand eine Werkstatt die günstigere Rep. Sätz (Stundenlohn) hat.
Ein schreiben von meinem Rechtsanwalt hatte gereicht, und der Restbetrag wurde bezahlt.
Das dürfen die nicht machen. Hierfür gibt es ein sogenanntes Porsche Urteil.
Auch Pauschalabzüge sind nicht rechtens.
Aber versuchen tun sie es. Denn von 10 halten 5 die Füße Still und Aktzeptieren das.
Also lohnenswert ist es für die Versicherung allemal.
Meistens sind es aber die Direktversicherungen, die so euin Ärger machen.
Also nicht einschüchtern lassen, sondern klagen. Gewinnen werdet Ihr diese Sache sowieso.
Geundsatz.
Die Versicherung zahlt nur den Betrag ohne Mwst. bei Abrechnung auf Gutachtenbasis.
Oder aber den Wiederbeschaffungwert minus Restwert.
Bsp.
Wiederbschaffungswert 5000
Repkosten ohne Mwst. 3500
Restwert 2000
Hier würde die Versicherung nur die 3000 zahlen. Denn wenn das Verkauft wird, hast Du 2000 auf der Hand und die 3000 von der Vers. Jetzt kannste Dir ein neues Auto kaufen.
Anders sieht es aus wenn der Restwert nur 500 wäre, würdest Du die Rep. kosten in Höhe von 3500 bekommen
... bekanntes Spiel der Versicherer.
Der Bundesgerichtshof hat in der sogenannten "Porsche-Entscheidung" deutlich gesagt, dass man die Kosten verlangen darf, die eine Markenwerkstatt vor Ort (also Audi) in Rechnung stellen würde, wenn der Schaden dort repariert werden würde.
BGH-Urteil vom 29.04.03 zu VI ZR 392/02
siehe auch BGB-Kommentar Palandt/Heinrichs, 66. Auflage, § 249 Rn. 40)
Zitat:
Original geschrieben von Vaterx25xe
Das dürfen die nicht machen. Hierfür gibt es ein sogenanntes Porsche Urteil.
JUBEL! Lange darauf gewartet, jetzt endlich greift sich mal jemand hier das Porsche-Urteil . Was bin ich heute wieder ironisch...
Lass dir sagen: Jedes Urteil ist nur ein Urteil, daraus ensteht kein Gesetz und man sollte sich immer schwer hüten, daraus einen generellen rechtlichen Anspruch zu konstruieren. Es gibt durchaus! auch andere Urteile in diesem Bereich der fiktiven Abrechnung, nicht jeder Richter entscheidet zu Gunsten des Klägers.
Also nicht einschüchtern lassen, sondern klagen. Gewinnen werdet Ihr diese Sache sowieso.
Oh, du lehnst dich mit deinem nicht vorhandenen Sachverstand sehr weit aus dem Fenster.
Gruß
traumzauber
Na ja, wurde ja auch mal wieder Zeit, dass jemand mit dem Porsche Urteil kommt.
Das letzte Mal ist ja schon "ewig" her. Nicht das es in Vergessenheit gerät.
Und jemanden empfehlen drauflos zu Klagen, da er sowieso Recht bekommt, halte "ich" für grob Fahrlässig.
Vor Gericht bekommt man ein Urteil und nicht unbedingt Recht.
Gruß
Frank
Aber ich habe auch noch einen super Geheimtipp für den TE
Geh zum Anwalt
Na Delle, sorry Herr Dellenzehler, wird doch langsam Zeit, dass der "Ab zum Anwalt" Button kommt.
Gruß
Frank
Ich warte brennend auf diesen......
Bei DSDS gibt es doch auch immer so eine Zusammenfassung nach Art "die schrägsten Kanditaten"
Ich fordere hiermit ein Umfrage und Abstimmung.
Die besten Antworten im Versicherunsforum
Meine Vorschläge:
1 Platz
Geh zum Anwalt (logisch)
2 Platz
Ich hatte das auch schon mal nur Mut, ich kenn mich aus....
3 Platz
unser Porsche Urteil (Jaaa)
4 Platz
der/die schnellste Google-Hobby Jurist(in)
Platz 5
es gibt da noch das Karosseriebauerurteil (ist auch schön )
Gruß
Delle
Platz 6 Ich kenne mich zwar nicht aus, gebe aber Trotzdem meinen Senf dazu.
Platz 7 Dieser Beitrag ist OT
Gruß
Frank