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Abreisseil an Anhängerkupplung

Mercedes V-Klasse 447
Themenstarteram 9. August 2018 um 18:03

Hallo Gemeinde,

ich habe mal eine Frage an euch: Es ist ja super das die Abnehmbare Anhängerkupplung eine Öse zum befestigen des Abreisseil hat, aber in einigen Ländern ist es ja nicht erlaubt diese bei Abnehmbaren Kupplungen zu verwenden. Sondern da muss das Seil fest mit dem Fahrzeug verbunden sein. Oder gibt es da eine spezielle Zulassung von Mercedes.

Ich habe jetzt mal versuchsweise ein Stahlseil um den Kupplungsträger rum gelegt und mit einen Karabinerhaken geschlossen. Aber wenn da das Abreisseil stark dran zieht, dann würde bestimmt die Plastik-Stoßstange beschädigt werden.

Was meint ihr?

LG Volker

Beste Antwort im Thema

… etwas Fakten zu dem Thema:

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Ach je, darüber hab ich mir noch gar keinen Kopf gemacht. War froh das da die Öse schon dran ist und dachte damit ist gut.

In welchen Ländern ist es denn so, dass man mit abnehmbarer Kupplung eine extra Befestigung braucht?

Ich hatte in der Schweiz mal angefragt, da meinten sie nur es muss an einer festen Öse befestigt sein und darf nicht nur um den Kugelkopf gehen.

am 9. August 2018 um 19:16

Hallo Volker,

in welchen Ländern ist das nicht erlaubt? Mal abgesehen davon, dass man im Falle eines Zuges am Seil andere Probleme hat als eine verkratzte Stossstange... oder ist das Seil so kurz dass es quasi immer fast auf Zug ist?

VG M.

Themenstarteram 9. August 2018 um 19:52

Gestern habe ich es noch gelessen wo, heute finde ich es leider nichtmehr! War es Österreich oder Italien? Oder Schweiz oder Niederlande.

Also das seil ist auf jeden Fall lang genug.

Aufjeden fall habe ich mir jetzt erstam Abreisseile mit Karabienerhacken bestellt, diese billigen Hacken traue ich nicht!

am 9. August 2018 um 20:18

In der Schweiz ist eine öse an der Kupplung ausschliesslich an fixen Kuplungen erlaubt.

 

Abnehmbar benötigt eine zusätzliche öse.

 

Bremsseil drüberwerfen ist in jedem Falle untersagt.

Gut zu wissen, dann hat der Grenzbeamte wohl nicht gesehen dass ich eine abnehmbare Kupplung habe.

Zu diesem Zeitpunkt hing aber auch nix dran und er hat dann wohl nicht so genau geschaut.

Dann muss ich auch mal schauen wohin mit dem Seil.

Die Abschleppöse fällt dann wohl auch weg. Die könnte ja auch abfallen.

am 10. August 2018 um 6:57

Nunja, diese Straftatbestände kommen sehr oft in einem Ereignisfalle zum tragen. Aber wir haben oft Kontrollen mit präventivem Charakter durchgeführt

Sorry, aber aus meiner Sicht ist das nicht nachvollziehbar:

Ich habe ein Zugfahrzeug gekauft mit typengeprüfter wegnehmbarer Anhängerkupplung, inklusive daran befestigter Öse.

Ich habe einen Wohnwagen gekauft mit typengeprüfter Deichsel.

Ich verstehe, dass man eine Schlaufe machen soll und den Karabiner nicht direkt an die Öse hängen soll.

Aber ich verstehe nicht, dass ich am Zugfahrzeug rumbasteln muss, damit ich den Wohnwagen ziehen kann. Dass darfs nicht sein.

Ausserdem war ich diesen Frühling bei der MFK (TÜV), so wie immer (Abreissleine um Haken direkt in Öse). Kein Problem.

ich hole mal dieses Thema erneut hoch.

Weiß jemand wie das mit der Abreißöse offiziell für den V geregelt ist?

Also wo darf / muss man das Abreißseil anbringen?

Damit man auch in Österreich und Schweiz, Holland keine Probleme bekommt?

Einen gute Übersicht bietet dieser oben genannte Artikel ja.

https://www.caravaning.de/.../

Aber kann jemand genau sagen oder ein Bild hochladen, wo das Abreißseil beim Vau befestigt wird?

Du hast doch schon eine gute Seite gefunden.

Österreich ist sehr "kulant" da hatte ich tatsächlich das Seil nur über die Kupplung geworfen ( dumme Gewohnheit ).

Für gewöhnlich gibt es an der Kupplung eine Öse, so wie es auch im Video gezeigt wird.

Hast Du diese Öse nicht wird ja auch gezeigt welche Alternativen Du hast.

Übrigens, auch eine abnehmbare Anhängerkupplung ist "fest" mit dem Fahrzeug verbunden.

Die Anhängerkupplung des Vau hat im unteren Bereich noch eine feste Öse, die für diesen Zweck gedacht ist. Hier kann das Abreissseil rechtskonform eingehängt oder durchgezogen werden.

Zitat:

@Buddha2 schrieb am 12. Januar 2020 um 13:31:21 Uhr:

Die Anhängerkupplung des Vau hat im unteren Bereich noch eine feste Öse, die für diesen Zweck gedacht ist. Hier kann das Abreissseil rechtskonform eingehängt oder durchgezogen werden.

Danke, diese Info hatte mir gefehlt.

Perfekt!

Gern :)

 

Hab jetzt kein Foto zur Hand, sieht aber so ähnlich aus, wie auf den ersten beiden Fotos in dem von dir verlinkten Artikel.

Siehe Anhang

Asset.HEIC.jpg
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