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Abretungserklärung und Schadenregulierung

Themenstarteram 20. März 2023 um 17:19

Hallo.

Sagen wir so, nach einem Schaden beauftragt A ein Gutachter und unterschreibt eine Abtretungserklärung . Der Gutachter leitet alles an den Antwalt, soweit so gut.

Bei der Schadensregulierung kürzt die Versicherung den Gutachterhonorar um eine Summe X. Der Anwalt zahlt jedoch den Gutachter im vollen Umfang aus und die Differenz wird von den Auszahlung an A abgezockt. Ist das üblich?

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14 Antworten
am 20. März 2023 um 17:35

Nein. Da wird gar nichts "abgezockt".

Was du und dein Anwalt intern machen, muss den Versicherer wirklich nicht interessieren.

Wenn dein Anwalt meint, die Kùrzung sei zu unrecht, muss er seine Ansicht beim Versicherer durchsetzen.

Themenstarteram 20. März 2023 um 17:43

Danke aber ich verstehe deine Antwort nicht richtig. Der Anwalt meint dass es ok ist weil ich eine Abtritterklärung beim Gutachter unterschrieben habe. Aber ich kann ja nicht dafür wenn der zuviel berechnet oder wenn die Versicherung der Meinung ist er hätte zuviel berechnet.

am 20. März 2023 um 18:17

Das werden die (vielleicht) die Koniferen hier erklären können. Vielleicht meint der Anwalt, er sei außen vor, weil ja der Gutachter direkt mit dem Versicherer abrechnet.

Gelöscht

Das Gutachterhonorar ist in der Regel vollständig vom Unfallverursacher zu erstatten. Kürzungen dieses Honorars an sich sind meistens unberechtigt und der Gutachter hat nunmal die Abtretung zur Absicherung seines Honorars. Kommt es zu solchen Kürzungen, setzen Anwalt und (!) Gutachter die Differenz gerichtlich durch. Kann oder will der Geschädigte das nicht, dann muss er das aus der eigenen Tasche zahlen.

Etwas anderes ist es, wenn eine Haftungsquote sachgerecht ist und deshalb von der gegnerischen HP eben nur eine quotale Zahlung erfolgt. Da bleibt dann unter Umständen ein selbst zu zahlender Anteil über und der darf entnommen werden.

Am besten redest du mal mit deinem Anwalt und lässt dir genau erklären, was da nun konkret bei dir vorliegt. Evtl. hast du es bislang nur nicht nachvollziehbar erklärt bekommen.

Zitat:

@Vierraeder schrieb am 20. März 2023 um 18:19:54 Uhr:

Der Gutachter leitet alles an den Antwalt, soweit so gut.

Ob das immer so gut ist ?

Lass mich mal raten: Der Gutachter hat den Anwalt empfohlen, oder umgekehrt, und du kanntest vorher beide nicht ?

Themenstarteram 20. März 2023 um 19:49

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 20. März 2023 um 20:30:03 Uhr:

Zitat:

@Vierraeder schrieb am 20. März 2023 um 18:19:54 Uhr:

Der Gutachter leitet alles an den Antwalt, soweit so gut.

Ob das immer so gut ist ?

Lass mich mal raten: Der Gutachter hat den Anwalt empfohlen, oder umgekehrt, und du kanntest vorher beide nicht ?

Das stimmt, ich kannte beide nicht und der Gutachter hat dann den Rechtsanwalt empfohlen.

Themenstarteram 20. März 2023 um 19:53

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. März 2023 um 20:03:10 Uhr:

Das Gutachterhonorar ist in der Regel vollständig vom Unfallverursacher zu erstatten. Kürzungen dieses Honorars an sich sind meistens unberechtigt und der Gutachter hat nunmal die Abtretung zur Absicherung seines Honorars. Kommt es zu solchen Kürzungen, setzen Anwalt und (!) Gutachter die Differenz gerichtlich durch. Kann oder will der Geschädigte das nicht, dann muss er das aus der eigenen Tasche zahlen.

Etwas anderes ist es, wenn eine Haftungsquote sachgerecht ist und deshalb von der gegnerischen HP eben nur eine quotale Zahlung erfolgt. Da bleibt dann unter Umständen ein selbst zu zahlender Anteil über und der darf entnommen werden.

Am besten redest du mal mit deinem Anwalt und lässt dir genau erklären, was da nun konkret bei dir vorliegt. Evtl. hast du es bislang nur nicht nachvollziehbar erklärt bekommen.

Das habe ich so nicht gewusst. Der Anwalt hat jetzt gemeint dass er die Versicherung nochmal anschreiben.

Leider wurde mir das so nicht erklärt dass ich mit der Abtretung selbst das Honorar ausgleichen muss.

Bei den meisten Sachverständigenverbänden steht das auch im Text der Abtretungsformulare drin. Liest sich nur meist kein Mensch durch.

Zitat:

@Vierraeder schrieb am 20. März 2023 um 20:49:42 Uhr:

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 20. März 2023 um 20:30:03 Uhr:

Ob das immer so gut ist ?

Lass mich mal raten: Der Gutachter hat den Anwalt empfohlen, oder umgekehrt, und du kanntest vorher beide nicht ?

Das stimmt, ich kannte beide nicht und der Gutachter hat dann den Rechtsanwalt empfohlen.

Dann kann man mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit annehmen, dass beide zuerst ihre eigenen Interessen verfolgen und dann irgendwann vielleicht deine.

Da ausser dem TE niemand weiß welche SF-Klasse hier zugrunde liegt, kann man eigentlich "nur" eine eigene, objektive, Meinung abgeben. Die Entscheidung wird und muss wohl beim TE liegen. Die SF-Einstufung zu kennen wäre mit Sicherheit sehr hilfreich.

Ich fahre meinen 21 Jahre alten Audi A6 bei meinem Versicherer im "besten" Tarif mit Werkstattbindung und Anbündelungsrabatt für 132€ im Vierteljahr bei SF8. Mit "nur" TK150 wären es gerade mal 22€ weniger im Vierteljahr, die allerdings durch einige inkludierte Goodies (Reifenwechselscheck, Jahresreiseversicherung etc) bereits ausgeglichen sind.

Versehentlich im falschen Thema gepostet.

Sorry

Themenstarteram 29. März 2023 um 19:17

Also um das Thema abzuschließen, die Versicherung hat nach Einwand seitens Anwalt die Differenz ausbezahlt. Das scheint ein beliebtes Katze Maus spiel zwischen Versicherung und Anwalt zu sein.

Danke für die Rückmeldung. :)

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