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Abrollumfang zu hoch

Themenstarteram 19. Januar 2021 um 11:38

Moinmoin,

welche Strafe/rechtliche Konsequenz hat es, wenn man

anstatt der eingetragenen 185/60 R15 mit 185/65 R15 fährt?

Die 65er haben ca. 3%mehr Abrollumfang.

Danke

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20 Antworten

Worst Case muss man das Auto nach der Polizeikontrolle stehen lassen und ein Bußgeld (wie viel?) zahlen.

Wozu solche Unannehmlichkeiten riskieren?

Einfach versuchen die eintragen zu lassen.

Worst Case muss man dann aber den Tacho...

Was hat man Dir bei der Polizei denn geantwortet?

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 19. Januar 2021 um 12:50:51 Uhr:

Was hat man Dir bei der Polizei denn geantwortet?

Wer dort fragt und dann trotzdem..., Der bekommt womöglich noch mehr Ärger.

Einfach beim TÜV anfragen.

Wenn es von dort grünes Licht gibt einfach eintragen lassen.

Wenn nicht, nicht Wechsel. Bzw. schnell zurück wechseln.

Ohne Gewähr, aber ich denke um etwas eintragen zu lassen, darf man zum TÜV ohne die Eintragung fahren.

Wenn man also die Reifen schon hat oder die Kosten riskieren will,...

Wenn es diese Reifen werden "müssen", Mal fragen wer solche Reifen auf diesem Fahrzeugtyp schon eingetragen hat.

Reifengröße nicht eingetragen sind glaub 30 €

Es sei denn, daß die unfallverursachend waren...

Themenstarteram 19. Januar 2021 um 13:10

Wir sind auf das Thema erst gekommen, da eine Freundin Reifenwechsel auf ihrem Fahrzeug hatte

und der Reifenmann sie fragte ob Sie Papiere für die Reifen habe.... Sie: " Die sind noch drauf vom Vorbesitzer,

Auto so vor 3 Jahren gekauft"... Hat sich nie drum gekümmert, ob das eingetragen ist und seltsamerweise der TÜV 2x auch nix bemängelt hat! Hätte sie sich bei einer Kontrolle auf den TÜV berufen können?

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 19. Januar 2021 um 14:07:52 Uhr:

Reifengröße nicht eingetragen sind glaub 30 €

Es sei denn, daß die unfallverursachend waren...

Ich denke das ist von jeweiligen Fall abhängig.

Ist eben ein Unterschied ob es quasi egal ist oder der Reifen übersteht und/oder an der Karosserie schleifen kann.

In diesem Fall kann es sich eben zumindest auf den Tacho auswirken.

Zitat:

@cuda440 schrieb am 19. Januar 2021 um 14:10:13 Uhr:

Wir sind auf das Thema erst gekommen, da eine Freundin Reifenwechsel auf ihrem Fahrzeug hatte

und der Reifenmann sie fragte ob Sie Papiere für die Reifen habe.... Sie: " Die sind noch drauf vom Vorbesitzer,

Auto so vor 3 Jahren gekauft"... Hat sich nie drum gekümmert, ob das eingetragen ist und seltsamerweise der TÜV 2x auch nix bemängelt hat! Hätte sie sich bei einer Kontrolle auf den TÜV berufen können?

OK, jetzt haben wir den Hintergrund der Frage.

Danke!

Ich denke auf den TÜV berufen fällt in so einem Fall schwer.

Es fehlt ja jeder Beweis für die Reifen die drauf waren.

Vermutlich würde ich in dem Fall einen Satz neue kaufen.

Passen die Felgen zu Reifen die auf das Fahrzeug passen?

Bzw. sind die Felgen für das Fahrzeug zugelassen?

Themenstarteram 19. Januar 2021 um 13:32

Wenn die Reifen die gleiche Breite haben wie die zugelassenen, dann sollte da doch nix überstehen.

Geschliffen hat nix, auch nicht bei Volleinschlag li/re.

Tacho läuft 3% schneller, der lag aber mit den falschen Reifen immer noch 4% unter GPS-km/h.

Themenstarteram 19. Januar 2021 um 13:33

@Alexander67

ja Felge passte zum Fahrzeug und Reifen war für die Felge vorgesehen.

...jaa schon, aber die Abweichung ist ja noch eher in geringem Bereich.

Oder sind's auch komplett falsche Felgen mit erheblich abweichender ET ? Oder gar von einem anderen Fahrzeughersteller ? . . . gibt's ja öfter mal, wenn die Leute gebrauchte Winterräder kaufen . . .

Gibt aber auch Fälle/Modelle, bei denen mehrere Möglichkeiten erlaubt sind.

Durchaus also auch mal wahlweise /60 UND /65 (jeweils 4 Stück, is klar ;-) )

Wenn er natürlich z.B. 245/45-15 draufmacht/drauf hätte und die überall anstreifen oder rausguggen, wird's wohl bissl teurer, evtl. bis hin zur Stilllegung/Abschleppung.

Zitat:

@cuda440 schrieb am 19. Januar 2021 um 14:33:57 Uhr:

@Alexander67

ja Felge passte zum Fahrzeug und Reifen war für die Felge vorgesehen.

Der Reifen passt aber von den Papieren her nicht zum Fahrzeug.

Und die andere Frage ist ob die Felge (von den Papieren her) für das Fahrzeug zugelassen ist.

Dann kann man neue Reifen (die für das Fahrzeug zugelassen sind) auf diese Felgen ziehen.

Das ist günstiger als Kompletträder und erfordert keine Eintragung.

Aber nochmal: Das geht nur wenn die Felgen (mit passenden Reifen) schon für das Fahrzeug zugelassen sind.

PS. In Felgen (zumindest in den nicht originalen) ist eine Nummer eingeschlagen.

Mit der und mit dem Fahrzeugtyp kann man im Internet recherchieren.

Lohnen sich denn Eintragung oder rechtliche Konsequenzen bei Reifengrößen, die neu zwischen 30 und 50 Euro liegen? Ich würde die Reifen einfach tauschen und die alten zur Abholung veräußern. Ist ja eine sehr gängige Größe und irgend ein Sparfuchs will die schon noch. Kostet nicht die Welt und bringt zugleich ja auch Mehrwert in Form von frischem Profil.

Zitat:

@alex_grease schrieb am 19. Januar 2021 um 16:28:42 Uhr:

Lohnen sich denn Eintragung oder rechtliche Konsequenzen bei Reifengrößen, die neu zwischen 30 und 50 Euro liegen? Ich würde die Reifen einfach tauschen und die alten zur Abholung veräußern. Ist ja eine sehr gängige Größe und irgend ein Sparfuchs will die schon noch. Kostet nicht die Welt und bringt zugleich ja auch Mehrwert in Form von frischem Profil.

Wenn die Felgen passen.

Zitat:

@cuda440 schrieb am 19. Januar 2021 um 14:32:38 Uhr:

 

Tacho läuft 3% schneller, der lag aber mit den falschen Reifen immer noch 4% unter GPS-km/h.

Du verwechselst da wohl was.

Reifen mit höherem Abrollumfang ergeben NIEDRIGERE Tachoanzeige.

Wenn du 4 % unter GPS-Anzeige liegst, ist es unzulässig; der Tacho darf etwas mehr anzeigen, aber nie zu wenig.

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