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ABS deaktivieren

VW Vento 1H
Themenstarteram 19. Juni 2006 um 18:54

Tach,

ich muss zu "Testzwecken" mal das ABS deaktivieren. Welche Sicherungen muss ich dafür ziehen? Die auf dem Deckel aufgedruckte Sicherung 4 bringts nicht.

Ideen?

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19 Antworten

Mit Sicherung kannstes vergessen, da am ABS auch die Benzinpumpe un der Bremskraftverstärker hängt :)

Von daher würde das Auto nicht mehr laufen!

das abs hat aber relais, die man ziehen könnte, oder man klemmt einfach die Kontrolllampe ab, dann dürftes auch net gehen.... hoffe ich ma ;)

Themenstarteram 19. Juni 2006 um 19:23

Ja das ABS kann man deaktivieren. Nur wie, keine Ahnung. Alles lässt sich deaktivieren, ASR, ESP, EDS, 4motion, alles.

Vorsicht: Es ist verboten das ABS zu deaktivieren! Da erlischt auch der Versicherungsschutz.

--

Nur so am Rande - falls es ein paar Vollspaten gibt die hier auf dumme Ideen kommen könnten...

cu

Re: ABS deaktivieren

 

Zitat:

Original geschrieben von xXxCorsa

...ich muss zu "Testzwecken" mal das ABS deaktivieren.

Aus versicherungsrechtlichen Gründen sollte man die Test nur auf einer abgesperrten Teststrecke durchführen.

Moin,

einfach die hinteren Sensoren abklemmen.

Durch den Fehler ist dein ABS deaktiviert.

Die Steckverbindung ist unter der Rücksitzbank.

Aber wie schon gesagt wurde nicht im öffentlichen Straßenverkehr.

Themenstarteram 19. Juni 2006 um 20:46

Jaja schon klar. Nur auf abgesperrten Flächen. Komisch ist aber, dass es genügend 3er Gölfe gibt, die gar kein ABS haben.

Naja komisches Deutschland halt

am 19. Juni 2006 um 20:47

Zitat:

Original geschrieben von Voodoo3

Vorsicht: Es ist verboten das ABS zu deaktivieren! Da erlischt auch der Versicherungsschutz.

--

Nur so am Rande - falls es ein paar Vollspaten gibt die hier auf dumme Ideen kommen könnten...

cu

Wieso sollte das verboten sein? Das ABS hat doch noch die normale Bremsanlage als Rückfallebene. Die gleiche Situation hat man doch wenn, wie oben erwähnt, ein Sensor ausfällt.

Es ist halt verboten... Weiß auch nicht warum aber es ist so!

--

Die Fahrzeuge mit ABS sind auch versicherungstechnisch meistens günstiger. Das ist so wie wenn ich sag: Warum brauch ich einen Kat - gibt doch genug Fahrzeuge ohne Kat.

--

Es ist einfach per Gesetz so daß man ein vorhandenes ABS nicht bewusst von Hand deaktivieren darf. Wenns kaputt ist dann muß man in die Werkstatt.

--

Und falls Du mit einem deaktivierten ABS einen Unfall verursachst und nachträglich irgendein Sachverständiger da drauf kommt... dann wünsch ich viel Spaß und günstige Zinsen falls Ihr versteht was ich meine...

cu

am 19. Juni 2006 um 22:11

Zitat:

Original geschrieben von xXxCorsa

Jaja schon klar. Nur auf abgesperrten Flächen. Komisch ist aber, dass es genügend 3er Gölfe gibt, die gar kein ABS haben.

Naja komisches Deutschland halt

komponenten die am fahrzeug verbaut sind müssen halt funktionieren ... kann ja sein das du dein fahrzeug verleihst/verkaufst und vergisst dem neuen fahrer mitzuteilen das das abs nicht funktioniert und er verlässt sich auf die funktion oder sonstwas...

Themenstarteram 20. Juni 2006 um 6:08

Leute ich brauch nicht zu jedem Thema ne Moralpredigt von euch. Ich bin alt genug. Ich werde das schon nich auf der offenen Straße machen. Meine Herren.

am 20. Juni 2006 um 9:58

du darfst nur eines nicht vergessen

die fahrzeuge ohne abs haben alle einen lastabhängigen bremskraftregler..

mit abs nur die älteren modelle

in einem ohne den bremskraftregler ist es auf feuchter strasse sehr sehr ungut, ohne abs untewegs zu sein..

 

also es gibt durchaus unterschiede, zwischen bremsanlagen mit und ohne abs...

kurz zum thema betriebserlaubnis oder nicht:

ein fahrzeug darf nur so auf die straße wie es in der ABE des fahrzeugs definiert ist. werden änderungen vorgenommen, so müssen die bescheinigt sein...die gute alte abe bzw. einzelabnahme mit eintragung, etc.

man kann z.b. nicht sagen, dass ein auto mit 10airbags auch mit 9 airbags gefahren werden darf. wenn einer defekt ist bekommste ja auch keinen tüv. genauso ist das mit abs.

 

nicht, dass sich jemand angesprochen fühlt. nur als gutgeminte info

Mal zurück zum Thema: Zieh bei ausgeschalteter Zündung den Stecker vom ABS-Steuergerät ab. Hat den Vorteil dass Du es später wieder anschließen kannst ohne dass die Kontrolleuchte angeht und Du den Fehlerspeicher löschen mußt.

Aber wie schon oben geschrieben: Keine Betriebserlaubnis, Versicherung steigt aus, etc...

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