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ABS/Eps defekt , Strafe wegen Weiterfahrt?
Schönen Abend liebe autofreunde,
Ich schildere euch einmal meine Situation
Ich habe vor 1 Woche ein neu gekauftes Auto ( Mercedes e Klasse ) angemeldet. Die abs Leuchte leuchtete auf es sei defekt , bin in die Werkstatt und die meinten irgendetwas mit esp sei auch defekt ( ich kenne mich mit autos leider nicht so gut aus). Vor 5 Tagen habe ich mich dann auf den Weg zu einem Bekannten in die Werkstatt gemacht ( dort ist es günstiger für mich ). Die Werkstatt ist ungefähr 60 km entfernt. Auf dem Weg dorthin ist mir leider ein Unfall mit dem Wagen passiert. Ich habe die Ausfahrt genommen und in der Kurve ist das Hinterrad ausgebrochen, der Wagen hat sich einmal gedreht und ist links in der leitplanke zum stehen gekommen. Ein Zeuge hat die Polizei gerufen. Jetzt ist meine Frage welche Strafe auf mich zukommt weil ich mit dem Defekt trotzdem zur Werkstatt gefahren bin. Das Auto hat tüv.
Danke im Voraus
Beste Antwort im Thema
Er ist ausgebrochen, weil er zu schnell war.
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61 Antworten
Nichts wird dich erwarten.
Wichtig für dich ist nur dass du damit (anders als hier) nicht hausieren gehst.
Oder hast du das schon irgendwo erzählt?
PS
Ist ja dein erster Beitrag. Also herzlich willkommen
Für den Halter:
TBNR: 331734 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.
200 Euro Regelsatz, 1 Punkt, B-Verstoß.
Aber natürlich nur, wenn da jemand drauf kommt, insofern gilt das was @pokalgolf schon empfohlen hat: erzähl es keinem. Bei einem Unfall ohne Verletzten wird die Polizei ja vermutlich nicht von selbst so weit ermitteln...
IMMER wenn ein Unfall geschieht, gibt es einen der den zu verantworten hat -meistens zu hohe Geschwindikgeit...
kostet nicht viel bei meinem Motorrad stunt waren es glaub ich 25 Euro - konnte aber den Polizisten glaubhaft machen, dass das im Verhältnis zu meiner gebrochenen Schulter nix ist - er hat es dann mit einer Mündlichen Verwarnung belassen - ich hoffe nur du hast nicht gesagt warum der Wagen ausgebrochen sit!
Er ist ausgebrochen, weil er zu schnell war.
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 3. Februar 2020 um 08:49:43 Uhr:
... - ich hoffe nur du hast nicht gesagt warum der Wagen ausgebrochen sit!
Ausgebrochen ist der Wagen wegen zu hoher Geschwindigkeit!
Dass ein funktionierendes EPS das eventuell verhindert hätte, ja eventuell, eventuell auch nicht, kommt auf die Geschwindigkeit an.
Es soll noch Autos geben, die so etwas nicht haben und trotzdem fahren können.
Aber ich würde niemals sagen, dass es schon davor nicht funktionierte.
Aber wer weiß - vielleicht hat der TE sofort der Polizei erzählt, dass er nicht schuld ist weil...?
Erzähl doch mal wie die Polizei davon erfahren hat, wenn sie es erfahren hat.
Aus meiner Sicht trifft folgender Vorwurf zu:
"103602
Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.
Es kam zum Unfall.
§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG"
Macht 1 Punkt und 145€
Wenn so etwas relevantes defekt ist, warum fährt man nicht mit angepasster Geschwindigkeit? Immerhin kommt man doch noch mit einem blauen Auge davon....
Zitat:
@bimota schrieb am 3. Februar 2020 um 09:02:06 Uhr:
Ausgebrochen ist der Wagen wegen zu hoher Geschwindigkeit!
Dass ein funktionierendes EPS das eventuell verhindert hätte, ja eventuell, eventuell auch nicht, kommt auf die Geschwindigkeit an.
Es soll noch Autos geben, die so etwas nicht haben und trotzdem fahren können.
Ich könnte mir aber auch gut vorstellen, dass der TE in der Kurve gebremst hat, das macht man ja bisweilen in einer Ausfahrt so. In dem Fall würde es gut zum geschilderten Unfallverlauf passen, dass ein Hinterrad überbremst und blockiert hat. Für "einfach nur zu schnell" sind aktuelle Autos eigentlich so ausgelegt, dass sie unter- und eben nicht übersteuern.
Ganz wichtig dabei ist die Blockierreihenfolge der Räder, es muss immer die Vorderachse zuerst blockieren. Sonst passiert genau das, was dem TE passiert ist: das Auto dreht sich.
Die dafür notwendige Bremskraftverteilung wird bei einem Fahrzeug ohne ESP rein mechanisch gelöst, entweder lastabhängig oder im einfachsten Fall dadurch, dass die Hinterachse immer nur so wenig bremst, daß sie auch bei leerem Fahrzeug nicht zuerst blockiert. Das ist dann entweder Aufwand (lastabhängiger Bremskraftregler) oder man verschenkt vor allem bei beladenem Fahrzeug wertvollen Bremsweg.
Deswegen wird bei modernen Fahrzeugen die Bremskraftverteilung vorne/hinten (teilweise auch links/rechts) über die vorhandenen Komponenten des ESP-Systems realisiert, das kostet dann "nur etwas Software" und hilft das Fahrzeug stabil zu halten ohne dabei Bremskraft und - weg zu verschenken. Achtung, das hat nichts mit der Giermomentregelung zu tun, die gemeinhin unter dem Begriff ESP verstanden wird!
In der Folge bedeutet das, dass ein Fahrzeug mit defektem ESP zwar immer noch ganz gut bremsen kann, aber eben nicht genau so sicher ist wie ein Fahrzeug ohne ESP!
Rein interessehalber - was für ein E war das? Baureihe?
Zitat:
@bimota schrieb am 3. Februar 2020 um 09:02:06 Uhr:
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 3. Februar 2020 um 08:49:43 Uhr:
... - ich hoffe nur du hast nicht gesagt warum der Wagen ausgebrochen sit!
Ausgebrochen ist der Wagen wegen zu hoher Geschwindigkeit!
Dass ein funktionierendes EPS das eventuell verhindert hätte, ja eventuell, eventuell auch nicht, kommt auf die Geschwindigkeit an.
Es soll noch Autos geben, die so etwas nicht haben und trotzdem fahren können.
Aber ich würde niemals sagen, dass es schon davor nicht funktionierte.
Aber wer weiß - vielleicht hat der TE sofort der Polizei erzählt, dass er nicht schuld ist weil...?
Erzähl doch mal wie die Polizei davon erfahren hat, wenn sie es erfahren hat.
Den Unfall selbst hat niemand gesehen , 5 Minuten später kam ein Auto das Wahrscheinlich die Polizei verständigt hat. Der Polizei habe ich gesagt ich sei nicht schuld gewesen weil das Auto vor mir plötzlich bremste , ich auch bremsen musste und zur Seite gezogen hab und deswegen das Auto sich gedreht hat. Desweiteren habe ich ihnen gesagt das Kennzeichen kenne ich nicht und das Auto ist einfach weiter gefahren.
Ich habe mir schon gedacht das ich für das führen des Fahrzeugs einen Punkt bekomme , und bei einem weiteren Punkt ist der Führerschein weg, auf den ich angewiesen bin . Lg und danke für die schnellen Antworten
Wenn du jetzt allerdings noch jemand anderen erfunden und dem quasi eine Unfallflucht angedichtet hast:
Strafgesetzbuch (StGB) § 145d Vortäuschen einer Straftat
(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,
1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei (...)
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, (...)
keine gute Idee sowas...
Zitat:
@hk_do schrieb am 3. Februar 2020 um 14:29:06 Uhr:
Wenn du jetzt allerdings noch jemand anderen erfunden und dem quasi eine Unfallflucht angedichtet hast:
Strafgesetzbuch (StGB) § 145d Vortäuschen einer Straftat
(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,
1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei (...)
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, (...)
keine gute Idee sowas...
Und was soll ich jetzt machen ? Habe das so schon der Polizei am Unfallort erzählt , habe heute Nachmittag ein Termin bei der Polizei
du bleibst einfach dabei...
Auto vor dir hat gebremst du warst etwas unkonzentriert und hast voll gebremst -und versucht auszuweichen - Auto ist dann aus unerklärlichen Gründen ausgebrochen.
PUNKT!
Mehr weißt du nicht und zu schnell warst du auch nicht!
Diese Geschichte aber nur wenn das alles stimmt was du gesagt hast!
Leuchtet denn die ABS/ESP Lampe noch im Armaturenbrett?