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Abschleppen bei nicht gekennzeichneten Privatparkplatz
Hallo,
einfache Kurzfassung: darf man auf einen nicht gekennzeichneten Privatparkplatz parken bzw abschleppen lassen?
Langfassung.
Wohne in einem Haus mit 4 Wohnungen in einer Spielstrasse (verkehrsberuhigter Bereich) gegenüber der Haustür stehen unsere Autos. Einmal links um die Ecke an der Hausseite sind weitere Stellplätze. Läuft man ein Stück weiter sind links 2 Gärten der unteren Wohnungen. Da wo die Gärten enden eine Hecke und son Maschendrahtzaun. Da vor fängt ein weiterer großer Parkplatz an, weil schräk links weitere Häuser mit mehreren Wohnungen stehen. Nirgendwo stehen Schilder mit Privatparkplatz und es gibt auch nicht diese Kennzeichen, wo jeder sein zugewiesen Parkplatz hat.
Jetzt bin ich Samstag Abend spät nach Hause gekommen. Normalerweise parke ich an der Seite, früher habe ich mal gegenüber der Haustür geparkt.
Jedoch war alles voll, da die Nachbarn wohl Besuch hatten. Gegenüber und an der Seite. Also habe ich dann hinter dem Haus am Gartenzaun geparkt. Dort stand ich auch den ganzen Sonntag.
Heute morgen hatte ich einen Zettel an der Scheibe. Diese Parkplätze gehören zu Hausnummer X-Y, (also zum Haus schräk links.) Beim nächsten Mal lassen wir abschleppen.
Können die einfach abschleppen lassen, wenn dort keine Schilder stehen ? Darf ich generell dort parken?
Laut google bedarf es zum abschleppen ein Schild. Ist das richtig?
Nicht das ich dem "Nachbar" eine Antwort schicke und falsch liege.
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75 Antworten
Fehlten dort nur die Schilder oder gab es auch keinerlei Bodenmarkierungen?
Also wenn mit gesundem Menschenverstand und durch zu erwartende Beschilderung kein eindeutig zu erkennendes Privatgrundtück oder Gefahr im Verzug vorliegt, behaupte ich mal der Abschlepper nimmt das Auto gar nicht erst mit.
Wenn doch muss die Musik erstmal der zahlen der sie bestellt und dann entscheidet jemand darüber wer im Recht ist und die Musik dann wirklich bezahlt.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 29. Januar 2024 um 10:44:40 Uhr:
Fehlten dort nur die Schilder oder gab es auch keinerlei Bodenmarkierungen?
Puuh da muss ich noch mal gucken. Es war dunkel ??
Also gegenüber von uns ist garnichts. An der Seite, wo ich immer parke sind "Markierungen" aber halt nur in Form von unterschiedlichen farbigen Steine, die man schlecht sieht. Hinter dem Haus, bin ich mir nicht sicher. Spielt die Markierung eine Rolle?
also theoretisch beantwortest du deine Frage schon mit deiner Fred-Überschrift.
In einem Verkehrsberuhigten Bereich ( aka Spielstraße) darf man ausschließlich auf markierten Parkplätzen parken also nicht einfach am Straßenrand.
Das mal grundsätzlich, aus deiner Beschreibung werde ich nicht wirklich schlau
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 29. Januar 2024 um 11:00:30 Uhr:
In einem Verkehrsberuhigten Bereich ( aka Spielstraße) darf man ausschließlich auf markierten Parkplätzen parken also nicht einfach am Straßenrand.
Das mal grundsätzlich, aus deiner Beschreibung werde ich nicht wirklich schlau
Naja es ist schon ne eigene Fläche. Also die Strasse und dann ist links eine große Parkfläche. Also kein Straßenrand o.ä
Ich kann später ein Bild schicken
Ich denke eher, da will sich ein Nachbar seinen "privaten" Parkplatz sichern und sieht nicht ein, dass er diesen teilen muss, da er nicht ihm gehört.
Mal davon ab, dass jener Nachbar wohl kaum wissen kann, ob das Fahrzeug nicht doch zu einer der dortigen Wohnungen gehört.
Ggf. würde ich bei der zuständigen Verwaltung (Gemeinde) nachfragen, wie es sich damit verhält.
Wenn das ein privates Grundstück ist, muss der Eigentümer seinen Stellplatz nicht unbedingt kennzeichnen. Es ist ja sein Grundstück, das man nicht einfach betreten oder befahren darf. In der Regel wird das auch anders gepflastert sein, als die öffentlichen Flächen. Ob das ein privates Grundstück ist, kannst du bestimmt in den Flurkarten oder Katasterkarten sehen. Ja nach Bundesland sind die in der Regel übers Internet frei einsehbar.
Wenn der Eigentümer dem Abschleppunternehmer seinen Anspruch plausibel darlegen kann, wird er das Fahrzeug auch abschleppen lassen können. Die Rechnung wird er allerdings zunächst auch selbst bekommen. Das Geld muss er sich dann bei dir wiederholen, ggf. einklagen.
In "Spielstraßen" ist das Parken grundsätzlich nur in gekennzeichneten Flächen gestattet.
Zitat:
@lenny77 schrieb am 29. Januar 2024 um 11:36:11 Uhr:
Wenn das ein privates Grundstück ist, muss der Eigentümer seinen Stellplatz nicht unbedingt kennzeichnen. Es ist ja sein Grundstück, das man nicht einfach betreten oder befahren darf. In der Regel wird das auch anders gepflastert sein, als die öffentlichen Flächen. Ob das ein privates Grundstück ist, kannst du bestimmt in den Flurkarten oder Katasterkarten sehen. Ja nach Bundesland sind die in der Regel übers Internet frei einsehbar.
Wenn der Eigentümer dem Abschleppunternehmer seinen Anspruch plausibel darlegen kann, wird er das Fahrzeug auch abschleppen lassen können. Die Rechnung wird er allerdings zunächst auch selbst bekommen. Das Geld muss er sich dann bei dir wiederholen, ggf. einklagen.
In "Spielstraßen" ist das Parken grundsätzlich nur in gekennzeichneten Flächen gestattet.
Ich denke mal nicht das es sein Grundstück ist, sind ja alles Mietwohnungen.
Anbei Übersicht über maps
Zitat:
@derdirk22 schrieb am 29. Januar 2024 um 12:05:46 Uhr:
Zitat:
@lenny77 schrieb am 29. Januar 2024 um 11:36:11 Uhr:
Wenn das ein privates Grundstück ist, muss der Eigentümer seinen Stellplatz nicht unbedingt kennzeichnen. Es ist ja sein Grundstück, das man nicht einfach betreten oder befahren darf. In der Regel wird das auch anders gepflastert sein, als die öffentlichen Flächen. Ob das ein privates Grundstück ist, kannst du bestimmt in den Flurkarten oder Katasterkarten sehen. Ja nach Bundesland sind die in der Regel übers Internet frei einsehbar.
Wenn der Eigentümer dem Abschleppunternehmer seinen Anspruch plausibel darlegen kann, wird er das Fahrzeug auch abschleppen lassen können. Die Rechnung wird er allerdings zunächst auch selbst bekommen. Das Geld muss er sich dann bei dir wiederholen, ggf. einklagen.
In "Spielstraßen" ist das Parken grundsätzlich nur in gekennzeichneten Flächen gestattet.
Ich denke mal nicht das es sein Grundstück ist, sind ja alles Mietwohnungen.
Anbei Übersicht über maps
Hallo,
das Bild sieht aber ganz stark danach aus, dass die Parkplätze zu den Hausnummern 34, 36 und 38 gehören.
Natürlich wäre es besser, die Parkplätze zu kennzeichnen aber es gibt keine Verpflichtung. Sie es so: Du wurdest freundlich darauf hingewiesen dort nicht mehr zu parken, weil Du das nicht wissen konntest. Jetzt weißt Du es, parkst dort nicht mehr und es wird auch nicht abgeschleppt.
Grüße,
diezge
Das sieht rein Optisch schon so aus als ob das zum Grundstück gehört, die meisten Eigentümer(gemeinschaften) machen das aber dann noch mal mit Schildern deutlich.
Wir haben in in der Ortschaft auch einige Parklätze die direkt vor Häusern liegen und dennoch der Allgemeinheit gehören und die sind dann noch mal mit einem " P " Schild gekennzeichnet.
Gruß ins Münsterland
Vom Foto aus würde ich auch auf Gemeinschaftseigentum der Reihenhäuser tippen.
Der Parkplatz ist recht deutlich von der Strasse abgegrenzt und ausserdem deutlich den Häusern zuzuordnen.
Würde mich wundern, wenn das öffentliche Parkplätze wären.
Diese Fläche gehört ziemlich sicher zu den Häusern der Nummern 34-38 und ist kein öffentlicher Parkraum. Die Flächen "hier parke ich sonst" sehen zumindest auf dem Bild nach öffentlichem Raum aus.